E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 4, April 2002, S. 114 - 115)


Gewinninteresse und Nachhaltigkeit
Marktversagen muss durch Staatshandeln ausgeglichen werden

Joachim Wiemeyer


Nachhaltige Entwicklung bedeutet größtmögliche Schonung globaler Ressourcen. Die damit verbundene Langfristperspektive wäre wohlverstandene Ökonomie. Da aber Unternehmer in einem markt- und börsenorientierten Wirtschaftssystem eher in Kategorien kurzfristiger Gewinnmaximierung denken, muss die Politik gegensteuern, indem sie Anreize zur nachhaltigen Ressourcennutzung setzt. Unglücklicherweise gibt es bei Poilitikern ebenfalls eine Neigung zu kurzfristiger Zielsetzung ...


In der umweltethischen Diskussion gilt - besonders seit der Umweltkonferenz von Rio 1992 - die Kategorie der Nachhaltigkeit als die ethische Schlüsselkategorie, von der her Fragen der globalen Ressourcennutzung und des Umgangs mit der Natur beantwortet werden sollen. Im Verlauf der Diskussion ist ein gewisser Konsens über vier grundlegende Postulate erzielt worden:

  1. Es sollen nur so viele Ressourcen in einem Zeitraum genutzt werden, wie sich in demselben Zeitraum auf natürliche Weise auch erneuern. Dies gilt nicht nur für Pflanzen (etwa Wälder), sondern auch für Tiere, z. B. Fische in den Weltmeeren.
  2. Nicht regenerierbare Ressourcen (z. B. Erdöl) dürfen nur so weit genutzt werden, wie als Ersatz für ihren unwiderruflichen Verbrauch Alternativen geschaffen werden, etwa durch Erhöhung des Kapitalstocks, Erfindungen usw., damit zukünftigen Generationen gleichwertige Lebenschancen wie vorhergehenden erhalten bleiben.
  3. An die Umwelt dürfen nur so viele Stoffe abgegeben werden, wie es die Aufnahmefähigkeit der Umweltmedien zulässt. Es soll also vermieden werden, dass z. B. Flüsse, Seen oder Meere "umkippen", biologisch "absterben", oder sich das Klima gravierend ändert.
  4. Eingriffe in die Natur, neue Techniken etc. sollten von ihren Konsequenzen her reversibel sein und die Lebenschancen künftiger Generationen nicht gefährden.

Diese zunächst aus der Perspektive intergenerationeller Gerechtigkeit vorgelegten Postulate wurden auf der Rio-Konferenz ergänzt durch Forderungen der Entwicklungsländer nach sozialer Gerechtigkeit in der Gegenwart.


Die liberale Wirtschaftstheorie

Nun hat die wirtschaftsethische Debatte gezeigt, dass normative Ziele wie "Nachhaltigkeit" zunächst nur heuristischen Charakter haben, d. h. einen Wirkungszusammenhang verdeutlichen, aber noch keine Handlungsanweisung liefern. Um operational zu werden, bedürfen sie einer Verankerung im Institutionengefüge und im Anreizsystem der Wirtschaft bzw. anderer gesellschaftlicher Bereiche.

In der liberalen Tradition der Nationalökonomie wird die These vertreten, dass in der Regel eigennütziges Vorteilsstreben von Individuen wie kollektiven Akteuren dem Gemeinwohl dient. Zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wird vorgeschlagen, dem individuellen Vorteilsstreben, vor allem der Gewinnerzielungsabsicht von Unternehmen, möglichst freien Lauf zu lassen.


Sind individuelles Gewinnstreben und
kollektiver Nutzen kompatibel?

Es ist daher zu fragen, ob dieser Standpunkt auch für die im Kontext der Nachhaltigkeit diskutierten Problembereiche sinnvoll ist. Diese Frage ist deshalb besonders gravierend, weil die Ökonomie in ihrer Theorieentwicklung die Natur, die ursprünglich zusammen mit dem Boden als eigenständiger Produktionsfaktor behandelt worden war, später mit dem Kapital vereint hat. So wurde die Bedeutung der Natur im ökonomischen Diskurs vernachlässigt. Die wichtigen Unterschiede zwischen (Sach-)Kapital und Natur wurden vernachlässigt. Aber die Natur ist nicht so leicht vermehrbar bzw. ersetzbar wie andere Kapitalkomponenten.

Es also zu prüfen, ob das sozialethisch begründete Ziel der "Nachhaltigkeit" mit dem individuellen Gewinninteresse kompatibel ist. Bei regenerierbaren Ressourcen liegt eine Kompatibilität nahe. Ein gewinnorientiertes Verhalten könnte ja dazu führen, dass ein Eigentümer nur so viel Ressourcen abgibt, wie sich auf natürlichem Wege regenerieren. Sein langfristiges Einkommenserzielungsinteresse würde also mit dem Ziel der Nachhaltigkeit konform gehen. Dies setzt aber erstens hinreichend gesicherte Eigentumsverhältnisse voraus, so dass ein Eigentümer und seine Nachkommen davon profitieren können. Anderenfalls wird er an einer schnellen Vermarktung von Naturkapital interessiert sein, um Naturkapital in individuell besser geschütztes Eigentum umzuwandeln (z. B. Tropenholz in Bankguthaben im Ausland).

Prekär ist nun, dass ein Eigentümer, der auf diese Weise Raubbau betreibt, den Marktpreis für regenerierbare Ressourcen bestimmen kann, so dass andere Marktteilnehmer zu gleichem Verhalten gezwungen werden, weil der Marktpreis die volle Kostendeckung nachhaltiger Bewirtschaftung nicht mehr zulässt.

Zweitens ist es häufig nicht möglich, individuelle Eigentumsrechte zu definieren bzw. faktisch durchzusetzen (z. B. Fische in Weltmeeren). Drittens gibt es durch das Gewinninteresse eine Neigung, die Quantität regenerierbarer Ressourcen möglichst zu steigern, z. B. durch Monokulturen von Waldbeständen, Masthilfen bei der Fütterung bei Tieren etc. Es können dabei externe Kosten (Kosten für die Gesellschaft) anfallen, die nicht hinreichend in die Preise internalisiert sind.

Bei nicht regenerierbaren Ressourcen geht die Ökonomie ebenfalls davon aus, dass Eigentümer einer Ressource versuchen, den Wert des Vorrats im Zeitablauf zu maximieren. Wenn sie wegen einer zunehmenden Knappheit in der Zukunft überproportionale (über dem Marktzins liegende) Preissteigerungen erwarten, werden sie sparsam mit den Vorräten umgehen. Die weltwirtschaftlich bedeutendste nichtregenerierbare Ressource ist Erdöl. Weil dies eine Schlüsselressource ist, unterliegt sie aber nicht privater, sondern politischer Verfügungsgewalt. Regierungen, die einem kurzfristigen Wiederwahlzwang ausgesetzt sind, werden aber ebenfalls versuchen, für ihre Wirtschaftspolitik (ggf. auch zum persönlichen Vorteil) kurzfristig Öleinnahmen zu erzielen. Ähnliches gilt für diktatorische Regime, die Erdöleinnahmen zur Systemstabilisierung benutzen. Und natürlich kann dies auch für Aktiengesellschaften gelten, die - unter dem Druck von Analysten, die alle drei Monate neue Gewinnberichte erwarten - Ölvorräte zu kurzfristig auf den Markt werfen.

Beim dritten Nachhaltigkeitspostulat, der Nichtüberforderung der Aufnahmefähigkeit von Umweltmedien, geht der Gewinnanreiz in die entgegengesetzte Richtung. Vermeidungstrategien verursachen Kosten, so dass ein Gewinnanreiz zur Umweltbelastung führt. Dagegen könnte zwar sprechen, dass durch Klimaveränderungen ausgelöste vermehrte Stürme sich in höheren Versicherungsprämien niederschlagen. Da aber ein Unternehmen durch umweltfreundliches Verhalten seine Versicherungsprämien nicht mindern kann, wirkt dieser Anreiz nicht. Gerade für das zentrale globale öffentliche Gut der weltweiten Klimastabilisierung liefert individuelles Gewinninteresse keine Anreize.

Eher können Versicherungsprämien dahingehend wirken, riskante Techniken zu begrenzen. Dies setzt aber voraus, dass Unternehmen verpflichtet werden, sich für potentielle Risiken abzusichern, statt in einem größeren Schadensfall in Konkurs zu gehen. Zwar könnten Aktionäre ein Unternehmen zur hinreichenden Vorsorge drängen. Doch führt die Kurzfristorientierung des Aktienhandels häufig dazu, dass langfristige Risiken vernachlässigt werden.


Marktversagen muss
durch den Staat ausgeglichen werden

Diese Überlegungen bedeuten insgesamt, dass individuelles Gewinninteresse nur unter idealen Bedingungen (hinreichend und langfristig geschützte Eigentumsrechte) bei einem Teil der zentralen Nachhaltigkeitsprobleme zur Lösung beitragen kann, während bei anderen Problemen die individuellen Gewinnanreize der Nachhaltigkeit entgegenstehen.

Ein solches "Marktversagen" kann durch staatliche Aktivitäten (gesetzliche Auflagen, Besteuerung, Ausgabe von Verschmutzungsrechten) korrigiert werden. Allerdings muss man dabei auch mit Formen des Staatsversagens rechnen, so weit die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften nicht hinreichend eingerichtet werden, um das Gewinninteresse für die Problemlösung kreativ zu nutzen. Dies kann geschehen, indem etwa durch eine Besteuerung CO2-haltiger Energien Innovationsanreize für Energieeinsparung und Alternativenergien gesetzt werden. Die Problematik des Staatsversagens auf diesem Feld kann man in Deutschland daran ablesen, dass die im Sinne der CO2-Minderung besonders problematische Kohle von der Ökosteuer ausgenommen ist und sogar noch staatlich subventioniert wird.


Notwendig ist gemeinsames
Handeln der Nationen

Auf globaler Ebene setzt "Nachhaltigkeit" voraus, dass die wesentlichen Verbrauchernationen ein gemeinsam abgestimmtes Verhalten bezüglich der Einleitung von Schadstoffen und des Verbrauchs von Ressourcen beschließen; dieser Forderung steht allerdings die Haltung des amerikanischen Präsidenten Bush zur weltweiten Klimapolitik krass entgegen. Kurzfristig ist aus dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit abzuleiten, dass der künstlichen Überglobalisierung entgegengewirkt werden sollte, indem die Steuerfreiheit von Treibstoffen im grenzüberschreitenden Verkehr (Schiffsdiesel, Flugbenzin) aufgehoben wird.

Neben der aus Umwelt- und Ressourcengründen erwachsenden Problematik der intergenerationellen Gerechtigkeit spielen in der Nachhaltigkeitsdebatte auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit eine wichtige Rolle, weil zwischen diesen beiden Dimensionen ein innerer Zusammenhang besteht. Hier wird von manchen in der unternehmensethischen Debatte die Auffassung vertreten, dass gerade Transnationale Unternehmen (TU) aus ihrem langfristigen Gewinninteresse heraus Promotoren von mehr sozialer Gerechtigkeit in Entwicklungsländern sein können. Diese TU müssten in der Behandlung und Bezahlung von Arbeitskräften, bezüglich der Ausbildung qualifizierter Mitarbeiter etc. die in Entwicklungsländern geltenden Standards anheben, weil sie konzernintern eine glaubwürdige Personalpolitik weltweit kommunizieren müssen und auch auf den Märkten auf ihre Reputation angewiesen sind. Bei Fehlverhalten in Ländern der Dritten Welt würden sie auch auf den Märkten der Industrieländer an Ansehen verlieren.

Problematisch an dieser Auffassung, dass mittels Gewinninteresse auch die soziale Gerechtigkeit gefördert werden kann, ist, dass nur sehr große Unternehmen über das Gewicht verfügen würden, Impulse in Richtung größerer sozialer Gerechtigkeit zu setzen. Diese ökonomische Macht kann aber auch zu kurzfristiger Gewinnerzielung gebraucht werden, da der Verlust der Reputation dadurch vermieden werden kann, dass man ethisch problematische Aktivitäten auf selbstständige Zulieferer verlagert. Selbst wenn TU tatsächlich zum sozialen Fortschritt in einem Entwicklungsland beitragen würden, könnte der privatwirtschaftliche Beitrag nur Teilbereiche betreffen, so dass durch Selbsthilfeorganisationen, Eigenanstrengungen des Staates und externe Hilfe weitere wesentliche Leistungen erbracht werden müssen.

Die Schlussfolgerung ist, dass die Umstrukturierung der globalen Wirtschaft in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit nicht allein oder primär durch privates Gewinnstreben erreicht werden kann. Vielmehr ist es notwendig, durch die politische Gestaltung der Rahmenordnung des Wirtschaftens das private Gewinnerzielungsinteresse so zu lenken, dass es zur Lösung der Nachhaltigkeitsprobleme beiträgt.


Dr. Joachim Wiemeyer ist Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum. Er ist Hauptautor der Studie "Globale Finanzen und menschliche Entwicklung" der Deutschen Bischofskonferenz.
joachim.wiemeyer@ruhr-uni-bochum.de



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Copyright © 2002, DSE, letzte Änderung 25.03.2002