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04/2003
 

InWEnt-Politikdialog

Insolvenzverfahren: Vorschlag des IWF geht nicht weit genug

Von Kathrin Berensmann

Die Frage, wie künftig bei Zahlungsunfähigkeit von Staaten verfahren werden soll, war das Thema eines internationalen Politikdialogs, den das Entwicklungspolitische Forum von InWEnt gemeinsam mit BMZ und Internationalem Währungsfonds vom 21. bis 22. Februar in Berlin veranstaltete. Teilnehmer waren deutsche und ausländische Politiker, Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie Vertreter von Finanzdienstleistern und Nichtregierungsorganisationen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Vorschlag für ein internationales Insolvenzverfahren für Staaten, den IWF-Vizechefin Anne Krueger Ende November 2001 vorgestellt hatte (s. E+Z 2002:1, S. 26), der seither mehrfach überarbeitet worden ist und über den auf der nächsten IWF-Frühjahrstagung Mitte April in Washington entschieden werden soll.


In Berlin saßen Befürworter und Gegner des IWF-Vorschlags an einem Tisch und diskutierten über dessen Vor- und Nachteile gegenüber anderen Verfahren, die stärker auf vertragliche Lösungen setzen – etwa Mehrheitsklauseln in Anleiheverträgen, die es einer Mehrheit von Staatsanleihebesitzern ermöglichen würden, gegen den Willen der Minderheit im Krisenfall eine Umschuldung zu beschließen. In Berlin hieß es, für ein institutionalisiertes Insolvenzverfahren, wie es dem IWF vorschwebt, spreche erstens, dass Umschuldungen schneller und effizienter abgewickelt werden könnten. Zweitens biete dieses Verfahren im Gegensatz zu den Mehrheitsklauseln, die zurzeit nur im Zusammenhang mit Verträgen über Staatsanleihen diskutiert werden, die Möglichkeit, verschiedene Schuldenarten eines Schuldnerlandes zu erfassen.

In Berlin wurde kontrovers darüber diskutiert, ob ein internationales Insolvenzverfahren alle oder nur die Forderungen bestimmter Gläubiger erfassen sollte. Zwar teilten einige Teilnehmer die Meinung des IWF, multilaterale Kreditgeber seien von Umschuldungen auszunehmen, um die Kosten für deren Kredite nicht zu erhöhen, worunter auch ärmere Länder zu leiden hätten. Andere hingegen waren der Ansicht, dass alle Gläubiger gleichermaßen am Verfahren beteiligt werden sollten. Strittig blieb außerdem, ob Schuldner während eines laufenden Insolvenzverfahrens vor Klagen ihrer Gläubiger geschützt werden sollten. Eine Klausel, die das vorsah, hatte der IWF Ende 2002 aus seinem Vorschlag gestrichen (s. E+Z 2003:2, S. 51). Ein weiterer Einwand gegen den IWF-Vorschlag lautete, dass es sehr lange dauern würde, bis in den IWF-Mitgliedsländern die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt wären und das Verfahren in Kraft treten könnte.

Vertreter von Nichtregierungsorganisationen kritisierten, der IWF-Vorschlag gehe letztlich nicht weit genug, um Finanzkrisen zu verhindern und die Verschuldung der Entwicklungsländer nachhaltig zu reduzieren. So spiele die Sicherung des „Existenzminimums“, das ein Staat für die Erfüllung grundlegender Aufgaben benötige, bei der Festlegung eines tragbaren Schuldenstandes im IWF-Vorschlag keine Rolle. Auch die Einrichtung eines unabhängigen „Schiedsgerichts“ als Garantie für ein faires und transparentes Verfahren sei nicht vorgesehen.