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Zivilgesellschaft: Vom Staat gefrdert oder Gegenmacht?
 06/2003
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[ Symposium in Erinnerung an Werner Schuster ]
Zivilgesellschaft: Vom Staat gefördert oder Gegenmacht?
Werner Schuster hatte kurz vor seinem Tod den Antrag zur Förderung der Zivilgesellschaft formuliert, den der Bundestag am 13. Juni 2002 verabschiedete. Es war also angemessen, die Benennung des Hauses, das eine Vielzahl entwicklungspolitischer Organisationen beherbergt, in Werner-Schuster-Haus mit einem Symposium zum Thema Zivilgesellschaft zu verbinden.
Dass der Begriff unterschiedlich verstanden wird, machte der Beitrag von Jean-Pierre Madjirangué Madjibaye vom Forum de la Société Civile Europe-Afrique in Brüssel deutlich. Er sieht die grundsätzliche Mission der Zivilgesellschaft in der Ausübung gesellschaftlichen Drucks (durch groupes de pression), definiert sie als Gegenmacht (contrepouvoir) zu den etablierten Mächten, und zwar auf allen Ebenen: auf politischer, wirtschaftlicher und sozialer. Das ist eine durchaus einseitige Definition, und daran hätte sich die Diskussion reiben sollen, aber das geschah nicht. Die in Deutschland gängige Definition, Zivilgesellschaft seien die projektdurchführenden Nichtregierungsorganisationen (NROs), wurde von Walburga Greiner (Deutsche Welthungerhilfe) und Joachim Lindau (Brot für die Welt) widerspruchslos danebengestellt; diese NROs müssten gefördert werden, damit Entwicklung gefördert werde. Die Frage, wie Zivilgesellschaft sich als Gegenmacht zum Staat verstehen, aber zugleich vom Staat Förderung erwarten kann, wurde nicht diskutiert.
Auch ein anderes Dilemma blieb unerörtert: Eine der Forderungen in der Diskussion der letzten Jahre ist, dass die Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern an der Erarbeitung der politischen Programme (etwa der Poverty Reduction Strategy Papers) beteiligt werden müsse. Dies ist eine Forderung nach Basisdemokratie. Es ist aber kein Industrieland bekannt, in welchem basisdemokratische Prinzipien angewandt würden. Zu nennen wäre allenfalls die Schweiz, mit ihrer starken Betonung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Instrumente, die in Deutschland mit höchstem Misstrauen betrachtetet werden. In der einen Partei, die das Instrument des Mitgliederbegehrens kennt, ist dessen Anwendung kürzlich von der Parteispitze als Verrat gerügt worden. Es funktioniert auch in Entwicklungsländern nicht von Gudrun Graichen-Drück (BMZ) war zu erfahren, dass von einer Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den PRSPs kaum die Rede sein könne. Wieso erwarten wir eigentlich, dass solche basisdemokratischen Instrumente in Entwicklungsländern sich ohne Schwierigkeiten einführen lassen, und wieso, wenn sie so wichtig für die Demokratie sind, führen wir sie bei uns nicht ein?
Reinold E. Thiel
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