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Meinung
Medikamente: Kompromiss ohne Wirkung
Unternehmensverantwortung lite
 8-9/2004
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Kommentar
Medikamente: Kompromiss ohne Wirkung
Vor einem Jahr einigten sich die WTO-Mitglieder auf eine vorläufige Regelung, wann arme Länder ohne ausreichende Pharmaindustrie billige Nachahmerprodukte von patentgeschützten Medikamenten im Ausland kaufen dürfen. Die Bilanz zeigt: Das Verfahren enthält derart viele Hürden, dass es praktisch nicht anwendbar ist. Es schützt die Gewinninteressen der großen Pharmahersteller auf Kosten der Gesundheit der Armen.
[ Von Christiane Fischer ]
Das Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) gehört zu den grundlegenden Vereinbarungen der Welthandelsorganisation (WTO). Die Unterzeichnerstaaten müssen Unternehmen einen mindestens 20-jährigen Patentschutz auf ihre Produkte garantieren auch auf Medikamente. Dieses Monopol gibt den Pharmaherstellern die Freiheit, die Preise für patentgeschützte Medikamente fast beliebig anzuheben.
Um solchen Missbrauch zu verhindern, enthält das Abkommen Schutzklauseln. So darf ein Land im Notfall Zwangslizenzen vergeben und dringend benötigte patentgeschützte Medikamente ohne Einverständnis des Patentinhabers nachbauen. Auf der WTO-Konferenz 2001 in Doha, die die so genannte Entwicklungsrunde einläutete, wurde das in der Erklärung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bestätigt.
Doch eine Frage blieb offen: Wie sollen Länder ohne eigene Pharmaindustrie an kostengünstige Imitate (Generika) von patentgeschützten Medikamenten herankommen? Eine Frage, die zum Beispiel für die von AIDS stark betroffenen Länder in Afrika von großer Bedeutung ist. Importieren konnten sie die Generika nicht, denn das TRIPS-Abkommen verbietet den Handel mit zwangslizenzierten Medikamenten. Nach langen Verhandlungen (siehe E+Z 2003:1, S. 9) einigten sich die WTO-Mitglieder im August 2003 auf eine Übergangsregelung, die es armen Ländern erlaubt, unter bestimmten Bedingungen in Zwangslizenz hergestellte Generika im Ausland zu kaufen.
Ein Fortschritt war dieser Kompromiss jedoch nicht, wie die Bilanz nach einem Jahr zeigt: Die Vereinbarung enthält derart viele Hürden, dass bisher kein Land das Verfahren anwenden konnte. So müssen sowohl das Import- als auch das Exportland eine Zwangslizenz vergeben. Das aber erfordert ein aufwändiges bürokratisches Prozedere. Zudem übt die Pharmaindustrie zuweilen enormen Druck auf ärmere Länder aus, die eine Zwangslizenz erwägen. Das Importland muss außerdem vor dem TRIPS-Rat beweisen, dass es nicht in der Lage ist, das benötigte Medikament selbst herzustellen. Das klingt einfach, ist es aber nur für solche Länder, die gar keine Pharmaindustrie haben. Die Generikahersteller aus den Exportländern wiederum dürfen praktisch keinen Gewinn machen, wenn sie ein Land mit lebensnotwendigen Medikamenten beliefern. Nicht gerade eine Ermutigung, einen solchen Auftrag anzunehmen. Industrie- und Schwellenländer einschließlich aller osteuropäischen Länder mussten sogar erklären, von der Ausnahmeregelung keinen Gebrauch zu machen. Für viele osteuropäische Länder mit steigenden Raten an AIDS und multiresistenter Tuberkulose ist das eine Katastrophe.
Eigentlich hätte die Übergangsregelung im Juli dieses Jahres durch eine endgültige Änderung des TRIPS-Abkommens ersetzt werden müssen. Doch die Industrieländer haben es damit nicht eilig. Deutschland setzt sich mit den Vereinigten Staaten und Japan dafür ein, den derzeitigen Kompromiss Wort für Wort zu übernehmen. Dass bisher kein Land dieses komplizierte Verfahren genutzt hat, interpretiert das für die deutsche Verhandlungsposition verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium zynischerweise als Beleg dafür, dass es in den armen Ländern offenbar keinen Bedarf an Zwangslizenzen gebe. Immerhin scheint die Bundesregierung mit ihrer Haltung in der Europäischen Union zurzeit noch isoliert zu sein.
Nötig ist eine Lösung im Sinne der Armen: Länder ohne eigene Pharmaindustrie müssen schnell und unbürokratisch Zwangslizenzen auf unentbehrliche patentgeschützte Arzneimittel vergeben dürfen. Das Menschenrecht auf Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten muss Vorrang vor den Gewinninteressen der Industrie haben. Rechtliche Einwände gegen eine entsprechende Ergänzung des TRIPS-Abkommens gibt es nicht, es ist nur eine Frage des politischen Willens. Die Zivilgesellschaft wird die Entwicklungsländer weiter dabei unterstützen, eine Lösung in ihrem Sinne durchzusetzen.
Dr. Christiane Fischer
ist Ärztin und Referentin der BUKO Pharma-Kampagne in Bielefeld für Fragen des Zugangs zu Medikamenten.
cfischer@bukopharma.de
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