E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 02, Februar 1999,
S. 45-47)

Ach Europa !
Für einen aktiveren deutschen Beitrag zur europäischen Entwicklungspolitik
Hans-Joachim Preuss/Klaus Wardenbach

Die Bundesregierung hat für das erste Halbjahr 1999 den Vorsitz
in der EU, das BMZ den in der Konferenz der Entwicklungsminister. Welche
Schwerpunkte die neue Ministerin dabei setzen will, hat sie auf einer Pressekonferenz
am 8. Januar in Bonn deutlich gemacht (s. S. 50).
H.-J. Preuss und K. Wardenbach nehmen die dort vorgetragenen Planungen auf
und argumentieren, die entscheidende Schwäche der EU-Entwicklungspolitik
sei bisher gewesen, daß sie die Politiken der fünfzehn beteiligten
Geber nicht koordiniert habe - daß es zumeist bei unfruchtbarem Nebeneinander
oder Gegeneinander geblieben sei. Sie sehen die Herausforderung an die deutsche
Präsidentschaft darin, die Begriffe Koordination, Komplementarität
und Subsidiarität mit Leben zu erfüllen.
Im Januar 1999 hat die Bundesrepublik Deutschland turnusgemäß
für sechs Monate den Vorsitz im Ministerrat der Europäischen Union
übernommen. Üblicherweise nutzen die Mitgliedsregierungen der
EU diese periodisch wiederkehrende Chance, um die europäische Politik
mit einer jeweils eigenen Note zu versehen und Projekte voranzubringen,
die aus Sicht der nationalen Ministerien wichtig sind.
Welche neuen Akzente die neue Bundesregierung im Bereich der Entwicklungspolitik
setzen will, ist bisher nicht zu erkennen. In dem äußerst knapp
gehaltenen Abschnitt hierzu in den im Dezember 1998 vorgestellten "Ziele(n)
und Schwerpunkte(n) der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen
Union" (auf der Homepage des Auswärtigen Amtes) betont sie vor
allem das Prinzip der Komplementarität und hält sich ansonsten
mit Allgemeinplätzen bedeckt. Das BMZ ist seit dem Regierungswechsel
für die europäische Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten
zuständig, hat aber noch keine deutlichen Schwerpunkte benannt.

Kontinuität wäre Stillstand
Die Antwort auf die Frage nach den notwendigen Akzentsetzungen in der
europäischen Entwicklungspolitik dürfte dem BMZ derzeit schwer
fallen. Von substantiellen Vorbereitungen des Hauses auf die anstehende
Ratspräsidentschaft war im Sommer 1998, in der Vorwahlzeit, kaum etwas
zu spüren. Es wäre daher zuviel erwartet, nach Jahren europapolitischer
Enthaltsamkeit dem BMZ nun binnen weniger Monate den großen Wurf abzuverlangen.
In der zwangsläufigen Bescheidenheit liegt aber auch die Chance, die
kommenden Monate als Auftakt eines offensiven, beständigen deutschen
Engagements für die Gestaltung der europäischen Entwicklungspolitik
zu nutzen. Kontinuität in diesem Politikfeld wäre Stillstand.
Welche Strategie bietet sich in dieser Situation an? Es sollte nicht
so sein, wie es Paul Watzlawick in seiner "Anleitung zum Unglücklichsein"
beschreibt, daß man sich mit dem Hinweis auf den hohen Anspruch den
Mühen der Ebene entzieht, denn: "Wenn das Ziel in weiter Ferne
liegt, begreift auch der Dümmste, daß der Weg dorthin lang und
beschwerlich und die Reisevorbereitungen umfassend und zeitraubend sind."
Jeder wird verstehen, daß die Vorbereitungen Zeit brauchen - aber
man muß mit ihnen beginnen. Dabei könnte der Hinweis nützlich
sein, daß es die europäische Entwicklungspolitik nur stärken
kann, wenn die Grundsätze der Komplementarität, der Subsidiarität
und der Koordination belebt werden, und wenn sie nicht nur auf die Entwicklungspolitik
der Europäischen Union, sondern auch auf die ihrer Mitglieder bezogen
werden. Dies ist eine langfristige und langwierige, aber eine lohnende Aufgabe,
wenngleich spektakuläre Erfolge in dieser Legislaturperiode nicht zu
erwarten sind.

Komplementarität
Verankert ist der Grundsatz der Komplementarität in Artikel 130
u des Maastrichter Vertrages. Dort wird ausgeführt, daß die Entwicklungspolitik
der EU eine "Ergänzung" der entsprechenden Politik ihrer
Mitgliedstaaten darstellen soll. Anhänger einer primär nationalen
Entwicklungszusammenarbeit, wie der Amtsvorgänger von Ministerin Wieczorek-Zeul
im BMZ, Carl-Dieter Spranger, konstruieren aus dieser Formulierung gerne
die Bestimmung einer "Nachrangigkeit" der EU-Politik, die erst
da eingreifen soll, wo die Mitgliedstaaten allein nicht mehr weiterkommen.
Spranger bestritt in einem Interview mit dem Bonner Generalanzeiger gar
die Existenzberechtigung einer eigenen EU-Entwicklungspolitik: "Ich
sehe nichts, was wir mit dem Geld, das wir der EU für ihre Entwicklungspolitik
geben - das sind 30 Prozent des Gesamtetats -, nicht auch wirkungsvoll auf
bilateraler Ebene machen könnten."
Tatsächlich geht es jedoch beim Komplementaritätsprinzip nicht
um die Kopie dessen, was bereits von einzelnen Ländern bilateral realisiert
wird, sondern um wichtige, ergänzende Beiträge, die die Mitgliedstaaten
aus verschiedenen Gründen nicht leisten können. Auf eine sehr
wichtige Funktion hat Stefan Brüne (1995) hingewiesen, wenn er schreibt,
" ... daß die repräsentativen Demokratien des Westens aus
innenpolitischen Gründen dazu neigen, binnenwirtschaftlich unerwünschte
Konflikte zu externalisieren". So wäre es zum Beispiel möglich,
entwicklungspolitisch wichtige, aber innenpolitisch umstrittene Projekte
über die EU zu vereinbaren, anstatt die nationale Entwicklungspolitik
der Kritik auszusetzen.
Bislang werden aber nur 17% der gesamten EU-Leistungen direkt über
die Kommission abgewickelt. Der Löwenanteil der vom Entwicklungsausschuß
der OECD für 1996 errechneten Gesamtmittel in Höhe von 36,7 Milliarden
US-Dollar wurde - ohne Koordination durch die EU - in Verantwortung der
Einzelstaaten ausgegeben (OECD/DAC 1998). Mangelnder Einfluß auf die
Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit der EU und die Befürchtung
von Mitgliedsländern, das eigene Profil in den jeweiligen Partnerländern
werde verwischt, lassen hierbei keinen raschen Umschwung erwarten.
Statt dessen wäre ein schrittweiser Ansatz denkbar. So könnte
ein Finanzierungsmodell Anwendung finden, das sich bereits in der internationalen
Agrarforschung bewährt hat: Regierungen, die zu einem weitgehenden
Verzicht auf den Einfluß auf Einzelmaßnahmen bereit sind, leisten
die Hauptbeiträge zu einem Kernfonds, der die "Grundlast"
der abgestimmten Länderprogramme abdeckt; die anderen je nach politischer
Bereitschaft. Für die Empfängerländer wäre dies bereits
eine "europäische" Maßnahme; insbesondere bei "problematischen"
Partnern könnten die Mitgliedsregierungen auf diese Weise die Verantwortung
für die Unterstützung externalisieren, gleichzeitig aber qua EU
den Fuß in der Tür behalten.
Sogenannte "restricted-core"-Beiträge, die zweite Stufe,
entsprächen zwar dem vereinbarten Rahmenprogramm für ein Entwicklungsland,
gäben dem einzelnen Geber aber die Möglichkeit einer bilateralen
Vereinbarung, um den eigenen Beitrag im Empfängerland deutlich zu machen
- dies kann unter Umständen für die politische Akzeptanz wichtig
sein.
Schließlich wären als dritte Option "special projects"
offen für die sehr eigenständige Ausgestaltung bilateraler Beziehungen
zwischen einem Mitgliedsland der EU und einem Partnerland. Das vorgeschlagene
Modell entspricht sicher nicht den Maximalforderungen europäischer
Entwicklungspolitiker; es wäre aber ein Einstieg in größere
gemeinsame Länderprogramme.

Subsidarität
Im Amsterdamer Vertrag, der (nach seinem voraussichtlichen Inkrafttreten
im Frühjahr 1999) die Grundlagen für eine vertiefte "Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik"der EU legen soll, wird einer Europäisierung
der Entwicklungspolitik keine besondere Beachtung zuteil. Entwicklungspolitik
ist auch hier eine quantité négligeable, die nur einmal
(bei der Änderung des Artikels C, Absatz 2) im Abschnitt III über
die zu schaffende "effiziente und kohärente Außenpolitik"
indirekt erwähnt wird. Aus unmittelbar entwicklungspolitischer Sicht
hat der Amsterdamer Vertrag, sieht man von der Aufwertung der Mitentscheidungsrechte
des Europäischen Parlaments einmal ab, also nichts Neues zu bieten.
Statt dessen führten die Debatten im Vorfeld des Vertragsabschlusses
zur Aufwertung eines neuen Modeworts in den europapolitischen Debatten:
der Subsidiarität.
Dieses ursprünglich der katholischen Soziallehre entlehnte Prinzip
besagt, daß die höhere, fernere Ebene nur regeln soll, was die
niedrigere, den Menschen nähere Ebene nicht bewältigen kann: eine
normativ beladene, vertikale Komplementarität. Übertra- gen auf
Europa, sollte das Prinzip der Subsidiarität die wuchernden Machtansprüche
der Brüsseler Bürokratie beschränken. Natürlich wurde
Subsidiarität auch von all jenen gerne ins Feld geführt, die die
Macht der Nationalstaaten gegen Europa erhalten oder sogar weiter ausbauen
wollten.
Obwohl die Gefahr der Förderung von einzelstaatlichen Egoismen besteht,
und obwohl der heutige Bundespräsident Roman Herzog (1975) das Subsidiaritätsprinzip
in einem seiner früheren Werke für nur bedingt mit dem Grundgesetz
vereinbar erklärte, ist das Subsidiaritätsprinzip einer der Schlüssel
für eine stärkere Verankerung der europäischen Idee auch
in der Entwicklungspolitik. Europäisierung darf nicht - wie in der
Warenwelt des Binnenmarktes - ein Synonym für Standardisierung und
Nivellierung werden. Nur wenn die Vielfalt der Kulturen und Lebensentwürfe
in der Einheit von Wirtschaft und Währung fortbestehen kann, haben
die Lenker der EU eine Chance auf nachhaltige, aktive Unterstützung
durch ihre Bürger.
Das Subsidiaritätsprinzip fordert den Vorrang für bürgernahe
Institutionen und eine enge Abstimmung und Aufgabenteilung der verschiedenen
Ebenen. Die übergeordnete Ebene, die Europäische Kommission, muß
also dort aktiv werden, wo der Einfluß der Einzelstaaten alleine nicht
ausreicht, um entwicklungsfreundliche Politiken zu erzwingen, z. B. bei
Weltbank/IWF, WTO und G7/G8. Das Prinzip entwicklungspolitischer Komplementarität,
verstanden als gegenseitige Ergänzung, fordert ebenfalls eine enge
Abstimmung aller Akteure.
Der Maastrichter Vertrag sieht die EU nicht als fünftes Rad an einem
ansonsten problemlos dahinfahrenden Wagen. Wenn eine europäische Entwicklungspolitik
als harmonisches Ganzes entstehen soll, dann sind auch die Mitgliedstaaten
aufgefordert, sich enger aufeinander zu beziehen. Ein Konzert wird nur ein
Erfolg, wenn alle Musiker zusammenspielen. Sensibilität der Orchestermitglieder
füreinander erleichtert das Zusammenspiel, ab einer gewissen Größe
wird aber auch ein Dirigent unerläßlich. Seit dem Maastrichter
Vertrag kann die Europäische Kommission diese Dirigentenrolle in der
Entwicklungspolitik beanspruchen. Die Rolle eines Dirigenten freilich, der
mehr sein sollte als der Zuchtmeister einer Militärkapelle.

Koordination
"Ziel des deutschen Vorsitzes ist es, das Profil und die Wirksamkeit
der europäischen Entwicklungszusammenarbeit entscheidend zu verbessern",
schreibt die Bundesregierung in ihrem Programm für die deutsche EU-Präsidentschaft.
Im Interesse der Armen in den Ländern des Südens kann diese Zielsetzung
natürlich nur vehement begrüßt werden. Aber: Wer die Wirksamkeit
der EU-Entwicklungszusammenarbeit erhöhen will, muß auch bereit
sein, die Ziele und Maßnahmen der eigenen Politik besser mit denen
der europäischen Partner abzustimmen.
Artikel 130 x des Maastrichter Vertrags fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten
ausdrücklich dazu auf, ihre Politiken zu koordinieren und ihre Hilfsprogramme
aufeinander abzustimmen. Der EU-Kommission wird hierzu eine Art Initiativrecht
eingeräumt. Aber auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Maastrichter
Vertrags gibt es in Europa real immer noch 16 unterschiedliche Entwicklungspolitiken
(von 15 Mitgliedstaaten plus Kommission), die sich in der Projektarbeit
vor Ort teilweise sogar Konkurrenz machen. Zwar liegen seit 1993 Beschlüsse
des Ministerrats zu einer verstärkten Koordinierung in vier Sektoren
und in sechs Ländern vor; zwar gab es in den vergangenen Jahren mehrere
Pilotprojekte der Kommission zu einer besseren operationellen Koordinierung,
zum Beispiel in Bangladesch, Peru und Äthiopien; zwar war die operationelle
Koordinierung erneut Thema auf der bislang letzten Sitzung des Entwicklungsministerrats
am 30. November 1998 in Brüssel, wo auch die Rolle der lokalen Regierungen
im Süden zur Sprache kam. Aber real treten die Bemühungen um eine
bessere Koordinierung der EU-Entwicklungspolitik auf der Stelle.
Notwendig wäre eine neue Initiative der Bundesregierung, um nicht
nur die operationelle, sondern auch die politische Koordinierung voranzutreiben.
Natürlich erwartet niemand Patentrezepte, aber es müßte
schon etwas mehr sein als ein weiterer Pflichtpunkt auf der Agenda des nächsten
Entwicklungsministerrats, der nur zu einer weiteren Resolution und damit
zum weiteren Anwachsen des Papierbergs führt. Ohne eigene Vorleistungen,
ohne einen zumindest teilweisen Verzicht auf nationalstaatliche Souveränität
werden auf diesem Gebiet keine Fortschritte zu erzielen sein.

Rolle der
Nichtregierungsorganisationen
Komplementarität und Subsidiarität beziehen sich nicht nur
auf das Verhältnis der EU-Kommission zu den Einzelstaaten. Das Prinzip
der Komplementarität muß auch für die Abstimmung zwischen
den EU-Mitgliedstaaten gelten, und für die zwischen staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo ein solches
Zusammenwirken mehr ausrichten kann als isoliertes Agieren. So können
Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - Unterstützung von
Selbsthilfegruppen, Kreditinitiativen, Vermarktungsgenossenschaften etc.
- von lokalen Nichtregierungsorganisationen (NROs) durchgeführt und
von ihren externen Partnern gefördert werden; andererseits wären
wichtige Rahmenbedingungen - Fragen des Bodenrechts, die Finanzsystementwicklung,
die Schaffung von Markttransparenz - durch staatliche Akteure zu schaffen.
Aus dem Subsidiaritätsprinzip läßt sich ableiten, daß
die staatliche Entwicklungszusammenarbeit nur Aufgaben übernehmen soll,
die von der Zivilgesellschaft, von Organisationen der Selbst- und Nächstenhilfe
der Staatsbürger, nicht wahrgenommen werden können. Priorität
sollte also denjenigen Organisationen zukommen, die die größte
Nähe zu den Bürgern in Nord und Süd haben: den Nichtregierungsorganisationen.
Auch dann bliebe noch genug Raum für staatliche Agenturen, denn keine
NRO käme zum Beispiel auf die Idee, ein Sektor- investitionsprogramm
durchführen zu wollen. Durch verstärkte Mitwirkung bei der Projektdurchführung
und der politischen Koordination erhöhen sich natürlich auch die
Anforderungen an die NROs selbst. Ihre Arbeit muß politischer werden
als bisher; und sie müssen für eine bessere Koordination und Komplementarität
ihrer Arbeit untereinander und mit anderen gesellschaftlichen Gruppen sorgen.
Was die Projektfinanzierung und -durchführung betrifft, muß
die EU-Kommission sich auch fragen lassen, ob sie weiterhin nur als zusätzlicher
Entwicklungshilfegeber neben die Mitgliedstaaten treten will, oder sich
besser auf politische Koordinierung und die Finanzierung weniger übergreifender
und eventuell auch innenpolitisch in den Mitgliedstaaten schwer vermittelbarer
Projekte konzentriert. Eine bessere Koordinierung der europäischen
Entwicklungspolitik kann nicht heißen, daß die EU-Kommission
Direktiven ausgibt und damit NROs und nationale Agenturen zu bloßen
Befehlsempfängern degradiert. Brüssel soll nicht zur alleinigen
Entscheidungsinstanz im Sinne von Zentralisierung und Gleichschaltung werden,
Brüssel soll nur den Ort bezeichnen, an dem einvernehmlich Entscheidungen
aller Akteure getroffen werden. Die EU braucht eine Entwicklungszusammenarbeit
aus einem Guß, aber nicht aus einer Hand. Eine eigene Durchführungsagentur
(und damit eine neue Entwicklungsbürokratie) in Brüssel zu schaffen,
ist überflüssig, wahrscheinlich sogar schädlich. Nicht durch
technokratische Normierung und Zentralisierung, sondern nur durch verstärkte
Zusammenarbeit und breite Partizipation kann eine wirkliche europäische
Entwicklungszusammenarbeit entstehen.

Europa ist möglich
In seiner Aufsatzsammlung "Ach Europa!" läßt Hans
Magnus Enzensberger den Historiker Burckhardt so zu Wort kommen: "Tödlich
für Europa war immer nur eines - das erdrückende Machtmonopol
eines Staates, möge es von innen oder von außen kommen. Jede
nivellierende Tendenz, sei sie politisch, religiös oder sozial, ist
für unseren Kontinent lebensgefährlich. Was uns bedroht, ist die
Zwangseinheit, die Homogenisierung; was uns rettet, ist unsere Vielfalt."
Die Prinzipien Komplementarität, Subsidiarität und Koordination
sind, so erstaunlich es klingen mag, Garanten der Vielfalt: Ginge es vorrangig
um eine Nivellierung der europäischen Entwicklungspolitiken, wäre
es nicht nötig, an solchen Grundsätzen festzuhalten. In diesem
Sinne kann die deutsche Entwicklungspolitik einen wichtigen Impuls zur Gestaltung
des gemeinsamen entwicklungspolitischen Rahmens für vielfältige
und innovative Entwicklungsbeiträge leisten: durch langfristig angelegtes,
an den Prinzipien des Maastrichter Vertrags anknüpfendes Engagement
bei weitestgehendem Verzicht auf die Demonstration finanzieller Macht. Europa
ist möglich.
Quellen:
Stefan Brüne: Europas Entwicklungspolitiken. Anspruch, Zielkonflikte,
Interessen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zu Das Parlament,
Heft B29/95, S. 30-39
Hans Magnus Enzensberger: Ach Europa! Wahrnehmungen aus sieben Ländern.
Mit einem Epilog aus dem Jahre 2006. Frankfurt/M. 1987
Roman Herzog: Subsidiaritätsprinzip, in: Hermann Kunst, Roman Herzog,
Wilhelm Schneemelcher (Hg.): Evangelisches Staatslexikon. Stuttgart 1975,
S. 2592-2598
OECD/DAC: Politik und Leistungen der Mitglieder des Ausschusses für
Entwicklungshilfe. Entwicklungszusammenarbeit. Bericht 1997. Paris 1998
Carl Dieter Spranger: Die EU muß belegen, daß sie besser
ist als wir, in: General-Anzeiger, Bonn, 2. 2. 1998
Paul Watzlawick: Anleitung zum Unglücklichsein. München 1983
Dr. Hans-Joachim Preuss ist Mitarbeiter der Deutschen Welthungerhilfe
(DWHH), Klaus Wardenbach ist Mitarbeiter des Verbands Entwicklungspolitik
deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO). Beide arbeiten in Bonn.

E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)
Redaktionsanschrift:
E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Postfach 100 801, D-60008 Frankfurt
|