E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 3, März 2001,
S. 96)

Fusion von DSE und CDG
Gründung einer "Deutschen Gesellschaft für Internationale Bildungszusammenarbeit"

Im Koalitionspapier vom November 1998 hatten die Parteien vereinbart, die Zahl der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen durch Zusammenlegung zu reduzieren. Im August 1999 wurde auf der Leitungsklausur des BMZ beschlossen, die Möglichkeiten für eine Zusammenführung der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung mit der Carl-Duisberg-Gesellschaft prüfen zu lassen. Den Prüfungsauftrag erhielt das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik, mit Thomas Kampfmeyer als Hauptgutachter, und für den betriebswirtschaftlichen Teil die PwC Deutsche Revision. Der Bericht (XXVII+147+36 Seiten) wurde am 15. Dezember vorgelegt unter dem Titel: "Positionsbestimmung der künftigen Aus- und Fortbildung / Dialog in der deutschen EZ und Auswirkungen auf die institutionellen Strukturen von CDG und DSE". Die wichtigsten Vorschläge des Gutachtens werden im Folgenden zusammengefasst.
Die Überlegungen, die am Anfang der Untersuchung standen, waren folgende: Die Steuerung von zwei parallelen Organisationen durch das zuständige BMZ-Referat 307 ebenso wie ein zweifacher Verwaltungsapparat verursachen unnötigen Arbeitsaufwand und vermeidbare Kosten. Dazu kamen (in einem Evaluierungsbericht ausgesprochene) Zweifel an der entwicklungspolitischen Relevanz der Arbeit von DSE und CDG, die noch bekräftigt wurden durch die Beobachtung, dass beide nur geringe Beiträge zur projektbezogenen Aus- und Fortbildung in TZ und FZ leisten.

"Große Lösung"
Die Gutachter haben vier verschiedene Szenarien für eine engere Zusammenarbeit erwogen, am Ende aber als "große Lösung" eine völlige Verschmelzung zur "Deutschen Gesellschaft für Internationale Bildungszusammenarbeit" (GIB) vorgeschlagen. Allerdings sollen auch die eingeführten Namen DSE und CDG wegen ihres hohen Wiedererkennungswerts beibehalten werden. Die GIB soll in Form einer gemeinnützigen GmbH gegründet werden, mit dem Bund als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter. Minderheitsbeteiligungen könnten von Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen) und von Wirtschaftsverbänden (z. B. vom BDI) wahrgenommen werden. Durch eine starke Vertretung der Mitarbeiter im Aufsichtsrat soll dem "Ownership"- Konzept Rechnung getragen werden. Hier könnten auch andere entwicklungspolitische Organisationen (etwa KfW und GTZ) sowie die NROs vertreten sein.
Mit dem neuen Namen wird der Begriff der "Bildungszusammenarbeit" (BZ) eingeführt. Zwar gibt es bei keinem anderen bilateralen Geber ein ähnliches nicht-projektgebundenes Leistungsangebot im Aus- und Fortbildungsbereich; als Modell bot sich jedoch das World Bank Institute (WBI) an, das 1999 durch Zusammenlegung des Economic Development Institute und des Learning and Leadership Centre der Weltbank entstand.
Darüber hinaus ist, wenn die BZ künftig einen größeren Beitrag zur Entwicklung der Partnerländer leisten soll, auch eine engere Integration mit TZ und FZ erforderlich; u. a. sollte die GIB "künftig an der konkreten Formulierung von Schwerpunkten auf der Ebene der Länderprogrammierung beteiligt sein". Ein "ganzheitlicher EZ-Ansatz" ist gefordert, bei dem "die Trennung zwischen projektfreier und projektbezogener BZ" aufgehoben wird. Das ist ein starkes Votum für gemeinsame Programmplanung aller EZ-Bereiche, das über die Praxis im Rahmen der bisherigen Kooperationsverträge hinausgeht. Ziel ist dabei auch, die Lücken in den "Lernkreisläufen zwischen operations', research' und training' zu schließen".

Programmnachfrage und -angebot
Bedarf und Nachfrage besteht bei den Partnerländern heute nicht mehr so sehr im Bereich der Primärqualifikation, diese kann inzwischen weitgehend an Ort und Stelle erworben werden. Wo es noch solche Programme gibt, sollen sie auslaufen. Stattdessen versteht sich "die Fort- und Weiterbildung (...) immer mehr als Instrument der internationalen Personalentwicklung, sie wird zunehmend politischer und etabliert sich als eine zentrale Komponente des institution building'. Dialog und Erfahrungsaustausch gewinnen als eigenes Maßnahmefeld kontinuierlich an Bedeutung und sind Teil eines dynamischen Prozesses der Bildung internationaler Netze."
Damit kommt es zu einem neuen Gleichgewicht zwischen Fortbildungsmaßnahmen, die in den Partnerländern, und solchen, die hier stattfinden; Deutschland als Lernort gewinnt neu an Relevanz. Von besonderer Bedeutung ist dies für den "hochrangigen Politikdialog", wie er vor allem durch das Entwicklungspolitische Forum der DSE gepflegt wird. Allerdings bleibt Capacity Building, die Unterstützung beim Aufbau von Fortbildungseinrichtungen in den Partnerländern, auch weiter eine wichtige Aufgabe.
Als Gliederung der künftigen Fachstruktur wird im Gutachten vorgeschlagen:
- Gute Regierungsführung;
- Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung;
- Globalisierung, Handels- und Finanzsystem;
- Umwelt, nachhaltige Ressourcennutzung;
- Infrastruktur;
- Sozialpolitik, Bildung, Gesundheit;
- Ländliche Entwicklung, Ernährung.
Neben Fortbildung und Dialog soll als drittem Pfeiler beim Aufbau der GIB (im Gutachten mit dem anatomisch verblüffenden Begriff des dritten Standbeins' bezeichnet) der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit im Inland künftig größere Bedeutung zugemessen werden - ein Arbeitsbereich, in dem sich bisher vor allem die CDG hervorgetan hat. Dieser Bereich soll "künftig die Aufgabe haben, dazu beizutragen, dass sich die deutsche Öffentlichkeit zunehmend als Teil einer globalen Lerngemeinschaft für nachhaltige Entwicklung begreifen lernt, und dass der Abbau von Ausländerfeindlichkeit Bedingung und Ergebnis eines solchen Lernprozesses ist". Dazu müssen künftig auch
Bevölkerungsgruppen erreicht werden, "die nicht von sich aus (...) auf das Informationsangebot der EZ zurückgreifen. Dies muss in enger Abstimmung mit der Arbeit des BMZ-Referats 114 (Informations- und Bildungsarbeit) und nichtstaatlicher Organisationen geschehen. Im Bereich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit würden auch die zentrale Dokumentation, die bestehenden Zeitschriften, das ASA-Programm und das Aktionsgruppen-Programm ihren Platz finden.
Schließlich sollen die "über die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehenden Tätigkeitsfelder der CDG", d. h. vor allem ihre Arbeit im Bereich der Industrieländer und ihre partnerschaftlichen Beziehungen zur Wirtschaft, weitergeführt werden. Dadurch wird anerkannt, dass es heute einen globalen Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern aller Länder und Gesellschaften geben muss, ohne einengende Beschränkung auf die Beziehung zwischen Nord und Süd.

Weiterer Fahrplan
Das Kuratorium der CDG hat am 7. Dezember, das Kuratorium der DSE am 22. Januar beschlossen, den Prozess der Neugründung voranzutreiben, ohne sich dabei alle Vorschläge des Gutachtens im Einzelnen zu eigen zu machen. Am 23. Januar wurde von BMZ, DSE und CDG eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet. Am 1. Februar haben die Geschäftsführer beider Häuser in einem gemeinsamen Schreiben ihre Mitarbeiter von der Beschlusslage informiert, an deren Mitarbeit bei der Neuordnung appelliert und versichert, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen seien. (Das Gutachten spricht von einem Rationalisierungspotential von etwa 75 Stellen, regt aber zugleich an, dies zur Ausweitung der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit zu nutzen.)
Man hofft, bis Anfang 2002 die rechtlichen Grundlagen für die neue Struktur zu schaffen, wobei man sich bewusst ist, wie das Gutachten formuliert, "dass ein zentrales Problem aus der Zusammenfügung unterschiedlicher Unternehmensstrukturen (und Unternehmenskulturen) erwächst". Ein weiteres Problem wird sich aus der Forderung des Gutachtens ergeben, die gesamte Fach- und Verwaltungsstruktur an einem Ort (Bonn oder Köln) zusammenzuführen. Nur das Entwicklungspolitische Forum soll in Berlin bleiben. Andererseits betont das Gutachten, dass auch die neue Organisation eine dezentrale Struktur haben, d. h. in den Bundesländern vertreten sein soll, und dies nicht nur mit der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit. Die praktische Umsetzung der neuen Struktur soll einem "Stufenkonzept" folgen, in einer "sich über mehrere Jahre erstreckenden Sequenz".
Das Verhältnis zum BMZ, das sich jetzt durch kleinteilige Kontrolle auszeichnet, soll künftig durch ein "ziel- und ergebnisorientiertes Führungs- und Steuerungssystem (management by results)" bestimmt werden.

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