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Der Geiz der Reichen


01/2005
 

[ Armut und Umwelt ]

Reiche Länder sollen
für Umweltschäden aufkommen

Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU) sind internationale Armutsbekämpfung und Umweltpolitik zu wenig aufeinander abgestimmt. In einem neuen Gutachten moniert der Beirat beispielsweise, dass in den Millenniumszielen oder den Strategiepapieren zur Armutsbekämpfung (PRSPs) der Umweltschutz praktisch keine Rolle spiele. Für den Beirat hingegen gehören Umwelt- und Entwicklungspolitik „untrennbar zusammen“. Eine intakte Umwelt – sauberes Wasser oder gesunde Wälder als Lebensräume beispielsweise – sei einerseits Voraussetzung für erfolgversprechende Armutsbekämpfung. Andererseits führe Armut häufig zum Raubbau an der Natur und damit zu zusätzlichen Umweltproblemen – wobei der Beirat darauf hinweist, dass die Auswirkungen von Armut auf die Umwelt nicht überschätzt werden dürften: „Industrialisierung und Wohlstand tragen insgesamt weitaus stärker zu Umweltveränderungen bei“, heißt es in dem Gutachten.

Nach Ansicht des Beirats sollten die Hauptverursacher globaler Umweltveränderungen – die Industrieländer und die in ihnen beheimateten Unternehmen – Kompensationszahlungen für bereits vorhandene Schäden in armen Ländern sowie für Schutzmaßnahmen gegen weitere Schäden leisten. Bei der Berechnung der Beiträge für einen solchen Kompensationsfonds sollten nicht nur die aktuellen, sondern die seit 1990 kumulierten Treibhausgasemissionen jedes Landes berücksichtigt werden. Als eine weitere Finanzquelle für armutsorientierte Umweltpolitik schlägt der Beirat – wie schon in einem seiner früheren Gutachten – Nutzungsentgelte für den Flug- und den Schiffsverkehr vor. Der Beirat schätzt den zusätzlichen Finanzbedarf zum Schutz der Biodiversität und des Klimas auf 400 Milliarden US-Dollar jährlich.

Umwelt und Entwicklung sollten in der internationalen Handelspolitik ein größeres Gewicht haben, fordert der Beirat. So sollten von den Entwicklungsländern nur solche handelspolitischen Zugeständnisse gefordert werden, die der Armutsbekämpfung oder dem Umweltschutz dienen – zum Beispiel Zollfreiheit für Technologien für erneuerbare Energien. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP, sollte zu einer UN-Sonderorganisation aufgewertet werden und eng mit der Welthandelsorganisation kooperieren.

Langfristig sollte der UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) durch einen Rat für Globale Entwicklung und Umwelt (Council on Global Development and Environment) ersetzt werden. Dieser Rat würde den strategisch-politischen Rahmen vorgeben und die Aktivitäten der multilateralen Organisationen, einschließlich Weltbank und Internationalem Währungsfonds, koordinieren und auf das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten. (ell)





Im Internet:
http://www.wbgu.de/wbgu_jg2004_presse.html