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01/2006
 

Kommentar

Folterverbot: Europas Verantwortung

Rechtsstaaten dürfen nicht foltern oder andere für sich foltern lassen. Für die US-Regierung ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Europa hingegen beansprucht, auch im Kampf gegen den Terror auf die Menschenrechte zu achten. Doch die Glaubwürdigkeit der Europäer hat durch die Affäre um die geheimen CIA-Gefangenenflüge Schaden genommen.


[ Von Wolfgang S. Heinz ]

Für die US-Regierung gilt das Verbot unmenschlicher Behandlung in der Terrorbekämpfung nur eingeschränkt – auch wenn sie zuletzt einen anderen Eindruck zu vermitteln versuchte. So stimmte das Weiße Haus im Dezember nach langem Zögern dem Gesetzentwurf des republikanischen Senators John McCain zu, der klare Richtlinien für Verhöre von Terrorverdächtigen vorschreibt. Doch zuvor setzte das Weiße Haus eine Ergänzung durch, nach der CIA-Beamte, die sich Foltervorwürfen gegenüber sehen, Rechtsbeistand der Regierung erhalten. Und Außenministerin Condoleezza Rice erklärte zwar auf ihrer Europareise, ihre Regierung dulde keine Folter. Doch ihr Kabinettskollege Justizminister Alberto Gonzalez stellte in einem Fernsehinterview klar, das Weiße Haus definiere, was Folter sei.

Bislang waren es vor allem Menschenrechtsorganisationen und die Medien, die Details der US-Praktiken gegenüber Terrorverdächtigen ans Licht brachten. Lange vor der aktuellen Diskussion über CIA-Flüge hatte die US-amerikanische Organisation Human Rights First im August 2004 einen Bericht veröffentlicht, der mehr als 30 geheime Haftorte des US-Militärs und der CIA auflistete. Anfang November 2005 berichtete die Washington Post dann von Geheimgefängnissen der US-Dienste in acht Ländern, darunter Jordanien, Thailand und einige osteuropäische Länder. Die Organisation Human Rights Watch behauptet, ihre Indizien deuteten auf Gefangenentransporte in Polen und Rumänien hin. Die genannten Länder wiesen das zwar zurück. Doch eine Untersuchungskommission des Europarates kam im Dezember zu Ergebnissen, die den Verdacht, es gebe in Europa CIA-Geheimgefängnisse, erhärten.

Seit die US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 den Krieg gegen den Terror ausgerufen hat, hat sich Europa wiederholt von bestimmten Formen der US-Strategie distanziert – einige EU-Mitglieder mehr, andere weniger. Als die geheimen CIA-Flüge öffentlich wurden, bat die EU das Weiße Haus um Aufklärung. Doch so einfach ließ Washington die Europäer nicht davonkommen. Vor ihrem Europa-Besuch Anfang Dezember streute Außenministerin Rice Hinweise, die europäischen Regierungen seien besser informiert, als sie glauben machten.

Die US-Regierung ist hauptverantwortlich für die Beschädigung menschenrechtlicher Standards im Kampf gegen den Terror. Doch mittlerweile ist klar, dass auch Europa seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Denn entweder wussten europäische Regierungen von den CIA-Flügen und duldeten sie stillschweigend. Dann läge ein ernsthaftes Versagen rechtsstaatlicher Kontrolle vor, die auch die Ahndung von Verstößen gegen das Folterverbot umfasst. Oder aber Europa wusste nichts oder wurde erst im Nachhinein informiert, wie das die Bundesregierung im Falle des nach Afghanistan entführten Deutschen Khaled el-Masri behauptet. In diesem Fall wären gravierende Mängel in der Kooperation der Nachrichtendienste zu beklagen.

Dass Europa tatsächlich nichts wusste, ist eher unwahrscheinlich. Dagegen spricht zum Beispiel die Auskunft von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, deutsche Stellen hätten sich an den Verhören eines nach Syrien verschleppten Deutsch-Syrers beteiligt. Es ist kein Geheimnis, dass es auch in der Terroristenbekämpfung einen engen, kontinuierlichen Kontakt zwischen CIA und Bundesnachrichtendienst gibt.

Die vielen Bekenntnisse europäischer Regierungen und Parlamente zum Folterverbot in den letzten Wochen sind ermutigend. Glaubwürdig sind sie jedoch nur dann, wenn Europa entsprechend handelt und Menschenrechtsverletzungen im Kampf gegen den Terror nicht stillschweigend duldet oder sich sogar daran beteiligt. Europa darf keinen Zweifel an seiner Haltung aufkommen lassen: Rechtsstaaten dürfen nicht foltern und sie dürfen nicht entführen, um andere für sich foltern zu lassen.



Dr. Wolfgang S. Heinz
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Privatdozent für politische Wissenschaft an der Freien Universität Berlin.
heinz@institut-fuer-menschenrechte.de