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Emissionshandel:
Klimaschutz und Entwicklung verbinden



04/2004
 

[ Interview mit K.-Joachim Trede, KfW-Bankengruppe ]

Emissionshandel:
Klimaschutz und Entwicklung verbinden

Die KfW-Bankengruppe beteiligt sich mit 2,5 Millionen US-Dollar am Klimaschutzfonds der Weltbank, dem Mitte 2003 eingerichteten Community Development Carbon Fund (CDCF). Die KfW plant außerdem einen deutschen Klimaschutzfonds, der wie der Weltbank-Fonds auf den so genannten flexiblen Instrumenten des Kyoto-Protokolls „Joint Implementation“ (JI) und „Clean Development Mechanism“ (CDM) basieren soll: Aus Vorhaben, die zum Klimaschutz beitragen, können Unternehmen Emissionsgutschriften erwerben und diese auf die eigene Reduktionsverpflichtung anrechnen. Fragen an Dr. K.-Joachim Trede vom Projektteam Klimaschutzfonds der KfW.

Herr Trede, wie funktioniert der Klimaschutzfonds der Weltbank?
Der Fonds erwirbt Emissionsgutschriften und leitet sie an die weiter, die sich an ihm beteiligen. Das Besondere am CDCF ist, dass er nur in Kleinprojekte in Armutsregionen investiert. Das Konzept trägt dadurch starke umwelt- und entwicklungspolitische Züge zugleich. Die Beteiligten am Fonds, also auch die KfW, nehmen dafür in Kauf, dass die Gutschriften aus diesen Investitionen teurer sind als aus größeren Projekten.

Was ist der Vorteil des geplanten deutschen Klimaschutzfonds? Interessierte Unternehmen könnten sich doch auch direkt an JI- und CDM-Projekten beteiligen.
Ein entscheidender Vorteil der Fondslösung liegt in der Möglichkeit der Risikostreuung. Zudem brauchen am Fonds beteiligte Unternehmen keine umfangreichen eigenen Kapazitäten aufzubauen, um die komplizierten Verfahren dieser flexiblen Mechanismen zu beherrschen und Risiken angemessen zu bewerten. Darüber hinaus ermöglicht der Fonds auch eine Beteiligung an Käufen von Emissionsgutschriften mit kleineren Beträgen.

Kritiker des Emissionshandels und von JI- und CDM-Projekten sagen, durch diese Instrumente könne sich die Industrie in den reichen Ländern von eigenen Reduktionsmaßnahmen „freikaufen“. Was ist Ihre Position dazu?
Das Kyoto-Protokoll fordert klar den Vorrang nationaler Maßnahmen vor dem Einsatz der flexiblen Instrumente. Es ist letztlich Aufgabe des Gesetzgebers, diese Vorgabe umzusetzen. Weil CO2-Emissionen aber grenzüberschreitend wirken, ist es wichtig, sie auch global zu reduzieren. Durch die flexiblen Mechanismen kann man das dort tun, wo es mit den geringsten Kosten möglich ist. Das Kyoto-Protokoll stellt zudem durch umfangreiche Regeln sicher, dass Vorhaben in Entwicklungsländern Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nachprüfbar fördern. Den Vorwurf des Freikaufens halten wir deshalb für nicht sachgerecht.

Russland hat das Kyoto-Protokoll bislang nicht ratifiziert. Was passiert, wenn es nicht in Kraft tritt?
Das Protokoll setzt zwar den völkerrechtlichen Rahmen, doch die Richtlinie der Europäischen Union zum Emissionshandel ist bereits seit Oktober 2003 geltendes Recht. Derzeit ist eine Ergänzungsrichtlinie in Vorbereitung, die sich mit JI- und CDM-Projekten befasst. Diese Mechanismen könnten für die Europäische Union also zur Anwendung kommen, auch wenn das Kyoto-Protokoll nicht völkerrechtlich verbindlich ist.

Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul hat sich für ein stärkeres Engagement der Weltbank für erneuerbare Energien ausgesprochen. Kommt dieser Bereich in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zu kurz?
Die KfW-Bankengruppe hat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von 1998 bis 2002 653 Millionen Euro für erneuerbare Energien zugesagt. Damit ist sie weltweit einer der größten bilateralen Geber auf diesem Gebiet. Wir gehen davon aus, dass die erneuerbaren Energien auch künftig ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit sein werden.

Die Fragen stellte Tillmann Elliesen.