E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 6, Juni 2001, S. 179)


Kommentar

Patentrecht: Kein Patentrezept

Richard Gerster


"AIDS wird im nächsten Jahrzehnt in Afrika mehr Todesopfer fordern als sämtliche Kriege des 20. Jahrhunderts weltweit", so die düstere Prognose von Alan Whiteside, Professor an der südafrikanischen Universität Natal. Um im Kampf gegen AIDS bessere Karten zu haben, hatte die Regierung von Südafrika 1997 ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, den Originalprodukten der großen Pharmaunternehmen legal nachgeahmte Billigmedikamente zu importieren (Parallelimporte) oder sie ohne Genehmigung des Patentinhabers im eigenen Land herzustellen (Zwangslizenzen).

Den betroffenen Unternehmen hätte es zur Ehre gereicht, hätten sie dieses Vorgehen der südafrikanischen Regierung toleriert. Geschadet hätte es ihnen jedenfalls nicht, denn Afrika südlich der Sahara ist kein relevanter Markt für die Multis. Stattdessen aber strengten sie eine Verfassungsklage gegen die Regierung von Südafrika an. Ihre Interessen und das einschlägige Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über den handelsbezogenen Schutz von geistigem Eigentum (Trade-related Intellectual Property Rights, TRIPs) würden durch das Gesetz verletzt, argumentierten die Unternehmen. Unter dem Eindruck einer verständnislosen Öffentlichkeit zogen sie die Klage schließlich zurück und erhielten im Gegenzug ein Mitspracherecht beim Vollzug des umstrittenen Gesetzes.

Die Kontroverse in Südafrika ist vorerst beigelegt, doch sie wirft einige grundsätzliche Fragen auf: Wer profitiert vom internationalen Patentschutz, so wie er im TRIPs-Abkommen festgeschrieben ist? Nutznießer sind die Exporteure, nicht aber die Importeure von Technologie. Für wirtschaftlich schwache Länder, die auf den Import von patentgeschützter Technologie angewiesen sind, hat die Anerkennung des TRIPs-Abkommens Wohlstandseinbußen durch höhere Importpreise zur Folge. Der Schutz von Patenten wirkt wie eine Besteuerung der armen Länder zugunsten der Forschungsetats der Unternehmen im Norden.

Aber stimuliert der Patentschutz nicht den Transfer von Technologie in Entwicklungsländer? Verteidiger des internationalen Patentschutzes argumentieren häufig, wenn in einem Land der Schutz des geistigen Eigentums nicht garantiert werde, würden Unternehmen vor Investitionen in diesem Land zurückschrecken. Allerdings sind Marktgröße, Infrastruktur und Ausbildungsstand der Bevölkerung viel wichtigere Kriterien für oder wider Investitionen im Ausland als der Schutz des geistigen Eigentums. Als Motor für den Technologietransfer vom Norden in den Süden taugt der Patentschutz daher nicht.

Wie wirkt sich der internationale Patentschutz im Rahmen des TRIPs-Abkommens auf die Entwicklungsmöglichkeiten der armen Länder aus? Gegenüber den Industrieländern der zweiten und dritten Generation wie der Schweiz, Japan oder Südkorea, deren Entwicklungswege mit Nachahmungen gepflastert sind, befinden sich die Entwicklungsländer von heute im Nachteil, weil ihnen diese Möglichkeit durch das TRIPs-Abkommen verbaut ist. Dem Süden wurden lediglich Übergangsfristen und ein gewisser Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung zugestanden. Die Frage, wie weit dieser Gestaltungsspielraum reicht, ist immer wieder Anlass für Streit, wie das Beispiel Südafrika gezeigt hat. Die USA klagen derzeit bei der WTO gegen Brasilien, und auf Indien üben sie politischen Druck aus, um dort ein Patentrecht zu erzwingen, das über die Anforderungen des TRIPs-Abkommens noch hinausgeht. Regierungen und Industrie in Europa sind da zwar zurückhaltender, gefallen sich aber in der Rolle des Trittbrettfahrers und Profiteurs.

Um die Benachteiligung der armen Länder abzustellen, muss es allen WTO-Mitgliedern freigestellt werden, ob sie das TRIPs-Abkommen unterzeichnen oder nicht. Technologieimporteure könnten so Gestaltungsspielraum zurückgewinnen für einen Erfindungsschutz nach eigenen Bedürfnissen. Und die Regierungen der Industrieländer sollten die Entwicklungsländer bei der Ausarbeitung eines entsprechend angepassten Patentrechtes unterstützen, statt sie zu bekämpfen.




Dr. Richard Gerster ist als Berater in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig und beschäftigt sich seit Jahren mit der Nord-Süd-Dimension des Patentwesens.

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