E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 8/9, August/September 2002,
S. 234-235)


Entwicklungspolitik - die Richtung stimmt!

Erich Stather


Im letzten E+Z-Heft vor den Wahlen zieht Erich Stather, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), eine Bilanz der deutschen Entwicklungspolitik in der 14. Legislaturperiode und beschreibt die beträchtlichen Fortschritte, die in diesen vier Jahren in allen Arbeitsfeldern gemacht wurden.



1. Was haben wir erreicht?

Die entwicklungspolitische Bilanz der Bundesregierung am Ende der 14. Legislaturperiode ist beachtlich. Ihre in der Koalitionsvereinbarung von 1998 für die Entwicklungspolitik formulierten Ziele hat sie umgesetzt:

Die Entwicklungspolitik wurde zu einem elementaren Bestandteil der globalen Struktur- und Friedenspolitik Deutschlands aufgewertet. Entwicklungspolitische Kompetenzen anderer Ressorts sind in das BMZ überführt. Das BMZ sitzt im Bundessicherheitsrat, und die Entwicklungspolitik ist als politische Querschnittsaufgabe verankert. Der gewachsene Stellenwert der deutschen Entwicklungspolitik sowohl national wie auch international ist überall spürbar.

Die Neuausrichtung der Entwicklungspolitik als Element globaler Struktur- und Friedenspolitik wurde während der gesamten Legislaturperiode konsequent vorangetrieben. Entwicklungspolitik wurde auf Schwerpunkte konzentriert und dabei wurden international wesentliche Akzente gesetzt:


Armut bekämpfen

  • Aktionsprogramm 2015 zur Bekämpfung der extremen Armut (April 2001);
  • Entschuldungsinitiative für die ärmsten, hochverschuldeten Länder (HIPC) im Umfang von 70 Mrd. US-Dollar (Kölner G-8-Gipfel 1999);
  • Internationaler Gesundheits- und AIDS-Fonds (G-8-Gipfel in Genua Juli 2001), deutsche Beteiligung 150 Mio. $;
  • Ausbau der Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (PPP) zu einem bedeutenden Instrument der bilateralen Zusammenarbeit;
  • NEPAD (Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung): Neue Impulse für Afrika.


Frieden sichern

  • Gesamtkonzept der Bundesregierung "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" aus dem Jahr 2000: der Entwicklungspolitik wird die zentrale Präventionsaufgabe zugewiesen;
  • Zusätzliche Stärkung des entwicklungspolitischen Ansatzes im Zuge des Anti-Terrorpakets 2001;
  • Schaffung des Zivilen Friedensdienstes (1999) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Entwicklungsdienst und den fünf anerkannten Entwicklungsdiensten Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), Dienste in Übersee (DÜ), Eirene, Weltfriedensdienst und Christliche Fachkräfte International (CFI);
  • Neue restriktive Grundsätze für Rüstungsexporte (Januar 2000);
  • EU-Beschluss (auf deutsche Initiative) zur Eindämmung und Kontrolle von Kleinwaffen;
  • verstärkte EZ-Förderung von regionaler Zusammenarbeit, z. B. im Rahmen des Stabilitätspaktes Südosteuropa, der Initiative Kaukasus/Zentralasien, aber auch bei SADC im südlichen Afrika.


Globalisierung sozial gerecht und
ökologisch tragfähig gestalten

    Welthandel:
  • Doha Welthandelsrunde soll eine Entwicklungsrunde werden;
  • EU-Initiative "Everything But Arms" (2001) in Zusammenhang mit der 3. VN-Konferenz über die LDC.

    IWF und Weltbank:
  • Reform von wirtschaftszentrierten Strukturanpassungsprogrammen hin zu Armutsbekämpfung (PRSP = Poverty Reduction Strategy Papers; PRGF = Poverty Reduction Growth Facility des IWF; PRSC = Poverty Reduction Support Credits der Weltbank).

    Monterrey Consensus statt Washington Consensus:
  • Good Governance und Ownership der Entwicklungsländer statt "Let the market rule!";
  • faire internationale ökonomische Rahmenbedingungen;
  • substanziell höhere finanzielle Ressourcen für Entwicklung;
  • Förderung von Institutionen und Aufbau von Regelwerken in den Entwicklungsländern;
  • Stabilisierung der Finanzmärkte und Einrichtung innovativer Finanzierungsinstrumente (BMZ-Studie zur Tobin Tax).

    Soziale und ökologische Gestaltung
  • Runder Tisch mit Vertretern von Unternehmen, Gewerkschaften und NROs, um freiwillige Verhaltenskodizes zur Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und ökologischen Standards zu vereinbaren;
  • Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der ILO (Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf freie Gewerkschaften und Recht zur Kollektivverhandlung, Unterbindung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz) in den entwicklungspolitischen Kriterien für die EZ.

    Frauen, Schlüsselfaktor für Entwicklung
  • sowohl für die Armutsbekämpfung wie für die Friedenssicherung;
  • Förderung von Frauen und Stärkung ihrer Rechte sind durchgängige Prinzipien der deutschen Entwicklungspolitik.

    Umwelt und Klimaschutz
  • Bonner Süßwasserkonferenz (BMZ und BMU) im Dezember 2001 leistet wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung des Nachhaltigkeitsgipfels in Johannesburg im August 2002;
  • erfolgreicher Abschluss der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Juli 2001 in Bonn macht den Weg frei für verbesserten weltweiten Klimaschutz im Rahmen des Kioto-Protokolls.

    Reform der EU-Entwicklungspolitik
  • "Konzeption zur Entwicklungspolitik der Gemeinschaft" hebt Armutsbekämpfung als übergreifendes Ziel hervor, verankert Menschenrechte, demokratische Grundprinzipien und Good Governance als Kriterien der EZ;
  • Synergiepotentiale von Entwicklungs- und Handelspolitik der EU sollen als besonderer komparativer Vorteil der EU-Politik verstärkt genutzt werden;
  • regionale Kooperation, in der die EU über weltweit einmalige Erfahrungen verfügt, soll ein besonderer Schwerpunkt der Zusammenarbeit sein.

    EU-AKP-Abkommen:
  • Das Abkommen von Cotonou (Post-Lo-mé-Abkommen) konnte 2000 nach großem deutschen Einsatz im Rahmen unserer EU-Präsidentschaft (im ersten Halbjahr 1999) erfolgreich abgeschlossen werden;
  • EU und AKP-Länder entwickeln u. a. bis 2008 WTO-konforme regionale Partnerschaftsabkommen.


2. Was war vorher?

Zur Erinnerung: Als die rot-grüne Koalition 1998 die Regierungsverantwortung übernahm, war Entwicklungspolitik zu einem Nischenbereich der Politik in Deutschland abgesunken:

Konfliktprävention und die aktive Gestaltung globaler Strukturen waren Randthemen der Entwicklungspolitik. Reformen der internationalen Strukturen, wie z. B. verbesserte Entschuldungsmöglichkeiten der ärmsten Entwicklungsländer, wurden sogar blockiert. Die Entwicklungspolitik verzettelte sich in der Zusammenarbeit mit 118 Ländern und in zahllosen Einzelprojekten in oft unzusammenhängenden Sektoren.

Vor allem aber: Der Anteil der ODA (öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) am BNE (Bruttonationaleinkommen) war von 0,48 % in 1982, dem letzten Jahr der sozialliberalen Koalition, auf 0,26 % gefallen. Allein in den letzten vier Jahren der Kohl-Regierung sank das ODA-Volumen von 5,653 Mrd. Euro (1994) auf 5,020 Mrd. Euro (1998), d. h. um 633 Mio. Euro oder 11,2 %. Und die Zukunftsperspektiven für die Entwicklungsfinanzierung waren ausgesprochen düster. Denn die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der bilateralen EZ waren dramatisch gekürzt worden: von 2,939 Mrd. Euro (1994) auf 2,148 Mrd. Euro (1998), d. h. um 791 Mio. Euro bzw. 27 % ! Die VE bestimmen aber die künftige Höhe des Entwicklungshaushalts. Mit ihnen kann das BMZ für die kommenden Haushaltsjahre Entwicklungsleistungen zusagen. Sie sind daher das wichtigste Gestaltungsinstrument einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit, die langfristige Entwicklungs- und schwierige Umstrukturierungsprozesse unterstützt und dazu ihren Partnern in den Entwicklungsländern, in der internationalen Gebergemeinschaft und den gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen in Deutschland zuverlässige Kooperationsangebote und mehrjährige Finanzierungszusagen machen muss.

Angesichts dieser schlechten Perspektiven für die Entwicklungszusammenarbeit vereinbarten die rot-grünen Koalitionspartner 1998 " ... den Abwärtstrend des Entwicklungshaushalts um-(zu)kehren und vor allem die Verpflichtungsermächtigungen kontinuierlich maßvoll (zu) erhöhen." Und auch hier hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode Beachtliches vorzuweisen - trotz der konsequenten Haushaltskonsolidierungspolitik, die bis spätestens 2006 die Nettoneuverschuldung des Bundeshaushalts auf Null reduziert haben wird.

Die deutschen Entwicklungsleistungen steigen: Das ODA-Volumen ist 2001 gegenüber 1998 um 8,5 % auf 5,448 Mrd. Euro gestiegen, weil die Entwicklungsausgaben im Bundeshaushalt (nicht nur im Einzelplan 23) wieder steigen und weil insbesondere die Maßnahmen der Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Entwicklungsländer (HIPC) zu greifen beginnen, die die G-8-Staaten auf ihrem Kölner Gipfel 1999 beschlossen haben. Auch der ODA/BNE-Anteil beginnt sich zu erholen (0,27 % in 2001).


3. Perspektive

Entscheidend ist: Die rot-grüne Bundesregierung hat der Entwicklungsfinanzierung endlich wieder eine klare Perspektive gegeben. Mit der Verpflichtung des EU-Rats von Barcelona (März 2002), bis 2006 einen ODA/BNE-Anteil von mindestens 0,33 % (jeder einzelne EU-Staat) bzw. 0,39 % (gemeinsam) zu erreichen, ist erstmals ein konkretes und nachprüfbares Zeitziel zur schrittweisen Umsetzung des 0,7 %-Ziels festgelegt.

Die Bundesregierung hat mit ihrem Haushaltsentwurf 2003 und der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2006 grundlegende Schritte zur Umsetzung dieser Verpflichtung eingeleitet. Gegen den Trend eines um 0,5 % sinkenden Bundeshaushalts wird der Einzelplan 23 für 2003 um 2,7 % auf 3,8 Mrd. Euro erhöht und bis 2006 auf 4 Mrd. Euro steigen. In der Finanzplanung bis 2006 weist der Einzelplan. 23 mit 5,3 % von allen Ressorts die größte Steigerung aus. Die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für die bilaterale EZ auf 2,231 Mrd. Euro spiegelt dies wieder - immerhin eine Erhöhung gegenüber 1998 um ca. 4 % und gegenüber 2002 um mehr als 8 %. Übrigens: Die VE für die EZ mit den zivilgesellschaftlichen Gruppen steigen gegenüber 1998 sogar um 27,6 % von 343,6 Mio. Euro auf 421,1 Mio. Euro - auch ein klarer politischer Akzent.

Und wenn auch VE-Vergleiche zwischen aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren für die multilaterale EZ wegen der periodisch anstehenden Auffüllungen multilateraler Entwicklungsfonds nicht aussagekräftig sind - es lohnt sich, die Entwicklung der deutschen Zusagen (bewertet in Euro) für die einzelnen Wiederauffüllungen zu vergleichen:

Wiederauffüllung des Entwicklungsfonds (IDA) der Weltbank:
1999 gegenüber 1996: + 7,3 % 2002 gegenüber 1999 + 22,3 %

Wiederauffüllung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF):
2000 ggü. 1995: bis zu + 7,3 %

Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF):
2001 gegenüber 1997: + 36,3 %

Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF):
1999 gegenüber 1996: + 9 % 2002 gegenüber 1999: + 16 % (gepl.);

Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF):
2002 gegenüber 1998: + 55,4 %.

Auch diese deutlich gestiegenen multilateralen Neuverpflichtungen sind wichtige Grundlagen für wachsende Entwicklungsausgaben, ebenso wie die Neuverpflichtungen, die der Haushaltsentwurf 2003 für die Internationale Agrarforschung (+ 46 % gegenüber 2002), für die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung IFAD (+ 60 % gegenüber 1997) und für eine weitere Zusage an den Treuhandfonds der Weltbank für die HIPC-Entschuldungsinitiative (+ 100 Mio. Euro) vorsieht.

Zur Steigerung der deutschen ODA-Quote werden auch höhere Ausgaben der EU für Entwicklungspolitik (die anteilsmäßig der deutschen ODA-Quote zugerechnet werden) und die Auswirkungen der bereits laufenden Schuldenerlasse für die ärmsten hochverschuldeten Entwicklungsländer - insgesamt erlässt Deutschland in diesem Rahmen rund 5 Mrd. Euro - sowie absehbare weitere geplante Entschuldungsinitiativen beitragen.

Aber ebenso wichtig wie steigende Entwicklungsleistungen für die Erreichung der globalen Millenniumsziele ist eine effiziente Nutzung der Mittel. Wir haben daher umfassende Reformen der Entwicklungspolitik und ihrer Organisationen eingeleitet, neue Wege beschritten und so ein weiteres Ziel der Koalitionsvereinbarung von 1998 konsequent umgesetzt. Dazu gehören:

  • Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft und Unterstützung des von UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufenen Global Compact;
  • verstärkte Geberkoordination bei der Umsetzung der Entwicklungsstrategien, die die Partnerländer selbst bestimmen;
  • Eine wichtige Rolle für Basket Financing;
  • behutsame Länderkonzentration und eine konsequente Schwerpunktbildung;
  • Straffung der Vorfeldorganisationen der EZ (Zusammenführung von KfW und DEG, Fusion von CDG und DSE zu InWEnt, gemeinsame Vorbereitungsstätte von DSE, DED und GTZ), verbesserte Kohärenz (z. B. im Rahmen des Aktionsprogramms 2015);
  • Intensivierung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit;
  • Einrichtung der kommunalen Servicestelle 2001, damit gezielte Unterstützung des Entwicklungsengagements der Kommunen.

Alles in allem: Die deutsche Entwicklungspolitik steht nach 4 Jahren der Neuorientierung auf stabilen und soliden Füßen. Sie ist flexibler geworden, stellt sich den neuen Herausforderungen und hat an Gestaltungskraft national wie international gewonnen. Dazu gesellt sich jetzt ein Finanzrahmen, der neue Möglichkeiten schafft. Wenn das keine Perspektiven sind ...


Erich Stather ist Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ausführlicher Text auf der BMZ-Internetseite "Entwicklungspolitische Bilanz": www.bmz.de



E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)

Redaktionsanschrift:
E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Postfach, D-60268 Frankfurt
 
 

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