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Monitor


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12/2005
 

Entwicklungspolitik im Koalitionsvertrag

Der Abschnitt zur Entwicklungspolitik im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD beginnt mit den gleichen Worten wie im Vertrag der letzten rot-grünen Regierung: „Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen Außenpolitik.“ Ansonsten setzt der schwarz-rote Vertrag einige neue Akzente: Stärker als die rot-grüne Vereinbarung vor vier Jahren betont er die sicherheitspolitische Dimension von Entwicklungspolitik, hebt die Notwendigkeit hervor, ihre Effizienz zu erhöhen, und mahnt eine bessere Arbeitsteilung zwischen bi- und multilateraler Zusammenarbeit an. Weniger stark im Mittelpunkt stehen Fragen internationaler Gerechtigkeit. Abgesehen davon, schreibt der Vertrag der neuen Regierung eine Reihe von Schwerpunkten aus der rot-grünen Vereinbarung unverändert fort: Förderung erneuerbarer Energien, Schutz der biologischen Vielfalt, Herstellung entwicklungsfördernder Handelsstrukturen. Die Zahl der deutschen Partnerländer soll mittelfristig auf 60 reduziert werden. Die neue Bundesregierung hält am EU-Stufenplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels bis 2015 fest. (Siehe auch Seite 480 in diesem Heft.) (ell)