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Debatte


Interview mit Simon Maxwell:
„Es ist sinnvoll, Geld über die EU laufen zu lassen“


Kommentar 1: Good Governance richtig verstanden

Kommentar 2: Doha-Runde: An Freihandel nicht interessiert


8-9/2006
 

Kommentar

Good Governance richtig verstanden

Good Governance soll erklären helfen, wann Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich ist und wann nicht. Es besteht jedoch nicht einmal Konsens darüber, wann Good Governance vorliegt. In der entwicklungspolitischen Praxis wird der Begriff häufig einseitig ökonomisch-administrativ interpretiert. Die Geberländer sollten politischen Aspekten wie Partizipation und Transparenz mehr Gewicht einräumen – auch wenn das die Zusammenarbeit mit den Partnerländern unbequemer macht.


[ Von Heribert Weiland ]

In den vergangenen 15 Jahren ist Good Governance zu einem Schlüsselbegriff der Entwicklungspolitik geworden. Kaum ein Konzept wird in der entwicklungspolitischen Diskussion häufiger genannt und gleichsam als magische Lösungsformel angeboten, um Programmen und Projekten zum Erfolg zu verhelfen oder aber ihr Scheitern zu erklären. Tatsächlich können noch so gut geplante entwicklungspolitische Interventionen ihre intendierten Wirkungen nur dann erreichen, wenn die politischen Rahmenbedingungen günstig sind, eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung besteht und Rechtsstaatlichkeit sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit der Macht vorausgesetzt werden können. Überall dort, wo das nicht der Fall ist, müssten demnach alle verfügbaren Mittel zur Herstellung günstigerer Rahmenbedingungen mobilisiert werden.

Doch genau hier beginnt das Problem: Was ist unter günstigen Rahmenbedingungen zu verstehen und wie lassen sie sich herstellen? Deuten und akzeptieren alle Partner der Entwicklungszusammenarbeit Good Governance in gleicher Weise? Welche Chancen hat das Konzept im Falle unterschiedlicher kultureller Rahmenbedingungen oder konträrer politischer Systeme in Geber- und Nehmerländern?

Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass Good Governance überwiegend reduktionistisch interpretiert wird. Im Vordergrund steht die ökonomisch-administrative Dimension des Konzepts, obwohl sein Anspruch umfassend ist. Das vor allem von Weltbank und Internationalem Währungsfonds propagierte Leitbild ist der kompetente Staat, der effizient seine Haushaltsmittel verwaltet und zielgenau politische und fiskalische Anreize für die Privatwirtschaft setzt. Der politische Aspekt des Konzeptes – Partizipation, Transparenz und Demokratisierung – erweist sich in vielen Partnerländern als so heikel, dass er aus Gründen der politischen Opportunität im entwicklungspolitischen Dialog verdrängt wird.

Ein Großteil der Partnerländer, besonders in Afrika und im Mittleren Osten, kann als semi-autoritär klassifiziert werden. Die herrschenden Eliten zollen Good Governance zwar Lippenbekenntnisse, zeigen sich jedoch kaum bereit, Eingriffe in bestehende Machtstrukturen und Privilegien zu akzeptieren. Dezentralisierung zum Beispiel stärkt noch lange nicht die Entscheidungskompetenzen der regionalen oder kommunalen Verwaltung, wenn nicht auch die nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Und was nützen Pressestatute, wenn die staatlichen Aufsichtsgremien nicht demokratisch besetzt werden?

Eine Entwicklungspolitik mit Good-Governance-Anspruch agiert naturgemäß auf schmalem Grat. Unrechtsregimen wie in Simbabwe, die massiv Menschenrechte verletzen, wurde die Entwicklungshilfe gestrichen, im Falle funktionierender Demokratien wie Botswana oder Namibia dagegen kann man mit Einschränkungen von Good Governance sprechen. Aber in einer Vielzahl von Staaten ist das Bild weniger eindeutig und stellt sich die Frage der Konditionalität. Sollen Fördermaßnahmen fortgesetzt werden, wenn Oppositionsgruppen unterdrückt, Wahlen gefälscht und Richter bestochen werden? Bei Projekten, die benachteiligten Bevölkerungsgruppen helfen sollen, ist es sicherlich falsch, im Falle von „Bad Governance“ zu früh das Feld zu räumen. Es wäre aber ebenso falsch, aus Opportunitätsgründen zu schweigen.

Es geht darum, gutes Regieren einzufordern, auch wenn daraus politische oder diplomatische Unbequemlichkeiten erwachsen. Leider werten Durchführungsorganisationen – staatliche wie nichtstaatliche – manchmal das institutionelle Überleben höher als das Eintreten für verantwortungsvolle Good Governance. So schwammig und überfrachtet der Begriff in der akademischen Diskussion auch bisweilen sein mag: Der normative Aspekt von Good Governance ist eine Leitlinie, an der die Entwicklungspolitik festhalten sollte.



Prof. Dr. Heribert Weiland
ist Geschäftsführer des Arnold Bergstraesser Instituts für kulturwissenschaftliche
Forschung in Freiburg.
heribert.weiland@abi.uni-freiburg.de