E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 7/8, Monat Juli/August, S. 196 -
197)


Regionale und sektorale Schwerpunktbildung in der EZ
Die Arbeit an der neuen Länderliste

Michael Bohnet


Im August 1999 hatte Ministerin Wieczorek-Zeul angekündigt, die Liste der geförderten Länder solle überprüft und reduziert werden. Dies war ein langwieriger Prozess, der vor allem diplomatische Abstimmung erforderte, auch über die Grenzen des Ressorts hinaus. Im Mai dieses Jahres lag eine Liste vor, die im BMZ vorgestellt und im Bundestagsausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit diskutiert wurde.

Abteilungsleiter Michael Bohnet stellt das neue Konzept vor und erläutert die Motive und Kriterien für die Reduzierung der Zahl der geförderten Länder



Die internationalen Beziehungen des 21. Jahrhunderts werden wesentlich davon geprägt sein, inwieweit es gelingt, die Armut weltweit zu bekämpfen, wirksame Hilfe bei akuten Hungersnöten und Katastrophen zu leisten, die Entwicklungsländer beim Aufbau tragfähiger, wirtschaftlicher und sozialer Strukturen zu unterstützen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Fluchtursachen zu beseitigen. Tragende Grundlage ist dabei das Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Die Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen stellt Industrie- und Entwicklungsländer heute in eine Sicherheits- und Verantwortungsgemeinschaft.

Politisch, wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich sind wir enger denn je mit dem Schicksal der Entwicklungsländer verbunden, obwohl wir dies im täglichen Leben oft zu verdrängen versuchen. (Wir leben in einer beschleunigten globalen Gesellschaft, abends hingegen greifen wir zum Buch von Nadolny: „Die Entdeckung der Langsamkeit“.)

Die Sicherung der Zukunft, auch in Europa, erfordert einen globalen Handlungsansatz. Die Entwicklungspolitik stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser globalen Strukturpolitik dar (Global Governance). Dabei sollten wir mit der gebotenen Bescheidenheit die Grenzen dessen sehen, was Entwicklungspolitik erreichen kann, aber auch ihre Chancen nicht unterschätzen.

Entwicklungspolitik ist globale Strukturpolitik mit dem Ziel der Förderung von

  • Menschenrechten und Demokratie;
  • Armutsminderung und sozialer Gerechtigkeit;
  • Umweltschutz und globalem ökologischem Gleichgewicht;
  • wirtschaftlicher Entwicklung und privatwirtschaftlicher entwicklungsorientierter Zusammenarbeit.

Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit ist grundsätzlich am Ziel der Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und ökologischen Verhältnisse im Sinne nachhaltiger Entwicklung zu orientieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt Maßnahmen

  • der Armutsbekämpfung und sozialen Entwicklung, vor allem der Bereitstellung sozialer Grunddienste (Grundbildung, Basisgesundheit einschließlich AIDS-Bekämpfung, reproduktive Gesundheit und Bevölkerungsprogramme, spezielle Ernährungsprogramme, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung);
  • der Schaffung demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen (Förderung der politischen und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, Stärkung der Zivilgesellschaft, Förderung der Dezentralisierung), der Stärkung von Frauenrechten;
  • der Krisenprävention und -bewältigung (Förderung regionaler Kooperationen und Konfliktregelungsmechanismen);
  • der Verbesserung der ökologischen Verhältnisse (erneuerbare Energien, Tropenwaldschutz, integriertes Wasserressourcenmanagement, Bekämpfung der Wüstenbildung);
  • der Förderung sozialmarktwirtschaftlicher Reformprozesse, einschließlich des Finanzsektors.

Die knappen finanziellen und personellen Ressourcen müssen auf Bereiche konzentriert werden, in denen ein Engagement aufgrund unserer Ziele und Interessen besonders erforderlich ist und gleichzeitig die Erfolgsaussichten günstig sind. Deshalb müssen in der Entwicklungspolitik eindeutigere Prioritäten gesetzt werden als bisher.

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist ein zentrales Instrument des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), mit dem wir unseren Anspruch, globale Strukturpolitik mitzugestalten, auf Länderebene konkret verwirklichen wollen.

Unser Ziel ist es, die Signifikanz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit durch eine bessere Verzahnung der bilateralen, multilateralen und der EUEntwicklungspolitik zu steigern. Ein ganzheitlicher Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit (koordinierter Einsatz aller Instrumente) gebietet die Verringerung der Anzahl der Kooperationsländer. Unsere strategische Aufgabe besteht daher darin,

  • regionale Schwerpunkte zu bilden und die Konzentration auf eine geringere Zahl von Ländern voranzutreiben;
  • uns bei der Zusammenarbeit mit einem Partnerland auf wenige Schwerpunkte zu konzentrieren, Schwerpunktstrategiepapiere zu entwickeln und damit den sektorpolitischen Dialog zu intensivieren, sowie die Zahl der Einzelprojekte zugunsten verstärkter Programmbildung zu reduzieren.

Die Notwendigkeit der Konzentration wird auch akzentuiert durch die Haushaltskonsolidierungspolitik der Bundesregierung.

Derzeit gibt es (nach der Definition der OECD) 146 Entwicklungsländer. In den vergangenen Jahren hat Deutschland 118 dieser Länder durch bilaterale öffentliche Entwicklungszusammenarbeit gefördert. Diese Kooperationsländer der Vergangenheit wurden einer Analyse und Bewertung unterzogen. Ergebnis dieses Prozesses war die Konzentration auf 70 Schwerpunktpartnerländer und Partnerländer. Kategorien für die Auswahl der jetzt vorgeschlagenen 70 Länder waren die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Hinblick auf unsere wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Gestaltungsziele und Interessen; unsere Möglichkeiten, einen relevanten Beitrag zu leisten; die Leistungen der anderen bilateralen und multilateralen Geber sowie die internen Rahmenbedingungen im Partnerland im Sinne der fünf BMZ-Kriterien (Beachtung der Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung am politischen Prozess, Gewährleistung von Rechtssicherheit, sozial und ökologisch ausgerichtete marktfreundliche Wirtschaftsordnung, Entwicklungsorientierung des staatlichen Handelns).

Schwerpunktpartnerländer: Hier soll unser gesamtes entwicklungspolitisches Instrumentarium in ausgewählten, möglichst nur drei Schwerpunkten in nennenswertem Umfang zum Einsatz kommen. Für die meisten dieser Länder liegen aufgrund der Intensität der Zusammenarbeit Länderkonzepte vor, für einige wenige sind sie noch zu erstellen. Für Schwerpunktpartnerländer werden nicht nur Länderkonzepte, sondern auch Schwerpunktstrategiepapiere erstellt. Sie dienen der Konkretisierung der konzeptionellen Ausgestaltung der Förderung in einem Schwerpunkt.

Durch die Schwerpunktstrategiepapiere ist der Dialog mit dem Partnerland eindeutig politischer geworden; sie bewirken eine Fokussierung der Vorhaben auf strategische Bereiche. Sie sind die Grundlage für den sektorpolitischen Dialog des BMZ mit dem Partnerland und für die Koordinierung mit den anderen Gebern. Die Schwerpunktstrategiepapiere bilden auch die Grundlage für eine stärkere Bündelung von Projekten zu Programmen. Durch Programme kann unsere Entwicklungszusammenarbeit stärker als bisher strukturbildend wirken. Um es an einem Beispiel zu erläutern: Wenn wir mit einem Land wie Palästina vornehmlich im Wasser- und Abwassersektor zusammenarbeiten, können wir einen intensiveren sektorpolitischen Dialog führen und Einfluss nehmen auf die sektorpolitischen Rahmenbedingungen.

Zu den Schwerpunktpartnerländern zählen u. a.: Ägypten, Jemen, Palästina; Benin, Burkina Faso, Ghana, Mali, Malawi, Mosambik, Südafrika, Tansania, Uganda; Bangladesch, China, Indonesien, Kambodscha, Nepal, Philippinen, Vietnam; Bolivien, Peru.

Partnerländer: Die Arbeit in diesen wird sich möglichst auf einen Schwerpunkt konzentrieren Für diese Länder sind keine Länderkonzepte, wohl aber Schwerpunktstrategiepapiere zu erstellen. Zu den Partnerländern zählen u. a.: Mauretanien, Guinea, Lesotho, Madagaskar, Niger, Tschad; Laos, Mongolei, Thailand; Brasilien, Chile, Mexiko, Kuba; Kirgistan, Usbekistan, Kasachstan; Bulgarien, Rumänien.

Realistischerweise kann bei beiden Ländergruppen eine Konzentration auf weniger Schwerpunkte nur langfristig und in Abstimmung mit den Kooperationsländern sowie mit anderen Gebern erfolgen. Die Konzentration muss deshalb als Prozess betrachtet werden; laufende Vorhaben werden zu Ende geführt.

Die Einordnung eines Landes als Schwerpunktland bzw. Partnerland bedeutet keine Festlegung der Höhe der künftigen Fördermittel des BMZ. Der Unterschied liegt ausschließlich im programmatischen Bereich und in der Intensität der Arbeit.

Ferner wurde eine Liste von potentiellen Kooperationsländern aufgestellt. Mit der Unterscheidung zwischen potentiellen und aktuellen Ländern sollen die Länder auf der Agenda gehalten werden, mit denen z. Zt. keine nennenswerte entwicklungspolitische Zusammenarbeit möglich ist, wo diese jedoch grundsätzlich - bei veränderten Rahmenbedingungen - sinnvoll erscheint. Zu den potentiellen Kooperationsländern zählen u .a.: Syrien, Sudan, Togo, Myanmar, Haiti.

Die Aufteilung der Länder in Schwerpunktpartnerländer, Partnerländer und potentielle Kooperationsländer ist nicht als starr zu begreifen, sondern sollte im Laufe der Zeit mit einer gewissen Flexibilität gehandhabt werden.

Neben der staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit (TZ, FZ) durch GTZ und KfW soll auch die staatliche TZ im weiteren Sinne (DSE, DED, CDG etc.) ihre Strategieplanung an der Liste der Schwerpunktpartnerländer und Partnerländer ausrichten. Für die nichtstaatliche TZ im weiteren Sinne (Stiftungen, Kirchen, private Träger) dient die Länderliste als Orientierung. Dabei gilt, dass ihre Tätigkeit auch in jenen Ländern möglich sein sollte oder auch erwünscht ist, mit denen staatliche TZ oder FZ nicht erfolgt. Insbesondere in den potentiellen Schwerpunktpartnerländern und Partnerländern ist der Einsatz von Kirchen, politischen Stiftungen und privaten Trägern u. U. sinnvoll und nötig.

Die Schwerpunktbildung dient der qua- litativen Verbesserung der Arbeit des BMZ und soll die Wirksamkeit unserer Entwicklungszusammenarbeit erhöhen.

Als Bezugssystem für die regionale Aufteilung werden die Ländergruppierungen entsprechend den fünf Förderregionen zugrundegelegt:

  • Mittelmeerraum, Naher und Mittlerer Osten (2000 entfielen hierauf 25 % der bilateralen öffentlichen Zusagen);
  • Afrika südlich der Sahara (2000: 30 %)
  • Lateinamerika (2000: 12 %)
  • Asien und Ozeanien (2000: 26 %)
  • MOE/NUS-Staaten (2000: 7 %)

Die Strategien für die einzelnen Regionen lassen sich kurz wie folgt skizzieren:
  • Afrika südlich der Sahara: Die Entwicklungsaussichten südlich der Sahara sind sehr unterschiedlich. Krisenländern wie z. B. Sierra Leone, Angola, Demokratische Republik Kongo und Sudan stehen Reformländer gegenüber, z. B. Benin, Mosambik, Mali, Südafrika. Im Zentrum der entwicklungspolitischen Maßnahmen in Afrika steht die Armutsbekämpfung, insbesondere die armuts- und entwicklungsorientierte Umsetzung des Schuldenerlasses für HIPC-Länder (Heavily Indebted Poor Countries) und die Förderung sozialer Grunddienste sowie der Kampf gegen die HIV/AIDS-Epidemie.
  • Mittelmeerraum, Naher und Mittlerer Osten: Die Entwicklungspolitik berücksichtigt die besondere politische Bedeutung dieser Region für Europa und ihr hohes Krisenpotential durch den Islamismus und den Nahostkonflikt. Das entwicklungspolitische Ziel der Krisenprävention und politischen Stabilisierung wird besonders deutlich durch das große Engagement im Wassersektor, auch beim grenzüberschreitenden Wassermanagement.
  • Asien: Neben der umfangreichen Förderung der Infrastruktur spielen hier die Fortsetzung bevölkerungspolitischer Programme sowie die Armutsbekämpfung eine besondere Rolle. Die enge entwicklungspolitische Zusammenarbeit soll die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region auch in unruhigen Zeiten stabilisierend begleiten und in ökologisch und sozial vertretbare Bahnen lenken.
  • Lateinamerika: Hier geht es darum, die begonnenen Demokratisierungs- und Reformprozesse zu fördern. Ziel ist es, Reformanstrengungen in der Sozialpolitik zu unterstützen, ethnische Gegensätze zu überwinden und die Armut zu mindern. Große Bedeutung kommt auch der Unterstützung der Sozial- und Umweltverträglichkeit der Wirtschaftsentwicklung zu, insb. dem Schutz des Tropenwaldes.
  • Mittel- und Osteuropa, Neue Unabhängige Staaten: Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern Südosteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens wird mit dem Ziel der wirtschaftlichen Stabilisierung weitergeführt. Dabei geht es um die Förderung des Übergangs zu Demokratie und Marktwirtschaft in Ländern, die für die politische Stabilität Europas besonders wichtig sind.

Prioritär sind generell die Förderung regionaler Kooperationsansätze zwischen Entwicklungsländern sowie die Unterstützung von Regionalorganisationen in den verschiedenen Kontinenten.

Zentrales Ziel der Entwicklungspolitik ist ein ganzheitlicher Ansatz der Regional- und Länderpolitik. Die Länderkonzepte werden zu einem alle Maßnahmen und Instrumente integrierenden Steuerungsinstrument der Regionalarbeit. Dies schließt die globalen strukturpolitischen Aufgaben, die Kohärenz zu anderen Politikfeldern und die Mitgestaltung im europäischen und multilateralen Bereich ein.


Prof. Dr. Michael Bohnet ist Ministerialdirektor im BMZ und Leiter der Abteilung 2 (Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern und Regionen, bilaterale Zusammenarbeit) und stellvertretender Staatssekretär.



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