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 04/2004
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Institutionen für die Afrikanische Union
Die Afrikanische Union (AU) hat sich für das laufende Jahr ehrgeizige friedenspolitische Ziele gesteckt. Beim AU-Gipfeltreffen Ende Februar im libyschen Sirte einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, afrikanische Eingreiftruppen aufzustellen, die zur Friedensschaffung sowie bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit intervenieren sollen. Welches Land wie viele Soldaten der 15 000 Mann zählenden Truppe stellen und wer das Kommando haben wird, ist noch unklar; über diese und andere Fragen soll auf dem nächsten AU-Gipfel im Juli beraten werden. In Marsch gesetzt werden sollen die Truppen vom AU-Friedens- und Sicherheitsrat, der allerdings ebenfalls erst noch eingerichtet werden muss. Das Protokoll zur Schaffung des Rates war Ende 2003 in Kraft getreten, nachdem Nigeria es als 26. Land ratifiziert hatte.
In Kraft getreten sind außerdem die Protokolle zur Schaffung eines Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs und eines Pan-Afrikanischen Parlaments. Laut Amnesty International soll der AU-Gipfel im Juli über den Sitz des Gerichtshofs und sein Budget entscheiden sowie die elf Richter wählen. Die konstituierende Sitzung des Pan-Afrikanischen Parlaments hingegen fand bereits vom 18. bis 20. März in Addis Abeba statt. Bis Mitte März waren jedoch erst gut 30 der insgesamt 53 AU-Mitglieder der Aufforderung gefolgt, fünf Parlamentarier als Mitglieder der überstaatlichen Versammlung zu benennen. Das Afrika-Parlament soll zunächst beratende Funktion haben und nach einer Frist von fünf Jahren legislative Kompetenzen erhalten. (ell)
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