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Beiträge aus der Rubrik Analysen und Berichte
Afghanistan: Kritik an der internationalen Hilfe
Paradigmenwechsel bei Hungerbekämpfung
Armutsbekämpfung und höhere Bildung
 07/2005
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[ Recht auf Nahrung ]
Paradigmenwechsel in der Hungerbekämpfung
Die Bekämpfung des Hungers bleibt eine der zentralen Herausforderungen internationaler Entwicklungspolitik. Wenn man China aus der Statistik nimmt, hat sich laut Marc Cohen vom International Food Policy Research Institute in Washington die Zahl der Hungernden im letzten Jahrzehnt sogar erhöht. Dabei ist das Recht auf Nahrung in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 verankert. Obwohl Uganda zu den 151 Staaten gehört, die den Pakt ratifiziert haben (nicht dabei sind unter anderen Indonesien, Südafrika und die USA), habe die Regierung bis 2002 ein Recht auf Nahrung nicht anerkannt, sagt Aliro Omara von der ugandischen Menschenrechtskommission. Weniger der Mangel an Ressourcen als vielmehr fehlender politischer Wille sei dafür verantwortlich, dass viele Länder vom Recht auf Nahrung nichts wissen wollen. Schädlich, so Omara, sei auch die von Weltbank und IWF forcierte Liberalisierung, die zum Abbau eines ohnehin schwachen sozialen Schutzes führe.
Im November 2004 hat der Rat der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) die freiwilligen Richtlinien zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung angenommen (siehe E+Z 2004:11, S. 400). Die Richtlinien stellen einen Paradigmenwechsel im Kampf gegen den Hunger dar. Menschen, die Hunger leiden, werden bis heute häufig als bloße Almosenempfänger gesehen. Die FAO-Richtlinien dagegen sehen sie als individuelle Träger des Rechts auf angemessene Bedingungen, um sich aus eigener Kraft mit Nahrung zu versorgen, etwa durch den Zugang zu angemessenen Produktionsbedingungen und Krediten. Damit die Richtlinien unter den UN-Mitgliedstaaten konsensfähig wurden, musste auf ein Rechtsanspruch auf Transferzahlungen verzichtet werden. Regierungen müssen sich vor den Richtlinien nicht fürchten, wenn sie aktive Armutsbekämpfung betreiben, betonte Anton Kohler, der Leiter des FAO-Sekretariats der Schweiz, auf einer internationalen Konferenz Mitte Juni in Berlin. Sie können sogar vorwegnehmen, was von der Bevölkerung gefordert wird.
Für Hans-Joachim Preuß, den Generalsekretär der Deutschen Welthungerhilfe, liegen die Forderungen der Richtlinien an die Entwicklungspolitik auf der Hand. Die Bedeutung natürlicher Ressourcen für das Überleben der Ärmsten sei bislang unterschätzt worden. Arme Bauern sind auf eine gesunde Natur angewiesen. Deshalb, so Preuß, solle sich Entwicklungshilfe auf ökologisch schwierige Regionen konzentrieren, beispielsweise den Sahel, Äthiopien und Ruanda. Die Hälfte der 850 Millionen Hungernden der Welt sind Kleinbauern ohne Zugang zu Bewässerung und Krediten, nur 20 Prozent leben in städtischen Haushalten. Michael Windfuhr von der Menschenrechtsorganisation FIAN weist darauf hin, dass 70 bis 80 Prozent der Hungernden Frauen sind. Er forderte, Hunger müsse künftig genauso geächtet werden wie Folter. Die Berliner Konferenz forderte überdies, jeden, der Hunger als Waffe in gewaltsamen Konflikten einsetzt, als Kriegsverbrecher anzuklagen.
Vor einem falschen Verständnis von Rechten warnt Lynn Brown vom Welternährungsprogramm. Wirtschaftlich zählen Ergebnisse mehr als Rechte, sagt Brown. Wirtschaftswachstum und mehr Verteilungsspielraum seien nur durch Politik und politische Kompromisse mit den verschiedenen Machtgruppen in einem Land zu erreichen. Der Erfolg der dazu erforderlichen Verhandlungen kann nicht rechtlich garantiert werden, sondern hänge davon ab, so Brown, ob Politiker es schafften, die Erwartungen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen miteinander in Einklang zu bringen.
Sabine Grund
Weitere Informationen:
http://www.policies-against-hunger.de
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