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Debatte um Menschenrecht auf Wasser


11/2005
 

Debatte um das Recht auf Wasser

Einen aktuellen Überblick über Hintergründe und Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser auf verschiedenen politischen Ebenen gibt ein Diskussionspapier von Ashfaq Khalfan, Koordinator des Wasserprogrammes der zivilgesellschaftlichen Organisation Centre of Housing Rights and Evictions (COHRE), Genf. Es stellt die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Allgemeinen Kommentars Nr. 15 des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vor und debattiert die daraus resultierenden Verpflichtungen. Abschließend geht Khalfan der Frage nach, welche Auswirkungen der Text auf die internationale Entwicklungshilfe hat.

Seit alters her regeln Normen den Zugang und Gebrauch des lebenswichtigen Gutes Wasser. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte legte im Jahr 2002 seinen Wasserkommentar vor. Nach Ansicht des Ausschusses berechtigt das Menschenrecht jedermann zu ausreichendem, ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch. Eine angemessene Menge von sicherem Wasser sei erforderlich, um den Tod durch Austrocknen zu verhindern, das Risiko von Krankheiten zu verhindern, und um Wasser für den täglichen Gebrauch zur Verfügung zu haben. (orb)



Internet
Der Artikel steht in englischer Sprache im Internet unter
http://www.menschen-recht-wasser.de/downloads/Artikel_Ashfaq_zum_GC_15_03__05.pdf