E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 12, Dezember 2001, S. 356-357)


Diskursive Politik und Zivilgesellschaft
Über die Rolle der Bürger-Assoziationen in der Demokratie

Jürgen Habermas


In der Diskussion über die Einflussnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen auf staatliches oder suprastaatliches Handeln ist vielfach die Frage nach der Legitimation dieser Organisationen gestellt worden. Diese Frage hat Jürgen Habermas in seinem Buch „Faktizität und Geltung“ bereits 1992 beantwortet. Für ihn ist klar, dass nur das durch institutionalisierte Wahlentscheidungen zustande gekommene Herrschaftssystem bindende politische Entscheidungen treffen kann; das politische System hat aber in den Kommunikationsstrukturen der Zivilgesellschaft „ein weitgespanntes Netz von Sensoren“, durch das erst eine diskursive Rationalisierung der zu treffenden politischen Entscheidungen ermöglicht wird.

Die Diskurstheorie macht das Gedeihen deliberativer Politik nicht von einer kollektiv handlungsfähigen Bürgerschaft abhängig, sondern […] vom Zusammenspiel der institutionalisierten Beratungen mit informell gebildeten öffentlichen Meinungen. Die Prozeduralisierung der Volkssouveränität und die Rückbindung des politischen Systems an die peripheren Netzwerke der politischen Öffentlichkeit gehen zusammen mit dem Bild einer dezentrierten Gesellschaft. Jedenfalls muss dieses Demokratiekonzept nicht länger mit dem Begriff eines im Staat zentrierten gesellschaftlichen Ganzen operieren, das als zielorientiert handelndes Subjekt im großen vorgestellt wird. […]

Die Diskurstheorie rechnet mit der höherstufigen Intersubjektivität von Verständigungsprozessen, die sich über demokratische Verfahren oder im Kommunikationsnetz politischer Öffentlichkeiten vollziehen. Diese subjektlosen Kommunikationen, innerhalb und außerhalb des parlamentarischen Komplexes und ihrer auf Beschlussfassung programmierten Körperschaften, bilden Arenen, in denen eine mehr oder weniger rationale Meinungs- und Willensbildung über gesamtgesellschaftlich relevante und regelungsbedürftige Materien stattfinden kann. Der Kommunikationsfluss zwischen öffentlicher Meinungsbildung, institutionalisierten Wahlentscheidungen und legislativen Beschlüssen soll gewährleisten, dass der publizistisch erzeugte Einfluss und die kommunikativ erzeugte Macht über die Gesetzgebung in administrativ verwendbare Macht umgeformt werden. […]

Diese Auffassung hat Konsequenzen für das Verständnis von Legitimation und Volkssouveränität. Nach liberaler Auffassung hat die demokratische Willensbildung ausschließlich die Funktion, die Ausübung politischer Macht zu legitimieren. Wahlergebnisse sind die Lizenz für eine Übernahme der Regierungsmacht, während die Regierung vor Öffentlichkeit und Parlament den Gebrauch dieser Macht rechtfertigen muss. Nach republikanischer Auffassung hat die demokratische Willensbildung die wesentlich stärkere Funktion, die Gesellschaft als ein politisches Gemeinwesen zu konstituieren und die Erinnerung an diesen Gründungsakt mit jeder Wahl lebendig zu erhalten. Die Regierung wird nicht nur über eine Wahl zwischen konkurrierenden Führungsmannschaften zur Ausübung eines weitgehend ungebundenen Mandats ermächtigt, sondern auch programmatisch auf die Durchführung bestimmter Politiken festgelegt. Eher Ausschuss als Staatsorgan, ist sie Teil einer sich selbst verwaltenden politischen Gemeinschaft, nicht die Spitze einer separaten Staatsgewalt.

Mit der Diskurstheorie kommt nochmals eine andere Vorstellung ins Spiel: Verfahren und Kommunikationsvoraussetzungen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung funktionieren als wichtigste Schleuse für die diskursive Rationalisierung der Entscheidungen einer an Recht und Gesetz gebundenen Regierung und Verwaltung. Rationalisierung bedeutet mehr als bloße Legitimation, aber weniger als Konstituierung der Macht. Die administrativ verfügbare Macht verändert ihren Aggregatszustand, solange sie mit einer demokratischen Meinungs- und Willensbildung rückgekoppelt bleibt, welche die Ausübung politischer Macht nicht nur nachträglich kontrolliert, sondern mehr oder weniger auch programmiert. Unbeschadet dessen kann nur das politische System „handeln“. Es ist ein auf kollektiv bindende Entscheidungen spezialisiertes Teilsystem, während die Kommunikationsstrukturen der Öffentlichkeit ein weitgespanntes Netz von Sensoren bildet, die auf den Druck gesamtgesellschaftlicher Problemlagen reagieren und einflussreiche Meinungen stimulieren. Die nach demokratischen Verfahren zu kommunikativer Macht verarbeitete öffentliche Meinung kann nicht selber „herrschen“, sondern nur den Gebrauch der administrativen Macht in bestimmte Richtungen lenken.

Der Begriff der Volkssouveränität verdankt sich der republikanischen Aneignung und Umwertung der frühneuzeitlichen, zunächst mit dem absolutistisch regierenden Herrscher verknüpften Vorstellung von Souveränität. Der Staat, der die Mittel legitimer Gewaltanwendung monopolisiert, wird als ein Machtkonzentrat vorgestellt, das alle übrigen Gewalten dieser Welt überwältigen kann. Rousseau hat diese auf Bodin zurückgehende Denkfigur auf den Willen des vereinigten Volkes übertragen, mit der klassischen Idee der Selbstherrschaft von Freien und Gleichen verschmolzen und im modernen Begriff der Autonomie aufgehoben. Trotz dieser normativen Sublimierung blieb der Souveränitätsbegriff an die Vorstellung einer Verkörperung im (zunächst auch physisch anwesenden) Volk gebunden. Nach republikanischer Auffassung ist das mindestens potentiell anwesende Volk der Träger einer Souveränität, die grundsätzlich nicht delegiert werden kann: in seiner Eigenschaft als Souverän kann sich das Volk nicht vertreten lassen. Die konstituierende Gewalt gründet in der Selbstbestimmungspraxis der Bürger, nicht ihrer Repräsentanten. Dem setzt der Liberalismus die realistischere Auffassung entgegen, dass im demokratischen Rechtsstaat die vom Volke ausgehende Staatsgewalt nur „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird (wie es beispielsweise in GG Art. 20, Abs. 2 heißt).

Diese beiden Auffassungen bilden freilich eine vollständige Alternative nur unter der fragwürdigen Prämisse eines Staats- und Gesellschaftskonzepts, das vom Ganzen und dessen Teilen ausgeht – wobei das Ganze entweder durch eine souveräne Bürgerschaft oder durch eine Verfassung konstituiert wird. Dem Diskursbegriff der Demokratie entspricht hingegen das Bild einer dezentrierten Gesellschaft, die allerdings mit der politischen Öffentlichkeit eine Arena für die Wahrnehmung, Identifizierung und Behandlung gesamtgesellschaftlicher Probleme ausdifferenziert.

[…] Genau genommen entspringt [die Volkssouveränität] den Interaktionen zwischen rechtsstaatlich institutionalisierter Willensbildung und kulturell mobilisierten Öffentlichkeiten, die ihrerseits in den Assoziationen einer von Staat und Ökonomie gleich weit entfernten Zivilgesellschaft eine Basis finden.

[…] die Öffentlichkeit bezieht ihre Impulse aus der privaten Verarbeitung lebensgeschichtlich resonierender gesellschaftlicher Problemlagen. Für diesen engen Zusammenhang ist es […] symptomatisch, dass sich in den europäischen Gesellschaften des 17. und 18. Jahrhunderts eine moderne bürgerliche Öffentlichkeit als „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ herausgebildet hat. Historisch gesehen, manifestiert sich der Zusammenhang
von Öffentlichkeit und Privatsphäre an dem Vereinswesen und den Organisationsformen eines um Zeitungen und Zeitschriften sich kristallisierenden Lesepublikums von bürgerlichen Privatleuten.

In völlig veränderten geschichtlichen Konstellationen ist heute diese Sphäre einer Bürgergesellschaft wiederentdeckt worden. Der Ausdruck „Zivilgesellschaft“ verbindet sich allerdings inzwischen mit einer anderen Bedeutung als jene „bürgerliche Gesellschaft“ der liberalen Tradition, die Hegel schließlich als „System der Bedürfnisse“, d. h. als marktwirtschaftliches System der gesellschaftlichen Arbeit und des Warenverkehrs, auf den Begriff gebracht hatte. Was heute Zivilgesellschaft heißt, schließt nämlich die privatrechtlich konstituierte, über Arbeits-, Kapital- und Gütermärkte gesteuerte Ökonomie nicht mehr, wie noch bei Marx und im Marxismus, ein. Ihren institutionellen Kern bilden vielmehr jene nicht-staatlichen und nicht-ökonomischen Zusammenschlüsse und Assoziationen auf freiwilliger Basis, die die Kommunikationsstrukturen der Öffentlichkeit in der Gesellschaftskomponente der Lebenswelt verankern. Die Zivilgesellschaft setzt sich aus jenen mehr oder weniger spontan entstandenen Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen zusammen, welche die Resonanz, die die gesellschaftlichen Problemlagen in den privaten Lebensbereichen finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend an die politische Öffentlichkeit weiterleiten. Den Kern der Zivilgesellschaft bildet ein Assoziationswesen, das problemlösende Diskurse zu Fragen allgemeinen Interesses im Rahmen veranstalteter Öffentlichkeiten institutionalisiert. […]

Solche Assoziationsverhältnisse bilden gewiss nicht das auffälligste Element einer Öffentlichkeit, die von Massenmedien und großen Agenturen beherrscht, durch Institutionen der Markt- und Meinungsforschung beobachtet und mit der Öffentlichkeitsarbeit, Propaganda und Werbung der politischen Parteien und Verbände überzogen wird. Immerhin bilden sie das organisatorische Substrat jenes allgemeinen, aus der Privatsphäre gleichsam hervortretenden Publikums von Bürgern, die für ihre gesellschaftlichen Interessen und Erfahrungen öffentliche Interpretationen suchen und auf die institutionalisierte Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen. […]

Die grundrechtliche Verfassung dieser Sphäre gibt einen ersten Aufschluss über deren gesellschaftliche Struktur. Die Versammlungsfreiheit und das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, definieren, in Verbindung mit der Meinungsfreiheit, den Spielraum für freiwillige Assoziationen, die in den Prozess öffentlicher Meinungsbildung eingreifen, Themen von allgemeinem Interesse behandeln, unterrepräsentierte und schwer organisierbare Gruppen oder Anliegen advokatorisch vertreten, die kulturelle, religiöse oder humanitäre Ziele verfolgen, Bekenntnisgemeinschaften bilden usw. Die Freiheit von Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie das Recht zu freier publizistischer Betätigung sichern die mediale Infrastruktur der öffentlichen Kommunikation, wobei Offenheit für konkurrierende Meinungen und eine repräsentative Meinungsvielfalt gewahrt werden sollen. Das politische System, das für publizistische Einflüsse empfindlich bleiben muss, ist über die Betätigung politischer Parteien und die Wahlberechtigung der Staatsbürger mit Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft verschränkt. […]

Grundrechtliche Garantien allein können freilich Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft vor Deformation nicht bewahren. Die Kommunikationsstrukturen der Öffentlichkeit müssen vielmehr von einer vitalen Bürgergesellschaft intakt gehalten werden. […]

Akteure, die wissen, dass sie während ihres Meinungsstreites, ihres Ringens um Einfluss, in das gemeinsame Unternehmen der Rekonstituierung und Erhaltung von Strukturen der Öffentlichkeit verwickelt sind, unterscheiden sich von Akteuren, die die bestehenden Foren bloß nutzen, durch eine charakteristische doppelte Ausrichtung ihrer Politik: Mit ihrer Programmatik nehmen sie geradewegs Einfluss auf das politische System, zugleich geht es ihnen aber reflexiv auch um die Stabilisierung und Erweiterung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit und um die Vergewisserung der eigenen Identität und Handlungsfähigkeit.

Diese Art von „dual politics“ beobachten Cohen und Arato insbesondere an den „neuen“ sozialen Bewegungen, die gleichzeitig offensive und defensive Ziele verfolgen. „Offensiv“ versuchen diese, Themen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz aufzubringen, Problemstellungen zu definieren, Beiträge zu Problemlösungen zu liefern, neue Informationen beizusteuern, Werte anders zu interpretieren, gute Gründe zu mobilisieren, schlechte zu denunzieren, um so einen breitenwirksamen Stimmungsumschwung herbeizuführen, die Parameter der verfassten politischen Willensbildung zu verändern und zugunsten bestimmter Politiken Druck auf Parlamente, Gerichte und Regierungen auszuüben. „Defensiv“ versuchen sie, bestehende Assoziations- und Öffentlichkeitsstrukturen zu erhalten, subkulturelle Gegenöffentlichkeiten und Gegeninstitutionen zu erzeugen, neue kollektive Identitäten zu festigen und in der Form erweiterter Rechte und reformierter Institutionen neues Terrain zu gewinnen.


Der Text ist entnommen dem Buch „Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats“, Frankfurt/M., Suhrkamp 1998, S. 362-365, 442-448. Fette Hervorhebungen durch die Redaktion. Wir danken Autor und Verlag für ihre Zustimmung zum Nachdruck.



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