E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 11, November 2002,
S. 301-303)

Nord-Süd-Politik in der Koalitionsvereinbarung
Auszug aus Kapitel IX: Gerechte Globalisierung - Deutschland in Europa und in der Welt


I. Außen- und Sicherheitspolitik
Deutschland ist in der Welt mit einer Vielzahl neuer Herausforderungen konfrontiert. Die gerechte Gestaltung der Globalisierung, der Kampf gegen den Terror und die Bewältigung regionaler Konflikte bestimmen mit der europäischen Integration und dem transatlantischen Verhältnis die deutsche Außenpolitik. Nur durch internationale Zusammenarbeit können diese Aufgaben gelöst werden.
Die Bundesregierung bekennt sich daher ausdrücklich zu ihren multilateralen Verpflichtungen im Rahmen internationaler Institutionen wie der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO, der OSZE und des Europarats. ...
Im Rahmen der Globalisierungsgestaltung setzen wir uns weiterhin für Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und für Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Wir streben einen ökonomisch, ökologisch und sozial gerechten Interessenausgleich aller Weltregionen an und werden dabei unsere Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas verstärken.
Unser gemeinsames Ziel ist, weltweit ein System globaler kooperativer Sicherheit zu entwickeln, das allen Menschen ermöglicht, friedlich, frei und ohne Not zu leben. Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.
Stärkung und Reform der Vereinten Nationen und multilateraler Strukturen
Bei der Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fällt den Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung ist entschlossen, als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats in den Jahren 2003/2004 ihren Beitrag zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu leisten. Sie stützt sich dabei auf einen Sicherheitsbegriff, der auch wirtschaftliche, menschenrechtliche und entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. ...
Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wird zu einer nachhaltigen Stärkung der Vereinten Nationen führen. Die Bundesregierung unterstützt und fördert den Prozess der Errichtung und Konsolidierung des Internationalen Strafgerichtshofs. ...
Zivile Krisenprävention
Zivile Krisenprävention und Konfliktbewältigung bleiben für die Bundesregierung Eckpfeiler ihrer internationalen Stabilitäts- und Friedenspolitik. Die Stärkung der Zivilgesellschaften und der friedensbereiten Kräfte in Konfliktregionen ist dabei ein elementarer Bestandteil jeglicher Konfliktprävention und Krisenbewältigung.
Die Bundesregierung wird die Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung weiter ausbauen, die Friedensforschung und die deutsche Handlungsfähigkeit im Rahmen internationaler Friedenseinsätze stärken. Sie wird das jüngst gegründete "Zentrum für Internationale Friedenseinsätze" zu einer vollwertigen Entsendeorganisation ausbauen. Um zivilgesellschaftliche und lokale Friedensbemühungen in Konfliktregionen wirksamer werden zu lassen, wird die Bundesregierung den erfolgreich gestarteten Zivilen Friedensdienst sowie das im Jahre 2000 begründete Förderungsprogramm zur Krisenprävention und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Friedensbemühungen in Konfliktregionen weiter ausbauen. Die Bundesregierung wird einen ressortübergreifenden Aktionsplan zur "Zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" erarbeiten.
Kampf gegen den Terrorismus
... Die Bundesregierung hat eigene Initiativen zu einer weltweiten Strategie der globalen, strukturellen Prävention gegen die terroristische Herausforderung ergriffen. Oberste Priorität hat die Verfolgung der Täter des 11. September. Gleichzeitig muss eine solche Strategie im Kampf gegen den Terror ihren Schwerpunkt auf die Entschärfung und Lösung regionaler Konflikte legen. ...
Die Herausführung Afghanistans aus der Bürgerkriegskatastrophe und der Aufbau eines demokratischen Staatswesens, das die eigene Bevölkerung schützt, [sind] international von großer Bedeutung.
Menschenrechte
Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. ...
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stellt die dritte Säule deutscher Außenpolitik dar. Sie leistet wichtige Beiträge zur Intensivierung des internationalen kulturellen Dialogs auf allen Ebenen und unterstützt so Menschenrechte und Demokratie. Die Bundesregierung wird daher die Mittel ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verstärkt zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen und zur Krisenprävention einsetzen. ...
Rüstungsexportkontrolle
Die Bundesregierung setzt ihre restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik auf der Grundlage der "politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19. 1. 2000 fort. Notwendigkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung der Genehmigungsvoraussetzungen in den einschlägigen Exportvorschriften werden geprüft. ...
Beim Rüstungsexportbericht wird angestrebt, die Transparenz zu erhöhen. ...

II. Europäischer Einigungsprozess
Stabilitätspakt Südosteuropa
Die Kopalition wird sich weiterhin dafür einsetzen, demokratische und rechtsstaatliche Institutionen, marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, regionale Kooperation und einen Sicherheitsraum in Südosteuropa zu fördern. Der Stabilisierungs- und Assoziationsprozess für Südosteuropa ist das Kernstück der Politik der Europäischen Union zur Heranführung der Länder der Region. Der Stabilitätspakt für Südosteuropa, der diesen Prozess ergänzt und seine Ziele fördert, hat sich bisher als wichtiges Instrument der Krisenbewältigung und zur Initiierung einer nachhaltigen Entwicklung erwiesen. ...
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Wir treten für eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] ein. Die europäische Landwirtschaft muss an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, kompatibel mit den Standards der Welthandelsorganisation (WTO) sein und sich stärker an den Interessen der Verbraucher orientieren. Durch einen Abbau marktverzerrender Maßnahmen, wie interne Preisstützungen, Exporterstattungen und staatliche Intervention im Falle nicht absetzbarer Überschüsse, sollen die Erzeuger besser auf die Signale des Marktes und die Bedürfnisse der Verbraucher reagieren können. Dies erhöht die WTO-Konformität der [GAP] und trägt zu fairen Handelschancen insbesondere für die Entwicklungsländer bei.

III. Globale Gerechtigkeit und
Entwicklungszusammenarbeit
Weltwirtschaftsordnung
Eine verantwortungsvolle, auf dem Prinzip einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft fußende Politik muss dazu beitragen, die Entwicklungsmöglichkeiten aller Länder im Rahmen der Globalisierung zu erhöhen und die Risiken von Instabilität, sozialen Spannungen und der Verschwendung natürlicher Ressourcen zu mindern.
Die neue Welthandelsrunde (Doha-Runde) muss zur Entwicklungsrunde werden. Die Einkommen der Entwicklungsländer müssen sich verbessern. Die Bundesregierung wird sich sowohl auf europäischer Ebene als auch in der WTO für einen erweiterten Marktzugang für Entwicklungsländer, den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen, den besseren Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, die unfaire Konkurrenz durch Exportsubventionen der Industrieländer gegenüber den Ländern des Südens zu überwinden.
Wir werden uns insbesondere für eine Reform und Präzisierung des Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums einsetzen (TRIPS-Abkommen). Dabei geht es um einen verbesserten Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten, den Erhalt der Artenvielfalt, die Rechte indigener Völker und den Schutz pflanzengenetischer Ressourcen.
Die Globalisierung der Finanzmärkte hat zu Wachstum und Beschäftigung in der Weltwirtschaft beigetragen. Die Finanzkrisen, die in den vergangenen Jahren mehrere Regionen erschütterten, haben aber gezeigt, dass offene Finanzmärkte bei unzureichenden Rahmenbedingungen mit erheblichen Risiken verbunden sind.
Die Koalitionsparteien werden sich für eine stärkere Rolle des Internationalen Währungsfonds in der Krisenvorbeugung einsetzen. Insbesondere sollen die Kapitalflüsse, die Auslandsverschuldung und Entwicklungen im Finanzsektor intensi-ver analysiert und transparent [gemacht] werden.
Außerdem müssen die Funktionsfähigkeit der internationalen Finanzmärkte weiter gestärkt und eine Verminderung unangemessener Volatilitäten von Finanzmarktpreisen und von Kapitalflüssen erreicht werden. Dazu müssen internationale Standards und Kodizes weiterentwickelt und die Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung und dem Aufbau von kontrollierenden Institutionen unterstützt werden.
Generell sollten die Möglichkeiten der Länder gestärkt werden, den Zu- bzw. Abfluss kurzfristigen Kapitals durch ihre nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik zu beeinflussen, ohne die Offenheit der Volkswirtschaften in Frage zu stellen.
Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der EU, der OECD und den G7/G8-Staaten stärkeren Druck auf die sogenannten Steueroasen ausüben, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und Geldwäsche, Finanzierung von Verbrechen und Terrorismus entschlossen zu bekämpfen.
Mittel, die durch die HIPC-Initiative zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder frei werden, sollen für Investitionen zur Armutsminderung eingesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich für ein faires und transparentes Verfahren (Staateninsolvenzrecht) unter Einbeziehung aller Akteure, vor allem auch des Privatsektors, zur Lösung des Problems ein.
Gegenüber den transnational tätigen Unternehmen werden wir uns dafür einsetzen, dass sie ihre soziale Verantwortung anerkennen und ihren Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt und zur nachhaltigen Entwicklung in der Welt leisten.
"Fairer Handel" hat eine positive Wirkung auf nachhaltiges Wirtschaften in den Ländern des Südens und stärkt ein aufgeklärtes Verbraucherbewusstsein in Deutschland. Die Bundesregierung wird die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Kampagnen in diesem Bereich deutlich erhöhen.

Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil der gemeinsamen deutschen Außenpolitik.
Sie leistet die entwicklungspolitischen Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse,
zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zur Bekämpfung der Armut, zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten sowie zu einer sozial gerechten, ökologisch tragfähigen und damit nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung. Zentrales Ziel ist die Stärkung der ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften. Dies gilt vor allem in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.
Die Millennium-Erklärung der Vereinten Nationen, der Monterrey-Konsensus sowie der Johannesburg-Aktionsplan bilden den programmatischen Rahmen unserer Entwicklungspolitik. Wir werden das Aktionsprogramm 2015 zur weltweiten Halbierung extremer Armut konsequent umsetzen und dabei Initiativen zur Sicherstellung von Grundbildung, zur Verbesserung der Gesundheitssituation sowie zur Bekämpfung von HIV/AIDS unterstützen.
Im Rahmen der EU ist Deutschland als Zwischenschritt zum 0,7%-Ziel die Verpflichtung eingegangen, bis 2006 einen Wert von 0,33 % zu erreichen. Dieses Ziel soll entsprechend umgesetzt werden.
Angesichts der Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, wird die Bundesregierung in den internationalen Gremien [neue] Finanzierungsinstrumente prüfen (z. B. Tobinsteuer und Nutzungsentgelte).
Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer in den internationalen Gremien müssen verbessert werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die eingeleitete Reform von IWF und Weltbank umgesetzt wird.
Sie wird die laufende Welthandelsrunde zu einer echten "Entwicklungsrunde" machen. Sie wird sich dafür einsetzen, den Marktzugang für Produkte, insbesondere landwirtschaftliche Produkte, der Länder des Südens und Ostens wesentlich zu verbessern und die Exportsubventionen [der Industrieländer] für Agrarprodukte abzubauen.
Die Initiative zur Entschuldung für die ärmsten Entwicklungsländer wird konsequent weitergeführt. Das Schuldenumwandlungsprogramm der Finanziellen Zusammenarbeit wird flexibilisiert und ausgebaut. Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen, das den Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau zurückführt.
Wir werden in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern dazu beitragen, eine aktive und konsequente Klima- und Energiepolitik zu gestalten. Die Bundesregierung wird bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft weltweit eine Führungsrolle einnehmen.
Wir unterstreichen die Verpflichtungen, die die Bundesregierung beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg eingegangen ist. Wir setzen uns für stärkere Förderung einer nachhaltigen und auf Armutsminderung orientierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen ein. Der Zugang zum elementaren Lebensmittel Wasser muss verbessert werden. Deutschland wird in den nächsten Jahren 350 Mio. Euro bereitstellen, um die Zahl der Menschen zu verringern, die
keinen Zugang zu sauberem Wasser und einer angemessenen Abwasserbehandlung haben.
Zur Bekämpfung von Armut ist der Zugang zu Energie eine Voraussetzung. Hierbei spielen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung wird in den nächsten fünf Jahren den Entwicklungsländern 500 Millionen Euro zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und weitere 500 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz bereitstellen. Deutschland wird im Jahr 2003 zu einer internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien einladen und an der Schaffung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien arbeiten.
Die Bundesregierung wird sich international für das Recht auf Nahrung einsetzen und in der bilateralen Zusammenarbeit die ländliche Entwicklung und notwendige Agrarreformen unterstützen.
Deutschland wird sich aktiv bei der Umsetzung des G8-Aktionsplans zur Initiative "Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas" (NEPAD) engagieren und damit die afrikanischen Reformanstrengungen unterstützen.
Wir werden die Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die kulturelle Dimension von Entwicklung als Schwerpunkt festigen. Die Förderung von Frauen im Entwicklungsprozess wird ausgebaut. Wir werden unser entwicklungspolitisches Instrumentarium in den Bereichen Krisenprävention und Konfliktbewältigung sowie den Zivilen Friedensdienst weiter ausbauen.
Länder, die sich durch gute Regierungsführung und Förderung friedlichen Zusammenlebens auszeichnen, werden wir vor allem auch finanziell fördern. Angesichts der institutionellen Schwäche vieler Partnerländer wird die Bundesregierung verstärkt den Aufbau nationaler Institutionen und funktionaler Verwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern fördern, die unerlässlich für eine soziale und ökologische Marktwirtschaft, Stärkung der Demokratie sowie die Umsetzung internationaler Verpflichtungen sind. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Programme der Entwicklungszusammenarbeit von nationalen Entwicklungspfaden ausgehen und lokales Wissen und lokale Fachkräfte angemessen berücksichtigt werden.
Zur Lösung der globalen Entwicklungsprobleme setzt die Bundesregierung auch auf neue strategische Partnerschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Instrumente und Programme der öffentlich-privaten Zusammenarbeit werden wir in der Legislaturperiode ausbauen, um damit den Entwicklungs- und Transformationsländern verstärkt Technologie, Wissen und Kapital zugänglich zu machen. Die Bundesregierung wird Initiativen zur Förderung
des Fairen Handels, zur Umsetzung von Verhaltenskodizes und zur nachhaltigen
Bewirtschaftung von Bodenschätzen stärken.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass internationale Sozial- und Umweltstandards weiterentwickelt werden und die entsprechenden völkerrechtlichen Umwelt- und Klimavereinbarungen gleichgewichtig neben dem Handelsrecht stehen.
Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (Hermes)
Bei der Außenwirtschaftsförderung werden wir die Entscheidungen über Bürgschaften und Garantien transparent gestalten. Weltbankstandards sollen bei Bürgschaftsentscheidungen eingehalten werden und eine Prüfung von Menschenrechtsverletzungen soll erfolgen.
Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft,
Gemeinden und Kommunen
Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen sind für uns wichtige Partner. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern wollen wir in Form von gemeinsamen Initiativen ausgestalten. Wir unterstützen den Agenda-21-Prozeß sowie das entwicklungspolitische Engagement der Städte und Gemeinden.
Die Bundesregierung unterstützt eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in der Entwicklungszusammenarbeit. Vertreter der Zivilgesellschaft sollten an internationalen Konferenzen und Verhandlungen soweit wie möglich beteiligt sein. Die Bundesregierung wird sich in internationalen Organisationen dafür einsetzen, dass Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Satzung neue Wege der Mitarbeit eröffnet werden.
Die entwicklungspolitische Arbeit der Nichtregierungsorganisationen im In- und Ausland wollen wir weiterhin stärken. Die Vereinfachung der Vergaberichtlinien für die Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen im In- und Ausland wird angestrebt.

E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
herausgegeben von InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
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E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Postfach, D-60268 Frankfurt
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