E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 10, Oktober 2000, S. 267)


Editorial

Verwaltungsförderung - ein vernachlässigter Arbeitsbereich

Reinhold E. Thiel


Im vorigen Heft von E+Z war von Länderkonzepten die Rede und davon, dass die Partnerländer ihre eigenen Entwicklungsstrategien entwerfen sollten: „ownership“, „country in the driver’s seat“. Darauf aber sind diese Länder häufig nicht vorbereitet. Die Administrationen in vielen Entwicklungsländern, vor allem in den ärmeren, sind kaum in der Lage, effiziente Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen, geschweige denn, Strategien für die Beseitigung der Armut und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihres Landes zu entwerfen. Es wäre also die wichtigste Aufgabe, die es zur Zeit gibt, die fehlenden Voraussetzungen für Ownership herzustellen. Gebraucht wird der „capable state“: Die Entwicklungszusammenarbeit müsste dazu beitragen, ihn zu schaffen.

Für dieses Arbeitsfeld gibt es das etwas altmodische Wort „Verwaltungsförderung“. Die Aufgabe, die sich dahinter verbirgt, wird von der deutschen Entwicklungspolitik seit Jahren ignoriert. Das BMZ-Sektorpapier „Verwaltungsförderung“ stammt aus dem Jahr 1983 und wurde seither nicht aktualisiert. 1995 wurde der Verwaltungswissenschaftler Rainer Pitschas gebeten, einen neuen Entwurf zu schreiben, was er auch tat - das Papier gefiel dem Ministerium nicht und blieb in der Schublade. Dafür mag es Gründe gegeben haben; es wurde aber auch niemand anders beauftragt. Zwei Mitarbeiter der GTZ, Albrecht Stockmayer und Markus Steinich, haben einen weiteren Entwurf geschrieben; auch über seinen Verbleib ist nichts bekannt. Im BMZ wurde für das zuständige Referat eine Zeitlang die Auflösung erwogen, dann wieder verworfen, aber es blieb bei einem Mauerblümchen-Dasein. Bei der GTZ wurde die entsprechende Arbeitseinheit radikal verkleinert. Zwar hat die GTZ im Auftrag des Ministeriums eine Reihe von Projekten zur Dezentralisierung der Verwaltung durchgeführt, aber mit beschränktem Erfolg (s. u.). Die DSE hat beharrlich ihre Kurse zur Personalentwicklung im Bereich der öffentlichen Verwaltung betrieben, die inzwischen häufiger im Gastland stattfinden. Veränderungen gab es auch beim Deutschen Entwicklungsdienst: Der ließ sich, schon 1994, von Klaus Simon ein neues Konzept schreiben und baute den Arbeitsbereich Verwaltungsberatung aus. Aber DED und DSE sind zu schwach, um die vielerorts notwendigen fundamentalen Verwaltungsreformen anzustoßen und zu begleiten.
Erst seit wenigen Wochen gibt es nun im BMZ Anzeichen für einen Sinneswandel: Ein Referat „Demokratie- und Verwaltungsförderung“ wurde geschaffen, mit vier Planstellen. Einen Referatsleiter gibt es noch nicht, aber seine Benennung scheint bevorzustehen. Was wird das Referat tun?

Die Aufgaben, vor denen die Verwaltungszusammenarbeit (VZ) steht, sind groß und komplex. Das britische Entwicklungsministerium hat im Juni dieses Jahres den Entwurf eines Sektorpapiers zur öffentlichen Diskussion vorgelegt („Making Government Work for Poor People“, 32 S.). Darin wird ein Resümee bisheriger VZ gezogen: „The majority of civil service reform projects have been unsuccessful.“ Die Gründe: Viele der Projekte haben sich entweder auf zu kleine Ausschnitte der Administration bezogen, oder sie haben nichts weiter als eine Verminderung der Zahl der Staatsbediensteten angestrebt. Nötig sind aber umfassende Reformen: „In most countries, improved service delivery will depend on comprehensive reform of public services.“ Nötig ist „the adoption of a comprehensive government-wide approach“. Die britische Entwicklungspolitik, die auch ihr Budget kontinuierlich steigert, hat dies zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. In Tansania und Uganda sind umfassende Verwaltungsreformen mit britischer Hilfe durchgeführt worden, offenbar mit beträchtlichem Erfolg. Jetzt wagt man sich an den scheinbar hoffnungslosen Fall Kenia: Soeben hat Großbritannien die ersten 35 Millionen Pfund für eine Reform der öffentlichen Verwaltung in diesem Land bereitgestellt.
Auch die Weltbank hat die Verwaltungsförderung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht und sogar im vorigen Jahr evaluieren lassen (N. Girishankar: „Evaluation of World Bank Civil Service Reform Experience“). Aus dieser Studie stammt das von der britischen Regierung übernommene Diktum, die Mehrzahl der Projekte sei gescheitert.

Dass auch in Deutschland, trotz des Reformstaus im Ministerium, weiter über den Arbeitsbereich nachgedacht wird, zeigen die Beiträge dieses Heftes. Markus Adam beschreibt in einem einleitenden Artikel, wie sich die Vorstellung von „Good Governance“ entwickelt hat, die die theoretische Untermauerung von Verwaltungsreformen darstellt. Franz Thedieck beleuchtet die Situation der Verwaltungsförderung im BMZ und mahnt eine Verstärkung der Aktivitäten an. Friedrich Bolay, Reinhard Koppe und Paul Schlüter berichten über die Kooperation zwischen der DSE und dem vietnamesischen Verwaltungsinstitut. Jörn Altmann schließlich zieht ein Resümee der Zusammenarbeit im Bereich der Dezentralisierung.
In diesem Beitrag, der vor allem auf den Ergebnissen zweier Querschnittsevaluierungen basiert, kommt Altmann zu einer ähnlichen Schlussfolgerung wie die Weltbank für ihre Aktivitäten: Die bisherigen auf Dezentralisierung gerichteten Reformen in Entwicklungsländern haben die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Als wichtigste Gründe dafür nennt Altmann: den Mangel an strategischer Planung auf der Partnerseite, das Verzögern der fiskalischen Dezentralisierung, das Fehlen von Partizipation und „sense of ownership“ auf der regionalen und lokalen Ebene.
Zu diesem letzten Punkt kommt eine interessante Ergänzung von Trutz von Trotha, der (in einem kürzlich erschienenen Sammelband „Dezentralisierung, Demokratisierung und die lokale Repräsentation des Staates“) für Afrika die Frage stellt: „Was heißt ... Dezentralisierung ..., wenn die Repräsentation des Staates längst von den intermediären Akteuren auf der lokalen Ebene bestimmt wird ..., ohne dass es zuvor zu einer effizienten Zentralisierung gekommen wäre (?)“ Bedeutet dies, dass die an europäischen Modellen orientierte Dezentralisierung der Verwaltung ein um 40 Jahre zu spät kommender Versuch ist, obsolet geworden durch den längst erfolgten Verfall der postkolonialen Staaten? Vielleicht ist Somalia das neue Modell, wo jetzt, zehn Jahre nach der Auflösung des Staates, die lokalen Machtstrukturen sich neu zu einem Staat zusammenschließen. Vielleicht müssen wirklich die afrikanischen Völker Kolonialzeit und Postkolonialzeit vergessen und da neu anfangen, wo sie vor dem Eindringen der Europäer standen - bei dezentraler Herrschaft.



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