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Vom Reden zum Handeln
 04/2006
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Vom Reden zum Handeln
Vor- und Nachteile der Migration sind gründlich analysiert worden.
Obwohl die Empfehlungen der Global Commission on International Migration
zu kurz griffen, gibt es genügend Ansätze, um sinnvoll zu handeln.
[ Von Hans Werner Mundt ]
Dramen an der Südgrenze der EU taugen dazu, auch der entwicklungspolitisch weniger
interessierten Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass es im Interesse der westlichen
Länder liegt, wenn sich Afrika politisch und ökonomisch positiv entwickelt. Das
sollte die Bereitschaft erhöhen, bei politischen Entscheidungen die vitalen Interessen
der Herkunftsländer stärker zu berücksichtigen.
Auch auf den ersten Blick rein innenpolitische Entscheidungen spielen nämlich
für die Migration eine wichtige Rolle. In Deutschland wird derzeit der Niedriglohnsektor
heiß diskutiert. Dabei wird aber normalerweise übersehen, dass zwischen den
aktuellen Regulierungen des Arbeitsmarktes und der massenhaften illegalen Einwanderung ein
direkter Zusammenhang besteht. Tatsächlich macht die Regulierung Europa für
illegale Zuwanderer attraktiv. Arbeitsmigranten kommen im Wissen hierher, dass sie schnell
Arbeit finden können, weil es eine hohe Nachfrage nach ihrer Tätigkeit zu niedrigen
Kosten gibt, die der reguläre Arbeitsmarkt nicht befriedigt.
Migration ist ein Phänomen, das von Entscheidungen in vielen Politikfeldern beeinflusst wird.
Formal zuständig sind aber die Innenminister. Sie neigen dazu, die auftretenden Probleme
mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Instrumentarium zu lösen. Eine Kernforderung
des Berichts der Global Commission on International Migration (GCIM) vom vergangenen Oktober ist
denn auch, bei Entscheidungen über Migrationsfragen auf nationaler Ebene auch andere Ressorts
hinzuzuziehen. Die GCIM befürwortet darüber hinaus auch die Beteiligung von
Interessenvertretern der Wirtschaft und anderer Sektoren.
Kooperation mit den Herkunftsländern
Die Verteidigung der Festung Europa hat einen hohen Preis. Nicht nur die Grenzanlagen werden immer
teurer und aufwendiger, auch die humanitären Kosten steigen. Vor nicht allzu langer Zeit haben
Europäer ob der katastrophalen humanitären Situation an der Grenze zwischen den USA
und Mexiko die Nase gerümpft. Heute sind sie in einer ähnlichen Lage. Selbst wenn Flüchtlinge
ergriffen werden, ist es kaum möglich, sie wieder in ihre Heimatländer zurückzuführen.
Diese Länder sind auch nicht sonderlich kooperativ, wenn es darum geht, irreguläre
Migranten heimzubringen. Nur wenn Herkunftsländer und Transitländer bei der
Eindämmung der illegalen Migration unter der Wahrung der Menschenrechte mitwirken,
besteht die Chance, dass Grenzkontrollen wirken, ohne humanitäre Katastrophen auszulösen.
Aber sind Herkunfts- und Transitländer überhaupt zur Kooperation bereit? Welchen Preis fordern sie?
Flucht ist inzwischen zu einem einträglichen Geschäft geworden. Aus Marokko wird berichtet,
dass der Menschenschmuggel nach Spanien inzwischen einträglicher ist als das Drogengeschäft.
Gleichzeitig sind die Rücküberweisungen auch der irregulären Migranten eine wichtige
Devisenquelle für die Herkunftsländer.
überlegungen, mangelnde Kooperationsbereitschaft mit dem Entzug von Entwicklungsgeldern zu bestrafen,
sind möglicherweise kontraproduktiv. Sie könnten dazu beitragen, dass sich die wirtschaftliche Lage
der betroffenen Länder weiter verschlechtert und in der Folge der Migrationsdruck sogar steigt.
Die GCIM schlägt deshalb zu Recht vor, Herkunftsländern, die bei der Eindämmung der
irregulären Migration mitwirken, eine Ausweitung der legalen Migration anzubieten. Die Kommission
der EU hat ähnliche Ideen entwickelt. Es ist aber leider unwahrscheinlich, dass diese die Zustimmung
der wichtigen Aufnahmeländer in der EU finden. Dazu brandet die Polemik gegen den vermeintlich
mangelnden Integrationswillen insbesondere muslimischer Migranten zu hoch.
Bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Kooperation muss aber mitbedacht werden, dass das Recht auf Asyl
nicht dadurch zunichte gemacht wird. Das wäre der Fall, wenn Berechtigte in keinem europäischen
Land mehr Asyl beantragen könnten, weil sie gar nicht mehr hierher kommen können. Das
Problem lässt sich kaum durch Schutzzentren außerhalb Europas lösen, wie das unter
anderen der ehemalige Innenminister Otto Schily propagierte. Allein der Umstand, dass sich 50 Prozent der
berechtigten Asylanträge erst im Wege der gerichtlichen überprüfung durchsetzen lassen,
weckt Zweifel an der Machbarkeit eines weitgehend informellen Verfahrens außerhalb Europas.
Nötig sind juristisch einwandfreie Lösungen. Die vermeintlich pragmatische Haltung, dass von
der irregulären Migration doch alle profitierten, zählt nicht. Wohl finden Migranten bezahlte
Arbeit und die Herkunftsländer profitieren, weil ihre Arbeitsmärkte entlastet werden und
Rücküberweisungen Devisen ins Land bringen. Auch ist richtig, dass die Bürger des
Aufnahmelandes kostengünstige Leistungen in Anspruch nehmen können. Aber es ist nicht
akzeptabel, dass inzwischen schätzungsweise fünf Millionen irreguläre Migranten
in Europa in einem Zustand der Rechtlosigkeit leben. Immerhin betonen Europäer immer wieder
die Bedeutung der Menschenrechte.
Chancen der Migration
Die öffentliche Diskussion kreist um unerwünschte Migration als Folgeerscheinung wachsender
sozialer und wirtschaftlicher Disparitäten. Zugleich hat aber die Entwicklungspolitik in den
vergangenen Jahren die Potenziale der Migration entdeckt. Als beispielhaft gilt dabei der Sektor der
Informationstechnik (IT) in Kalifornien. Die Analyse seines rasanten Wachstums hat gezeigt, dass er
ohne die Zuwanderung Hunderttausender asiatischer Fachkräfte nicht möglich gewesen
wäre. Gleichzeitig zeigte sich, dass indischen Fachleuten in den USA eine Schlüsselrolle
beim Aufbau des erfolgreichen IT-Sektors in ihrer alten Heimat zukam. Zu Recht wird aus diesem
Beispiel abgeleitet, dass die Migration qualifizierter Fachkräfte in bestimmten Konstellationen
nicht nur dem Aufnahmeland, sondern auch dem Herkunftsland wirtschaftliche Vorteile bringen kann.
Mehr um an den Erfolg des Silicon Valley bei San Franzisko anzuknüpfen, denn als das Entstehen
weitere Silicon Plateaus wie bei Bangalore zu befördern, haben in der Folge fast alle
OECD-Länder hoch qualifizierten Zuwanderern ihre Grenzen geöffnet. Auch Deutschland
hat ein neues Zuwanderungsgesetz, das großzügigere Regeln für die Arbeitsmigration
hoch qualifizierter Bewerber vorsieht.
Neben technischer Kompetenz sind Rücküberweisungen an Entwicklungsländer ein
Argument für Migration. Die Weltbank beziffert sie für 2005 auf 167 Milliarden Dollar.
Sie sind für die meisten Entwicklungsländer die wichtigste externe Finanzierungsquelle.
Viele Herkunftsländer fördern daher die Migration ihrer Bürger und hoffen aus
den Rücküberweisungen und aus der Kooperation mit ihrer Diaspora wirtschaftlichen
Nutzen zu ziehen.
Profitieren also die armen Länder, wenn ihre besten Köpfe das Land verlassen? Eine solche
Schlussfolgerung wäre denn doch allzu gewagt. Es ist richtig, dass eine aktive Diaspora der
wirtschaftlichen Entwicklung der Herkunftsländer nützen kann. Aber entscheidend ist
doch die Frage, ob die Vorteile die Nachteile übersteigen. Da mag es durchaus sein, dass Indien
die Abwanderung von circa einer Million Fachkräfte mit einer Hochschulbildung nicht nur
verkraften, sondern sogar davon profitieren kann. Es geht nämlich nur um gerade einmal
4,3 Prozent aller Inder mit Hochschulausbildung. Wenn aber fast 50 Prozent aller Ghanaer mit
Hochschulausbildung das Land verlassen, wird Migration zum Aderlass, den der Nutzen einer
qualifizierten Diaspora nicht mehr aufwiegen kann.
Besonders deutlich wird dies bei der Abwanderung des Gesundheitspersonals aus Afrika. Sie macht alle
Anstrengungen der betroffenen Länder und der Gebergemeinschaft, die Millenniumsziele
im Bereich Gesundheit zu erreichen, zunichte. Es ist deshalb ein völlig inkohärentes
Verhalten, wenn die Gebergemeinschaft solche Ziele verbindlich beschließt, dafür
Finanzmittel bereitstellt und gleichzeitig aus einer Reihe der betroffenen Länder das
Gesundheitspersonal abwirbt.
Die GCIM hat diese Fragen alles andere als überzeugend behandelt. Anwerbungsverbote
aus ethischen Gründen tut sie ohne weitere Begründung als nicht empfehlenswert
oder unpraktikabel ab. Auch Kompensationen erscheinen entgegen der GCIM-Empfehlungen
machbar. Warum sollen nicht sogar die Migranten selbst, die in vielen Entwicklungsländern
für ihre Ausbildung nichts bezahlt haben, aber davon finanziell profitieren, für
solche Entschädigungen aufkommen?
Der Verdacht liegt nahe, dass die Eliten der Herkunftsländer nichts von Kompensationsregelungen
halten, da ihre Familien davon betroffen wären. Arme Länder sollten aber die kostenlose
Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten daran binden, dass Absolventen ihre
Leistungskraft für eine Mindestdauer dem Land zur Verfügung stellen. In
Anbetracht der hohen Migrationsraten gilt das besonders.
Sinnvolle Aktivitäten
Migrations- und Entwicklungsfragen sind vielfach miteinander verbunden. Die
wichtigsten Handlungsfelder sind klar. An erster Stelle steht der Abbau von wirtschaftlichen
Disparitäten. Unerlässlich ist eine enge Kooperation mit den Herkunftsländern,
ohne die eine auch unter humanitären Gesichtspunkten akzeptable Begrenzung der illegalen
Migration und eine Begrenzung des für die Entwicklung der Herkunftsländer schädlichen
Brain Drain nicht möglich ist. Schließlich geht es darum, die Potenziale der Migration
besser als bisher zu nutzen.
Bilateral zeichnet sich besonders Frankreich durch nennenswerte Aktivitäten aus. Im
Pariser Außenministerium gibt es einen Arbeitsbereich Codéveloppement, dessen Budget
006 auf zehn Millionen Euro steigen soll. Er kümmert sich vor allem um die Einrichtung
sicherer und kostengünstiger überweisungswege, die Begleitung und Beratung von
Migranten bei Investitionen in ihren Heimatländern sowie um die Mobilisierung der Eliten
der Diaspora für Entwicklungsaufgaben in ihren Herkunftsländern. Auch das britische
Entwicklungsministerium DfID (Department for International Development) hat eine verwandte
Arbeitseinheit, die indessen weitaus weniger Mittel zur Verfügung hat.
In Deutschland gibt es seit langem die vom BMZ finanzierten und von der Bundesagentur für Arbeit
durchgeführten Reintegrationsprogramme, die Rückkehrern finanzielle Hilfen bei der
Reintegration in ihr Heimatland anbieten. Ein demnächst beginnendes Sektorvorhaben soll
diesen Ansatz im Lichte neuer Erkenntnisse ausweiten. Die Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) hat in zwei internationalen Konferenzen die Themen Migration Hochqualifizierter
und Kooperation mit der Diaspora ausgelotet. Auf dieser Basis arbeitet die GTZ nun an einer neuen Studie,
die das oben genannte Sektorvorhaben vorbereitet.
Beachtliche Aktivitäten hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf den Weg
gebracht. Bemerkenswert daran ist die hohe entwicklungspolitische Sensibilität, mit der sie
das Thema behandelt, obwohl die Federführung in der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit
und Recht liegt. In einer Reihe von Mitteilungen setzte sich die Kommission mit unterschiedlichen
Fragen auseinander. Es ging dabei um die Möglichkeiten der Verbesserung der Grenzkontrollen,
die engere Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern, die Frage der Asylgewährung
auch an Personen außerhalb Europas, die Option der Zulassung einer begrenzten, legalen Migration,
die Begrenzung des Brain Drain und die eigentliche Ursachenbekämpfung, nämlich die
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für die Menschen in den wichtigen Herkunftsländern. Auch
bei den UN bleibt das Thema auf der Tagesordnung hoffentlich werden künftige Dokumente und
Deklarationen noch mehr Stringenz aufweisen als der Bericht der GCIM.
Dr. Hans Werner Mundt
ist Berater des Projekts Migration und Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
hans-werner.mundt@gtz.de
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