Nachrichten aus der EntwicklungszusammenarbeitÖcalan, Pinochet und die Menschenrechtevon Reinold E. Thiel Am 17. Juli wurde in Rom die Gründung eines Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen. Am 25. November entschieden die Lordrichter in London, daß der ehemalige chilenische Staatschef Augusto Pinochet, dem schwere Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen werden, in Großbritannien keine Immunität genießt. Am 27. November beschlossen die deutsche und die italienische Regierung, den Kurdenführer Abdullah Öcalan vor ein internationales Gericht zu bringen. Am 8. Dezember haben in Paris die Feiern zum 50. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte begonnen. Vier voneinander unabhängige Ereignisse. Was haben sie miteinander zu tun? Der UN-Generalsekretär hat bei der Pariser Konferenz gefordert, die Vereinten Nationen müßten zum Gewissen der Welt werden. Das sollten sie schon bei ihrer Gründung sein. Diese war, ebenso wie das Nürnberger Tribunal, die Reaktion auf die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland. Aber nur ein einziger unter den UN-Gründervätern, der amerikanische Präsident F. D. Roosevelt, wollte den aktiven Schutz der Menschenrechte in die UN-Charta aufnehmen. Das wurde schon bei den vorbereitenden Gesprächen in Jalta im Februar 1945 von Churchill und Stalin abgeblockt, von Churchill vor allem, weil er Anklagen gegen die britische Kolonialpolitik fürchtete. Im Ergebnis sprach der Text der Charta nur allgemein von der "Achtung vor den Menschenrechten", nannte aber keine Sanktionsmöglichkeit, weder gegen Staaten noch gegen Individuen. Das selbe gilt für die Erklärung der Menschenrechte. Jahrzehntelang ruhte die Diskussion über einen Schutz der Menschenrechte durch Gerichte, sie wäre während des Kalten Krieges nicht zu führen gewesen. Das ist nun anders. Fünzig Jahre nach Nürnberg gibt es wieder internationale Strafrechtstribunale, wegen Verbrechen, die im früheren Jugoslawien und in Ruanda verübt wurden. Und wenn 60 Staaten den Vertrag von Rom ratifiziert haben, wird es einen ständigen internationalen Strafgerichtshof geben. Wären Tribunale denkbar, die über Pinochet und über Öcalan richten, und was wäre ihre Funktion? Beide Fälle sind für die Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts wichtig, aber auf unterschiedliche Weise. Bei Pinochet haben die englischen Richter geurteilt, daß Folter nicht zu den normalen Funktionen eines Staatschefs gehöre, und daß er deshalb vor Gericht gestellt werden könne - eine Warnung an jeden amtierenden Staatschef, der meint, die Menschenrechte nicht beachten zu müssen. Davon gibt es nicht wenige, nicht nur in Lateinamerika. Öcalan hingegen ist eher in einer Situation
wie Nehru, Mandela oder Kenyatta, die für die Freiheit ihrer Völker
kämpften und dafür von den Kolonialmächten ins Gefängnis
gesteckt wurden. Die Unmenschlichkeiten, die in antikolonialen Kriegen
Der türkische Staat hat nie anerkannt, daß in seinen Grenzen auch andere Völker als die Türken wohnten: Kurden, Armenier, Griechen. Die Kurden wurden durch das Verbot ihrer Sprache und Kultur in den Kampf um kulturelle Eigenständigkeit getrieben, der sich zu einem Kampf um staatliche Unabhängigkeit ausweitete. Die türkische Armee führte einen blutigen Krieg gegen sie. Ein internationales Gericht, das über Abdullah Öcalan urteilt, wird auch über die türkische Unterdrückung urteilen müssen. Die Vermutung liegt nahe, daß dies von Öcalan beabsichtigt ist, und deswegen wehrt sich die Türkei dagegen. Das Jahr 1999 könnte den Auftakt zu einer neuen Dimension in der internationalen Menschenrechtsdebatte bringen, noch ehe der in Rom beschlossene Gerichtshof seine Arbeit aufnimmt.
Quelle: Entwicklung
und Zusammenarbeit (E+Z), Nr. 01, Januar 1999, S. 07
| ||
| Inhaltsverzeichnis | Seitenanfang |