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8-9/2006
 

[ Sexualisierte Gewalt ]

Erfolge beim Schutz von Frauen

Sexualisierte Gewalt in gewaltsamen Konflikten und Kriegen ist keine Randerscheinung, sondern weltweit verbreitete Praxis. Seit der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien gilt sexualisierte Gewalt als Kriegsverbrechen; erstmals gerichtlich geahndet wurden solche Verbrechen durch die internationalen Tribunale zur Aufarbeitung der Jugoslawienkriege und des Völkermords in Ruanda. Im Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Resolution 1325, die seither als internationale Richtlinie für die Prävention von kriegsbedingter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ihren Schutz in Kriegs- und Krisenzeiten und die Beteiligung von Frauen an Friedensverhandlungen gilt.

Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt müssen unverzichtbarer Bestandteil von Reformen des Sicherheitssektors und der Justiz sowie von Wiederaufbau-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogrammen in Nachkriegsländern werden. Das forderten rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines internationalen Symposiums, das der UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA), die Europäische Union und die belgische Regierung Ende Juni in Brüssel veranstalteten. Das Bemühen, auch in Friedenszeiten gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, müsste zudem als Indikator für Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung gewertet werden. Ziel der Veranstaltung war die Schaffung eines Aktionsbündnisses aus internationalen Organisationen, Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen, um das oft vernachlässigte oder gar verharmloste Thema stärker in die Öffentlichkeit und auf die politische Agenda zu bringen.

Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt erfordert sowohl praktische Hilfe für die betroffenen Frauen als auch die Durchsetzung allgemein gültiger Standards im internationalen und nationalen Strafrecht. Die Lücke zwischen den Erfordernissen und dem bislang Erreichten ist groß, aber es gibt auch Fortschritte. So entwickelten Expertinnen aus aller Welt in den letzten zehn Jahren einen ganzheitlichen Hilfsansatz, der medizinische Versorgung, psychosoziale Beratung, Rechtsbeistand und teilweise auch materielle Unterstützung umfasst.

Auch in einzelnen Nachkriegsländern und Konfliktregionen gibt es Erfolg versprechende Ansätze: Liberia verabschiedete im vergangenen Jahr eine beispielhafte Gesetzgebung gegen Vergewaltigung und einen nationalen Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt. In der Unruheprovinz Kivu in der Demokratischen Republik Kongo haben zwölf lokale Frauen- und Bauernorganisationen ein Bündnis geschlossen, dessen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen auf Dorfebene als Anlaufstellen für betroffene Frauen und Mädchen dienen und die Dorfbewohner für das Thema sensibilisieren.
Einen der beeindruckendsten Erfolge konnten während der Brüsseler Konferenz Frauen aus Sarajevo vermelden: Nach einer mehrjährigen Kampagne eines zu diesem Zweck gegründeten Netzwerks von Frauenorganisationen verabschiedete das bosnische Parlament Anfang Juli ein Gesetz, das den im Krieg vergewaltigten Frauen und Mädchen eine monatliche Invalidenrente von 70 bis 200 Euro zuspricht – ein weltweit bislang einmaliger Vorgang, der beweist, dass Öffentlichkeitsarbeit gegen sexualisierte Gewalt allen Widerständen zum Trotz erfolgreich sein kann.

Eva-Maria Bruchhaus