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8-9/2005
 

EU: Neue Zollpräferenzen

Die Europäische Union hat neue Regeln für Zollpräferenzen beschlossen. Derzeit erhalten 178 Länder und Territorien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) Zollerleichterungen von 3,5 Prozentpunkten gegenüber dem Meistbegünstigtentarif beziehungsweise zollfreien Zugang auf den EU-Markt. Das neue System, das Anfang 2006 in Kraft tritt und vorerst bis 2008 gilt, übernimmt das bisherige APS sowie die „Everything-but-arms“-Initiative (EBA), die den 50 ärmsten Ländern grundsätzlich zollfreien Zugang nach Europa gewährt. Neu hinzu kommt das so genannte „APS plus“, das Zollfreiheit für solche Länder vorsieht, die als besonders verletzlich gelten und die wichtigsten Menschenrechts- und Umweltschutzabkommen ratifiziert haben. Die besonderen Zollerleichterungen für Länder, die gegen den Drogenanbau vorgehen, will die EU dagegen streichen. Die Welthandelsorganisation hatte sie Ende 2003 als Verstoß gegen internationales Handelsrecht bewertet (siehe E+Z/D+C 2004:2, S. 82).

Die EU-Kommission will auch die Prüfung vereinfachen, ob eine bestimmte Warengruppe aus einem Land weiter der Vorzugsbehandlung bedarf. Bislang ging die Kommssion dabei von drei Kriterien aus: dem Anteil des Landes an den gesamten Importen aller bevorzugten Länder, seinem Entwicklungsstand und seiner Exportabhängigkeit. Künftig prüft die Kommission nur noch das erste Kriterium: Überschreitet der Anteil eines Landes die Marke von 15 Prozent (bei Textilien 12,5 Prozent) an den gesamten bevorzugten Importen einer bestimmten Warengruppe, dann erhält es keine Präferenzen mehr für diese Waren. Hilfsorganisationen kritisieren den Verzicht auf die beiden anderen Kriterien als entwicklungspolitisch schädlich. (ell)


Im Internet:
http://europa.eu.int/comm/trade/issues/global/gsp/memo230605_en.htm