E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 01, Januar 1999, S. 4-5)


Afrikas Schulden
Kofi Annan fordert eine wachstumsfördernde Schuldenregelung

Rainer Barthelt 

 

In einem Bericht, den der Generalsekretär im Oktober der UN-Generalversammlung vorlegte, wird ein enger Zusammenhang zwischen den in Afrika auftretenden Konflikten und dem Grad der Verschuldung der einzelnen Länder hergestellt. Rainer Barthelt untersucht und bewertet die vorliegenden Vorschläge zur Minderung der Schulden- last der afrikanischen Länder. 


Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi A. Annan, legte dem Weltsicherheitsrat am 16. April 1998 einen Bericht mit dem Titel "Die Ursachen von Konflikten und die Förderung dauerhaften Friedens und nachhaltiger Entwicklung in Afrika" vor. Am 9. Oktober übergab er den Bericht auch der Generalversammlung der Vereinten Nationen, und am 15. Oktober diskutierte er ihn mit seinem neugruppierten Panel of High-level Personalities on African Development (dem der Verfasser dieses Beitrages angehört). Worum geht es? 

Bericht des UN-Generalsekretärs

Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der historischen Konfliktursachen, gegenwärtiger interner und externer Konfliktfaktoren, wirtschaftlicher Auslöser und spezieller Krisen, wie sie zur Zeit Zentralafrika plagen, wird ein funktionaler Zusammenhang zwischen Armut und Konflikt postuliert: Armut ist eine der wesentlichsten Konfliktursachen, Konflikte hindern Entwicklung und vertiefen die Armut. 

Der Weltsicherheitsrat und die UN-Generalversammlung bewerteten den Bericht als wichtiges Dokument. Beide wiesen zwar auf die primäre Eigenverantwortung Afrikas für dauerhaften Frieden und nachhaltige Entwicklung hin, forderten aber zugleich die internationale Gemeinschaft auf, die unerläßliche Unterstützung zu gewähren. Annan diskutierte mit seinen Beratern in dem Treffen am 15. Oktober vor allem drei Maßnahmenbündel: 

  • Stärkere Schuldenerleichterung, 
  • besseren Zugang Afrikas zum Weltmarkt und 
  • die Harmonisierung internationaler und bilateraler Initiativen. 

Im Folgenden soll nur von dem Aspekt der Schuldenerleichterung die Rede sein. Dazu zunächst folgende Angaben: 

Der Umfang der Verschuldung

1995 hatte die gesamte externe Verschuldung Afrikas den Betrag von 392 Milliarden US-Dollar erreicht. Durch Schuldenerleichterung und Schuldendienst konnten die Schulden 1996 zwar auf 323,4 Milliarden Dollar verringert werden, blieben aber ein wesentliches Entwicklungshindernis. 1995 stammten 45% der Auslandsschulden Afrikas aus bilateraler und 30% aus multilateraler Entwicklungshilfe. 25% wurden privaten Gläubigern geschuldet. Hätten die afrikanischen Staaten alle Schulden bedient, hätten sie an ihre Entwicklungshilfepartner und an kommerzielle Auslandsgläubiger über 86 Milliarden abführen müssen. Das war ihnen nicht möglich - es wären mehr als 60% ihrer gesamten Exporterlöse gewesen. Tatsächlich transferierten sie mit 25,4 Milliarden etwas mehr als 18% ihrer Exporterlöse. 

Angehäuft hat sich dieser für Afrika gigantische Schuldenberg, weil der Schuldendienst auch in der Vergangenheit meist unzureichend war, und weil diverse Entschuldungsabkommen tatsächlich keine wesentlichen Erleichterungen brachten. 

Die Entschuldungs-Initiative HIPC-I

Einen nachhaltigen Abbau der Schulden sollte die vom gemeinsamen ministeriellen Ausschuß der Gouverneure der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) am 23. April 1996 formulierte "Heavily Indebted Poor Countries Initiative (HIPC-I)" bewirken, die im September 1996 beschlossen wurde, Die HIPC-Initiative bewertet Auslandsschulden dann als nicht tragfähig, wenn der Schuldenbestand 200-250% der Exporte, die Schuldendienstrate 20-25% der Exporte und der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt 40% übersteigen. Nach diesen Kennziffern hielten Weltbank und IWF das bestehende bilaterale und multilaterale Instrumentarium zur Bewältigung des Schuldenproblems für die meisten der 41 hochverschuldeten armen Länder (von denen 31 afrikanische Staaten sind), für ausreichend. Als nicht tragfähig wurden in Afrika lediglich die Auslandsschulden Burundis, Guinea-Bissaus, Mosambiks, Sambias, des Sudan und der Demokratischen Republik Kongo vermutet. Endgültigen Zugang zur Hilfe durch die HIPC-Initiative erhalten Länder, denen die Nichttragfähigkeit der Schulden nach einer ausführlichen "Debt Sustainability Analysis" (DSA) bescheinigt wird. 

1997 wurde aus 7 afrikanischen Ländern, deren Kennziffern überwiegend im kritischen Bereich lagen, lediglich Uganda und Burkina Faso die Qualifikation für die HIPC-Schuldenregelung zugesprochen. 1998 sollen sich weitere 8 Länder (thiopien, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Mauretanien, Mosambik, Senegal und Togo) qualifizieren. Senegal schloß allerdings Mitte 1998 eine Vereinbarung mit dem Pariser Club der Gläubigerländer, woraufhin seine Schulden für tragfähig und weitere Schuldenerleichterungen deshalb für unnötig erklärt wurden. Dies fand im Themenpapier, das der Beratung am 15. Oktober zugrunde lag, seinen Niederschlag in der Befürchtung, "daß die zur Zeit in den DSA praktizierten Methoden und Kennziffern potentielle Nutznießer aus Afrika von der HIPC-Regelung ausschließen". 

Tatsächlich liegt Afrika insgesamt zwar beim Verhältnis von Schuldendienst zum Export mit 18,3% im Jahr 1995 und mit 16,3% für 1996 unterhalb der kritischen Grenze. Nicht zuletzt wegen des verhältnismäßig geringen Schuldendienstes überstieg der Schuldenbestand 1995 aber 75,4% und 1996 immer noch 67% des BIP und lag damit deutlich über der kritischen Marge von 40%. Die Gesamtschuld belief sich 1995 auf 227,3% und 1996 noch auf 201,3% der Exporte und war damit im kritischen Bereich. 

Die Kennziffern allein können im übrigen nur auf den ersten Blick als relativ günstig angesehen werden, denn Afrika erzielte nach langem wirtschaftlichen Niedergang 1995 wieder ein Wirtschaftswachstum von rund 2,7% und 1996 sogar von etwa 4%, und auch für 1997 werden wieder 4% Wachstum geschätzt. Hinter diesen Gesamtzahlen, die Nordafrika und die Republik Südafrika einschließen, verbergen sich außerdem höchst unterschiedliche und nicht ohne weiteres in die Zukunft projizierbare Wachstumsraten. Zu berücksichtigen ist auch, daß sich ein Schuldnerland für die HIPC-Schuldenregelung erst nach dreijährigem erfolgreichen Strukturanpassungsprogramm qualifiziert. Was als "erfolgreich" gewertet wird, stellen Weltbank und IWF nach Ablauf dieser Zeit beim sog. "decision point" fest. Dabei messen sie den Erfolg an der Erfüllung ihrer Auflagen. 

Ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Auflagen ist die fiskalische Disziplin, die in der Regel die Verringerung der Staatsausgaben bedeutet. Daß dies vielfach zu beträchtlichen sozialen Härten führt, weshalb gerade diese Auflage häufig nicht erfüllt wird bzw. werden kann, wird kritisiert. Weltbank und IWF sollten diese Kritik ihrer Auflagenpolitik sorgfältig prüfen. Hinzu kommt: Wenn nach Ablauf der drei Jahre immer noch Ungewißheit darüber besteht, ob die Schuldentragfähigkeit bereits erreicht ist, kann eine zweite Performance-Überprüfung nach weiteren drei Jahren beim sog. "completion point" gefordert werden, ehe endgültig über die Zugangsberechtigung zur HIPC-Regelung entschieden wird. 

Dieser Zweiphasenansatz führt zu Beurteilungszeiträumen, die zu lang und dadurch unübersehbar werden. Statt aufgrund prognostizierter Kennziffern sollten bei der Schuldenerleichterung die aktuellen Prozentsätze des Schuldenbestands am Export sowie des Schuldendienstes am Export, am BIP und an den Staatseinnahmen zugrunde gelegt werden. Die Beurteilungszeit könnte durch Vorziehen des "decision point" abgekürzt werden. Die Weltbank will sich dieser Forderung zumindest im Falle jener Länder nicht verschließen, in denen sie Anzeichen einer entschlossenen Reformpolitik erkennt. 

Neue Vorschläge

Damit die Schuldenlast Afrikas sein Wirtschaftswachstum nicht weiterhin behindert und die Nachhaltigkeit der Reformen bedroht, wurden in dem o. a. Themenpapier folgende Vorschläge gemacht: 

1. Genereller Erlaß aller offiziellen (bilateralen wie multilateralen) Auslandsschulden afrikanischer Länder. Dieser nicht neue Vorschlag wurde schon auf verschiedenen Foren gemacht. Kofi Annan fordert in seinem o. g. Bericht hingegen nur, die offiziellen bilateralen Schulden der ärmsten afrikanischen Länder in Zuschüsse umzuwandeln. Die Bretton-Woods-Institute fordert er auf, den Zugang zur HIPC-Hilfe zu erleichtern und zu beschleunigen sowie ausreichende Mittel verfügbar zu machen, um es den ausgewählten Ländern zu ermöglichen, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist die Forderung anglikanischer Bischöfe erwähnenswert, bei anrüchigen Schulden (aus Waffenkäufen, wegen Korruption oder bedenklicher Prestigevorhaben) die Verantwortlichkeit nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gläubiger zu überprüfen. 

2. Als zweitbeste Lösung: Umwandlung aller Schulden, die selbst nach den großzügigen Umschuldungen des Pariser Clubs zu Neapel-Konditionen (1995) und Lyon-Konditionen (1996) noch bestehen, in Eigenkapital. Dies würde einen direkten Ressourcentransfer für Investitionen zu einer Zeit bewirken, in der die Sorge über den Rückgang der Nettozuflüsse konzessionärer Mittel an Entwicklungsländer wächst. 

3. Der Vorstellung, daß es eine bleibende Kategorie armer, überschuldeter Länder geben wird, muß entgegengewirkt werden. Jeder Schuldenregelungsvorschlag sollte zum Ziel haben, es afrikanischen Ländern zu ermöglichen, zu ausreichender Zahlungsfähigkeit und Liquidität zurückzufinden. Die HIPC-Initiative darf von ihnen nicht als Allheilmittel ihrer Schwierigkeiten angesehen werden. Ein rascher, flexibler, fallweiser Ansatz soll es einer größeren Zahl afrikanischer Länder erlauben, sich für die HIPC-Hilfe zu qualifizieren; er muß aber auch den Weg aus anhaltender Auslandsüberschuldung und zur Rückkehr kräftigen Wachstums eröffnen. 

4. Afrikanische Staaten müssen die Initiative ergreifen zu politischen und wirtschaftlichen Reformen, die ihre Finanz- und Banksysteme einschließen, Gesunde makro-ökonomische Rahmenbedingungen sind nicht nur für Privatinvestitionen, sondern auch für effektive Entwicklungszusammenarbeit entscheidend. Auch diese Feststellung ist nicht neu; neu wäre sie, wenn man sie unabhängig von den Auflagen der Anpassungsprogramme sähe, die von Weltbank und IWF mit den Ländern vereinbart werden. Die Bretton-Woods-Institute können bei der Bewertung der von ihnen wesentlich gestalteten Strukturreformen schwerlich als neutral angesehen werden. Ihre zentrale Rolle beim HIPC-Prozeß führt deshalb zur Frage nach potentiellen Interessenkonflikten. Würde man die Auflagen in bezug auf Reformmaßnahmen im Rahmen der HIPC-Hilfe trennen von denen der Bretton-Woods-Strukturanpassungsprogramme, so würde eine objektivere Bewertung der Schuldenerleichterungsbedürfnisse afri- kanischer Länder ermöglicht. 

5. Die HIPC-Initiative sollte flexibler gehandhabt und die DSA großzügiger vorgenommen werden, sofern hinreichende Erkenntnisse zeigen, daß ein Land eine höhere Entschuldung benötigt. Die Abkürzung der Überprüfungszeit auf vier Jahre sollte durch Verzicht auf die "completion phase" erreicht werden. Alle relevanten Fragen wären dann beim "decision point" zu berücksichtigen. 

6. Der Vorschlag der Organisation für Afrikanische Einheit, ein internationales Abkommen zu schließen, das den gesamten Schuldenbestand der ärmsten Länder Afrikas innerhalb angemessen kurzer Frist, aber im Zusammenhang mit relevanten Wirtschaftsreformen beseitigt, sollte auch nach Meinung von Kofi Annan von der internationalen Gemeinschaft akzeptiert werden. 

7. Ein letzter Vorschlag bezieht sich auf die Beteiligung multi- und bilateraler Gläubiger an der HIPC-Hilfe. Weltbank und IWF sollten afrikanischen Finanzinstitutionen weiterhin eine maßgebliche Rolle zugestehen. Diese Institutionen, darunter die Afrikanische Entwicklungsbank (ADB), sollten an der DSA mitwirken. Ohnehin schulden afrikanische Regierungen der ADB erhebliche Mittel und haben deshalb ein Eigeninteresse an der Krisenbewältigung. Innerhalb der ADB sollte ein angemessener Mechanismus etabliert und von Weltbank und IWF unterstützt werden, der für die Verwaltung der Mittel bilateraler Geber zum HIPC Trust Fund zuständig wird. Dies würde die finanzielle Integrität der ADB und ihren Status als wichtiger Gläubiger Afrikas stärken. 

Zukunftsperspektiven

Das Beratergremium nahm diese Vorschläge im wesentlichen positiv auf, insbesondere diejenigen zur Verbesserung der HIPC-Initiative, die auch deren grundsätzliche Überprüfung im kommenden Jahr einschließen. Es befürwortete eine unabhängige DSA sowie Mittel und Wege, um Schuldenerleichterungen für die Entwicklung einzusetzen und die Schuldenmanagementkapazität zu stärken. Es empfahl, die Koppelung von Schuldenerleichterung und Armutsminderung zu untersuchen, und riet zur Wachsamkeit, um weder die Bedeutung guter Regierungsführung noch die Notwendigkeit der Vertrauensbildung sowie mögliche "moralische" Gefahren im Zusammenhang mit einem zu undifferenzierten Schuldenerlaß zu übersehen. 

Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe war stets und sollte auch künftig eine Grundmaxime deutscher Entwicklungspolitik bleiben. Nimmt man es ernst, müßte eigentlich klar sein, daß es sinnvoller ist, reformbereiten Ländern Afrikas durch Schuldenerleichterung den Spielraum zu verschaffen, ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aus eigenen Kräften als mittels Entwicklungshilfe zu bewirken - ganz abgesehen von den Kosten, die dadurch entstehen, daß die Gebergemeinschaft mit der einen Hand gibt und mit der anderen (Schuldendienstzahlungen) nimmt. Daß das Nehmen angesichts stagnierender öffentlicher Entwicklungshilfe mittlerweile mehr als das Geben ausmacht, ist eine Tatsache, die auch in Afrika nur durch Privatkapital ausgeglichen oder gar überkompensiert werden kann. Damit aber ist angesichts des stark gesunkenen Anteils Afrikas an den gesamten Privatinvestitionen in Entwicklungsländern, nur dann zu rechnen, wenn die afrikanischen Staaten eigenverantwortlich ihre Volkswirtschaften reformieren und den Weg in die Weltwirtschaft zurückfinden. 


Dr. Rainer Barthelt war bis April 1998 BMZ-Beauftragter für Afrika südlich der Sahara. 

 

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