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10/2003
 

[ UN-Kodex für transnationale Unternehmen ]

Einen Verhaltenskodex für transnationale Unternehmen hat am 13. August einstimmig die UN-Subkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte verabschiedet. Der Kodex enthält eine Vielzahl völkerrechtlicher Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards und fordert deren Beachtung durch die Privatwirtschaft. Die Subkommission spricht sich zudem für die Einführung eines Überprüfungsverfahrens im Rahmen der UN-Menschenrechtskommission aus, wie es derzeit nur gegenüber Staaten angewendet wird: Das Verhalten von Unternehmen sollte regelmäßig überprüft werden, bei Missachtung der Standards sollte die Menschenrechtskommission „Maßnahmen ergreifen“. Der Kodex tritt in Kraft, wenn er von der UN-Menschenrechtskommission angenommen wird; auf der nächsten Sitzung Anfang 2004 soll darüber abgestimmt werden. (ell)