E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 2, Februar 2002,
S. 44-47)

Den Sicherheitskräften auf die Finger schauen
Der Entwicklungspolitik muss es um eine bessere Kontrolle von Polizei und Militär gehen
Adolf Kloke-Lesch, Marita Steinke

Lange Zeit hat die Entwicklungszusammenarbeit einen großen Bogen um den Sicherheitssektor in den Partnerländern gemacht. Sie kann sich heute nicht mehr so verhalten, da Konsens darüber besteht, dass Mangel an Sicherheit ein ernstes Entwicklungshemmnis ist - die Reform des Sicherheitssektors avanciert folgerichtig zu einer neuen Aufgabe der EZ. Unterstützt werden sollten aber weniger Polizei und Militär, sondern vielmehr staatliche und nichtstaatliche zivile Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, die Sicherheitskräfte zu kontrollieren. Denn während Polizei, Militär und Geheimdienste in vielen Entwicklungsländern bestens ausgestattet sind, mangelt es an einer effektiven zivilen Steuerung und Kontrolle ihrer Aktivitäten.
In Strategiepapieren zum Thema Krisenprävention wird immer öfter ein mögliches neues Aufgabenfeld für die Entwicklungszusammenarbeit genannt: die "Reform des Sicherheitssektors". Teilweise wird dieser Ansatz vorsichtig und bescheiden vertreten, teilweise offensiv und selbstbewusst. Handelt es sich um eine neue Zauberformel für die Entwicklungspolitik? Kaum, aber sicher um einen Bereich, um den die Entwicklungspolitik keinen großen Bogen mehr machen kann, wie sie das in der Vergangenheit getan hat. Zu zahlreich sind mittlerweile die Kontakte zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheitssektor:
- So sind Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration von Ex-Kombattanten, Betreuung von Kindersoldaten, Entminung und die Bekämpfung des Kleinwaffenproblems bereits seit einigen Jahren Aufgaben der EZ.
- Bei der Verfassungs- und Rechtsberatung, bei der Unterstützung von Justiz- und Verwaltungsreformen und der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen sieht sich die EZ häufig mit der Frage nach ihrem Verhältnis zum Sicherheitssektor konfrontiert.
- Die EZ hat es immer wieder mit Regierungen und Ländern zu tun, in denen Militär und Polizei rechtsstaatlichen Standards nicht entsprechen und nicht die Rolle spielen, die ihnen in einem demokratischen Verfassungsstaat zukommt.
Die Frage ist also nicht, ob sich die EZ mit Problemen des Sicherheitssektors befassen sollte, sondern wie sie das tut.

Reformen müssen Sicherheitskräfte
und zivile Institutionen berücksichtigen
Unter dem Begriff "Sicherheitssektor" werden in der Regel die Sicherheitskräfte selbst, also Militär, Polizei und Geheimdienste, manchmal auch Justiz und Strafverfolgungsbehörden subsumiert. Dagegen werden die zivilen Institutionen zur Steuerung und Kontrolle der Sicherheitskräfte - parlamentarische Organe und andere staatliche Stellen sowie Einrichtungen der Zivilgesellschaft - häufig übersehen. Doch vor allem aus entwicklungspolitischer Perspektive müssen auch diese zivilen Institutionen in Ansätze zur Reform des Sicherheitssektors eingebunden werden: Sicherheit ist ein öffentliches Gut, ohne das Entwicklung nicht stattfinden kann. Einen nachhaltig entwicklungsfördernden Beitrag kann Sicherheit aber nur dann leisten, wenn sie in einem demokratisch legitimierten Prozess unter der Kontrolle der Bevölkerung und für diese hergestellt wird. Die Gewalt in den Gesellschaften unserer Partnerländer kann nicht allein durch Polizei und Militär eingedämmt werden.
Andererseits sind die Sicherheitskräfte ein wichtiger Faktor in gewaltsamen Konflikten. Und obwohl Krisenprävention und die Herstellung von "menschlicher Sicherheit", bei der die Sicherheit von Menschen und nicht die von Staaten im Mittelpunkt steht, in den 90er Jahren zu wichtigen entwicklungspolitischen Zielen avanciert sind, hat die Entwicklungszusammenarbeit um diesen Faktor bislang einen großen Bogen gemacht. Diese Zurückhaltung ist verständlich: Die Ressourcen der EZ sind knapp und die Risiken eines Engagements im Sicherheitssektor besonders hoch. Dennoch: Die Entwicklungszusammenarbeit darf die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass in vielen Partnerländern Staatsversagen und -zerfall zur Erosion menschlicher Sicherheit beitragen oder aber von den Sicherheitskräften selbst Gewalt und Schrecken ausgehen.
Oft genug haben beispielsweise unkontrollierte Polizeikräfte einen lähmenden Einfluss auf wirtschaftliche Aktivitäten der Bevölkerung. Man versetze sich in die Lage eines Kleinbauern, der sein Subsistenzeinkommen durch Verkäufe aus der von ihm gegründeten Baumschule aufbessert. Der Distriktpolizist findet Gefallen an den veredelten Mangobäumen und unternimmt - ausgestattet mit der Macht seines Amtes - einen privaten Beutezug durch die Baumschule - ohne zu zahlen selbstverständlich. Der Bauer protestiert - erfolglos. Er wird sich überlegen, ob er weiterhin aufwendig veredelte Obstbäume ziehen will. Das ist kein konstruiertes, sondern ein reales Beispiel aus einem afrikanischen Dorf.
Es sind Verhältnisse wie die folgenden, die eine Reform des Sicherheitssektors erforderlich machen:
- Menschenrechte werden durch Sicherheitskräfte hinter dem Schutzschild staatlicher Souveränität verletzt.
- Staatsversagen und -zerfall führen zu einem Verlust an Sicherheit und schaffen Raum für Übergriffe durch bewaffnete Kräfte.
- Die Kontrolle der Sicherheitskräfte durch zivile staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen ist mangelhaft.
- Militärausgaben sind intransparent.
- Das Militär geht eigenen, teilweise verdeckten wirtschaftlichen Aktivitäten nach.
Bemühungen zur Reform des Sicherheitssektors in einzelnen Ländern leisten zudem einen wichtigen Beitrag zu einer globalen Strukturpolitik. Denn auch eine Sicherheitsarchitektur auf globaler Ebene steht und fällt mit der Fähigkeit der Staaten, in ihrem Inneren für Sicherheit zu sorgen. Räume ohne demokratisch legitimiertes Gewaltmonopol sind häufig Ausgangspunkte krimineller und terroristischer Bedrohungen von regionaler und globaler Bedeutung.

EZ im Sicherheitssektor erfordert
multilaterale und bilaterale Kooperation
Die Unterstützung von Reformen des Sicherheitssektors im Rahmen der EZ findet, wie in anderen Sektoren auch, auf drei Handlungsfeldern statt: auf der internationalen Ebene, in den Geberländern und vor allem natürlich in den Partnerländern.
Die Entwicklung von kooperativen Strukturen und Regelwerken auf internationaler Ebene ist im Bereich des Sicherheitssektors vergleichsweise wenig
fortgeschritten. Grund dafür sind traditionelle Vorstellungen von staatlicher Souveränität, nach denen der Sicherheitssektor unantastbar ist. Erste Schritte zu multilateralen Lösungen sind beispielsweise in Bezug auf zwei Probleme unternommen worden: Kindersoldaten und weltweit vagabundierende Kleinwaffen. Im Rahmen der OSZE wurde ein Verhaltenskodex für die zivil-militärischen Beziehungen verabschiedet. Die entstehende internationale Strafgerichtsbarkeit wird es künftig erlauben, schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige von Sicherheitsorganen vor Gericht zu bringen. Auch die von den G7-Finanzministern bei ihrem Treffen im Juli 2000 in Okinawa angeregte Verpflichtung staatlicher Exportkreditagenturen wie der deutschen Hermes, durch ihre Bürgschaftspraxis grundsätzlich keine unproduktiven Ausgaben der ärmsten Länder, etwa für Rüstungsgüter, zu unterstützen, gehört in diesen Bereich.
Der Vorschlag der G7-Finanzminister macht deutlich, wie wichtig politische und strukturelle Veränderungen in den Industrieländern für die Entwicklung des Sicherheitssektors im Süden und Osten sind. In Deutschland ist die Entwicklungspolitik seit Ende 1998 stärker als früher an Einrichtungen und Verfahren im sicherheitspolitischen Bereich beteiligt. Die Mitgliedschaft des BMZ im Bundessicherheitsrat und die Entsendung einer Vertreterin in die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) wie auch die Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Führungsakademie der Bundeswehr machen es möglich, in die Diskussion über die Gestaltung sicherheitspolitischer Beziehungen verstärkt entwicklungspolitische Gesichtspunkte einzubringen. Wenn die reichen und mächtigen Staaten an einer globalen rechtsstaatlichen Sicherheitsarchitektur interessiert sind, dann müssen sie die Beziehungen ihrer eigenen Sicherheitssektoren mit denen der Länder des Südens und Ostens so gestalten, dass sie diesem Ziel nicht widersprechen.
Wichtigstes Ziel der Unterstützung von Reformen in den Partnerländern ist die Schaffung eines menschen- und bürgerrechtsorientierten Sicherheitssektors. Maßnahmen zu diesem Zweck können allerdings nur dann Wirkung entfalten, wenn sie sich an alle Hierarchiestufen richten. Ein Engagement, das sich auf die unterste Ebene beschränkt, auf Seminare für Polizeibeamte beispielsweise, ohne die Polizeiführung einzubeziehen, wie das in der internationalen EZ leider häufig zu beobachten ist, muss wirkungslos bleiben, weil es an den strukturellen Ursachen der Missstände nichts ändert.

Ziel von Reformen sollte vor allem
die Stärkung ziviler Institutionen sein
Drei mögliche Ansatzpunkte für Reformmaßnahmen bieten sich an:
Stärkung der Kontrollkapazitäten ziviler staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen: Von grundlegender Bedeutung ist ein verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Rahmen, der die Befugnisse der Sicherheitskräfte klar definiert und sie unter zivile Kontrolle, einschließlich eines zivilen Oberbefehls, stellt. Gesetzesreformen, durch die missbräuchliche Gewaltanwendung des Militärs nicht mehr vor Militär-, sondern vor Zivilgerichten verhandelt wird, können zu einer Verbesserung des Opferschutzes und der rechtsstaatlichen Kontrolle des Sicherheitssektors beitragen.
Sicherheit
und Armutsbekämpfung
Aus dem Aktionsprogramm 2015 zur Armutsbekämpfung: "Die Bundesregierung wird Maßnahmen zur Stärkung der rechtsstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle der Sicherheitsorgane fördern und unter anderem im Rahmen von Entschuldungs- und Armutsbekämpfungsstrategien auf transparente und demokratische Prozesse bei der Bewertung von Militärausgaben hinwirken. Sie wird ihre Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte darauf ausrichten, die Fähigkeit der Empfängerländer zur Verhütung gewaltsamer Konflikte und zur Friedenserhaltung zu verbessern, und dabei dem Gedanken der regionalen Zusammenarbeit besonderes Gewicht geben."
Südafrika:
"Community policing"
In Südafrika führen Arbeitslosigkeit und Verelendung zu erhöhter Gewaltbereitschaft und Kriminalität; insbesondere Jugendliche sind betroffen - sowohl als Opfer als auch als Täter. Im Rahmen eines von der GTZ unterstützten Projekts werden in einigen ausgewählten Städten Kommunalverwaltung, NROs und Stadtteilorganisationen miteinander vernetzt und "zivile Friedensdienste" eingesetzt. Die Bevölkerung soll mit "strategischen Partnern", darunter die Polizei und die Jugendlichen, Methoden zur friedlichen Konfliktbewältigung und zur Gewaltprävention entwickeln. Dieses Modell von "community policing" soll längerfristig auf Provinz- und Landesebene verankert werden.
Dabei kommt parlamentarischen und anderen zivilen staatlichen Stellen, die für die Kontrolle der Sicherheitskräfte zuständig sind, eine zentrale Rolle zu. Die demokratische Kontrolle muss auch die Etats der Sicherheitskräfte und ihre Ausgabenpolitik umfassen. Eine auf Reduzierung der Armut und der Militärausgaben ausgerichtete Haushaltsberatung im Rahmen der EZ kann dazu beitragen, dass Mittel für Entwicklungsaufgaben freigesetzt werden und Waffenarsenale nicht weiter wachsen. So erhebt beispielsweise die Weltbank in ihren "Public Expenditure Reviews" Daten zu Militärausgaben, sie bietet allerdings in der Regel keine weitere Hilfe für die Umstellung von Budgets an.
Eine weitere Möglichkeit, die demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors zu verbessern, liegt in der Stärkung der Zivilgesellschaft einschließlich wissenschaftlicher und politikberatender Einrichtungen sowie der Medien. Die zivilgesellschaftlichen Institutionen schaffen Öffentlichkeit, machen auf Missstände aufmerksam und tragen dazu bei, die Regierung eines Landes unter Handlungsdruck zu setzen.
Stärkung des demokratischen rechtsstaatlichen Denkens in den Sicherheitskräften: "Was mit dem mangelnden Schutz der Würde eines einzelnen Menschen beginnt, endet allzu oft im Unglück ganzer Nationen", unterstrich UN-Generalsekretär Kofi Annan in seiner Rede zur Verleihung des Friedensnobelpreises 2001. Menschenrechtstraining für Polizisten auf allen hierarchischen Ebenen beispielsweise ist ein wichtiger Einstieg für weitere entwicklungspolitische Maßnahmen. Ein solches Training kann sich auf einzelne Aspekte beschränken, beispielsweise auf die Sensibilisierung der Polizei für genderspezifische Kriminalität (siehe Kasten "Nicaragua: Polizei und geschlechtsspezifische Gewalt"), oder aber auf grundsätzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten einer zivilen Ordnungsmacht ausgerichtet sein. Der Polizei ein Verständnis dafür zu vermitteln, dass es sich bei ihr um eine rechtsstaatliche Institution handelt, ist von großer Bedeutung für die Umgangsformen sowohl innerhalb der Polizei als auch gegenüber dem Bürger.
Förderung der kooperativen Beziehungen zwischen zivilen Einrichtungen und Sicherheitskräften: Die Stärkung ziviler Institutionen dient nicht nur der Verbesserung der Kontrolle der Sicherheitskräfte, sondern auch der Zusammenarbeit mit diesen. Die Zusammenarbeit von Polizei und kommunalen Einrichtungen wird als "community policing" bezeichnet (siehe Kasten "Südafrika: Community policing"). Ziel ist es, durch Kooperation und Vernetzung von NROs, Stadtteilinitiativen, Basisgruppen, Wirtschaft, Kommunalverwaltung und Polizei gemeinsame Sicherheitsinteressen zu definieren und zu verfolgen. Als Grundlage für "community policing" können gemeinsame Studien zur Bewertung der Sicherheitssituation erarbeitet werden (zum "community policing" siehe auch den Beitrag von Colin Roth in diesem Heft).
Umgekehrt kann es notwendig sein, Beziehungen zwischen (scheinbar) zivilen Einrichtungen wie Unternehmen und dem Sicherheitssektor zu kappen, beispielsweise militärisch-industrielle Komplexe zu entflechten. So ist etwa in der Türkei das Militär in erheblichem Umfang in der Rüstungsindustrie und in zivilen Wirtschaftssektoren engagiert. Es verfügt neben regulären Haushaltsmitteln über diverse Sonderfonds, die mit Gewinnen aus diesen Aktivitäten das Militär finanzieren. Der IWF fordert im Rahmen seiner Strukturanpassungprogramme die Auflösung dieser Sonderfonds. In verschiedenen gewaltsam ausgetragenen Regionalkonflikten in Afrika finanziert sich das Militär durch eigene wirtschaftliche Aktivitäten, z. B. durch die Rohstoffausbeutung. Im Rahmen der Ausarbeitung von Strategiepapieren zur Armutsreduzierung (PRSP) könnten diese Aktivitäten offen und unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure zur Diskussion gestellt werden. In Osteuropa hat sich die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in den 90er Jahren an Programmen zur Konversion der Rüstungsindustrie beteiligt.

Soll im Rahmen der EZ auch
Ausstattungshilfe gewährt werden?
Während die vorstehend erläuterten Ansatzpunkte für Reformen vor allem auf die Stärkung ziviler Einrichtungen zielen, wird häufig die Frage aufgeworfen, ob EZ-Mittel auch zur Professionalisierung und Steigerung der Leistungsfähigkeit von Sicherheitskräften eingesetzt werden sollten. Aus Sicht des BMZ kommt die Finanzierung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Rahmen der EZ - bei der es sich um eine zivile Aufgabe handelt - auf keinen Fall in Betracht. Zudem haben die Sicherheitskräfte in den Partnerländern in der Regel hinreichend Zugang zu Ausrüstung und Know-how. Mangelhaft ist hingegen häufig ihre Kontrolle und zivile Steuerung durch demokratisch legitimierte Organe. Diesen Mangel zu beheben ist die vorrangige Aufgabe der EZ. Und schließlich stehen für die Unterstützung von Sicherheitskräften andere Instrumente wie die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe oder die Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern zur Verfügung - Instrumente, die freilich nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn die Bedingung einer effektiven Kontrolle der Sicherheitskräfte erfüllt ist.
Besondere Verantwortung kommt der EZ in internationalen Friedensmissionen zu. Es ist von großer politischer und psychologischer Bedeutung, dass der im Rahmen solcher Missionen häufig erforderliche Neuaufbau von einheimischen
Sicherheitskräften durch das zivile Instrumentarium der EZ begleitet wird,
um gleichzeitig eine zivile Kontrolle einzurichten.

Auch auf internationaler Ebene geht es
vor allem um Fragen der zivilen Kontrolle
Die Debatte auf internationaler Ebene zur Rolle der EZ bei der Reform des Sicherheitssektors bestätigt weitgehend den hier vertretenen Ansatz. Der Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD widmet dem Sicherheitssektor ein Kapitel seiner Ende 2001 erschienenen Richtlinien "Helping Prevent Violent Conflicts". Darin wird eine vorsichtige Position vertreten, nach der die Gewährleistung von Sicherheit vorrangig als eine Komponente von Good Governance und die Reform des Sicherheitssektors als nur ein Element unter vielen zu verstehen ist. Reformen, so der DAC, sollen vor allem dazu dienen, den Sicherheitssektor so zu organisieren, dass er den Normen und Prinzipien von Good Governance entspricht. Die wichtigsten Empfehlungen des DAC sind: Konversion der Rüstungsindustrie, Stärkung der zivilen Kontrolle der Polizei, Polizei- und Justizreformen, Demobilisierung.
Guatemala: Gegen die Straffreiheit des Militärs
In Guatemala stellen die ungesühnten Menschenrechtsverletzungen durch das Militär ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial dar. Im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) entsandte Friedensfachkräfte des DED bieten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen methodische und juristische Beratung zum Umgang mit dem Problem und regen, z. B. durch Workshops, die öffentliche Debatte an. Ziel des Vorhabens ist es, Hilfestellung bei der Aufarbeitung der Verbrechen des Bürgerkriegs zu leisten. (Zur Straflosigkeit siehe auch den Beitrag von Kai Ambos in E+Z 1997:5/6, S. 142-143.)
Freilich haben die Diskussionen im DAC auch deutlich gemacht, dass es unterschiedliche Einschätzungen bei den Gebern darüber gibt, in welcher Form Reformen des Sicherheitssektors unterstützt werden sollten. So besteht beispielsweise keine Einigkeit darüber, ob die Unterstützung bestimmter Maßnahmen wie die Analyse der Rolle der Sicherheitskräfte in einem Land oder die Stärkung der zivilen Kontrolle des Militärs als offizielle Entwicklungshilfe (ODA) angerechnet werden dürfen. Im DAC-Netzwerk zu Konfliktprävention hat sich daher eine Arbeitsgruppe gebildet, die bis nächstes Jahr Leitlinien für Reformen des Sicherheitssektors erarbeiten soll.
Auch die Mitteilung der EU-Kommission zur Konfliktprävention vom April 2001 enthält Überlegungen zur Reform des Sicherheitssektors. Die Vorschläge decken sich weitgehend mit den Vorstellungen des DAC: rechtsstaatliche Aus- und Fortbildungsprogramme für Sicherheitskräfte, Umverteilung militärischer Ressourcen zugunsten des zivilen Sektors.
Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) werden derzeit Kapazitäten für den Einsatz von Zivilpolizei in internationalen Missionen aufgebaut; die Vorgaben für solche Einsätze müssen möglichst eng mit den Aufgaben und Instrumenten der EZ abgestimmt werden. Im Rahmen der Peacekeeping-Operationen der NATO auf dem Balkan wurde die Erfahrung gemacht, dass die öffentliche Sicherheit sich erhöht, wenn Zuständigkeit und Verantwortung möglichst rasch von militärischen auf zivile Organisationen übergehen. Auch dabei kann die EZ unterstützend wirken.
Bei einem im Mai 2001 in Bonn von BMZ und GTZ gemeinsam veranstalteten Fachgespräch zum Thema Reform des Sicherheitssektors (s. E+Z 2001:6, S. 201) stimmten die Teilnehmer - Vertreter des BMZ und anderer Ministerien, der Politischen Stiftungen, der Durchführungsorganisationen, von Forschungseinrichtungen und NROs - darin überein, dass eine Voraussetzung für erfolgreiche Reformen die enge Zusammenarbeit aller beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure und die Nutzung von Synergieeffekten ist. Zudem müsse bei der Unterstützung von Reformen der enge Zusammenhang mit dem entwicklungspolitischen Schwerpunkt "Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung" beachtet werden, in dem die Themen Good Governance und Menschenrechte sowie Rechts- und Justizwesen angesiedelt sind.
Nikaragua: Polizei und
geschlechtsspezifische Gewalt
Wie in vielen anderen Ländern ist auch in Nikaragua deutlich geworden, dass vor allem Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, von der Polizei unangemessen behandelt und nicht ausreichend geschützt werden. Die nikaraguanische Polizei war bislang auf diese Form der Gewalt unzureichend vorbereitet und generell nicht ausreichend sensibilisiert gegenüber genderspezifischen Problemen. Im Rahmen eines GTZ-Projekts wurden daher genderbezogene Reformen innerhalb der Polizei durchgeführt mit dem Ziel, die Beamten stärker für das Thema Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren. Dabei handelte es sich nicht um isolierte Polizeiberatung, vielmehr waren die Reformen integriert in ein umfassendes Frauenförderungsprojekt. Dieser Ansatz hat sich als sehr erfolgreich erwiesen; die in Nikaragua durchgeführten Reformen bei der Polizei haben inzwischen Modellcharakter in Lateinamerika.

Ansatzpunkte für eine deutsche EZ
im Sicherheitssektor
Hervorgehoben wurde auf der Tagung die wichtige Rolle der Politischen Stiftungen: Diese arbeiten teilweise schon lange auf dem Gebiet des Sicherheitssektors und haben als nichtstaatliche Einrichtungen Möglichkeiten, die der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit nicht offenstehen (zur Arbeit der Friedrich-Naumann-Stiftung siehe den Beitrag von Anja Berhorst in diesem Heft).
Eine wichtige Aufgabe staatlicher EZ sei es, so ein weiteres Ergebnis des Fachgesprächs, auf der Grundlage ihrer landesspezifischen Kenntnisse die Maßnahmen anderer Ressorts, etwa des Auswärtigen Amts, zu begleiten. Interessante Möglichkeiten bieten in diesem Zusammenhang beispielsweise einige Weiterentwicklungen im Kursangebot der DSE, etwa das Programm "Verhandlungen und Arbeitstechniken in der Krisenprävention" in der Fortbildung von Diplomaten.
"Ownership" ist auch und vor allem für die EZ im Sicherheitssektor oberstes Gebot. Das Partnerland beziehungsweise die nichtstaatliche Partnereinrichtung müssen ihren Bedarf an Unterstützung klar artikulieren und damit unter Beweis stellen, dass politischer Wille zu Veränderungen und Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorhanden sind. Weitere Entscheidungskriterien sind das Erfordernis einer Zusammenarbeit und die Erfolgsaussichten. Erforderlich ist eine Zusammenarbeit dann, wenn z. B. Defizite bei der rechtsstaatlichen Einbindung des Sicherheitssektors bestehen oder die Sicherheitssituation so schlecht ist, dass sie ein Entwicklungshemmnis darstellt. Für den Erfolg maßgeblich ist neben der Reformbereitschaft des Partnerlands die Einbettung von Maßnahmen im Sicherheitssektor in ein sektorübergreifendes Länderkonzept. Für eine umfassende und nachhaltig wirksame Reform des Sicherheitssektors müssen unter Umständen zunächst mögliche Konfliktakteure erfasst werden, um ein klares Bild der Sicherheitssituation zu erhalten.
Wer die Auswüchse von Kriminalität, "privatisierter Gewalt" oder brutale Übergriffe von Sicherheitskräften, wie sie in vielen Entwicklungsländern an der Tagesordnung sind, erlebt hat, der sieht, dass die EZ sich diesem Thema stellen muss. Es ist daher richtig, dass die deutsche wie auch die internationale Entwicklungspolitik an Konzepten für Reformen des Sicherheitssektors arbeiten. Doch das Thema ist heikel, und Fehler der Vergangenheit müssen vermieden werden. Das unbestreitbare Erfordernis zu handeln muss daher behutsam in praktische Politik umgesetzt werden. Es gibt bereits viele Ansätze, die erfolgversprechend sind und an die mit Sensibilität und Augenmaß angeknüpft werden kann.
Literatur:
Armutsbekämpfung - eine globale Aufgabe (Aktionsprogramm 2015). Bonn, BMZ 2001
Reform des Sicherheitssektors in Entwicklungsländern. Eschborn, GTZ 2000
The DAC Guidelines "Helping Prevent Violent Conflict". Paris, OECD/DAC 2001
Mitteilung der Kommission zur Konfliktprävention. Brüssel, Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2001
MR Adolf Kloke-Lesch ist Leiter des BMZ-Referats 304 "Außen- und Sicherheitspolitik; Friedensentwicklung und Krisenprävention; Menschenrechte; Forschung".
RDin Marita Steinke ist Referentin in diesem Referat.
kloke@bmz.bund.de; steinke@bmz.bund.de

E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)
Redaktionsanschrift:
E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Postfach, D-60268 Frankfurt
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