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 01/2006
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Kommentar
Kenia: Niederlage des Präsidenten
Die kenianischen Wähler haben den Verfassungsentwurf von Präsident Mwai Kibaki Ende November in einem Referendum abgelehnt. Wichtige Fragen der Regierungsführung bleiben ungelöst. Das Votum ist eine persönliche Niederlage Kibakis.
[ Von Kamau Kaniaru ]
Kenia wird weiter gemäß der viel kritisierten Lancaster-House-Verfassung regiert, nachdem die Kenianer den Entwurf für eine neue Verfassung Ende November abgelehnt haben. Die ursprüngliche Verfassung, die die Kolonialmacht und einige kenianische Politiker in den frühen 60er Jahren in London verfasst hatten, wurde seit der Unabhängigkeit im Dezember 1963 mehrfach novelliert. Der Präsident gewann stark an Macht hinzu, andere Regierungsinstitutionen wurden geschwächt.
Dabei hatte die ursprüngliche Verfassung gar keinen Präsidenten vorgesehen, sondern die Regierungsmacht in die Hände eines Premierministers gelegt, der einem von der englischen Königin ernannten Generalgouverneur unterstehen sollte. Doch das änderte sich schon im ersten Jahr nach der Unabhängigkeit, als Kenias erster Premierminister Mzee Jomo Kenyatta eine Verfassungsänderung durchsetzte, die das Land zur Republik und ihn selbst zum Präsidenten machte und das Amt des Premierministers abschaffte. Viele weitere Änderungen folgten.
Rufe nach einer neuen Verfassung gab es seit den frühen 80er Jahren immer wieder. Auch heute würden die meisten Kenianer wahrscheinlich eine Verfassung mit einem weniger starken Präsidenten und dafür mehr Kompetenzen für das Parlament und andere Verfassungsorgane bevorzugen. Auch eine Verschiebung der Macht von der Zentralregierung hin zu halbautonomen Regionen und Distrikten würden sie begrüßen.
Die Kenianer haben der Verfassungskommission, die das Land vor den Präsidentenwahlen 2002 bereiste, deutlich erklärt, was sie sich wünschen. Die Ergebnisse lagen dem Entwurf zugrunde, den die Verfassungskonferenz im März 2004 vorlegte. Das Papier wurde jedoch mehrmals überarbeitet mit der offiziellen Begründung, es müssten einige Fehler beseitigt werden. Das aber unterhöhlte das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungsberatungen.
Durch ihre Ablehnung haben die Kenianer Fortschritte aus zwei Jahrzehnten Kampf für eine neue Verfassung in den Wind geschrieben. Glücklicherweise bleiben wichtige, bereits verwirklichte Reformen wie die Rückkehr zur Mehrparteienpolitik im Jahr 1991 davon unberührt. Andere Ziele jedoch wurden verfehlt. Der in dem Verfassungsentwurf enthaltene Katalog der Menschenrechte war besonders gut gelungen. Wichtige Änderungen betrafen die Rechte von Minderheiten, Frauen, Kindern und Behinderten.
Interessanterweise waren einige der fortschrittlichen Reformen, etwa die Einführung des Erbrechts für Frauen, umstrittener als ursprünglich angenommen. In vielen Regionen Kenias widerspricht es der Tradition, dass Frauen Land erben dürfen. Das veranlasste viele dazu, gegen den Entwurf zu stimmen. Eine Bestimmung, die dem Parlament die Möglichkeit gegeben hätte, Abtreibung zu legalisieren, provozierte zudem die Opposition der christlichen Kirchen.
Letztlich aber ging es wieder einmal um die Präsidentschaft selbst. Anstatt seine Macht einzuschränken, hätte es der Verfassungsentwurf dem Präsidenten ermöglicht, beliebig viele Minister zu ernennen, ein Fünftel davon sogar von außerhalb des Parlaments. Die Minister hätten zudem aus jeder im Parlament vertretenen Partei kommen dürfen, auch aus der Opposition. Oppositionspolitiker witterten den Versuch, das Parlament zu neutralisieren und Parteien irrelevant zu machen.
Das Referendum wurde so zu einer Abstimmung über den Präsidenten selbst. Das Wahlverhalten zeigte beunruhigende regionale und ethnische Bindungen. Zentralkenia, Kibakis Heimat, stimmte fast geschlossen für den Verfassungsentwurf. Im Gegensatz dazu votierten die Wähler in den anderen sieben Provinzen dagegen ungeachtet aller Vorzüge des Entwurfs.
Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass die Stimmen der Kikuyu, Embu und Meru in Zentralkenia vor allem Kibaki galten trotz der weit verbreiteten Enttäuschung über seine Politik, insbesondere den laschen Kampf gegen die Korruption , während andere ethnische Gruppen aus anderen Landesteilen die Gelegenheit nutzten, dem Präsidenten und seiner Regierung das Misstrauen auszusprechen. Im Ergebnis hat das Referendum Kibakis Regierungsmandat ernsthaft geschwächt, während gleichzeitig das Unbehagen an der Lancaster-House-Verfassung bestehen bleibt.
Kamau Kaniaru
ist Wirtschaftsberater und freier Journalist in Nairobi.
kkaniaru202202@yahoo.com
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