E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 3, März 2000,
S. 73-76)

Personal für Krisenprävention und Konfliktbearbeitung
Beiträge von AA und BMZ
Ralf Horlemann, Adolf Kloke-Lesch

Krisenprävention und Konfliktmanagement sind Aufgabenfelder nicht nur eines Ministeriums, sondern Querschnittsaufgaben, zu deren Bewältigung viele Ressorts Verantwortung übernehmen müssen. Ein Teilgebiet davon ist Ausbildung und Einsatz von zivilem Personal. Wo hierbei die Abgrenzung zwischen Entwicklungsministerium und Auswärtigem Amt liegt, erläutern zwei Vertreter dieser beiden Ministerien.

1. Krisenprävention -
eine politische Querschnittsaufgabe
In den ersten Ausgaben von E+Z im vorigen Jahr1 haben die politischen Leitungen des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Stärkung ziviler Ansätze von Krisenprävention und Konfliktbearbeitung gefordert und für einen integrativen Ansatz plädiert, in dem alle Politikfelder aufeinander abgestimmt sind, ein Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft möglich ist und die Einpassung nationaler Maßnahmen in die Friedensbemühungen auf europäischer und internationaler Ebene wie auch in den Partnerregionen sichergestellt wird.
Ausgangspunkt für Maßnahmen der Krisenprävention, der Konfliktbeilegung und der Konsolidierung in der Nachkonfliktphase ist ein erweiterter Sicherheitsbegriff, der politische, ökonomische, ökologische und soziale Stabilität umfasst. Grundlage hierfür sind die Achtung der Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Bewahrung natürlicher Ressourcen, Entwicklungschancen in allen Weltregionen und die Nutzung von Mechanismen zur friedlichen Konfliktlösung.
Damit werden Krisenprävention und Konfliktbearbeitung zu echten Querschnittsaufgaben. Die vielschichtigen Ursachen für das Entstehen von Konflikten und die komplexen innerstaatlichen Verhältnisse in der Nachkonfliktphase erfordern eine national und international koordinierte und auf die jeweilige Situation zugeschnittene Gesamtstrategie. In diesem Rahmen tragen krisenpräventive Aktivitäten multilateraler Organisationen (wie der Vereinten Nationen oder der OSZE) ebenso wie bilaterale Maßnahmen zum Aufbau struktureller Stabilität und zu gewaltfreier Konfliktbearbeitung bei. Von besonderer Bedeutung ist die Bereitstellung von ausreichend qualifiziertem Personal, das zuverlässig und - je nach Bedarf - schnell abrufbar und mit unterschiedlicher Zeitdauer für Aufgaben der zivilen Krisenprävention und -bewältigung zur Verfügung steht. Es handelt sich hier sowohl um längerfristige Präventionsaufgaben zur Stärkung ziviler und gewaltfreier Konfliktbearbeitung als auch um eher kurzfristig angelegte Aufgaben wie zum Beispiel die Überwachung eines Waffenstillstands oder die Beobachtung von Wahlen oder der Menschenrechtslage in einem Land, an die sich dann wieder mittel- und langfristige Aufgaben des Aufbaus demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen anschließen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im zurückliegenden Jahr eine Reihe von Initiativen für die Stärkung der Krisenprävention insgesamt ergriffen, zu denen u. a. Vorbereitung und Einsatz von Personal in der zivilen Konfliktbearbeitung gehören, wie es in der Koalitionsvereinbarung von 1998 vorgesehen ist. Hierbei wurden zwei Schwerpunkte gesetzt:
a) Ausbildung von zivilem Personal für den Einsatz in internationalen Friedensmissionen durch das AA;
b) Aufbau des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) als ein Element krisenpräventiv ausgerichteter Entwicklungspolitik durch das BMZ.
Obwohl die beiden Programme für unterschiedliche Einsatzzwecke konzipiert sind - das AA bildet für den Einsatz in internationalen Missionen multilateraler Organisationen wie der Vereinten Nationen und der OSZE aus, das BMZ fördert Qualifizierung, Vorbereitung und Einsatz von Fachkräften in ziviler Konfliktbearbeitung in Projekten und Programmen der Träger des ZFD -, können sich sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Entsendung dieses Personals gemeinsame Aufgaben und Synergien ergeben, die es sinnvoll zu nutzen gilt.
Das AA hat bei Konzeption und Durchführung seiner Ausbildung darauf geachtet, möglichst viele Organisationen und Einrichtungen einzubinden, die mit der Rekrutierung, Ausbildung und Entsendung von Personal beschäftigt sind. Dies gilt sowohl für Nichtregierungsorganisationen als auch für das BMZ und andere Bundesministerien, mit denen das Auswärtige Amt in einer zu diesem Zweck gegründeten Projektgruppe ziviles Friedenspersonal einen kontinuierlichen und strukturierten Dialog über Erfahrungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Ausbildung führt. Das BMZ hat das Konzept des ZFD im engen Dialog und im Einvernehmen mit den beteiligten Trägern wie auch den betroffenen Bundesministerien, insbesondere dem AA, entwickelt. Dadurch konnte der ZFD als Gemeinschaftswerk nichtstaatlicher und staatlicher Träger der Entwicklungs- und Friedensarbeit geschaffen werden. Zur Abstimmung der Maßnahmen und zur Weiterentwicklung der Programme hat das BMZ einen Programmausschuss eingerichtet, in dem auch das AA und die Träger des ZFD vertreten sind.

2. Ziviles Personal
für VN- und OSZE-Missionen
Mit der Ausbildung zivilen Personals für den Einsatz in internationalen Friedensmissionen und sonstigen vergleichbaren Einsätzen verfolgt das Auswärtige Amt insbesondere das Ziel, eine Personalreserve qualifizierter Experten aufzubauen, die für internationale Einsätze zur Verfügung steht - auch kurzfristig in Form von Krisenreaktionskräften. Zu diesem Zweck ist eine spezielle Datenbank Ziviles Friedenspersonal eingerichtet worden, auf die bei Anfragen der Vereinten Nationen, der OSZE o. ä. zurückgegriffen werden kann.
Um diese Personalreserve schrittweise aufbauen zu können, bietet das AA regelmäßig Ausbildungskurse an, die potentielle Missionsteilnehmer absolvieren können. Zwischen Juli 1999 - dem Beginn der Ausbildung durch das Auswärtige Amt - und Dezember 1999 haben bereits über 100 Teilnehmer/innen die Ausbildung durchlaufen. In diesem Jahr steht sie rund 250 Personen offen.
Aufgrund der vielfältigen und hohen Anforderungen in internationalen Friedensmissionen sollten Ausbildungsbewerber/innen folgende Mindestvoraussetzungen mitbringen:
Abgeschlossene Berufs- und/oder Hochschulausbildung;
Sehr gute englische sowie möglichst weitere Sprachkenntnisse (VN/OSZE-Amtssprache oder Sprache im Einsatzgebiet) in Wort und Schrift;
Einschlägige internationale Erfahrung und regionale Fachkenntnisse;
Gefestigte Persönlichkeit (Alter in der Regel über 30 Jahre);
Fähigkeit und Bereitschaft, in einem international gemischten Team zu arbeiten;
Körperliche und psychische Belastbarkeit;
Führerschein entsprechend Klasse 3.
Die Ausbildung ist nach einem Modulkonzept gestaltet, die in kurzen (ca. zwei-wöchigen), aber zielorientierten Lehrgängen insbesondere solche Kenntnisse vermitteln soll, die dem typischen Anforderungsprofil einer internationalen Friedensmission der OSZE oder der Vereinten Nationen mit einem konkreten Mandat entspricht. Wichtige Elemente der Ausbildung sind u. a.:
Sicherheitsfragen (Verhaltenstraining/ Stressbewältigung, Minengefahr);
Konfliktmanagement, Konfliktvermittlungs- und -lösungsmechanismen;
Institutionenkunde (VN, OSZE etc.);
Strukturen, Mandate und Funktionen internationaler Friedensmissionen;
Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechts- und Minderheitenschutz;
Landes- und Regionalkenntnisse; Geschichte des Konflikts und lokale Konfliktstrukturen;
Interkulturelle Kompetenz.
Alle diese Themen werden von Spezialisten aus dem In- und Ausland unterrichtet, die auf ihren Gebieten über internationale Praxis verfügen. Zu ihnen gehören u. a. die Bundeswehr, die Polizei, das Forum Ziviler Friedensdienst sowie renommierte Forschungsinstitute. Die OSZE und die VN sind mit eigenen Dozenten direkt an der Ausbildung beteiligt. Da die Arbeitssprache in den VN- und OSZE-Missionen Englisch ist, findet schon jetzt ein wachsender Anteil des Unterrichts in Englisch statt. Die Lehrgänge sind in Grundkurse, Vorbereitungskurse auf konkrete Einsätze sowie spezifische Fortbildungskurse gegliedert. Sie sollen grundsätzlich nicht länger als zwei Wochen dauern, um die in der Regel sehr kurzfristigen Personalanforderungen internationaler Organisationen erfüllen zu können (Stichwort: Krisenreaktionskräfte), und um z. B. auch Berufstätigen die Teilnahme an den Kursen zu erleichtern. Die Kurstypen sind allerdings so konzipiert, dass sie aufeinander aufbauen und sich ergänzen, so dass durch die Teilnahme an verschiedenen Kursen eine gründliche Schulung von insgesamt vier bis sechs Wochen möglich ist.
Die Lehrinhalte orientieren sich an vergleichbaren Ausbildungen im In- und Ausland. Sie sind zudem mit den Vereinten Nationen und der OSZE abgestimmt, um die erforderliche internationale Kompatibilität der Ausbildung sicherzustellen. Dies ist auch angesichts der noch in diesem Jahr geplanten internationalen Öffnung der Ausbildung wichtig. Das Auswärtige Amt plant, ab Mitte 2000 denjenigen Ländern Ausbildungsplätze anzubieten, die keine eigenen Ausbildungseinrichtungen für ziviles Personal haben. Durch gemischt-nationale Kurse sollen schon bei der Ausbildung die Bedingungen eines interkulturellen Arbeitsumfeldes möglichst realitätsnah simuliert werden, das die Kursteilnehmer in multilateralen Friedensmissionen vorfinden.
Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Ausbildungseinrichtungen geplant. Ziel dieser internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung ist eine Angleichung der Ausbildungsstandards, um allen Missionen der VN und OSZE ähnlich qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen zu können. Eines der wesentlichen Ziele der Ausbildung und des Aufbaus einer Personalreserve ist zudem die schnellere Bereitstellung von zivilem Personal und damit die Erhöhung der Krisenreaktionsfähigkeit internationaler Organisationen wie der OSZE und der VN. Deutschland stimmt sich hierbei eng mit seinen Partnern u. a. in der Europäischen Union ab, die ihrerseits begonnen hat, ihr Instrumentarium zur nicht-militärischen Krisenprävention zu verbessern, und unterstützt die bereits laufenden Bemühungen der OSZE zur Schaffung von Krisenreaktionskräften bis Mitte 2000.

3. Ziviler Friedensdienst und EZ
In der Gesamtstrategie der Bundesregierung soll die Entwicklungspolitik in den Partnerländern zum Abbau struktureller Ursachen von Konflikten sowie zum Aufbau von Mechanismen gewaltfreier Konfliktbearbeitung beitragen.
Qualifizierung und Einsatz von Personal sind in einer verstärkt krisenpräventiv und konfliktbewältigend ausgerichteten Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in drei Bereichen von besonderer Bedeutung:
Qualifizierung für die Planung und Steuerung von Programmen und Projekten;
Qualifizierung für die Durchführung von Programmen und Projekten;
Qualifizierung und Einsatz für gezielte Maßnahmen zur Förderung des gewaltfreien Umgangs mit Konflikten und Konfliktpotentialen.
Im Bereich der Mitarbeiter, die im BMZ und in den Durchführungsorganisationen mit der Planung und Steuerung von Programmen und Projekten befasst sind, geht es um eine Sensibilisierung und Qualifizierung, die auch das erhebliche, aber verstreute Erfahrungswissen erschließt und systematisiert. Neben der Erarbeitung einer praxisorientierten Handreichung für die EZ mit krisengefährdeten Partnerländern (in Abstimmung mit dem AA) ist in möglichst enger Zusammenarbeit insbesondere mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Entwicklung eines Fortbildungsangebots für Mitarbeiter in den verantwortlichen Steuerungseinheiten geplant. In der GTZ ist zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe Ausbildung und Qualifizierung zur Konfliktbearbeitung eingerichtet worden. Eine erste einwöchige Pilotmaßnahme findet im Frühsommer 2000 statt.
Im Bereich der Qualifizierung des Personals, das in der Durchführung von Programmen und Projekten eingesetzt ist, kommt besondere Bedeutung dem verantwortlichen und sensiblen Umgang mit krisenrelevanten Informationen zu. Die Evaluierung2 hat gezeigt, dass Mitarbeiter in der EZ - insbesondere dort, wo diese nicht gezielt krisenpräventiv oder konfliktbewältigend angelegt ist - gelegentlich dazu neigen, Konflikte zu ignorieren oder zu verdrängen. Dieser Neigung muss durch ein systematisches conflict impact assessment entgegengewirkt werden, das in engem Verbund mit der Projektberichterstattung und der zuständigen Auslandsvertretung stehen sollte. Projektmitarbeiter sollten deshalb stärker befähigt werden, Konfliktlagen im Projektumfeld wahrzunehmen und in der Projektdurchführung zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund bietet die Zentralstelle für Auslandskunde (ZA) der Deutschen Stiftung für internationale Zusammenarbeit (DSE) einen einwöchigen
Trainingskurs zum Thema Konfliktmanagement und Krisenprävention für Fachkräfte der EZ, der humanitären und der Katastrophenhilfe an. Der Kurs fand 1999 zweimal mit insgesamt 15 Teilnehmern statt. Für 2000 sind neun Trainingskurse geplant, sodass am Ende des Jahres etwa 100 Fachkräfte diese Zusatzqualifikation erworben haben könnten.
Daneben bietet die DSE seit 1999 zwölfmal jährlich einen zweitägigen Kurs Verhalten in Bedrohungssituationen an. Dieser Kurs soll die persönlichen Voraussetzungen verbessern, Bedrohungssituationen zu vermeiden und deeskalierend und gewaltfrei zu reagieren. Bisher haben sich hieran 45 Personen beteiligt.
Die GTZ bietet ihren Mitarbeitern und Counterparts im Ausland in der jeweiligen Verkehrssprache sowie ihren Inlandsmitarbeitern im Jahr 2000 acht konfliktspezifische Vorbereitungs- und Fortbildungsprogramme für insgesamt bis zu etwa 100 Teilnehmer an.
Ein besonderer Schwerpunkt sind Qualifizierung und Einsatz von Personal für gezielte Maßnahmen im politisch-gesellschaftlichen Bereich zur Förderung des gewaltfreien Umgangs mit Konflikten und Konfliktpotentialen. Mit dem Zivilen Friedensdienst (ZFD) fördert das BMZ in diesem Bereich den Aufbau eines neuen Instruments der EZ, das vorhandene Ansätze ergänzt und weiterentwickelt.
Fachkräfte im Rahmen des ZFD bedürfen einer besonderen Qualifizierung im Bereich ziviler Konfliktbearbeitung sowie einer einsatzbezogenen Vorbereitung. Im Bereich der Qualifizierung verständigen sich die Träger des ZFD auf gemeinsame Standards wie interkulturelle, soziale und Interaktionskompetenz, Fähigkeiten zu Konfliktanalyse und Konfliktbearbeitung, Kenntnisse der internationalen Zusammenarbeit, entwicklungs- und friedens-politische Fachkompetenz sowie personale, pädagogische und Kooperationskompetenz.
Das BMZ hat das bereits seit 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Modellvorhaben Ausbildung in ziviler Konfliktbearbeitung der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. und des Forums Ziviler Friedensdienst e.V. in das Konzept des ZFD integriert und finanziert seinen weiteren Ausbau mit. In den vier seit 1997 durchgeführten, jeweils vier Monate langen Kursen (einschließlich vierwöchiger Sprachvorbereitung für das Einsatzland) wurden bislang 51 Friedensfachkräfte qualifiziert und vorbereitet. Die Träger des Modellvorhabens streben an, jährlich zwei Langzeitkurse für insgesamt 30 bis 40 Teilnehmer anzubieten. Von den Bewerbern wird, neben einem Mindestalter von 25 Jahren, einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. entsprechender Berufs- und/oder Lebenserfahrung, insbesondere auch die Bereitschaft erwartet, sich auf gewaltfreie Konfliktbearbeitung aus Überzeugung für Demokratie und Menschenrechte einzulassen.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist außerdem ein abgeschlossener Vertrag, ggf. Vorvertrag, über einen mindestens zwölfmonatigen Einsatz in einem Projekt des Zivilen Friedensdienstes bzw. der zivilen Konfliktbearbeitung im Ausland. Die Kurse stehen auch Teilnehmern aus dem Ausland offen. Von den 14 Absolventen des letzten von NRW und BMZ gemeinsam finanzierten Kurses haben 11 bereits Anschlussverträge mit Trägern des ZFD bzw. mit anderen Nichtregierungsorganisationen.
Die Entsendedienste des ZFD ergänzen ihre Strukturen der Einsatzvorbereitung um spezifische Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und fördern die Qualifizierung auch in Zusammenarbeit mit Fachinstitutionen im In- und Ausland. Im Rahmen einsatzbegleitender Qualifizierung und Supervision wird die Einbeziehung der Partner im Einsatzland ermöglicht.
Die Entsendung von Fachkräften im ZFD erfolgt durch die anerkannten Entwicklungsdienste. Die Personalentsendungen der Träger Forum Ziviler Friedensdienst e.V. und Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. erfolgen in Zusammenarbeit mit einem der anerkannten Entwicklungsdienste.
Fachkräfte im ZFD sollen im Partnerland solchen Gruppen und Institutionen beiseite stehen, die selbst an einer Bewältigung der Konflikte mitarbeiten. Die Einsatzfelder des ZFD liegen insbesondere auf der mittleren und unteren gesellschaftlichen Ebene in der Prävention und Bearbeitung gewaltträchtiger Konflikte. Dies geschieht u. a. durch Stärkung von Friedenspotentialen und vertrauensstiftende Maßnahmen, durch Vermittlung bei Konflikten, durch Beobachtung und Förderung der Menschenrechts- und Demokratiesituation sowie durch Beiträge zur Versöhnung.
Aktivitäten im Rahmen des ZFD erfolgen auf der Grundlage entwicklungspolitischer Kriterien wie des Subsidiaritätsprinzips, des Prinzips des geringsten Eingriffs und des Grundsatzes der Hilfe zur Selbsthilfe. Zusammenarbeit mit und Akzeptanz durch einheimische Partner und Konfliktparteien sind, im Interesse von Nachhaltigkeit durch Partizipation, unabdingbar
Über Gesamtprogramm und Einsätze des ZFD entscheidet das BMZ im Einvernehmen mit dem AA auf der Grundlage einer regelmäßigen Abstimmung mit allen beteiligten Trägern.
Bislang sind 25 Vorhaben bewilligt und gehen in die Umsetzung. 14 Friedensfachkräfte befinden sich bereits vor Ort. Auf der Grundlage der vom Deutschen Bundestag erhöhten Haushaltsmittel und der voranschreitenden Qualifizierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen wird angestrebt, die Zahl der im ZFD eingesetzten Friedensfachkräfte bis Ende 2000 auf etwa 70 bis 80 anzuheben.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus des ZFD werden die regionale und inhaltliche Schwerpunktsetzung und die Vernetzung des ZFD mit der Länderarbeit und mit den krisenpräventiven Beiträgen anderer Organisationen der EZ sowie im internationalen Bereich zu verstärken sein.

4. Komplementarität und Kooperation
Staat und Zivilgesellschaft stehen bei der Stärkung der Krisenprävention und Konfliktbearbeitung noch vor vielfältigen Aufgaben, für deren erfolgreiche Bewältigung es nicht zuletzt auch auf ein Zusammenwirken der verschiedenen Akteure ankommt. Die Bundesregierung hat im zurückliegenden Jahr mit den von
ihr initiierten Qualifizierungsmaßnahmen erste Anstöße hierzu gegeben und ist
entschlossen, auf diesem Weg weiterzugehen.
Dabei wird einerseits deutlich, dass Qualifizierung und Vorbereitung nach Einsatzfeldern zu differenzieren sind und gezielter gestaltet werden können, wenn der jeweilige Träger und der konkrete Einsatz feststehen. Andererseits können bestehende Synergiepotentiale bei der Vorbereitung, Rekrutierung und Entsendung von Personal im Rahmen internationaler Friedensmissionen und des Zivilen Friedensdienstes auch noch weiter ausgeschöpft werden, z. B. durch:
Gegenseitige Nutzung bestehender Ausbildungseinrichtungen. Bereits im Dezember 1999 hat das AA einen zweiwöchigen Kurs bei der DSE in Berlin durchgeführt.
Gemeinsamen Unterricht in geeigneten Kursmodulen (z. B. Minen- und Fahrertraining) und Ausarbeitung gemeinsamer Module (z. B. Zusammenwirken der verschiedenen Träger und Instrumente im Einsatzgebiet). Dort, wo Personal im Rahmen verschiedener Einsatzformen vor Ort zusammenwirken soll, sollten diese unterschiedlichen Instrumente auch in den jeweiligen Qualifizierungs- und Vorbereitungskursen dargestellt werden.
Verbesserte Informationen über Einsatzmöglichkeiten in internationalen Friedensmissionen und in der EZ für
Teilnehmer/innen an den verschiedenen Kursen.
Verknüpfung bestehender Datenbanken, um qualifiziertes Personal für internationale Einsätze und Einsätze im Rahmen der EZ zu rekrutieren.
Regelmäßige Begegnungen und Erfahrungsaustausch zwischen Lehrgangs- und Einsatzteilnehmer/innen.
Dies sind nur einige Beispiele für das Zusammenwirken in der zivilen Krisenprävention. Durch die Einbeziehung polizeilicher und militärischer Akteure und eine Abstimmung zwischen staatlichen Akteuren einerseits und Nichtregierungsorganisationen andererseits lassen sich weitere Synergien erzielen. Nur hierdurch wird die anfangs als Querschnittsaufgabe bezeichnete Stärkung von Krisenprävention und Konfliktbearbeitung tatsächlich möglich werden.
1) E+Z 1999:1, S. 8-10: Entwicklungspolitik als Friedenspolitik. Interview mit Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul. S. 11-13: Ein starkes Signal. Interview mit Staatssekretärin Uschi Eid.
E+Z 1999:4, S. 100-102: Ludger Volmer: Für einen integrativen Ansatz von Krisenprävention und ziviler Konfliktbeilegung
2) Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (1999): Wirkungen der EZ in Konfliktsituationen. Querschnittsbericht zu den Teilevaluierungen in den Ländern Äthiopien, El Salvador, Kenia, Mali, Ruanda und Sri Lanka
Dr. Ralf Horlemann ist im AA u. a. für deutsches Personal bei der OSZE und die Ausbildung von zivilem Personal zuständig. Adolf Kloke-Lesch ist im BMZ u. a. für Krisenprävention und Konfliktbearbeitung zuständig.
Die in diesem Beitrag vertretenen Auffassungen sind allein die der Autoren, nicht notwendigerweise die der Ministerien.

E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)
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