E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 3, März 2002,
S. 82 - 85)

Everything but Farms ...
Die Agrarexporte der Entwicklungsländer sind blockiert
Michael Windfuhr

Die Landwirtschaft der Entwicklungsländer produziert für den Eigenverbrauch, den Binnenmarkt und den Export - nur mit Letzterem beschäftigt sich dieser Artikel. Der Export von Agrarprodukten aus Entwicklungsländern wird, trotz ständig wiederholter Beteuerungen, immer noch in großem Maßstab von den Industrieländern blockiert. Stattdessen sind diese selbst die größten Agrarexporteure geworden. Mittel der Behinderung sind Zölle, Quoten und vor allem die Diskriminierung von weiterverarbeiteten Produkten. Die Entwicklungsländer werden gezwungen, Rohstofflieferanten zu bleiben.
Michael Windfuhr untersucht die Funktion der verschiedenen weltwirtschaftlichen Abkommen bei diesem Spiel.
Das Problem ist aus vielen entwicklungspolitischen Debatten der letzten Jahrzehnte vertraut, auch in jüngerer Zeit hat sich kaum etwas geändert: Die Entwicklungsländer, und gerade die ärmeren unter ihnen, sind bei ihren Exporterlösen immer noch zu einem erheblichen Teil von Rohstoffen abhängig. Im Falle einiger der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) liegt der Anteil der Agrarexporte an den Gesamtexporten bei über 90 Prozent. Für alle LDCs zusammen beträgt der Anteil 14,7 Prozent, für die afrikanischen Subsahara-Länder 26,8 Prozent.
Rechnet man den Export mineralischer Rohstoffe hinzu, wird die Abhängigkeit vom Rohstoffexport noch deutlicher. Die OECD schätzt den Anteil der Rohstoffe an den Gesamtexporten der LDC insgesamt auf 75 Prozent. Agrar- und Forstprodukte machen dabei rund die Hälfte aus (OECD 1997). Der größte Teil der Exporte der LDC
(64 Prozent) geht in die Industrieländer. Das liegt daran, dass die von den LDC exportierten Rohstoffe nach wie vor in den Industrieländern weiterverarbeitet werden. Ein Blick in die handelspolitische Praxis kann helfen, wichtige Gründe für die Kontinuität dieser Situation zu identifizieren.

Handelspolitische Realitäten
Die handelspolitischen Benachteiligungen, von denen die Exporte von Entwicklungsländern betroffen sind, finden sich in drei Bereichen: (1) bei der generellen Höhe der Importzölle der Industrieländer, (2) bei der Zolleskalation, d. h. einer mit der Verarbeitungsstufe der Produkte steigenden Zollbelastung, und (3) bei zahlreichen nicht-tarifären Handelshemmnissen, die den Import der Produkte, vor
allem von weiterverarbeiteten Produkten, erschweren. Wie sieht nun die Entwicklung der letzten Jahre im Hinblick auf
diese drei Bereiche aus? Welche Trends lassen sich nach der Uruguay-Runde identifizieren?
1. Zölle: Der Agrarbereich war bis zum Abschluss der Uruguay-Runde (durch den Vertrag von Marrakesch im April 1994) ein Ausnahmebereich des GATT und unterlag nicht den generellen Prinzipien der Liberalisierung und der Nicht-Diskriminierung ausländischer Anbieter, wie sie im Regelsystem des GATT vorgesehen waren. Die Einbeziehung des Agrarsektors seit 1994 hat zwar einige Verzerrungen der Weltagrarmärkte reduziert, aber von einem qualitativen Durchbruch ist die Situation immer noch weit entfernt. Der Durchschnittszoll auf Agrarprodukte liegt nach der Uruguay-Runde bei 40 Prozent, der auf Industrieprodukte bei knapp unter
4 Prozent. Schon diese Gegenüberstellung macht deutlich, in welchem Ausmaß das Problem immer noch existiert.
Vor der Uruguay-Runde waren die Märkte für viele Agrarprodukte von den verschiedensten Beeinträchtigungen betroffen, von Quoten, von Zollkontingenten und viele anderen nicht-tarifären Handelshemmnissen. Die EU hatte beispielsweise für alle Marktordnungsprodukte ein variables Abschöpfungssystem in Kraft, das Importe nahezu unmöglich machte.
Ein erster Erfolg der Uruguay-Runde besteht nun darin, dass alle WTO-Mitglieder sich verpflichtet haben, die nicht-tarifären Handelshemmnisse (NTH) in Zölle umzuwandeln, deren Höhe etwa dem vorherigen Schutz der NTH entsprechen sollte (Zolläquivalente). Für Produkte, bei denen keine NTH bestanden, wird der Zollsatz der in der Uruguay-Runde gewählten Referenzperiode 1986-1988 als Basiszoll genommen. Neben der Verpflichtung, die NTH in Zolläquivalente zu überführen, haben sich die Industrieländer verpflichtet, diese Zolläquivalente und die Basiszölle bis zum Jahr 2000 um 36 Prozent zu
reduzieren. Entwicklungsländer müssen ihre Zölle bis 2004 um 24 Prozent reduzieren, LDC sind von dieser Pflicht ausgenommen.
In der faktischen Ausgestaltung dieser Bestimmungen ist es allerdings nur bedingt zu Erfolgen gekommen. Die Industrieländer haben ihre NTH bei der Umwandlung in Zolltarife oft sehr hoch festgesetzt. Experten schätzen, dass bei 60 Prozent aller Zolläquivalente der EU und bei 45 Prozent der USA eine solche "schmutzige" Tarifizierung stattfand, d. h. die Zölle so hoch festgelegt wurden, dass selbst nach der zugesagten 36-prozentigen Reduktion der effektive Schutz noch immer ebenso hoch ist wie vorher, oder sogar höher (Anderson 1999). Da außerdem die Basiszölle aufgrund der Wahl der Referenzperiode (1986-1988) sehr hoch lagen, wurde der Trend zu hohen Zöllen im Agrarbereich begünstigt.
Insgesamt sind bei der Umsetzung des Agrarabkommens viele Tricks und Intransparenzen feststellbar, so dass die Gesamtbelastung durch Zölle kaum substanziell gesenkt wurde. Die Verpflichtung, die Zölle um 36 Prozent zu senken, gilt für den Durchschnitt aller Produkte; bei einzelnen Produkten reicht eine Absenkung um 15 Prozent. Bei hochsensiblen Produkten mit Hochzöllen (wie etwa Weizen, Zucker, Rundfleisch, Mais, Gerste) haben die Industrieländer deshalb häufig die Zollsätze nur um 15 Prozent gesenkt, während bei Produkten mit ohnehin niedrigem Zollsatz von 3 oder 4 Prozent oft
eine 100-prozentige Absenkung durchgeführt wurde, die dann bei der Durchschnittserrechnung hilft, eine 36-prozentige Reduktion vorzuweisen.
Dies hat dazu geführt, dass es nicht zu einer relativ einheitlichen Absenkung aller Zölle gekommen ist, sondern dass gerade bei den sensiblen Produkten sich "Spitzenzollsätze" ergeben haben, z. B. 56,5 Prozent für Weizen, 87,8 für Rindfleisch, 86,1 für Mais (Fritz 2000). Als Spitzenzölle werden alle Zollsätze oberhalb von
12 Prozent (bis hinauf zu 300 Prozent)
bezeichnet. Nach UNCTAD-Angaben hat die EU bei Agrarprodukten 1273 Zollspitzen, das sind 96,8 Prozent aller Zollspitzen der EU in ihrem gesamten Außenhandel (UNCTAD 1999).
Zusätzlich erlaubt die "spezielle Schutzklausel" des Agrarabkommens die Erhebung zusätzlicher Zölle auf sensible Güter, wenn die Importmenge eine bestimmte Schwelle überschreitet oder der Importpreis unter ein bestimmtes Niveau fällt. Diese Regel gilt für diejenigen Produkte, die tarifiziert werden mussten. Während in allen anderen Bereichen des GATT Schutzklauseln grundsätzlich nur angewendet werden dürfen, wenn das Importland "schweren Schaden" (serious injury) für einzelne Wirtschaftssektoren nachweisen kann, ist dies im Agrarabkommen nicht erforderlich. Die Länder mussten nur bei der in der WTO üblichen Festlegung der Zollsätze ("Bindung" genannt) diejenigen Güter kennzeichnen, für die die spezielle Schutzklausel angewendet werden darf. 38 Länder haben sich dieses Recht für insgesamt 6072 Agrargüter reserviert. Die EU allein hat 539 Güter entsprechend gekennzeichnet.
Neben der Zollreduktion haben sich die WTO-Mitglieder im schon erwähnten Agrarabkommen von 1994 verpflichtet, einen Mindestmarktzugang neben der Tarifizierung einzurichten, da diese zum Teil zu prohibitiv hohen Zöllen führte. Alle Länder müssen den bestehenden Zugang anderer Exporteure auch weiterhin garantieren. Zusätzlich müssen sie einen Mindestzugang für alle Produkte bis zum Ende der Implementierungsphase 2004 von bis zu fünf Prozent ermöglichen (drei Prozent für Entwicklungsländer). Die bisherigen Erfahrungen mit den Quoten machen deutlich, dass die Quoten vor allem bei solchen Produkten genutzt werden, wo ansonsten so hohe Zölle bestehen, dass Importe unmöglich werden. Das scheint zunächst hilfreich; allerdings werden viele Quoten kaum ausgeschöpft, da Tricks eingesetzt werden, die dies verhindern. Beispielsweise werden Lizenzen an Anbieter vergeben, die nicht in der Lage sind, das gesamte Kontingent zu nutzen (Fritz 2000: 15f.).
Insgesamt lässt sich festhalten, dass nach der Uruguay-Runde zwar alle Landwirtschaftszölle "gebunden" sind, dies nach einer Weltbankstudie aber höchstens für ein gutes Viertel aller Zöllsätze eine Senkung erbrachte; bei den tarifizierten Produkten lag diese Rate sogar nur bei 14 Prozent.
(2) Zolleskalation: Besonders schädlich für das Entwicklungsziel, weiterverarbeitende Industrien aufzubauen, ist das Instrument der Zolleskalation, also der mit der Verarbeitungsstufe ansteigenden Zölle. Auch hier ist keine Trendwende in Sicht.
Die aktuelle Übersicht der WTO zeigt für die EU, das beispielweise Kakao als Rohkakao 0 Prozent Zollbelastung hat, auf der ersten Verarbeitungsstufe (Kakaobutter) 9 Prozent und auf der zweiten (Kakaomasse) 21 Prozent. Die Daten für Kaffee sind 4 Prozent für Rohkaffee, 11 Prozent für die zweite Verarbeitungsstufe, für Sojabohnen 0 Prozent für den Rohstoff, 6 Prozent für die zweite Verarbeitungsstufe. Vergleichbare Steigerungen lassen sich für Japan und die USA nachweisen. Bei Japan betragen die Steigerungsraten für Kakao 0, 9, 20 %, für Kaffee 0, 0, 13 %, für Soja 0, 0, 9 %, bei den USA für
Kakao 0, 0, 6 %, für Kaffee 0, 0, 4 %, für Soja 0, 0, 13 % (alle Daten nach WTO, April 2001).
Fritz zitiert eine Studie, die zu dem Ergebnis kommt, dass für die LDC der Anteil der weiterverarbeiteten Produkte an den gesamten Agrarexporten zwischen 1964 und 1994 von 27 auf 16,9 Prozent zurückgegangen ist, während für die Entwicklungsländer insgesamt ein Anstieg von 41,7 auf 54,1 Prozent festzustellen ist. Allerdings handelt es sich dabei meist nur um eine Weiterverarbeitung auf der ersten Stufe. Wird eine weitere Stufe der Weiterverarbeitung berücksichtigt, sind der Anteil und der Anstieg des Anteils sehr viel geringer: von 8,4 auf 16,6 Prozent.
Nicht erstaunlich ist es deshalb, dass die größten Agrarexportländer die Industrieländer sind: Hier werden die Rohstoffe verarbeitet und von hier als weiterverarbeitete Produkte exportiert. Zu den fünf wertmäßig größten Agrarexportländern gehört neben den USA, Frankreich, Kanada und den Niederlanden auch Deutschland (mit 5 Prozent Weltmarktanteil), während Brasilien, der Gigant unter den agrarexportierenden Entwicklungsländern, weitab auf Platz 12 liegt, mit 2,8 Prozent Weltmarktanteil (WTO 2002).
(3) Nichttarifäre Handelshemmnisse: Im Hinblick auf NTH hat es wegen des Zwanges zur Tarifizierung durch die Uruguay-Runde insofern Fortschritte gegeben, als viele vormals angewendete NTH (wie variable Abschöpfungen, Quoten und Kontingente) in Zölle überführt wurden, allerdings mit den oben beschriebenen Einschränkungen. Viele andere Regelungen im Außenhandel wirken allerdings ebenfalls wie NTH, und deren Bedeutung hat sich nicht vergleichbar reduziert. Die Undurchsichtigkeit der Zollstruktur und der oben untersuchten Zollquotenverteilung kommt ebenso einem NTH gleich wie die Vielzahl der (gerade bei Agrarprodukten bedeutsamen) Gesundheits- und Hygienestandards. Bei Letzteren ist allerdings zu berücksichtigen, dass sie in der Regel zum Schutze der Verbraucher im Importland festgesetzt werden. Natürlich können sie, gewollt oder ungewollt, auch protektionistische Wirkungen haben oder es zumindest Exporteuren aus Entwicklungsländern schwierig machen, auf Märkte in Europa oder Japan zu liefern, wenn diese aufwendige Untersuchungen etc. verlangen. Dennoch wäre es falsch, diese Standards nur unter ihrer handelsbeschränkenden Funktion zu analysieren, da sie zuerst anderen Zwecken dienen.
In diesem Bereich, der von zwei speziellen WTO-Abkommen geregelt wird, dem "Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen" (SPS) und dem "Abkommen über technische Handelsbeschränkungen" (TBT), entstehen hochkomplizierte Streitschlichtungsverfahren z. B. über die Frage, ob gewisse Hygienestandards wissenschaftlich notwendig sind oder nur aus Vorsorgegesichtspunkten erlassen wurden. Für Produkte aus Entwicklungsländern führt jede Verschärfung und Erhöhung von Standards möglicherweise zu Anpassungsschwierigkeiten, zumal wenn diese von einem Industrieland zum andern variieren. Eine Verschärfung der Standards, wie sie beispielsweise mit der Agrarwende in Deutschland einhergeht, sollte deshalb durch entsprechende Beratung, Aus- und Weiterbildung von Exporteuren vor allem aus ärmeren Entwicklungsländern begleitet werden.

Vom geringen Nutzen der
Präferenzabkommen
Präferenzabkommen werden seit langem eingesetzt, um Entwicklungsländern durch eine Vorzugsbehandlung einen besseren Marktzugang zu gewähren. Sie sind im Falle des "Allgemeinen Präferenzsystems" (APS) beim WTO-Vorläufer GATT seit 1979 abgesichert, im Falle von besonderen Präferenzabkommen, wie sie die bisherigen Lomé-AKP-Abkommen darstellten, müssen sie jeweils durch einen besonderen Ausnahmebeschluss ("waiver") im Rahmen der WTO genehmigt werden. Ein solcher waiver wurde für das Lomé-Nachfolge-Abkommen, das Cotonou-Abkommen, in Doha auf der letzten WTO-Ministerkonferenz gewährt.
Bei den Außenhandelsbeziehungen der EU kommt dem AKP-Abkommen die größte Bedeutung zu, da hier seit 1975 eine Befreiung von Zöllen für über 90 Prozent aller Produkte erreicht werden konnte. Die Zollbefreiung bezieht sich bei AKP-Ländern auch auf verarbeitete Produkte. Wichtige Ausnahme stellen wiederum diejenigen Agrarprodukte dar, für die die EU eine Marktordnung hat, d. h. bei denen
die Produktion subventioniert und beschränkt ist. Hier werden auch den AKP-Ländern nur Zollreduktionen eingeräumt, keine Befreiungen von den Zöllen. Bei prohibitiv hohen Außenzöllen nutzen Reduktionsmargen von 10 oder 16 Prozent allerdings oft nichts.
Eine weitere Handelsliberalisierung für alle LDC hat die EU unter dem Slogan "Alles außer Waffen" (everything but arms) anlässlich der Konferenz für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) im Mai 2001 in Brüssel angekündigt. Die EU kam damit einer alten Forderung von Entwicklungsländern und entwicklungspolitischen NROs nach. Da die EU aber sofort wieder der Mut verließ, wurden für die drei wichtigsten Produkte, Zucker, Bananen und Reis, erneut Ausnahmen gemacht und mehrjährige Übergangsfristen vereinbart. Das britische Hilfswerk Oxfam schätzt den Liberaliserungseffekt der "Everything-but-arms"-Initiative deshalb insgesamt als sehr gering ein. Wenige Prozent des Warenwertes zwischen den LDC und der EU seien überhaupt betroffen.
Neben den Präferenzen für die AKP-Staaten und der neuen zusätzlichen Initiative für jene LDC-Länder, die nicht zu den AKP-Staaten gehören, hat die EU wie alle anderen OECD-Länder als drittes ein zusätzliches Präferenzsystem für alle übrigen Entwicklungsländer. Dieses Allgemeine Präferenzsystem (APS) wurde in den 60er und 70er Jahren in langwierigen Verhandlungen durchgesetzt und 1979, mit dem Abschluss der Tokio-Runde, festgeschrieben.
Die Erfolge dieses APS-Systems werden von den meisten Autoren als bescheiden eingestuft. Zusätzlicher Handel wurde selten initiiert. Oft fand nur eine Umlenkung von nicht-präferenziertem zu präferenziertem Handel statt. Nur wenige Länder waren in der Lage, die Präferenzen auszunutzen. 12 Länder nutzen mehr als 80 Prozent der EU-Präferenzen, sechs Länder nutzen 84 Prozent der USA-Präferenzen (Fritz 2000:26f.). Gründe für diese beschränkte Inanspruchnahme sind vor allem die Kompliziertheit des Verfahrens, die dazu beiträgt, dass bei Agrarprodukten oft nur die Hälfte der tatsächlich APS- berechtigten Exporte auch in den Genuss der APS-Margen kamen, sowie die Begrenzung der Produktpalette. Wiederum macht der Ausschluss vieler Agrarprodukte eine Nutzung durch Länder, die vorwiegend Agrargüter herstellen, schwierig. Seit in der Uruguay-Runde die Zölle erneut gesenkt wurden, kam es zudem zu einer Erosion der Höhe der gewährtern Präferenzen (was allerdings eher für Industriezölle von Bedeutung ist).
Die EU hat zum Jahreswechsel 2002 ihr APS erneuert und dabei versucht, die Wirksamkeit, das Management der Angebote und die Klarheit der Regeln zu verbessern. Sie hat zudem versucht, die Präferenzerosion aufgrund der allgemeinen Zollsenkungen der Uruguay-Runde durch Erhöhung der Präferenzen auszugleichen. Es bleibt zu überprüfen, ob sich mit diesen Verbesserungen die Inanspruchnahme und die Wirkungen des APS grundsätzlich verbessern werden.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Erfolge der Präferenzabkommen für die Exportsteigerung von Entwicklungsländern gering sind. Die AKP-Staaten konnten in den letzten 20 Jahren ihren Anteil an den Importen der EU nicht steigern. Auch eine nennenswerte Diversifizierung ihrer Produktpalette ist ihnen nicht gelungen. Zu viele Ausnahmen, vor allem in
dem für Entwicklungsländer so zentralen Agrarbereich, strikte Herkunftsregeln, der Ausschluss bestimmter ("sensibler") Produkte sowie die Präferenzerosion haben die Wirkung beeinträchtigt.
Wichtige Erkenntnis ist aber auch, dass begünstigende Handelsregeln allein noch nicht garantieren, dass Marktchancen von den ärmsten Ländern genutzt werden können. In den Ländern müssen auch die Industrien aufgebaut werden, die in der Lage sind, Rohstoffe weiterzuverarbeiten und die Produkte zu exportieren, die Länder müssen solche Industrien fördern, z. B. durch steuerliche Begünstigung oder durch Hilfe bei der Infrastruktur. Dennoch soll dieser Hinweis auf hausgemachte Gründe nicht die Bedeutung der Präferenzabkommen gerade für ärmere Entwicklungsländer relativieren.

Die Marktmacht der Agrarexporteure
Neben den erwähnten Aspekten der Außenhandelsregulierung sollte auch die wachsende Marktmacht der am Agrarhandel beteiligten Privatunternehmen gesehen werden. Bei der Mehrzahl der Agrarprodukte sind nur noch drei bis sechs Handelshäuser am weltweiten Handel beteiligt. Ihre Bedeutung nimmt sogar noch zu, da viele Entwicklungsländer die staatlichen Handelsunternehmen, die sie für die Abwicklung des Exportgeschäfts im Agrarbereich hatten, inzwischen privatisiert haben - was oft einen Verkauf an die weltweit tätigen Konzerne bedeutete. Verantwortlich dafür war der Druck, der durch Politikempfehlungen im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen oder im Zusammenhang mit der WTO-Debatte
auf diese Länder ausgeübt wurde. Der Agrarhandel wird für Entwicklungsländer dadurch immer mehr auch eine Frage des Zugangs zu Handels- und Absatzmöglichkeiten bei Transnationalen Unternehmen.
Parallel wächst in den OECD-Ländern die Marktmacht von großen Einzelhandelsunternehmen. Besonders im Handel mit Obst und Gemüse haben diese immer größere Marktanteile gewonnen, zu Lasten des Großhandels. Damit stets eine ausreichende Versorgung zu kalkulierbaren Preisen besteht, gehen nicht wenige Unternehmen dazu über, die Zulieferer über vertikale Kooperationen, unter Umgehung des Großhandels, an sich zu binden.
Neben der Konzentration bei den Absatzwegen ist die Landwirtschaft auch
einer enormen Konzentration im Bereich der Zulieferindustrie ausgesetzt, schon seit langem bei Agrarchemikalien und neuerdings auch bei Saatgut. Fragen der Schaffung einer angemessenen Wettbewerbsregelung werden für den Agrarmarkt dehalb immer wichtiger. Eine Integration von Wettbewerbspolitik in die WTO-Regeln, auch im Agrarabkommen, wäre dringend geboten.
Vor allem für ärmere Entwicklungsländer enthalten die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach wie vor viele Nachteile. Der an dieser Stelle der Argumentation immer vorgetragene Einwand, die Hauptschuld an der wirtschaftlichen Misere der Entwicklungsländer liege bei diesen selbst, weil sie ihre internen Rahmenbedingungen nicht verbessern, sowie der Hinweis auf die Erfolge einiger Entwicklungsländer sind zwar berechtigt, sollten aber nicht dazu verleiten, die Bedeutung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu unterschätzen.
Immer noch behindern handelspolitische Eigeninteressen der Industrieländer weitergehende Reformschritte. Während viele Entwicklungsländer in den letzten Jahren ihre Märkte, auch im Agrarbereich, unter dem Druck der WTO-Verhandlungen und der Strukturanpassungsprogramme geöffnet haben, hält der Norden weiterhin seine Märkte geschlossen und verzerrt den Markt noch zusätzlich durch enorme Subventionen zur Förderung der eigenen Landwirtschaft.
Das Agrarabkommen der WTO enthält zwar auch die Verpflichtung, nationale Subventionen an die Landwirtschaft um 20 Prozent zu reduzieren; damit bleiben aber 80 Prozent an Subventionsmöglichkeiten bestehen. Entwicklungsländer haben durch die Uruguay-Runde ihr agrarpolitisches Instrumentarium eingebüßt, das vorwiegend aus handelsregulierenden Eingriffen bestand. Für die erlaubten Instrumente, also besonders die Subventionierung der Landwirtschaft, fehlt ihnen das Geld. Für die Industrieländer war das Ausmaß der Anpassungsleistungen nach der Uruguay-Runde viel geringer.
Diese Kritikpunkte an der konkreten handelspolitischen Benachteiligung von Entwicklungsländern sind seit langem bekannt, und es lohnt sich immer wieder zu überprüfen, ob die Ankündigung von Reformen dazu geführt hat, dass sich an den behindernden Rahmenbedingungen wirklich etwas verändert hat. Unsere Überprüfung ergibt, dass das nur in äußerst beschränktem Maße der Fall ist.
Das langsame Tempo der Veränderungen, die Kontinuität der Benachteiligungen und die wachsende ökonomische Kluft zwischen reichen und armen Ländern führen dazu, dass es inzwischen eine Reihe weit über die übliche Kritik hinausgehender Reformideen gibt, die einer ernstzunehmenden Prüfung unterzogen werden sollten. Entwicklungsländer hatten schon zur WTO-Konferenz in Doha
gefordert, spezielle Ideen zur Integration von Entwicklungsanliegen in die WTO-
Regeln zu sammeln (in einer "development box") und sie innerhalb der neuen Ministerrunde auf die Tagesordnung zu setzen. Leider hatten sie damit keinen
Erfolg. Bei aller Rhetorik über eine Entwicklungsrunde geht den Industrieländern offensichtlich immer schnell der Mut aus, wenn weitergehende Veränderungen zugunsten von Entwicklungsländern beraten werden sollen.
Intellektuelle aus Entwicklungsländern fordern zudem ein neues Nachdenken über Rohstoffabkommen, da die Preisentwicklung für Rohstoffexporte aus Entwicklungsländern ruinös schlecht ist. Auch in UN-Unterorganisationen wie dem Umwelt- und dem Entwicklungsprogramm wird darüber gesprochen, Rohstoffabkommen zur Preisstabilisierung möglicherweise mit Auflagen zur nachhaltigen Rohstoffgewinnung zu koppeln. Allerdings sind Rohstoffabkommen immer problematisch, weil sie einerseits die Gefahr mit sich bringen, die Rohstoffabhängigkeit der Länder zu zementieren, andererseits die Preise nicht gestützt werden können, wenn gleichzeitig die Weltbank an allen Enden der Welt Empfehlungen zur Produktionssteigerung gibt. Die jüngsten Preiseinbrüche für Kakao und Kaffee sind so verursacht worden.
All dies sind Ideen im Vorschlagsstadium. Angesichts der im globalen Maßstab stark gewachsenen ökonomischen Ungleichheiten ist heute eine neue Neugier und ein neues Prüfen von Vorschlägen dringend notwendig. Der alleinige Verweis auf begrenzte weitere Marktöffnung (everything but arms) und die Rhetorik einer Entwicklungsrunde ohne wirkliche Konsequenzen reichen als handelspolitisches Versprechen nicht aus.
Literatur
- K. Anderson, M. Ingco (1999): Integrating Agriculture into the WTO. The Nex Phase. Paper presented to the WTO / World Bank "Conference on Developing Countries in a Millennium Round", 20.-21. 09.1999, Geneva
- European Union (2000): Everything but Arms Proposal. Possible Impacts on the Agricultural Sector. Study for the EU-Commission. Brussels
- FAO (1999): Issues at Stake Relating to Agricultural Development, Trade and Food Security. Paper No. 4 Presented at the FAO Symposium on "Agriculture, Trade and Food Security", 23.-24. 09. 1999, Geneva
- J. Michael Finger, Ludger Schuknecht (1999): Market Access Advances and Retreats: The Uruguay-Round and Beyond. Discussion Paper, World Bank, Washington DC
- Thomas Fritz (2000): Marktzugangsprobleme für Entwicklungsländer im Agrarsektor. Studie für die AG Handel des Forums Umwelt & Entwicklung. Bonn
- UNCTAD (1999): The Post-Uruguay-Round Tariff Environment for Developing Country Exports.
UNCTAD / WTO Joint Study, TD/B/COM.1/14/ Rev.1. Geneva
- WTO (2001): Market Access, Unfinished Business + Post-Uruguay-Round Inventory. WTO Special Study No. 6. Geneva
- WTO (2002): WTO Agricultural Negotiations, the Issue, and Where We are Now. Briefing Document, Januar 25, 2002. Geneva
Michael Windfuhr arbeitet im Internationalen Sekretariat der Menschenrechtsorganisation FIAN, die sich für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung einsetzt. Ehrenamtlich ist er Vorsitzender der Nord-Süd-Initiative Germanwatch.
mwindfuhr@t-online.de

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