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Interview


10/2004
 

Interview

[ Anna Würth, Deutsches Institut für Menschenrechte ]

„Die Förderung der Menschenrechte ist eine Querschnittsaufgabe“


„Menschen haben ein Recht auf Entwicklung“ lautet der Titel des Aktionsplans Menschenrechte, den das Entwicklungsministerium Ende Juli vorgelegt hat. Der Plan enthält 17 Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte weltweit, die das Ministerium in den kommenden drei Jahren verwirklichen will – von der Absicht, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu fördern, bis hin zur Zusage, den Aufbau eines Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs zu unterstützen. Fragen an Dr. Anna Würth, die im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin für den Bereich Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist.


Frau Würth, wie stellt sich für Sie das Verhältnis von Menschenrechten und Entwicklung dar?
Menschenrechte sind gleichzeitig Voraussetzung für und Ergebnis von Entwicklung. Das eine kann nicht gegen das andere ausgespielt werden.

China ist ein Beispiel dafür, dass Entwicklung auch dort stattfindet, wo man es mit den Menschenrechten nicht so genau nimmt . . .
Die Frage ist doch aber, ob China sich nicht auch dann wirtschaftlich entwickeln würde, wenn die Regierung die Menschenrechte stärker achten würde. Auf „Wandel durch Handel“ zu vertrauen genügt nicht – Menschenrechte müssen systematisch gefördert werden.

Wird der Menschenrechtsaktionsplan des BMZ politische Wirkung entfalten?
Letztlich passt die Bundesregierung sich an eine internationale Entwicklung an. Andere europäische Geber haben ähnliche Pläne bereits aufgestellt, Großbritannien, zum Beispiel, die skandinavischen Länder oder die Schweiz. Für die politische Wirkung des Plans ist vor allem die Kohärenz mit anderen Ressorts entscheidend, die Frage also, ob auch Außen-, Wirtschafts-, Finanz- und Innenpolitik die Menschenrechte in den Vordergrund stellen. Der Plan muss außerdem von Fortbildung in Menschenrechtsfragen sowie Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Projekten, die menschenrechtsorientiert sein wollen, begleitet werden. Das ist ja auch eine der Maßnahmen, die der Plan vorsieht.

Wie bewerten Sie den Inhalt des Plans? Sind die Schwerpunkte richtig gesetzt?
Das kann man so nicht beantworten. Der Plan markiert zugleich das Ende eines internen Beratungsprozesses im BMZ und den Beginn eines Wegs, von dem man noch nicht so genau weiß, wohin er führt. Die einzelnen Maßnahmen klingen plausibel. Entscheidend ist aber, ob der Plan dazu beiträgt, die Förderung der Menschenrechte als Querschnittsaufgabe zu etablieren.

Vermissen Sie etwas in dem Plan?
Es hätte stärker ausgearbeitet werden müssen, wie sich die Menschenrechte in die Entwicklungszusammenarbeit integrieren lassen. Bei Maßnahmen wie der Unterstützung der UN-Menschenrechtshochkommissarin ist das nicht nötig. Dagegen bleibt unklar, wie die Menschenrechte als Querschnittsaufgabe operationalisiert werden können. Es genügt nicht, eine Schule zu bauen und zu sagen, damit fördern wir das Menschenrecht auf Bildung. Vielmehr müssen zugleich die Menschenrechte selbst durch Bildung gefördert werden, etwa durch die Einarbeitung des Themas in Curricula.

Der Aktionsplan betont stark die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Kommen die politischen Rechte zu kurz?
Ich finde nicht. Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind nun einmal die klassischen Ressorts der Entwicklungszusammenarbeit, auch wenn Themen wie good governance und Verwaltungsreform an Gewicht gewinnen. Beide Kategorien von Rechten müssen in den Projekten miteinander verzahnt und gleichzeitig gefördert werden.

In der entwicklungspolitischen Diskussion herrscht generell ein breiteres Verständnis von Menschenrechten als bei vielen Juristen. Überfordert das die Idee der Menschenrechte?
Juristen erkennen inzwischen mehrheitlich die Justiziabilität der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte an, während Kollektivrechte nach wie vor umstritten sind. Mir scheint, dass in der Entwicklungspolitik Menschenrechte häufig vor allem als Werte begriffen werden und ihr Rechtscharakter vernachlässigt wird. Menschenrechte enthalten beides: Wertorientierung, aber eben auch bindende Verpflichtungen. Wer zum Beispiel Armut als Menschenrechtsverletzung bezeichnet, der muss auch den nächsten Schritt tun und sagen, wer dafür zur Verantwortung zu ziehen ist. Die Antwort auf diese Frage wiederum muss bei der Planung und Durchführung von Projekten berücksichtigt werden. Die Entwicklungszusammenarbeit hat ja Instrumente, die bei der Stärkung von Menschenrechten helfen können, über die Juristen nicht verfügen.

Die Fragen stellte Tillmann Elliesen.



Im Internet:
BMZ-Aktionsplan für Menschenrechte 2004-2007:
http://www.bmz.de/de/presse/pm/87_2004.html