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„In Algerien zweifeln wir an den Institutionen“

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03/2005
 

„In Algerien zweifeln wir an Institutionen“

Seit 1984 gilt in Algerien ein islamisch geprägtes Familiengesetz, das Frauen erheblich benachteiligt. Nadia Ait Zai, Dozentin für Familienrecht an der Universität Algier und engagierte Verfechterin der Frauenemanzipation im Maghreb, hat in Algier das „Centre d’Information et de Documentation sur les Droits de l’Enfant et de la Femme“ (CIDDEF) gegründet. Im Gespräch mit E+Z/D+C erläutert sie Ziele und Arbeit ihrer Initiative und analysiert die Vorschläge zu Reformen des algerischen Familienrechts.


[ Interview mit Nadia Ait Zai ]

In letzter Zeit bekleiden in Algerien mehr Frauen politische Ämter als Bürgermeisterinnen, Gouverneurinnen und Ministerinnen. Haben Sie das Gefühl, dass sich dadurch für alle Frauen etwas ändert?
Ich glaube, was in Algerien fehlt, sind Räume für den Dialog. Immer wenn es eine Demonstration gibt, spüren wir, daß die Menschen ein Bedürfnis haben, sich auszudrücken. Zeitungen wären eine Möglichkeit, aber die Frauen nutzen sie nicht. Bei Veranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen drücken die Frauen sich schon aus. Aber sie müßten vernehmlicher ihre Meinung sagen, damit die Politik sie hört.

Das Frauen-Dokumentationszentrum CIDDEF, das Sie gegründet haben, liegt in den Räumen der Kathedrale Sacré Cœur. 99 Prozent der algerischen Bevölkerung sind muslimisch. Ist es für Musliminnen nicht möglicherweise schwierig, in eine Kirche zu kommen? Und werden Sie nicht als „verwestlicht“ attackiert?
Nein, überhaupt nicht. Das Zentrum ist unabhängig, es gehört einer algerischen kulturellen Vereinigung. Wir müssen dem Bischof von Algier hoch anrechnen, daß er uns diese Räume zur Verfügung gestellt hat. Die Kirche in Algerien ist eine algerische Institution, sie wird nicht von außen kontrolliert. Die, die zu uns kommen, die sich bei uns einschreiben, haben keine Probleme. Hier nutzen auch andere nichtreligiöse Gruppen Räume – über uns probt beispielsweise ein Chor. Aber ich fände es natürlich auch schön, wenn uns eine Moschee eines Tages solche Räume anböte.

Warum haben Sie das CIDDEF gegründet?
Wir wollten die Geschichte der Frauenbewegung dokumentieren – in Algerien, im Maghreb, in Europa und weltweit. Man baut immer auf der eigenen Kultur auf. Aber ich denke, der Kampf der Frauen gegen Diskriminierung ist universell, und wir können voneinander lernen. Unser zweiter Schwerpunkt sind Kinderrechte. Unsere Dokumentationsbasis ist sehr wichtig – für die Studierenden von der Universität, für die Vereins- und Frauenbewegung, um ihre politischen Forderungen wissenschaftlich besser untermauern zu können. Als die Feministinnen forderten, das Familienrecht abzuschaffen, haben manche Organisationen es meiner Meinung nach nicht vermocht, die Konzepte ausreichend mit Inhalt zu füllen. Deshalb stellen wir hier nicht nur Bücher, Dokumente und Zugang zum Internet bereit, sondern bieten auch Seminare und Fortbildung an. Vor allem junge Frauen wollen wir erreichen, denn wir haben ein Generationenproblem. In der feministischen Bewegung gibt es nicht ausreichend Nachwuchs.

Ende vergangenen Jahres wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der weitreichende Reformen des extrem konservativen, islamisch geprägten algerischen Familienrechtes vorsieht. Danach soll das Heiratsalter für Männer und Frauen auf 19 Jahre festgelegt werden, Frauen sollen ohne männlichen Vormund heiraten können, die Scheidung für Frauen soll erleichtert, die Polygamie weiter eingeschränkt werden. Die Islamisten haben heftig gegen die Reformen protestiert.
Die Frauen müssen ihre volle Rechtsfähigkeit zurückerhalten und dürfen nicht länger zu lebenslang Minderjährigen gemacht werden. Frauen müssen die Möglichkeit haben, selbst ihren Ehevertrag vor einem Vertreter des Staates abzuschließen, ohne daß ein Vormund unterschreibt. Ein anderes wesentliches Problem ist die eheliche Wohnung. Wenn es nur eine Wohnung gibt, erhält sie im Trennungsfall laut dem Gesetz von 1984 der Ehemann. Deshalb fordern wir heute, dass derjenige, der die Kinder aufzieht, die eheliche Wohnung bekommt. Das heißt, dass der Vater auch das Sorgerecht haben kann. Es heißt, auch ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Aber in den meisten arabischen Ländern hat der Vater doch ohnehin das Sorgerecht, sobald die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Das ist im Nahen Osten der Fall, aber nicht hier. In Algerien ist es praktisch immer die Mutter, die die Kinder erzieht. Die Mutter hat das Sorgerecht für die Tochter bis zur Heirat und für den Sohn bis zum zehnten Lebensjahr. Aber praktisch bestehen die Väter fast nie darauf, die Söhne zu sich zu nehmen. Wenn wir nun wirklich Gleichberechtigung wollen, dann kann der Vater auch das Sorgerecht für die Kinder übernehmen. Faktisch sind es bislang aber die Frauen, die die Kinder versorgen, bis zur Heirat und auch danach. Wegen des Gesetzes von 1984 müssen viele Mütter sich an Frauenhäuser wenden oder sitzen mit ihren Kindern ganz auf der Straße.

Ist das Scheidungsrecht fair?
Die gerichtliche Ehescheidung wurde in Algerien noch unter den Franzosen 1959 eingeführt und 1962 übernommen. Das ist positiv, denn in einigen islamischen Ländern reicht es immer noch, wenn der Mann die Verstoßungsformel ausspricht. Das Familienrecht von 1984 hat aber die Möglichkeiten für Frauen, von sich aus die Scheidung zu erwirken, stark eingeschränkt. Ein Mann kann jederzeit ohne Grund die Ehe auflösen. Eine Frau hingegen kann sich nur aus sechs genau definierten Gründen scheiden lassen, und den Beweis muß immer sie antreten. Versorgt er sie nicht ausreichend, oder schlägt sie gar, muß die Frau dies von einem Strafrichter feststellen lassen, und der Mann muß erst verurteilt werden. Das scheuen viele Frauen. Ansonsten können Frauen sich nur gemäß dem islamischen Prinzip der „khul’a“ freikaufen. Das wird immer häufiger gemacht, bringt aber finanzielle Nachteile mit sich. Wir hatten 1996 gefordert, den Freikauf durch die Frau und die Verstoßung durch den Mann in einem modernen Terminus zusammenzufassen und ein einheitliches Scheidungsrecht zu schaffen, aber leider ohne Erfolg.

Das geltende Familienrecht erlaubt einem Mann, bis zu vier Frauen zu heiraten. Die Drohung, eine zweite Frau zu heiraten, kann als Druckmittel dienen.
Im Grunde müßte man die Monogamie dekretieren, wenn man wirklich modern sein wollte. Aber als die Polygamie 1984 wieder eingeführt wurde, geschah das mit Bedingungen. Wenn die erste Frau nicht einverstanden ist, kann sie sich scheiden lassen. Die Polygamie wird ohnehin sehr wenig praktiziert. Wir wissen, daß die Frauen heute nur sehr selten akzeptieren, zweite oder dritte Frau zu sein. Wenn sie es akzeptieren, dann geht es dem Mann wirtschaftlich so gut, dass er alle unterbringen kann. Aber die meisten Frauen lassen sich scheiden, weil sie in der Mehrehe einen Angriff auf ihre Würde sehen. Ich konzentriere mich nicht auf das Thema Polygamie, weil ich weiß, dass die Frauen stark genug sind, um nein zu sagen.

Im Nachbarland Marokko haben sich im Frühjahr 2001 Feministinnen unterschiedlichster Couleur zusammengefunden – einerseits entschiedene Befürworterinnen einer Trennung von Religion und Staat, andererseits solche, die Modernisierungen im Rahmen des islamischen Rechts für akzeptabel hielten. Sie einigten sich auf eine gemeinsame Plattform und forderten Reformen im islamischen Rahmen. In Algerien scheitern gemeinsame Kampagnen dagegen immer wieder an grundsätzlichen Differenzen.
Wir haben eine ganz andere Geschichte. In Marokko galt nach der Unabhängigkeit 1956 ein sehr konservatives islamisches Familienrecht – „Mudawwana“ genannt –, das nicht einmal die gerichtliche Ehescheidung kannte. In Algerien wurde das islamische Familienrecht im Jahr 1959 von der französischen Kolonialmacht weitgehend säkularisiert. Nach der Unabhängigkeit 1962 übernahm man zunächst diese Gesetze und islamisierte hier und da Einzelaspekte. Anfang der siebziger Jahre wurden alle Gesetze aus der Zeit vor 1962 annulliert – damit begann eine formell „rechtsfreie“ Zeit, in der das Recht von 1959 aber grundsätzlich weiter angewandt wurde, bis 1984 das islamische Familienrecht verabschiedet wurde, das in vieler Hinsicht einen massiven Rückschritt bedeutete. Das macht den Riesenunterschied aus. Auch laizistische Marokkanerinnen erkennen an, daß die meisten Menschen in Marokko am Islam festhalten, während wir hier in Algerien zweigeteilt sind: diejenigen, die das islamische Familienrecht ganz abschaffen wollen, und diejenigen, die eine Neuinterpretation der Scharia akzeptieren.

Seit dem Jahr 2003 fordert die von säkularen algerischen Frauen initiierte Kampagne „20 Jahre sind genug“ (vingt ans barakat) zum ersten Mal auch Reformen im islamischen Rahmen. Grosso modo ist die Frauenbewegung in Algerien aber noch immer stark polarisiert. Was ist Ihre Position?
Ich bin prinzipiell auch für die Abschaffung des Familienrechts. Aber man sollte sich nicht darauf fixieren. Die Abschaffung erreichen wir nicht sofort. Das setzt die Entscheidung einer modernen, entwickelten Gesellschaft voraus, wo die Gleichberechtigung und die Trennung von Religion und Staat selbstverständlich sind. Wir stehen in dieser Hinsicht noch am Anfang. Wir müssen die alltäglichen Probleme vieler Frauen ernst nehmen. Die Vertreibung aus der ehelichen Wohnung, die eheliche Vormundschaft, die Probleme, wenn eine Frau sich von sich aus scheiden lassen will – all das sind reale Bürden, die man pragmatisch angehen muß. Ich werde nicht meine politische Überzeugung in den Vordergrund stellen, denn damit löse ich die Probleme der Frauen nicht. Wir brauchen wohl den Zwischenschritt, daß wir erst einmal die Scharia im Sinne der Gleichberechtigung interpretieren.

Ist das möglich?
Echte Gleichberechtigung von Männern und Frauen existiert im islamischen Recht nicht und auch nicht in den islamischen Basistexten. Wie in allen Religionen finden wir aber die Prinzipien der Gerechtigkeit und der Gleichwertigkeit. Damit können wir arbeiten, um die Beziehungen zwischen Männern und Frauen in der Familie ins Gleichgewicht zu bringen. Die eheliche Vormundschaft zum Beispiel ist im Koran nicht vorgesehen. Das haben die Gelehrten in einer bestimmten Epoche eingeführt. Sie glaubten, daß die Frau ihren Mann nicht selbst aussuchen könnte, weil sie keinen Zugang zur Außenwelt hatte, weil sie nicht außerhalb des Hauses arbeitete. Von 1962 bis 1984 existierte sie in Algerien überhaupt nicht. Wenn ein Mann und eine Frau heiraten wollten, gingen sie zur Stadtverwaltung und gaben sich das Jawort, ohne Unterschrift des Vaters oder des Bruders der Braut.

Die eheliche Vormundschaft, die Sie heftig kritisieren, ist im Nachbarland Marokko Anfang 2004 abgeschafft worden – auch auf Druck der Frauenorganisationen.
Die marokkanische Zivilgesellschaft, die Vereinsbewegung, hat eine Tradition, eine Kultur, die wir noch nicht haben in Algerien. Sie haben im Umgang mit den politischen Institutionen, mit advocacy viel mehr Erfahrung als wir. Und noch eins ist wichtig: Die marokkanischen Feministinnen sind nicht auf Konfrontationskurs zu den Institutionen. Wir in Algerien dagegen zweifeln immer sehr stark an unseren Institutionen, sogar wenn guter politischer Wille dahinter steckt.

Die Fragen stellte Martina Sabra.




Nadia Ait Zai
ist Gründungsmitglied des Collectif Maghreb Egalité. Sie hat unter anderem die „100 Vorschläge für ein alternatives islamisches Familienrecht im Maghreb“ und den von UNIFEM, Oxfam und der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderten „Dalil pour l’égalité de la Famille au Maghreb“ (2003) mitverfasst sowie 2004 an einer umfassenden Studie über Frauengesundheit in Algerien für das Institut National de Santé Publique mitgearbeitet.
http://www.ciddef.com
Nadia_Ait@yahoo.com