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 04/2004
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[ Menschenrechtsstandards für Unternehmen ]
Trübe Aussichten für UN-Kodex
Einige der Unternehmen, die sich für ihr vorbildliches unternehmerisches Verhalten rühmen, schädigen zugleich unablässlich die Bevölkerung in den Regionen, in denen sie arbeiten. Die Regierungen müssen jetzt endlich internationale Standards für das Verhalten von Unternehmen schaffen. Andrew Pendleton von der britischen Hilfsorganisation Christian Aid hält nicht viel davon, wenn die Privatwirtschaft sich freiwillig auf Sozial- und Umweltstandards verpflichtet. In einer Studie über die Aktivitäten von Shell, British American Tobacco und Coca-Cola in Entwicklungsländern schreibt Pendleton, das unverbindliche Konzept der unternehmerischen sozialen Verantwortung (corporate social responsibility) sei im Grunde nicht mehr als ein nützliches Werkzeug für große Konzerne, die ihr Image aufpolieren wollen.
Die noch bis Ende April in Genf tagende UN-Menschenrechtskommission könnte die Forderung von Pendleton zumindest ansatzweise erfüllen. Denn auf der Tagesordnung der Kommission steht auch der Entwurf für einen menschenrechtlichen Verhaltenskodex für transnationale Unternehmen, die so genannten UN Norms on the Responsibility of Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights. Ein Unterausschuss der Kommission hat den Kodex in mehrjähriger Arbeit formuliert. Er enthält eine Vielzahl völkerrechtlicher Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards und fordert deren Beachtung durch die Privatwirtschaft. Zudem sieht er ein Überprüfungsverfahren vor, wie es im Rahmen der Menschenrechtskommission derzeit nur gegenüber Staaten angewendet wird. Wenn die Kommission den Kodex annimmt, tritt er in Kraft.
Die Chancen dafür sind allerdings schlecht. Die Industrieländer sind dagegen, sagt Christian Tietje, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Halle, der die Verhandlungen verfolgt. Zwar würde auch der UN-Kodex kein verbindliches Recht schaffen; ob sie die Standards einhalten oder nicht, bliebe den Unternehmen überlassen. Die Wirkung des Kodex darf dennoch nicht unterschätzt werden. Die Verabschiedung durch die Menschenrechtskommission wäre ein Dammbruch. Aus &Mac226;weichem Recht soft law in der Fachsprache , wie es der Kodex setzen würde, entwickeln sich im Völkerrecht nicht selten harte, verbindliche Rechtsnormen, sagt Tietje.
Die Bundesregierung bestätigt den Eindruck des Wirtschaftsjuristen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Entwurf verabschiedet wird, sagt Jutta Schmitz vom Menschenrechtsreferat des Auswärtigen Amtes, das federführend in den Verhandlungen über den Kodex ist. Die Menschenrechtskommission werde den Entwurf sicherlich konstruktiv aufnehmen. Er müsse aber zunächst in die umfassendere Debatte über corporate social responsibility eingebettet werden in welcher Form das geschehen solle, sei aber noch nicht klar.
Christian Aid will die ethischen Selbstverpflichtungen von Unternehmen durch bindende Regeln untermauern und ihnen dadurch Zähne geben, heißt es in der Studie von Pendleton. Aus sozialer Verantwortung von Unternehmen muss soziale Haftung werden. Die Hoffnungen auf einen UN-Kodex scheinen sich jedoch vorerst nicht zu erfüllen. (ell)
Weitere Informationen:
Die Studie von Christian Aid mit dem Titel Behind the mask. The real face of CSR, der Entwurf für den UN-Kodex sowie weitere Informationen zum Thema finden sich unter:
www.corporate-accountability.org
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