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06/2003
 

[ Ölförderung am Kaspischen Meer ]

Beschwerden gegen Ölkonzerne – Verstoß gegen OECD-Richtlinien?

Die Organisationen WEED, Germanwatch und Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) haben eine Beschwerde gegen die deutsche Tochter des britischen Mineralölkonzerns BP wegen Verstoßes gegen die OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen eingereicht. Gleichzeitig gingen Beschwerden gegen BP in Großbritannien, gegen TotalFinaElf in Frankreich und gegen US-amerikanische sowie italienische Ölkonzerne ein. Die betroffenen Unternehmen bauen derzeit gemeinsam eine Erdölpipeline vom aserbaidschanischen Baku am Kaspischen Meer durch Georgien bis zum türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan. Die beschwerdeführenden Nichtregierungsorganisationen werfen den Firmen vor, für diese Investition Bedingungen ausgehandelt zu haben, die der Umweltgesetzgebung der drei Länder widersprechen, was gegen die OECD-Richtlinien verstoßen würde. Die Unternehmen haben sich zum Beispiel Entschädigungen vertraglich zusichern lassen, sollten durch eine Verschärfung der Umweltgesetze zusätzliche Kosten entstehen.

Beschwerden gegen mögliche Verstöße gegen die OECD-Richtlinien können in den OECD-Ländern bei so genannten „Nationalen Kontaktpunkten“ eingereicht werden. Sollte sich einer dieser Kontaktpunkte für zuständig erklären und die Beschwerde als möglicherweise berechtigt einstufen, wird er einen Mediationsprozess zwischen den Beschwerdeführern, den betroffenen Firmen und dem Committee on International Investment and Multinational Enterprises (CIME) der OECD sowie gegebenenfalls weiteren Kontaktpunkten einleiten. Der deutsche Kontaktpunkt ist – wie in den meisten OECD-Ländern – beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Die deutschen Beschwerdeführer erhoffen sich von dem Verfahren eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für die Situation in den Ländern, durch die die Pipeline führen soll. Die OECD-Richtlinien bieten darüber hinaus keine Handhabe, Unternehmen zu sanktionieren. (uke)