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Medien


Versöhnung: Auf die Opfer hören

Wenig Neues zum Menschenrechtsschutz

Für eine politisch aktive Zivilgesellschaft


01/2007
 

Wenig Neues zum Menschenrechtsschutz

Andrea Liese:
Staaten am Pranger. Zur Wirkung internationaler Regime auf innerstaatliche Menschenrechtspolitik.
VS Verlag für Sozialwissenschaften,
Wiesbaden 2006, 309 S., 34,90 Euro,
ISBN 3-8100-4071-1


Was bedeuten der reißerische Titel und der rätselhafte Untertitel dieses Buches? „Staaten am Pranger“ ist das etwas irreführende Kürzel für eine Reihe von Verfahren, mit denen zwischenstaatliche Organe wie die UN und die EU sowie nichtstaatliche Organisationen von Staaten einfordern, die Menschenrechte, die sie theoretisch anerkennen, auch einzuhalten. Solche Instrumente werden im Jargon der Politikwissenschaft unter „internationale Regime“ zusammengefasst. Ihre Wirkung erörtert das Buch an einem prominenten und besonders gut von Normen erfassten Beispiel: dem Verbot der Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Die Autorin fragt, wie Veränderungen der Folterpraxis mit der internationalen „Anprangerung“ von Folter sowie der Anerkennung des Folterverbots durch die betreffenden Staaten zusammenhängen.

Das ist eine interessante Frage, zumal in den Fallbeispielen der Zeitraum kurz vor und nach der „Normanerkennung“, also dem Beitritt zu den einschlägigen internationalen Abkommen, in den Blick genommen wird. Um sie zu beantworten, hat die Autorin vier Länder untersucht: Großbritannien (mit Nordirland), die Türkei, Ägypten und Israel. Ihre Auswahl begründet sie damit, dass sie einerseits zwei „liberale Demokratien“ (Großbritannien und Israel) und zwei „blockierte Demokratien“ (Türkei und Ägypten) umfasse und andererseits jeweils ein Staat aus beiden Gruppen relativ offen für internationale Kontrolle sei (Großbritannien und die Türkei), während der andere sich weitgehend verweigere (Ägypten und Israel). Somit könne man die Wirkung externer „Anprangerung“ überprüfen.

Die Fallstudien, die den Mittelpunkt des Buches bilden, bringen keine Überraschungen, sind aber aufschlussreich – zumal im Vergleich. An ihnen lässt sich studieren, wie unterschiedlich Staaten mit einer Anforderung umgehen, die im Grunde für alle neu ist: mit internationalen Normen auf einem Gebiet, das bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs noch als innere Angelegenheit galt. Ob die vier Beispiele allerdings für eine Typologie des Verhaltens von Regierungen und ihrer Widerparts in nichtstaatlichen und zwischenstaatlichen Organisationen ausreichen, scheint eher zweifelhaft. Es ist zumindest wenig aufregend, wenn die Autorin bestätigt findet, dass „der Grad der Effektivität des Anprangerns vom Grad der Demokratisierung des politischen Systems des Regelungsadressaten abhängt“.

Neben solch allgemeinen Schlussfolgerungen gibt es etwas spezifischere Ergebnisse, etwa zu den Argumentationsstrategien der verschiedenen Regierungen. Doch zum einen gehen sie über vorwissenschaftliche Erfahrungsweisheiten kaum hinaus. So heißt es über die Kluft zwischen verbaler Normanerkennung und abweichender Folterpraxis: „Diese Formen der Entkopplung kommen zustande, weil die internationalen Handlungsvorgaben nicht den nationalen oder lokalen Anforderungen entsprechen“, etwa bei Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorgefahren. Dies verbrämt lediglich die schlimme Allerweltsweisheit im wissenschaftlichen Jargon, dass das Folterverbot aus staatlicher Sicht hinderlich erscheinen kann.

Zum anderen ist selbst für solche einfache Erkenntnisse die empirische Basis zu dünn. So wird am Beispiel Großbritanniens behauptet, ein Staat, der die Normen des Folterverbots anerkennt und sich zugleich den Kontrollinstrumenten unterwirft, habe wenig Spielraum für die offene Rechtfertigung eigenen Fehlverhaltens. Doch Spanien, das in der gleichen Lage ist, hatte keine Scheu, den UN-Sonderberichterstatter für Folter wüst zu beschimpfen, nachdem dieser das Land besucht und einen kritischen Bericht vorgelegt hatte.

Der Erkenntnisgewinn dieser Studie ist leider gering – zumindest für diejenigen, die selbst für den Schutz der Menschenrechte arbeiten. Ihnen empfiehlt die Autorin als Fazit, zu „versuchen, jene Diskurse, die eine Notwendigkeit der Abschwächung des Folterverbots konstruieren, zu entkräften“. Wer hätte das gedacht.

Rainer Huhle