E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 6, Juni 2000,
S. 172 - 174)

Die Beschlüsse von Kopenhagen ...
... und die Rolle des BMZ
Carola Donner-Reichle

Der Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 befasste sich mit drei Schwerpunktthemen: Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung. Die Sondergeneralversammlung der UN, die für
Juni nach Genf einberufen wurde, soll überprüfen, wieweit die Beschlüsse von Kopenhagen zur Bekämpfung dieser drei sozialen Übel verwirklicht worden sind.
Carola Donner-Reichle resümiert die Aktivitäten und Initiativen, die seit Kopenhagen vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgegangen sind.
In der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 26. bis 30. 6. 2000 in Genf sollen die Beschlüsse des Weltsozialgipfels (Kopenhagen 1995) bestätigt, aber nicht neu verhandelt werden. Der Gipfel hatte drei Hauptthemen: Bekämpfung der Armut, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, soziale Integration. 117 Staats- und Regierungschefs verpflichteten ihre Regierungen, Armut auf nationaler und internationaler Ebene zu bekämpfen. Ziel der Sondergeneralversammlung ist es nun, die bisherige Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels zu überprüfen und Maßnahmen zu beschließen, durch die die Erklärung und das Aktionsprogramm von Kopenhagen künftig weiter umgesetzt werden sollen.
In Genf sollen drei Dokumente verabschiedet werden: eine kurze politische Erklärung mit der Bestätigung der Kopenhagener Beschlüsse, eine Beurteilung der bisherigen Umsetzung der Beschlüsse (wurde im Februar 2000 vorgelegt) und "Neue Initiativen"; dieses dritte Papier wurde vor allem durch die Entwicklungen seit 1995 notwendig: die Auswirkungen der Finanzkrisen und der Globalisierung, die Neuausrichtung der Internationalen Finanzinstitutionen. Dazu kommen 25 Berichte von UN-Organisationen über ihre Erfahrungen in den letzten fünf Jahren.
Was ist die Bedeutung dieser Weltkonferenz? Wieweit wurden vom BMZ bisher die Forderungen des Aktionsprogramms umgesetzt? Welche neuen Initiativen unterstützt die deutsche Regierung?

Zum Sinn der
Plus-5-Konferenzen
Die Weltgemeinschaft ist befallen vom Konferenzfieber. Gerade haben wir Kairo +5 hinter uns (1999), und im Juni stehen die "+5"-Konferenzen zu Peking (Frauen) und Kopenhagen (Sozialgipfel) an. Aber die Vereinten Nationen erhoffen sich von diesem Zyklus der Folgekonferenzen, wie John Langmore, Direktor für Sozialpolitik beim UN-Generalsekretär, anlässlich der DSE/BMZ-Konferenz im März erklärte, langfristig große Wirkungen:
1. die Mobilisierung nationaler und lokaler Regierungen und NROs zur Beschäftigung mit globalen Problemen;
2. die Etablierung internationaler Standards und Leitlinien für nationale Politiken;
3. ein Forum für neue Vorschläge, die debattiert und im Konsens verabschiedet werden;
4. die Ingangsetzung eines Prozesses, in dem Regierungen Verpflichtungen eingehen und über deren Umsetzung regelmäßig an die Vereinten Nationen berichten müssen.
Es war allen Beteiligten in Kopenhagen klar, dass die Ausrichtung einer Gipfelkonferenz allein keine Veränderung bewirkt. Man wollte einen weiterlaufenden Prozess anstoßen. Von großer Bedeutung war auch, dass der Kopenhagener Gipfel als erster Weltgipfel festgestellt hat, dass der Markt allein keine sozialen Probleme lösen kann, dass vielmehr wirtschaftliches Wachstum auch zur Folge haben kann, dass der Abstand zwischen Arm und Reich sich vergrößert. Die Beschlüsse des Kopenhagener Gipfels (wie aller Gipfel) sind nur so viel wert, wie von ihnen anschließend umgesetzt wurde. Sind also den Absichtserklärungen von 1995 inzwischen Taten gefolgt? Eine Bilanz im entwicklungspolitischen Bereich kann vom BMZ vorgelegt werden.

Bisherige Umsetzung
durch das BMZ
In den letzten Jahren ist in den internationalen Entwicklungsstrategien das Thema Armutsbekämpfung immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Das Development Assistance Committee (DAC) der OECD hat 1996 mit dem Dokument "Das 21. Jahrhundert gestalten" für die internationalen Entwicklungspolitiken Ziele vorgegeben, die in der Periode von 2000 bis 2015 verwirklicht werden sollen. Die wesentlichen dieser Ziele sind: Halbierung des Anteils der absolut Armen, Reduzierung der Kindersterblichkeit um 2/3 und der Müttersterblichkeit um 3/4, Grundbildung für alle, Beseitigung der geschlechterspezifischen Diskriminierung im Bildungswesen, Zugang zur reproduktiven Gesundheitsfürsorge für alle.
Unter deutscher EU-Präsidentschaft (im ersten Halbjahr 1999) wurde das OECD-DAC-Ziel, den Anteil der extrem Armen bis 2015 zu halbieren, in den Verhandlungstext für Kopenhagen + 5 aufgenommen. Um zu erörtern, wie dieses Ziel bis 2015 erreicht werden kann, führte das BMZ im Dezember 1999 einen Workshop durch, zusammen mit dem DAC, dem Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) und dem Arbeitskreis Armutsbekämpfung (AKA), in dem das BMZ mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeitet.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des Workshops wurden direkt in den laufenden Vorbereitungsprozess der UN zu Kopenhagen + 5 eingespeist, und zwar mit Erfolg: Bei der zweiten Vorbereitungskonferenz für Genf, die vom 3. bis 14. April in New York stattfand, einigten sich die Regierungsvertreter auf das Ziel, den Anteil der absolut Armen bis 2015 zu halbieren.
Um die Ziele sozialer Entwicklung zu erreichen, ist es vor allem notwendig, die Rahmenbedingungen zu beeinflussen, d. h. strukturelle Veränderungen in den Entwicklungsländern zu bewirken. Dazu hat die Einflussnahme des BMZ entscheidend beigetragen, wie an einigen Beispielen gezeigt werden soll:
Die HIPC-Initiative, die Initiative zur Entschuldung der ärmsten Länder, wurde von der Bundesregierung auf die Tagesordnung des Weltwirtschaftsgipfels gesetzt, den sie im Juni 1999 in Köln ausrichtete, und von diesem Gipfel auch ver- abschiedet. Die darauf folgende Herbst- tagung von IWF und Weltbank in Washing- ton hat die Initiative und ihre Finanzierung gebilligt. Die durch die Schuldenerleichterungen frei werdenden Mittel sollen in erster Linie für armutsmindernde Maßnahmen eingesetzt werden. Dafür sollen von den Entwicklungsländern sogenannte Poverty Reduction Strategy Papers (PRSP) ausgearbeitet werden, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Geber. Die PRSP bilden die Grundlage für künftige Darlehen der Weltbank und des IWF. Der deutsche Beitrag zu diesem Prozess wird auch weiterhin einer der Schwerpunkte in der Politik des BMZ sein. Besonderes Gewicht legt das Ministerium dabei auf die Themen Partizipation, Beteiligung der Zivilgesellschaft und Stärkung der institutionellen Kapazitäten.
Kinderarbeit: Von der im Juni 1999 in Genf stattfindenden 87. Internationalen Arbeitskonferenz wurde eine neue Konvention zum Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit verabschiedet. Das BMZ hat an dieser Initiative und ihrer Umsetzung aktiv mitgearbeitet. Im Rahmen der Treuhandzusammenarbeit mit der ILO fördert das BMZ das internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit. Andere vom BMZ geförderte Vorhaben in diersem Bereich versuchen handels- und entwicklungspolitische Maßnahmen zu verknüpfen, etwa bei der Einführung von Rugmark, dem Warenzeichen für Teppiche ohne Kinderarbeit.
Frauenrechte: 1979 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau verabschiedet, mit deren Überwachung seit 1982 die Antidiskriminierungskommission (CEDAW) beauftragt ist. Im Oktober 1999 wurde von der UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll zu dieser Konvention verabschiedet, wodurch Frauen ein Individualbeschwerderecht eröffnet wird, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt worden sind. Unter den ersten 10 Unterzeichnerstaaten war Deutschland (10.12.1999, Menschenrechtstag).
20:20-Initiative: Auf dem Weltsozialgipfel war Deutschland maßgeblich am Zustandekommen der 20:20-Initiative beteiligt, die vorsieht, dass die Geberländer 20 % ihrer Entwicklungshilfemittel, die Entwicklungsländer 20 % ihrer Staatsbudgets für die sozia- len Grunddienste ausgeben sollen. Konkrete Verabredungen zur Definition und erste Erfahrungen zur Umsetzung wurden 1996 in Oslo und im Herbst 1998 in Hanoi diskutiert. Bei beiden Konferenzen war Deutschland mit Regierungs- und NRO-Vertretern anwesend. Das BMZ hat das 20:20-Konzept, das auf Gegenseitigkeit von Industrie- und Entwicklungsländern beruht, in den Regierungsverhandlungen mit einer Reihe von Entwicklungsländern angesprochen, ist aber nicht in allen Fällen auf deren Zustimmung gestoßen. Mit mehr als 20 Entwicklungsländern konnten jedoch Vereinbarungen auf dieser Basis getroffen werden.
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft: Diese ist auf all diesen Arbeitsfeldern das Bestreben des BMZ gewesen. Schon vor dem Kopenhagener Gipfel hatte die Bundesregierung mit dem NRO-Forum Weltsozialgipfel zusammengearbeitet, einem Zusammenschluss von mehr als 40 NROs aus dem sozialpolitischen und entwicklungspolitischen Bereich.
Seit dem Regierungswechsel sind an den Verhandlungen zu Kopenhagen + 5 jeweils drei Delegierte des NRO-Forums aktiv als Berater beteiligt. Sie nehmen an den Ressortbesprechungen in Deutschland über die Inhalte der Vorbereitungspapiere teil, sind in New York als Delegierte voll eingebunden und leisten wertvolle Beiträge für die Erarbeitung der deutschen Position. Auch in Genf werden sie dabei sein.

Positionen für globale
soziale Gerechtigkeit
Das BMZ setzt sich innerhalb der EU und in den Verhandlungen mit den anderen Regierungen für folgende Ziele ein:
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für soziale Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene
Die soziale Lage in der Welt ist einerseits durch die positive Entwicklung einer Reihe von Sozialindikatoren gekennzeichnet, andererseits haben in vielen Ländern Ungleichheit, Arbeitslosigkeit und Armut zugenommen. Die Ursachen von Armut und Ungerechtigkeit liegen nicht zuletzt im gesellschaftlich-politischen Bereich. Daher ist politischer Wille zu strukturellen Reformen notwendig, um die soziale Entwicklung positiv zu beeinflussen. Die Stichworte dafür sind gute Regierungsführung, Durchsetzung der Menschenrechte, Transparenz und die Verknüpfung von sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung. Ein strategischer Schwerpunkt ist, die Elemente einer sich entwickelnden Sozialordnung zu stärken, um die Globalisierung sozial zu gestalten. Auf der nationalen Ebene muss ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der den Beteiligten auf lange Sicht ausreichende Partizipationsmöglichkeiten gibt.
2. Verminderung der weltweiten Armut und Arbeitslosigkeit
Alle Regierungen der Weltgemeinschaft sind sich einig, dass die Bekämpfung der Armut zu den zentralen Aufgaben in den Staaten gehört, und dass hierfür die Unterstützung der
internationalen Organisationen und der Gebergemeinschaft erforderlich ist. In Genf sollen Eckpunkte für Strategien zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit festgelegt und nationale Pläne mit konkreten Indikatoren und dem Zeitziel 2015 gefordert werden.
3. Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte, Umsetzung der ILO-Konventionen, soziale Standards
In Kopenhagen wurden bereits die verschiedenen Konventionen der ILO in die Agenda des Sozialgipfels aufgenommen: das Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, die Lohngleichheit für Frauen und Männer. 1998 hat Deutschland die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) unterstützt bei der Verabschiedung einer Erklärung über "Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit". Das BMZ setzt sich aktiv für die Einhaltung der Kernarbeitsnormen und der Konvention gegen Kinderarbeit ein. Die Kern-
arbeitsnormen sind für das BMZ ein Indikator für die Schaffung einer marktfreundlichen und sozial orientierten Wirtschaftsordnung durch die Partnerländer.
4. Verbesserung der Exportchancen der Entwicklungsländer, insbesondere Afrikas und der LLDCs
Der Abbau von Exportsubventionen und Handelsbarrieren der Industrieländer für Produkte aus Entwicklungsländern, die Stärkung der Entwicklungsländer in der WTO und die Unterstützung ihrer Verhandlungsmacht wird vom BMZ aktiv gefördert. Die EU hat sich bereit erklärt, bis zum Jahr 2003 für fast alle Exportprodukte der ärmsten Länder die Importzölle abzuschaffen. Das BMZ tritt aktiv (auch mit finanzieller Unterstützung) für eine Umstrukturierung des WTO-Instrumentariums und der WTO-Verfahren ein, um den Bedürfnissen und der Situation von Entwicklungsländern besser gerecht zu werden. Wichtigstes Ziel dabei ist, die Entwicklungsländer, insbesondere die ärmsten, stärker an Entscheidungsprozessen in der WTO zu beteiligen.
5. Umfassender Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen
Millionen Frauen und Mädchen sind von Bildungsmöglichkeiten aus- geschlossen, drei Viertel aller Analphabeten in der Welt sind weiblich. Bildung ist eine Verpflichtung aus Kopenhagen, der Zugang dazu ist gerade für Frauen und Mädchen wichtig; dies gilt auch für ihre Einbeziehung in die 20:20-Iniative.
6. Verstärkte Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Privatsektor
Das BMZ setzt sich aktiv dafür ein, dass die Akteure auf staatlicher Ebene (Regierungen, internationale Organisationen, Gebergemeinschaft) die "Zivilgesellschaft inklusive Privatsektor" bei Planung, Durchführung und Monitoring der Umsetzung der Kopenhagener Beschlüsse einbeziehen und dass sie sich von dieser bei Strategien gegen Armut und Arbeitslosigkeit im Sinne eines sozialen Dialogs beraten lassen. Zur Zeit stellt das BMZ im Rahmen der HIPC-Entschuldung in Bolivien Gelder zur Verfügung, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erstellung eines nationalen Plans zu unterstützen.

Prinzipien guter Sozialpolitik
und weitere Themen
Auf Vorschlag der britischen Regierung hat die Weltbank 1999 ein Dokument erarbeitet mit dem Titel "Prinzipien für gute Sozialpolitik". Diese Prinzipien sollen von den Vereinten Nationen übernommen werden und für die gesamte internationale Gemeinschaft Gültigkeit erlangen. Die G 77 befürchtet hier jedoch eine neue Konditionalität der Internationalen Finanzinstitutionen. Es muss also noch sehr viel Überzeugungsarbeit und Aufklärungsarbeit geleistet werden. Weitere Vorschläge, die vom BMZ unterstützt werden, sind die Entwicklung von Richtlinien für die soziale Verantwortung der Wirtschaft, die Stärkung des sozialen Dialogs und die Entwicklung nationaler und internationaler sozialer Indikatoren.
Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Verhandlungen war, vor allem durch die Initiative der EU, eine der großen Errungenschaften des Gipfels von Kopenhagen 1995. Als 1999 die organisatorischen Fragen für die Konferenz von Genf erörtert wurden, versuchten die Vertreter der G 77 diese Beteiligungsmöglichkeiten wieder zu verringern. Inzwischen ist jedoch die Teilnahme der zivilgesellschaftlichen Gruppen am Plenum, einschließlich des Rederechts und der Akkreditierung, gesichert.

Fazit
Die zweite Vorbereitungskonferenz vom 3. bis 14. April erwies sich wieder als außerordentlich zähflüssig, so dass vom 17. bis 23. Mai eine weitere informelle Sitzung in New York nötig wurde. Eine Reihe von Punkten blieb strittig, und es wird der Genfer Konferenz vorbehalten bleiben, Lösungen dafür zu finden. Dazu gehören Themen wie Marktöffnung des Nordens, Verschuldung, gute Regierungsführung, Beachtung der Menschenrechte und insbesondere Arbeitnehmerrechte.
Die von Kanada vorgeschlagene und von den anwesenden NROs voll unterstützte Machbarkeitsstudie über eine Devisentransaktionssteuer, eine Weiterentwicklung der Tobin Tax, die 1995 im Schlussdokument von Kopenhagen nicht durchgesetzt werden konnte, wird weiter umstritten bleiben. Von NRO-Seite wurde noch eine Anti-Armuts-Konvention und eine nächste Weltkonferenz im Jahr 2005 zur Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse von Genf gefordert.
Das Ziel der Genfer Konferenz muss
es sein, konkrete Initiativen zu verabschieden, die die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich verringern, die negativen Effekte der Globalisierung auffangen und zu konzentrierten Bemühungen gegen Armut und Arbeitslosigkeit und für soziale Integration führen. Es sollten Vorschläge verabschiedet werden, die die ökonomischen und sozialen Ungleichheiten reduzieren und die Lebensbedingungen für
alle Menschen weltweit verbessern.
Literatur:
- BMZ: Kopenhagen plus 5: Materialien zur Nachfolgekonferenz des Weltsozialgipfels von 1995. BMZ spezial Nr. 10, Februar 2000
- DSE/BMZ: International Policy Dialogue in Preperation of the UN General Assemblys Special Session "Copenhagen plus 5": Economic Policy and Poverty Reduction. Berlin 14-16 March, 2000
- World Bank: Principles and Good Practice in Social Policy. A Note for Discussion by the Development Committee. Internet: http://www.worldbank.org (Publications)
Thomas Fues: Auf dem Weg zur Weltsozialordnung? Beiträge zur Debatte über globale Armutsstrategien. INEF-Report Nr. 40/2000, Duisburg
Dr. Carola Donner-Reichle ist als Mitarbeiterin des BMZ-Referats 411 zuständig für den Kopenhagen-plus-fünf-Prozess.

E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
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