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06/2006
 

[ Handelsabkommen ]

USA torpedieren Generikaindustrie

Ginge es nach den USA, dann wäre das Freihandelsabkommen mit Thailand längst unter Dach und Fach. Seit genau zwei Jahren verhandeln beide Länder darüber, doch durch die Regierungskrise in Thailand (siehe E+Z/D+C 5/2005, S. 218) ist der Abschluss der Gespräche auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Proteste gegen die thailändische Regierung in den letzten Monaten und das Stocken der Verhandlungen mit den USA haben die Aufmerksamkeit erneut auf einen kritischen Punkt gelenkt, der nicht nur das geplante Abkommen mit Thailand betrifft: das Streben der US-Regierung, über bilaterale Freihandelsabkommen in Entwicklungsländern einen Patentschutz für Medikamente zu verankern, der über die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) weit hinausgeht. Nach Angaben der Organisation Ärzte ohne Grenzen haben die USA bereits mit einem Dutzend Länder, darunter Marokko, Chile und sechs Staaten Mittelamerikas, bilaterale Freihandelsabkommen geschlossen, die es den Herstellern von billigen Nachahmermedikamenten (Generika) deutlich schwerer, wenn nicht unmöglich machen, auf den betroffenen Märkten ihre Produkte anzubieten.

Im Jahre 2001 hatte die Welthandelsorganisation die Doha-Erklärung über geistiges Eigentum und öffentliche Gesundheit verabschiedet, die bestimmt, dass der Patentschutz kein Land daran hindern dürfe, seine Bevölkerung mit wichtigen Medikamenten zu versorgen. Eine Regierung dürfe zu diesem Zweck ein Unternehmen mit der Herstellung eines Medikaments beauftragen, ohne zuvor die Genehmigung des Patentinhabers einzuholen. Für Länder ohne eigene Pharmaindustrie gilt seit drei Jahren eine Regelung, nach der unter bestimmten Bedingungen solche Zwangslizenzen auch an ausländische Unternehmen vergeben werden dürfen.

Die von den USA vorangetriebenen Freihandelsabkommen machen diese Möglichkeiten faktisch zunichte. Laut Ärzte ohne Grenzen enthalten sie Klauseln, nach denen die Behörden eines Landes ein Nachahmerpräparat nur dann für den Markt zulassen dürfen, wenn das Original nicht patentgeschützt ist. Ärzte ohne Grenzen wertet das als eine Art vorauseilenden Gehorsam, zu dem staatliche Zulassungsstellen gegenüber Pharmaunternehmen verpflichtet werden sollen. Denn maßgeblich für die Zulassung eines Medikaments sei nur, ob es wirksam und sicher ist, nicht aber, ob es patentgeschützt ist. Gegen mögliche Verletzungen von Patentrechten hingegen müssten sich die Unternehmen selbst wehren.

Eine andere Vorschrift lautet, dass Pharmahersteller sich auch neue Anwendungsformen bereits bekannter (und geschützter) Wirkstoffe patentieren lassen dürfen. Ein solcher Fall beschäftigt derzeit das Patentamt in der indischen Hauptstadt Delhi. Dort hat der US-Konzern Gilead Sciences Patentschutz für ein neues AIDS-Medikament beantragt. AIDS-Aktivisten haben dagegen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, bei dem Mittel handele es sich lediglich um die modifizierte Fassung eines älteren Medikaments. Der indische Generikahersteller Cipla unterstützt den Einspruch der NROs.

Die Freihandelsabkommen sehen zudem eine Verlängerung des von der WTO geforderten 20-jährigen Patentschutzes sowie schärfere Bedingungen für Zwangslizenzen vor. Außer mit Thailand verhandelt Washington noch mit einer Vielzahl anderer Staaten über Abkommen, die diese Regelungen enthalten sollen. Einige der Gespräche sind aber ähnlich wie im Falle Thailands erheblich ins Stocken geraten, nicht zuletzt wegen Bedenken seitens der beteiligten Entwicklungsländer gegen die US-Vorschläge zum Patentschutz. Erst im April unterbrachen die USA entnervt die Verhandlungen mit den Ländern der Südafrikanischen Zollunion (SACU) – ein Ergebnis, das sich Kritiker auch für die Gespräche mit Thailand wünschen dürften, sobald das Land wieder eine arbeitende Regierung hat. (ell)