E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 12, Dezember 1998,
S. 326-327)

Die Koalitionsvereinbarung
Auszug der entwicklungsrelevanten Passagen

Die Koalitionsparteien haben in der Koalitionsvereinbarung, die insgesamt zwölf Kapitel umfaßt, im elften Punkt des elften Kapitels die von ihnen geplante Entwicklungspolitik festgelegt. In diesem Text sind viele, wenn auch nicht alle der Forderungen erfüllt, die in den letzten Monaten von zahlreichen gesellschaftlichen Gruppierungen als Forderungen an die neue Bundesregierung formuliert wurden. Darüber hinaus wurde auch in der Präambel und in anderen Kapiteln festgeschrieben, daß zu den Zielen der Politik insgesamt eine nachhaltige globale Entwicklung und eine weltweite Friedenspolitik gehören. Der folgende Text dokumentiert entwicklungsrelevante Passagen aus unterschiedlichen Kapiteln der Koalitionsvereinbarung.

Präambel
Die Handlungsbedingungen nationaler Politik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft und die Internationalisierung der Finanzmärkte, die fortschreitende Integration Europas und die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Agenda 21 beschrieben sind, bilden den Handlungsrahmen auch für die deutsche Politik. Die aktuellen weltwirtschaftlichen Krisentendenzen sind ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Politik, die auf verstärkte internationale Zusammenarbeit setzt. Durch die von den Koalitionsparteien vereinbarte Regierungspolitik sollen die Chancen der Globalisierung für nachhaltiges Wachstum, Innovation und neue zukunftsfähige Arbeitsplätze genutzt werden

X. Neue Offenheit von Politik und Kultur
Die neue Bundesregierung wird das Stiftungsrecht novellieren und im Rahmen der Steuerreform neue Möglichkeiten für Mäzenaten, Stifter und Kultursponsoren eröffnen und steuerrechtlich attraktiv
machen

XI. Europäische Einigung, internationale Partnerschaft, Sicherheit und Frieden
1. Ziele und Werte
Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die neue Bundesregierung wird die Grundlinien bisheriger deutscher Außenpolitik weiterentwickeln: die friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarn, die Pflege der transatlantischen Partnerschaft, die Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union, die gesamteuropäische Zusammenarbeit in der OSZE, die besondere Verantwortung für Demokratie und Stabilität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und die Förderung nachhaltiger Entwicklung in allen Ländern des Südens. Grundlagen sind dabei die Beachtung des Völkerrechts und das Eintreten für Menschenrechte, Dialogbereitschaft, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Die neue Bundesregierung begreift die internationale Zusammenarbeit als Politik der globalen Zukunftssicherung.
Die neue Bundesregierung wird den notwendigen Wandel der internationalen Beziehungen mit eigenen Vorschlägen und Impulsen mitgestalten. Angesichts der neuen ökonomischen, technologischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen wird sie ihre Außen- und Sicherheitspolitik als Beitrag zur globalen Zukunftssicherung entwickeln. Sie wird sich mit aller Kraft um die Entwicklung und Anwendung von wirksamen Strategien und Instrumenten der Krisenprävention und der friedlichen Konfliktregelung bemühen. Sie wird sich dabei von der Verpflichtung zur weiteren Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial gerechten Interessenausgleich der Weltregionen und zur weltweiten Einhaltung der Menschenrechte leiten lassen.
2. Europäische Einigung
Beim neuen Welthandelsabkommen müssen allgemeine sozial- und umweltpolitische Standards wie auch Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums festgeschrieben werden
Das Transparenzgebot des Amsterdamer Vertrages muß konsequent umgesetzt werden
Bei den anstehenden WTO-Verhandlungen müssen in der internationalen Agrarpolitik ökologische und soziale Mindeststandards durchgesetzt werden
3. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik
Die GASP [Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik] soll in ihrer weiteren Entwicklung verstärkt dazu genutzt werden, die Fähigkeit der EU zur zivilen Konfliktprävention und friedlichen Konfliktregelung zu steigern. Die neue Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß die EU ihrer Verantwortung vor allem gegenüber den Ländern des Südens besser gerecht wird und durch gemeinsames Auftreten zur Stärkung von OSZE und VN beiträgt.
5. OSZE
Im Rahmen der Friedenskonsolidierung soll zur Schaffung einer stabilen Ordnung das Instrument nicht-militärische
internationale Polizeieinsätze entwickelt und genutzt werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zu. Die neue Bundesregierung setzt sich für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung ein.
Hierzu gehört neben der finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen die Verbesserung der juristischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und -diensten (z. B. ziviler Friedensdienst). Die neue Bundesregierung wird für die Aufgaben im Bereich von Peacekeeping und Peacebuilding Ausbildungsmöglichkeiten schaffen.
6. Abrüstung und Rüstungskontrolle
Eine wesentliche Aufgabe sieht die neue Bundesregierung in der präventiven Rüstungskontrolle. Sie ergreift Initiativen, um im Rahmen der KSE-Verhandlungen die Rüstungsobergrenzen deutlich unter das heutige Niveau zu senken. Sie macht ihren Einfluß geltend, um den internationalen Regimes zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen Geltung zu verschaffen, besonders grausame Waffen wie Landminen weltweit zu verbieten und die weitere Reduktion strategischer Atomwaffen zu befördern
Die neue Bundesregierung
wird eine Initiative zur Kontrolle und Begrenzung von Kleinwaffen ergreifen.
7. Vereinte Nationen
Die Vereinten Nationen sind die wichtigste Ebene zur Lösung globaler Probleme. Deshalb sieht es die neue Bundesregierung als besondere Aufgabe an, sie politisch und finanziell zu stärken, sie zu reformieren und zu einer handlungsfähigen Instanz für die Lösung internationaler Probleme auszubauen. In diesem Sinne ergreift sie Initiativen, um die Kompetenz und Mittelausstattung der Vereinten Nationen zu verbessern. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Frauen gleichberechtigt in internationalen Organisationen und Gremien vertreten sind.
Ein zunehmend wichtiger Bereich der Tätigkeit der Vereinten Nationen sind Missionen mit dem Ziel, den Frieden zu sichern. Den Vereinten Nationen werden eigenständige Einheiten für friedenserhaltende Maßnahmen (Peacekeeping) als stand-by forces angeboten.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist an die Beachtung des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts gebunden. Die neue Bundesregierung wird sich aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren und die Rolle des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu stärken
8. Menschenrechtspolitik
Achtung und Verwirklichung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten und in den Menschenrechtsverträgen festgeschriebenen Menschenrechte sind Leitlinien für die gesamte internationale Politik der Bundesregierung. Die neue Bundesregierung wird sich auch hier mit Nachdruck um international abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und ihrer Ursachen sowie ihrer Prävention bemühen. Sie wird die bestehenden nationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes verbessern und um wirkungsvolle internationale Instrumente bemüht sein. Sie unterstützt die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsinstitutes in Deutschland.
9. Bundeswehr / Rüstungsexporte
Die neue Bundesregierung wird die bestehenden Programme der militärischen Ausstattungshilfe überprüfen und grundsätzlich keine neuen Verträge in diesem Bereich abschließen. Statt dessen wird sie verstärkt Maßnahmen der Demokratisierungshilfe fördern und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen
Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen.
Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt
11. Entwicklungspolitik
Entwicklungspolitik ist heute globale Strukturpolitik, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse in Entwicklungsländern zu verbessern. Sie orientiert sich u. a. an dem Leitbild einer globalen nachhaltigen Entwicklung.
Die neue Bundesregierung wird die Entwicklungspolitik entlang diesen Leitzielen reformieren, weiterentwickeln und effizienter gestalten und die entwicklungspolitische Kohärenz mit anderen Ressorts sicherstellen. Die derzeitige Zersplitterung entwicklungspolitischer Aufgaben der alten Bundesregierung in unterschiedliche Ressorts wird aufgehoben und [diese werden] im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) konzentriert. Das BMZ wird im Sinne der Förderung internationaler Strukturpolitik zukünftig die Federführung in Fragen der EU-Entwicklungspolitik erhalten. Das BMZ wird Mitglied im Bundessicherheitsrat.
Um dem international vereinbarten 0,7-%-Ziel näher zu kommen, wird die Koalition den Abwärtstrend des Entwicklungshaushaltes umkehren und vor allem die Verpflichtungsermächtigungen kontinuierlich maßvoll erhöhen. Die neue Bundesregierung wird eine Reform der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere der Gewährung von Exportbürgschaften (Hermes) nach ökologischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten in die Wege leiten. Internationale Entschuldungsinitiativen für die ärmsten und höchstverschuldeten Länder werden unterstützt.
Um das Bewußtsein für internationale Zusammenhänge zu stärken, legt die neue Bundesregierung ein besonderes Gewicht auf die entwicklungspolitische Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und wird deren Arbeit verstärkt fördern.
Die neue Bundesregierung wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Lomé-Abkommens fortsetzen und sich für einen erfolgreichen Abschluß der Folgeverhandlungen einsetzen. Sie wird ihre Aufgaben in der europäischen Entwicklungspolitik wirkungsvoller wahrnehmen und besser koordinieren.
Die neue Bundesregierung setzt sich für die Neuausrichtung der Strukturanpassungspolitik von IWF und Weltbank nach Kriterien der Entwicklungsverträglichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit ein. Internationale Wirtschaftsregime, wie die WTO oder das geplante Multilaterale Investitionsabkommen (MAI), müssen nach ökologischen und sozialen Kriterien neu gestaltet werden. Die Möglichkeit nationaler Gesetzgeber, ökologische und soziale Standards bei Investitionen und Handel einzuführen, muß beibehalten werden.
Wir treten für eine Reform und Stärkung der Entwicklungsprogramme der Vereinten Nationen sowie für leistungsfähige internationale Finanzierungsorganisationen ein und werden hier mehr Verantwortung übernehmen.
Die im BMZ verankerten zentralen Finanzierungsinstitutionen und Eckpfeiler der multilateralen Entwicklungspolitik, nämlich Weltbank, Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und die Regionalbanken, finanzieren langfristige Entwicklungsprogramme und Projekte. Das BMZ wird die Effizienz der multilateralen Finanzierungsmaßnahmen durch entwicklungs- und sozialverträgliche Strukturanpassungsprogramme und durch eine bessere Verzahnung mit den bilateralen Programmen erhöhen.
Frauen sind wichtige Trägerinnen des Entwicklungsprozesses. Wir werden daher die wirtschaftliche Unabhängigkeit und insbesondere die Grundbildung und Ausbildung sowie die primäre Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen verstärkt fördern.
Die neue Bundesregierung wird die staatliche Entwicklungszusammenarbeit straffen und die Zusammenlegung verschiedener Durchführungsorganisationen prüfen. Sie wird Erfolgskontrollverfahren bei Projekten der EZ verbessern.
12. Dialog der Kulturen
Gemeinsames weltweites Handeln erfordert Verständigung über kulturelle Unterschiede hinweg. Die neue Bundesregierung wird sich für einen offenen interkulturellen Dialog auf breiter Grundlage einsetzen mit dem Ziel, Feindbilder zurückzudrängen. Sie wird die Möglichkeiten der auswärtigen Kulturpolitik, des Auslandsrundfunks und der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs einsetzen.

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