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Beiträge aus dem Schwerpunkt
Faire Regeln für Migration
Rechtlos nach Mode-4
Von uns aus kein Problem...
Bürger zweiter Klasse
Vom Reden zum Handeln
 04/2006
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Rechtlos nach Mode-4
Migration ist Gegenstand der Dienstleistungsverhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Um die Interessen der ärmsten Länder an der
öffnung der Niedriglohnsektoren der Industrienationen geht es dabei freilich
nicht. Gerungen wird um das Recht, hochqualifizierte Kräfte nach Belieben
international zu verschicken.
[ Von Sarah Bormann ]
Während der WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005 demonstrierten auf den Straßen
Hongkongs zahlreiche Arbeitsmigranten darunter viele Frauen. Mitglieder der Koalition für
die Rechte von Migranten trugen ein Transparent mit der Aufschrift Migranten sagen nein zur
WTO. Nein zur Komodifizierung der Arbeitskraft.
Gegenstand dieser Kritik war Mode-4, die vierte Erbringungsart im Rahmen des Allgemeinen Abkommens
für den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Modeü4 regelt die Erbringung einer Dienstleistung durch
die Präsenz natürlicher Personen im Ausland. Dabei kann es sich sowohl um Angestellte eines Unternehmens
als auch um Selbständige handeln. Ihr Auslandsaufenthalt ist zeitlich begrenzt und an die Erfüllung eines konkreten
Auftrags gebunden. Das GATS wird damit zu einer Art globalem Gastarbeiterprogramm für den Dienstleistungssektor.
Es weitet damit seinen Politikbereich weit über die Kompetenzen eines Handelsabkommens aus.
In den klassischen Entsendeländern für Arbeitsmigranten regt sich seit Jahren Protest gegen die Regulierung von
Migration durch das GATS. Migrantenorganisationen, Gewerkschaften und entwicklungspolitische Initiativen fürchten,
dass die Rechte von Arbeitsmigranten weiter beschnitten werden. In den klassischen Aufnahmeländern wie zum Beispiel
Deutschland schlägt das Thema dagegen bislang kaum Wellen. Der Grund dafür ist einfach: Wir kennen noch keine GATS-Migranten.
Die WTO-Mitglieder halten sich noch mit Mode-4 Zugeständnisse zurück. Entsprechend sind die Konsequenzen noch nicht erfahrbar.
Nachdem die Konferenz in Hongkong die strittigen Fragen zum Thema Dienstleistungen vertagte, stehen sie dieses Jahr wieder auf der Agenda.
Während Modeü4 gerne als ein Entgegenkommen an Entwicklungsländer dargestellt wird, birgt es tatsächliche für arme Länder enorme Risiken.
Die Liberalisierung der zeitlich befristeten Arbeitsmigration war in den Verhandlungen über das GATS von Beginn an eines der zentralen Konfliktfelder
zwischen Entwicklungsü und Industrieländern. Als die Industrieländer darauf drangen, Dienstleistungen in die Verhandlungen mit aufzunehmen,
widersetzten sich die Entwicklungsländer zunächst. Später wechselten sie ihre Strategie und forderten Teilhabe am globalen Dienstleistungshandel.
Unterschiedliche Interessen armer Länder
Arme Entwicklungsländer verfügen in der Regel nicht über wettbewerbsfähige, kapitalintensive Dienstleistungskonzerne,
die weltweit Auslandsniederlassungen gründen können. In Schwellenländern wie Brasilien, Chile, Indien oder Südafrika
gibt es aber Firmen, die durchaus im Ausland Aufträge annehmen können. Voraussetzung dafür ist, dass ihre zum Teil
hoch qualifizierten Beschäftigten Zugang zu den Märkten der Auftraggeber erhalten. Andere Entwicklungsländer könnten
gering und nicht qualifizierte Arbeitskräfte ausreisen lassen. Daran hätten beispielsweise die Regierungen von Kolumbien,
Jamaika, den Philippinen und verschiedenen Least Developed Countries Interesse. Sie fordern die öffnung der
Niedriglohnsektoren reicher Länder.
Die Verhandlungsinteressen der Entwicklungsländer sind nicht homogen. Auch Indien setzte sich lange Zeit
für die öffnung des Niedriglohnsektors ein. Inzwischen distanziert es sich verhandlungstaktisch davon und
konzentriert sich auf seine primären Interessen, nämlich angestellten und selbständigen Vertragsdienstleistern
Zugang zu reichen Ländern zu verschaffen. Indische Dienstleistungskonzerne möchten nämlich qualifizierte Kräfte in
Länder verschicken, in denen sie keine Niederlassungen haben. Bislang sind aber Verpflichtungen der
Industrieländer an die Existenz solcher Dependancen geknüpft, sie kommen also nur den Branchenriesen aus
Industrienationen zugute.
Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen ist zu vermuten, dass es zu einer Einigung zwischen Industrieländern wie
der EU, Australien, den USA und Kanada auf der einen Seite und den großen Schwellenländern auf der anderen Seite
kommen wird. Die Interessen ärmerer Entwicklungsländer und der LDCs werden vermutlich auf der Strecke bleiben.
Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Niedriglohnsektor in die Verpflichtungen aufgenommen werden könnte.
Allerdings bestehen hier wie im Fall der EU bereits Schlupflöcher. Hoch qualifiziert ist nämlich in der Praxis nur
vage definiert und sagt zudem nichts über die ausgeübte Tätigkeit aus. Schon heute ernten diplomierte Agrarwirte aus
Osteuropa in Westeuropa Erdbeeren.
Modeü4 ist keine Entwicklungsagenda, sondern bedient primär die Interessen transnationaler Konzerne. Dennoch
suggerieren Befürworter des Freihandels, die Liberalisierung der Migration im Rahmen des GATS könne armen
Ländern neue Perspektiven eröffnen. Tatsächlich können positive Effekte in Bezug auf Rücküberweisungen und
Wissenstransfer von der Migration ausgehen. Bislang kann allerdings die Auswirkung von Modeü4 auf die ökonomische
Entwicklung der Entsendeländer nicht empirisch belegt werden, weil es noch keine zuverlässigen Daten gibt. Aufschluss
geben allenfalls die langjährige Erfahrungen mit der Arbeitsmigration zwischen Entwicklungsü und Industrieländern.
Quantitativ ist die Bedeutung von Rücküberweisungen kaum zu überschätzen. Sie sind für die Entwicklungsländer nach den
ausländischen Direktinvestitionen die größte Quelle externer Finanzierung. In Lesotho machen sie zum Beispiel 27 Prozent
des BIP aus, in Jordanien sind es 23 Prozent. Rücküberweisungen sind für den Staat eine wichtige Deviseneinnahme. Aber
auch viele Menschen sind auf Rücküberweisungen von Freunden oder Familienangehörigen angewiesen. Dies würde entsprechend
auch auf potentielle Rücküberweisungen im Rahmen von Modeü4 zutreffen. Armutsbekämpfung beziehungsweise die
Sicherung eines gewissen Lebensstandards sind positive Effekte.
Allerdings sind sie mit einer Zunahme der sozialen Ungleichheit verbunden. Die Bevölkerung wird gespalten in Menschen,
die solche überweisungen bekommen, und andere, die ohne auskommen müssen. Zudem schaffen Rücküberweisungen neue
Abhängigkeiten. Wenn sie vornehmlich in den Konsum fließen, lösen sie kaum Entwicklungseffekte aus.
Zum Teil werden Rücküberweisungen aber auch produktiv investiert und als Starthilfe zur Unternehmensgründung im
Herkunftsland genutzt. Dies kann ein Anreiz zur Rückkehr darstellen, was wiederum häufig mit Wissenstransfer verbunden
ist. Zugleich besteht jedoch die Gefahr eines Wissensabflusses, wenn gut ausgebildete Arbeitskräfte dauerhaft auswandern.
Das Risiko eines solcherart nachhaltigen Brain Drains ist auch im Fall von Modeü4 gegeben, weil es fast ausschließlich um
qualifizierte Kräfte geht. Dass Modeü4 grundsätzlich auf zeitliche Befristung angelegt ist, dürfte in der Praxis kaum eine Rolle
spielen. Die Geschichte etwa der deutschen Gastarbeiteranwerbung zeigt, welch geringe Wirkung solche zeitlichen
Einschränkungen normalerweise haben, Migration lässt sich nur begrenzt regulieren. Solange sich an den Gründen der Abwanderung
in den Herkunftsländern nichts ändert, werden Migranten Modeü4 als Sprungbrett nutzen. Schließlich ist es auch möglich, sich
immer wieder neu ins Ausland vermitteln zu lassen.
Nun existieren sowohl für die potenziell positiven als auch negativen Effekte Länderbeispiele. Das Wachstum des indischen
ITüSektors gilt als Exempel für die Chancen. Hoch qualifizierte Migranten aus den USA versorgten Firmen ihrer alten Heimat
mit Aufträgen und Knowühow. Das war unter anderem deshalb möglich, weil die indische Regierung drohenden Fachkräftemangel
immer wieder mit intensiven Ausbildungsprogrammen abfedern konnte.
Die indische Erfolgsstory ist aber nicht zu verallgemeinern. Sie taugt vor allem nicht als Leitbild für den Gesundheitssektor,
in dem Outsourcing und Telearbeit keine Option sind. Die ohnehin schon verheerende Abwanderung von ärzten und Pflegekräften
aus Afrika könnte durch Modeü4 noch beschleunigt werden. Während einige große Schwellenländer von zusätzlicher Migration
im GATS-Kontext profitieren könnten, gibt es solche Chancen für ärmere Entwicklungsländer nicht.
Die soziale Dimension
Ein umfassendes Entwicklungskonzept müsste zudem auch die soziale Dimension in Bezug auf Lebensstandard,
Arbeit und soziale Gerechtigkeit berücksichtigen. Folglich sind die Entwicklungspotenziale von Rücküberweisungen
nicht ohne Blick auf den sozialen Kontext der Migration zu bewerten. Sowohl die Ursachen der Migration als auch ihre
Bedingungen sind zu untersuchen. Wesentlich ist dabei, dass Migration freiwillig erfolgt. Erzwungene Migration
widerspricht dagegen von vornherein dem Ziel, Lebensü und Arbeitssituation zu verbessern. Modeü4 legt aber nahe,
dass Firmen die verbreitete Not in Herkunftsländer nutzen, um Angestellte zu Auslandseinsätzen zu drängen.
In Bezug auf die Bedingungen der Migration ist entscheidend, ob im Ausland die sozialen Rechte der Betroffenen eingehalten
werden. Solche Garantien sind beim GATS definitiv nicht vorgesehen. Die Rechte der Arbeitsmigranten sind gar nicht Gegenstand
des Vertragswerks. Es wird ignoriert, dass die Regulierung der Wanderung von Menschen anderer Formen bedarf als von Handelsü
oder Finanzströmen. Arbeitsmigranten sind in Modeü4 keine Subjekte, sie werden auf ihre ökonomische Funktion und zur
handelbaren Ware reduziert.
Problematisch ist aus Belegschaftssicht, dass im GATS-Kontext grundsätzlich Beschäftigte zu den Konditionen des Herkunftslandes
arbeiten können. Die freihändlerisch verstandene Nichtdiskriminierung im Wettbewerb, würde folglich in Sachen Entgelt und
sozialer Sicherung zur Diskriminierung der Modeü4üMigranten führen und die Ungleichbehandlung von entsendeten
und einheimischen Arbeitnehmer zum Prinzip erklärt. Die Kontroverse über die Dienstleistungsrichtlinie in der
Europäischen Union zeigt schon im kleineren Rahmen, wie explosiv das Thema ist.
Tatsächlich können jedoch aufgrund der Flexibilität des GATS die Mitgliedstaaten Handelsbeschränkungen vermerken
lassen. So hat zum Beispiel die Europäische Union eine Fußnote eintragen lassen, der entsprechend Mindestlöhne und
tarifliche Bestimmungen zur Anwendung kommen müssen. In Deutschland trifft dies für die meisten Branchen nicht zu,
weil es keine Mindestlöhne gibt oder das Wirtschaftsministerium Tarifbestimmungen nicht als allgemeinverbindlich erklärt
hat. Hierzulande wäre also Diskriminierung am Arbeitsplatz möglich.
Modeü4 gewährt Arbeitsmigranten keinerlei Rechtsschutz. Zum Beispiel verfügt ein Arbeitsmigrant, der innerhalb
eines Unternehmens verschickt wird, noch nicht einmal über das Recht, vom örtlichen Betriebsrat vertreten zu werden.
Wenn ein Arbeitsmigrant gemobbt wird, oder das geltende Arbeitsrecht fundamental verletzt wird, so hat er keine
Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu wechseln. Denn der Aufenthalt des Migranten hängt im Fall von Selbständigen vom
Auftraggeber beziehungsweise im Fall von Angestellten vom hiesigen Unternehmen ab. Dadurch macht die GATS-Regelung
Migranten besonders leicht erpressbar. Deshalb fordern Migrantenorganisationen, regierungsunabhängige Verbände und
Gewerkschaften aus den Entwicklungsländern, dass Migration aus dem GATS herausgenommen wird. Sie sehen das
grundlegende Problem nicht in der konkreten Ausgestaltung von Modeü4 durch die Mitgliedstaaten, sondern bereits
darin, dass Migration Gegenstand eines globalen Handelsabkommens ist und Menschen zu einer Ware gemacht werden.
Sarah Bormann
ist Projektreferentin bei der regierungsunabhängigen Organisation Weltwirtschaft, ökologie und Entwicklung WEED.
Ihr WEED-Arbeitspapier Sie riefen Dienstleistungen und es kamen Migranten ist kürzlich erschienen.
sarah.bormann@weed-online.org
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