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Bewährungsprobe für
die Demokratie


Am Beginn wirklicher
Entwicklungspolitik



05/2006
 

Kommentar

Am Beginn wirklicher Entwicklungspolitik

Es ist strittig, ob mehr Entwicklungshilfe sinnvoll wäre. Die Skeptiker übersehen, dass Konzepte, Ziele und Methoden der Entwicklungspolitik sich gewandelt haben. Die Misserfolge früherer Jahrzehnte müssen sich nicht zwangsläufig wiederholen. Die Bundesregierung plant zu Recht, die Leistungen – wie im EU-Kontext anvisiert – bis 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen.


[ Von Rudolf Dolzer ]

Die Entwicklungspolitik hat dem Thema Recht und Demokratie nach 1945 lange keine wesentliche Bedeutung beigemessen. Bis 1990 war das Themenfeld von zwei geopolitischen Phänomenen verstellt – der Dekolonisierung und Neubildung von Staaten einerseits und dem Ost-West-Konflikt andererseits. Entwicklungspolitik hatte folglich andere Themen als Demokratie und Recht zum Gegenstand.

Indirekt förderten Strukturen des klassischen Völkerrechts dieses Klima der Indifferenz, weil sie zur Blindheit gegenüber binnenstaatlicher Herrschaft führten. In erster Linie lag das am Verbot der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten. Die Anerkennung der Menschenrechte 1945 in der Charta der Vereinten Nationen hat theoretisch dieses Prinzip modifiziert, aber in der Praxis bis 1990 kein grundsätzliches Umdenken eingeleitet.

In der ersten Phase nach 1945 lag der Schwerpunkt auf der Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Dann wurde deutlich, dass Einzelprojekte zwar die Beziehungen zur jeweiligen Regierung förderten, aber wenig zur langfristigen Förderung von Wohlstand beitrugen. So wurde denn in der zweiten Phase die makroökonomische Ausrichtung nationaler Wirtschaftspolitik zum komplementären Gegenstand.

Die Indifferenz gegenüber Demokratie und Rechtsstaat änderte sich erst Anfang der 90er Jahre, als Entwicklungsländer im Lichte des „verlorenen Jahrzehnts“ die Betonung nationalstaatlicher Souveränität zurücknahmen. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde gleichzeitig die Rivalität von Ost und West gegenstandslos. Der Westen konnte nun konzeptionell die Ziele der Entwicklungspolitik im Lichte der eigenen Werte von Freiheit, Gleichheit, Wohlstand und Menschenwürde neu ausrichten.

Frühestens 1990 war die Zeit reif dafür, Demokratie und Rechtsstaat zu Themen der Außen- und Entwicklungspolitik zu machen. Inzwischen wird weitgehend anerkannt, dass die Betonung beider Aspekte nicht nur Ausdruck westlicher Grundwerte ist. Entwicklungspolitisch bedeutsamer ist der Konsens darüber, dass die Konzentration auf Projektfinanzierung und auf Makroökonomie zu kurz gegriffen hat. Heute ist unumstritten, dass die Ziele der Entwicklungspolitik – nämlich die Förderung von Wohlstand in Freiheit und Frieden – ohne Betonung des Rechts und funktionsfähiger Institutionen und ohne die Berücksichtigung der Belange aller Teile der Gesellschaft, insbesondere der Armen, nicht erreicht werden können. Dieser konzeptionellen Erkenntnis entspricht die empirische Realität. Der Erfolg der Entwicklungspolitik blieb nach 1945 im Ganzen sehr bescheiden. Dies überrascht aber nicht, wenn es zutrifft, dass Recht, Partizipation, solide Amtsführung und Demokratie strategische Elemente der Entwicklungspolitik sein müssen.

Diese Erkenntnis hat erhebliche praktische Bedeutung. Sie betrifft auch die Skepsis der politischen Öffentlichkeit gegenüber der Sinnhaftigkeit der Entwicklungspolitik. Aus den geringen Früchten früherer Anstrengungen schließen manche, dass der Aufwand für Entwicklungshilfe nicht gesteigert werden sollte. Die international angestrebten 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Geberländer ist aus dieser Sicht ein unsinniges Ziel. (Die deutsche Quote beträg derzeit etwa 0,35 Prozent.) Die skeptische Sicht beruht indessen auf der falschen Annahme, dass Entwicklungspolitik als solche konstant geblieben sei. In Wirklichkeit haben sich aber Mittel, Ziele und Chancen verändert.

Eine konzeptionell geschlossene Entwicklungspolitik unter Einbeziehung von Recht, von Institutionen und Demokratie gibt es erst seit etwa einem Jahrzehnt. Hinzu kommt, dass der Aufbau entsprechender Strukturen in den Entwicklungsländern mehr Zeit braucht als die Projektförderung und die theoretische Ausarbeitung makroökonomischer Konzepte. In diesem Sinne stehen wir erst heute am Beginn wirklicher Entwicklungspolitik. In dem Sinne, den wir aus heutiger Sicht als erfolgsversprechend erkennen, wird sie erst seit wenigen Jahren betrieben.



Prof. Dr. Dr. Rudolf Dolzer
lehrt Völkerrecht an der Universtiät Bonn.
rdolzer@jura.uni-bonn.de