Editorial


11/2006
 

Grundrecht soziale Sicherheit

Anfang Oktober beklagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck, in Deutschland gebe es „zu viele Menschen, die keinerlei Hoffnung mehr haben, den Aufstieg zu schaffen“. Es bestehe die Gefahr, dass das Streben nach einem besseren Leben in Teilen der Gesellschaft verloren gehe. Es dauerte nicht lang, da hatten wirtschaftsliberale Kommentatoren den Schuldigen an diesem Missstand ausgemacht: den Wohlfahrtsstaat. Dessen übertriebene Fürsorge mache träge und beschränke die Freiheit des Einzelnen, sich selbständig aus sozialer Not herauszuarbeiten.

In diesem Argument schwingt der Vorwurf vom bequemen Leben in der „sozialen Hängematte“ mit: Viele der scheinbar Hoffnungslosen, von denen Beck spricht, fühlten sich doch eigentlich ganz wohl in ihrer Situation. Diese Behauptung ist anmaßend. Sie ist zugleich ein Zeichen von Ratlosigkeit, was die Politik gegen hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmenden sozialen Probleme unternehmen sollte. Nicht der angeblich zu fette Sozialstaat macht unfrei, sondern eine Ökonomie, die nicht genug angemessen entlohnte Jobs schafft und der es gleichgültig ist, was mit denen passiert, die sie nicht mehr braucht.

Seit dem 11. September 2001 geht die Gewährleistung bürgerlicher (physischer) Sicherheit über alles, rüsten sich Staaten mit immer neuen Kompetenzen aus, um ihren Schutzauftrag zu erfüllen. In Bezug auf soziale Unsicherheit dagegen geht der Trend in die entgegengesetzte Richtung: In den meisten Industrieländern wurden Sozialleistungen gekürzt, stattdessen wird an die Eigenverantwortung appelliert. In den Entwicklungsländern gibt es ohnehin nur rudimentäre Sozialstaaten, wenn überhaupt.

Staaten haben aber die Aufgabe, für beides zu sorgen: bürgerliche und soziale Sicherheit. Denn Gesellschaften ohne staatlich vermittelte Solidarität der Starken mit den Schwachen sind nicht dauerhaft stabil. Die Institutionalisierung sozialer Sicherheit hat in Europa den Übergang von traditionalen Agrar- zu modernen Industriegesellschaften überhaupt erst möglich gemacht. Viele ärmere Länder befinden sich heute in diesem Übergang, anderen steht er bevor.

Das heißt nicht, dass der europäische und speziell der deutsche Sozialstaat keine Reformen nötig hätte. Dabei geht es weniger um die Finanzierbarkeit: Die OECD bescheinigte Deutschland im Oktober, kein anderes Land Europas außer den Niederlanden habe in den letzten zehn Jahren den Anteil von Steuern und Abgaben an der Wirtschaftsleistung stärker gesenkt. Es gibt also offensichtlich finanzielle Spielräume. Auch die Wirkung des demographischen Wandels ist nicht eindeutig. Der frühere Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt Albrecht Müller vertritt die These, die Alterung der Gesellschaft wäre kein großes Problem für den deutschen Sozialstaat, wenn es gelänge, die Erwerbsquote zu erhöhen. Beschäftigungspolitik sei deshalb wichtiger als Demographie.

Das Problem ist die wachsende Gerechtigkeitslücke im deutschen Sozialstaat, wie sie in Entwicklungsländern üblich ist: Anspruch auf staatliche Leistungen haben vor allem die Inhaber eines festen Arbeitsplatzes – also Menschen mit bestimmten Privilegien. Die Wohlfahrtsstaaten Europas müssen sich auf die Zunahme weniger geregelter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse einstellen. Soziale Sicherheit darf es nicht nur für die mit Festanstellung geben. Sozialstaaten sollten sich zudem stärker auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bürger einstellen und sie gezielt fördern – vom Kindesalter an. Einen solchen „befähigenden“ Wohlfahrtsstaat sollte sich jede Gesellschaft leisten. Ihre Mitglieder haben ein Recht darauf.



Tillmann Elliesen
Redakteur E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit/
D+C Development and Cooperation
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