E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr.
12, Dezember 2001, S. 356-357)

Diskursive Politik und Zivilgesellschaft
Über die Rolle der Bürger-Assoziationen in der Demokratie
Jürgen Habermas
In der Diskussion über die Einflussnahme zivilgesellschaftlicher
Organisationen auf staatliches oder suprastaatliches Handeln ist vielfach
die Frage nach der Legitimation dieser Organisationen gestellt worden.
Diese Frage hat Jürgen Habermas in seinem Buch Faktizität
und Geltung bereits 1992 beantwortet. Für ihn ist klar, dass
nur das durch institutionalisierte Wahlentscheidungen zustande gekommene
Herrschaftssystem bindende politische Entscheidungen treffen kann; das
politische System hat aber in den Kommunikationsstrukturen der Zivilgesellschaft
ein weitgespanntes Netz von Sensoren, durch das erst eine
diskursive Rationalisierung der zu treffenden politischen Entscheidungen
ermöglicht wird.
Die Diskurstheorie macht das Gedeihen deliberativer Politik nicht von
einer kollektiv handlungsfähigen Bürgerschaft abhängig,
sondern [
] vom Zusammenspiel der institutionalisierten Beratungen
mit informell gebildeten öffentlichen Meinungen. Die Prozeduralisierung
der Volkssouveränität und die Rückbindung des politischen
Systems an die peripheren Netzwerke der politischen Öffentlichkeit
gehen zusammen mit dem Bild einer dezentrierten Gesellschaft. Jedenfalls
muss dieses Demokratiekonzept nicht länger mit dem Begriff eines
im Staat zentrierten gesellschaftlichen Ganzen operieren, das als zielorientiert
handelndes Subjekt im großen vorgestellt wird. [
]
Die Diskurstheorie rechnet mit der höherstufigen Intersubjektivität
von Verständigungsprozessen, die sich über demokratische Verfahren
oder im Kommunikationsnetz politischer Öffentlichkeiten vollziehen.
Diese subjektlosen Kommunikationen, innerhalb und außerhalb des
parlamentarischen Komplexes und ihrer auf Beschlussfassung programmierten
Körperschaften, bilden Arenen, in denen eine mehr oder weniger
rationale Meinungs- und Willensbildung über gesamtgesellschaftlich
relevante und regelungsbedürftige Materien stattfinden kann. Der
Kommunikationsfluss zwischen öffentlicher Meinungsbildung, institutionalisierten
Wahlentscheidungen und legislativen Beschlüssen soll gewährleisten,
dass der publizistisch erzeugte Einfluss und die kommunikativ erzeugte
Macht über die Gesetzgebung in administrativ verwendbare Macht
umgeformt werden. [
]
Diese Auffassung hat Konsequenzen für das Verständnis von
Legitimation und Volkssouveränität. Nach liberaler Auffassung
hat die demokratische Willensbildung ausschließlich die Funktion,
die Ausübung politischer Macht zu legitimieren. Wahlergebnisse
sind die Lizenz für eine Übernahme der Regierungsmacht, während
die Regierung vor Öffentlichkeit und Parlament den Gebrauch dieser
Macht rechtfertigen muss. Nach republikanischer Auffassung hat die demokratische
Willensbildung die wesentlich stärkere Funktion, die Gesellschaft
als ein politisches Gemeinwesen zu konstituieren und die Erinnerung
an diesen Gründungsakt mit jeder Wahl lebendig zu erhalten. Die
Regierung wird nicht nur über eine Wahl zwischen konkurrierenden
Führungsmannschaften zur Ausübung eines weitgehend ungebundenen
Mandats ermächtigt, sondern auch programmatisch auf die Durchführung
bestimmter Politiken festgelegt. Eher Ausschuss als Staatsorgan, ist
sie Teil einer sich selbst verwaltenden politischen Gemeinschaft, nicht
die Spitze einer separaten Staatsgewalt.
Mit der Diskurstheorie kommt nochmals eine andere Vorstellung ins Spiel:
Verfahren und Kommunikationsvoraussetzungen der demokratischen Meinungs-
und Willensbildung funktionieren als wichtigste Schleuse für die
diskursive Rationalisierung der Entscheidungen einer an Recht und Gesetz
gebundenen Regierung und Verwaltung. Rationalisierung bedeutet mehr
als bloße Legitimation, aber weniger als Konstituierung der Macht.
Die administrativ verfügbare Macht verändert ihren Aggregatszustand,
solange sie mit einer demokratischen Meinungs- und Willensbildung rückgekoppelt
bleibt, welche die Ausübung politischer Macht nicht nur nachträglich
kontrolliert, sondern mehr oder weniger auch programmiert. Unbeschadet
dessen kann nur das politische System handeln. Es ist ein
auf kollektiv bindende Entscheidungen spezialisiertes Teilsystem, während
die Kommunikationsstrukturen der Öffentlichkeit ein weitgespanntes
Netz von Sensoren bildet, die auf den Druck gesamtgesellschaftlicher
Problemlagen reagieren und einflussreiche Meinungen stimulieren. Die
nach demokratischen Verfahren zu kommunikativer Macht verarbeitete öffentliche
Meinung kann nicht selber herrschen, sondern nur den Gebrauch
der administrativen Macht in bestimmte Richtungen lenken.
Der Begriff der Volkssouveränität verdankt sich der republikanischen
Aneignung und Umwertung der frühneuzeitlichen, zunächst mit
dem absolutistisch regierenden Herrscher verknüpften Vorstellung von Souveränität.
Der Staat, der die Mittel legitimer Gewaltanwendung monopolisiert, wird
als ein Machtkonzentrat vorgestellt, das alle übrigen Gewalten
dieser Welt überwältigen kann. Rousseau hat diese auf Bodin
zurückgehende Denkfigur auf den Willen des vereinigten Volkes übertragen,
mit der klassischen Idee der Selbstherrschaft von Freien und Gleichen
verschmolzen und im modernen Begriff der Autonomie aufgehoben. Trotz
dieser normativen Sublimierung blieb der Souveränitätsbegriff
an die Vorstellung einer Verkörperung im (zunächst auch physisch
anwesenden) Volk gebunden. Nach republikanischer Auffassung ist das
mindestens potentiell anwesende Volk der Träger einer Souveränität,
die grundsätzlich nicht delegiert werden kann: in seiner Eigenschaft
als Souverän kann sich das Volk nicht vertreten lassen. Die konstituierende
Gewalt gründet in der Selbstbestimmungspraxis der Bürger,
nicht ihrer Repräsentanten. Dem setzt der Liberalismus die realistischere
Auffassung entgegen, dass im demokratischen Rechtsstaat die vom Volke
ausgehende Staatsgewalt nur in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt wird (wie es beispielsweise in GG
Art. 20, Abs. 2 heißt).
Diese beiden Auffassungen bilden freilich eine vollständige Alternative
nur unter der fragwürdigen Prämisse eines Staats- und Gesellschaftskonzepts,
das vom Ganzen und dessen Teilen ausgeht wobei das Ganze entweder
durch eine souveräne Bürgerschaft oder durch eine Verfassung
konstituiert wird. Dem Diskursbegriff der Demokratie entspricht hingegen
das Bild einer dezentrierten Gesellschaft, die allerdings mit der politischen
Öffentlichkeit eine Arena für die Wahrnehmung, Identifizierung
und Behandlung gesamtgesellschaftlicher Probleme ausdifferenziert.
[
] Genau genommen entspringt [die Volkssouveränität]
den Interaktionen zwischen rechtsstaatlich institutionalisierter Willensbildung
und kulturell mobilisierten Öffentlichkeiten, die ihrerseits in
den Assoziationen einer von Staat und Ökonomie gleich weit entfernten
Zivilgesellschaft eine Basis finden.
[
] die Öffentlichkeit bezieht ihre Impulse aus der privaten
Verarbeitung lebensgeschichtlich resonierender gesellschaftlicher Problemlagen.
Für diesen engen Zusammenhang ist es [
] symptomatisch, dass
sich in den europäischen Gesellschaften des 17. und 18. Jahrhunderts
eine moderne bürgerliche Öffentlichkeit als Sphäre
der zum Publikum versammelten Privatleute herausgebildet hat.
Historisch gesehen, manifestiert sich der Zusammenhang
von Öffentlichkeit und Privatsphäre an dem Vereinswesen und
den Organisationsformen eines um Zeitungen und Zeitschriften sich kristallisierenden
Lesepublikums von bürgerlichen Privatleuten.
In völlig veränderten geschichtlichen Konstellationen ist
heute diese Sphäre einer Bürgergesellschaft wiederentdeckt
worden. Der Ausdruck Zivilgesellschaft verbindet sich allerdings
inzwischen mit einer anderen Bedeutung als jene bürgerliche
Gesellschaft der liberalen Tradition, die Hegel schließlich
als System der Bedürfnisse, d. h. als marktwirtschaftliches
System der gesellschaftlichen Arbeit und des Warenverkehrs, auf den
Begriff gebracht hatte. Was heute Zivilgesellschaft heißt, schließt
nämlich die privatrechtlich konstituierte, über Arbeits-,
Kapital- und Gütermärkte gesteuerte Ökonomie nicht mehr,
wie noch bei Marx und im Marxismus, ein. Ihren institutionellen Kern
bilden vielmehr jene nicht-staatlichen und nicht-ökonomischen Zusammenschlüsse
und Assoziationen auf freiwilliger Basis, die die Kommunikationsstrukturen
der Öffentlichkeit in der Gesellschaftskomponente der Lebenswelt
verankern. Die Zivilgesellschaft setzt sich aus jenen mehr oder weniger
spontan entstandenen Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen zusammen,
welche die Resonanz, die die gesellschaftlichen Problemlagen in den
privaten Lebensbereichen finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend
an die politische Öffentlichkeit weiterleiten. Den Kern der Zivilgesellschaft
bildet ein Assoziationswesen, das problemlösende Diskurse zu Fragen
allgemeinen Interesses im Rahmen veranstalteter Öffentlichkeiten
institutionalisiert. [
]
Solche Assoziationsverhältnisse bilden gewiss nicht das auffälligste
Element einer Öffentlichkeit, die von Massenmedien und großen
Agenturen beherrscht, durch Institutionen der Markt- und Meinungsforschung
beobachtet und mit der Öffentlichkeitsarbeit, Propaganda und Werbung
der politischen Parteien und Verbände überzogen wird. Immerhin
bilden sie das organisatorische Substrat jenes allgemeinen, aus der
Privatsphäre gleichsam hervortretenden Publikums von Bürgern,
die für ihre gesellschaftlichen Interessen und Erfahrungen öffentliche
Interpretationen suchen und auf die institutionalisierte Meinungs- und
Willensbildung Einfluss nehmen. [
]
Die grundrechtliche Verfassung dieser Sphäre gibt einen ersten
Aufschluss über deren gesellschaftliche Struktur. Die Versammlungsfreiheit
und das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, definieren,
in Verbindung mit der Meinungsfreiheit, den Spielraum für freiwillige
Assoziationen, die in den Prozess öffentlicher Meinungsbildung
eingreifen, Themen von allgemeinem Interesse behandeln, unterrepräsentierte
und schwer organisierbare Gruppen oder Anliegen advokatorisch vertreten,
die kulturelle, religiöse oder humanitäre Ziele verfolgen,
Bekenntnisgemeinschaften bilden usw. Die Freiheit von Presse, Rundfunk
und Fernsehen sowie das Recht zu freier publizistischer Betätigung
sichern die mediale Infrastruktur der öffentlichen Kommunikation,
wobei Offenheit für konkurrierende Meinungen und eine repräsentative
Meinungsvielfalt gewahrt werden sollen. Das politische System, das für
publizistische Einflüsse empfindlich bleiben muss, ist über
die Betätigung politischer Parteien und die Wahlberechtigung der
Staatsbürger mit Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft verschränkt.
[
]
Grundrechtliche Garantien allein können freilich Öffentlichkeit
und Zivilgesellschaft vor Deformation nicht bewahren. Die Kommunikationsstrukturen
der Öffentlichkeit müssen vielmehr von einer vitalen Bürgergesellschaft
intakt gehalten werden. [
]
Akteure, die wissen, dass sie während ihres Meinungsstreites,
ihres Ringens um Einfluss, in das gemeinsame Unternehmen der Rekonstituierung
und Erhaltung von Strukturen der Öffentlichkeit verwickelt sind,
unterscheiden sich von Akteuren, die die bestehenden Foren bloß
nutzen, durch eine charakteristische doppelte Ausrichtung ihrer Politik:
Mit ihrer Programmatik nehmen sie geradewegs Einfluss auf das politische
System, zugleich geht es ihnen aber reflexiv auch um die Stabilisierung
und Erweiterung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit und um
die Vergewisserung der eigenen Identität und Handlungsfähigkeit.
Diese Art von dual politics beobachten Cohen und Arato
insbesondere an den neuen sozialen Bewegungen, die gleichzeitig
offensive und defensive Ziele verfolgen. Offensiv versuchen
diese, Themen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz aufzubringen, Problemstellungen
zu definieren, Beiträge zu Problemlösungen zu liefern, neue
Informationen beizusteuern, Werte anders zu interpretieren, gute Gründe
zu mobilisieren, schlechte zu denunzieren, um so einen breitenwirksamen
Stimmungsumschwung herbeizuführen, die Parameter der verfassten
politischen Willensbildung zu verändern und zugunsten bestimmter
Politiken Druck auf Parlamente, Gerichte und Regierungen auszuüben.
Defensiv versuchen sie, bestehende Assoziations- und Öffentlichkeitsstrukturen
zu erhalten, subkulturelle Gegenöffentlichkeiten und Gegeninstitutionen
zu erzeugen, neue kollektive Identitäten zu festigen und in der
Form erweiterter Rechte und reformierter Institutionen neues Terrain
zu gewinnen.
Der Text ist entnommen dem Buch Faktizität und Geltung.
Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats,
Frankfurt/M., Suhrkamp 1998, S. 362-365, 442-448. Fette Hervorhebungen
durch die Redaktion. Wir danken Autor und Verlag für ihre Zustimmung
zum Nachdruck.

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