Michael Bohnet
Kern der entwicklungstheoretischen Einsichten ist für Michael Bohnet die Forderung, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, also eine Entwicklung, die die Grundbedürfnisse der heutigen Generation befriedigt, ohne die Chancen künftiger Generationen zu mindern. Er beschreibt die Anforderungen, die sich daraus für die Entwicklungspolitik ergeben: ein kohärentes Vorgehen der verschiedenen Akteure, Förderstrategien, die die Lebensbedingungen der Menschen verbessern und zugleich dazu beitragen, den Ausbruch politischer Krisen zu verhindern, sowie die Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen und Wertsetzungen.
Die Geschichte der Entwicklungstheorie ist geprägt durch eine rasche Abfolge partieller Erklärungsansätze. Diese Ansätze hatten alle den Anspruch, die Ursachen von Armut zu erklären, und wagten sich bis in den prognostischen Bereich vor, meist mit magerem Erfolg.
Die Integration dieser Partialtheorien zu einer universalen Entwicklungstheorie ist bis heute nicht gelungen und wird auch in Zukunft nicht gelingen. Franz Nuscheler hat das mit der ihm eigenen Klarheit in seinem Standardwerk über Entwicklungspolitik 1 so ausgedrückt: „Es gibt keinen für alle Kontinente und Ländergruppen mit verschiedenen Strukturproblemen passenden entwicklungstheoretischen Universalschlüssel. Unterentwicklung ist ein komplexer Zustand …, der nicht mit griffigen Formeln erfaßt werden kann. Monokausale Erklärungen, die den Zustand der Unterentwicklung auf einzelne Ursachen zurückführen, bringen allenfalls Halbwahrheiten hervor.“
Nachhaltige Entwicklung
Letztlich müssen wir bekennen, daß wir der konfuzianischen Herausforderung nicht entsprechen, nämlich die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Entwicklung ist ein geistesgeschichtlich und politisch höchst problematischer Begriff, der gemeinhin darauf abzielt, einen Fortschritt einzuführen, der die Menschen materialistisch prägt – nachdem wir selbst unsere traditionelle Spiritualität sozusagen an der Kasse abgegeben haben.Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten: Entwicklungspolitik kann Menschen in Not helfen, vielleicht sogar Schneisen in das Meer des Elends schlagen – aber die Voraussetzung ist, daß ihre Lösungsansätze in der Geschichte und Kultur der betroffenen Menschen verankert sind.
Vielleicht gewinnt deshalb das Rio-Konzept der nachhaltigen Entwicklung weltweit so stark an Attraktivität. Nachhaltige Entwicklung wird definiert als eine Entwicklung, die die Grundbedürfnisse der heutigen Generation erfüllt, ohne die Fähigkeiten zukünftiger Generationen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, zu unterhöhlen. Eine global nachhaltige Entwicklung setzt voraus, daß drei zentrale Ziele verfolgt werden: produktives Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit. Als ordnungspolitischer Rahmen für das neue Entwicklungsparadigma bieten sich rechenschaftspflichtige, demokratische Systeme und marktorientierte Wirtschaftsordnungen an, die sich zu sozialer und ökologischer Verantwortung bekennen und daher einen handlungsfähigen Staat voraussetzen.
Die Wissenschaft bleibt gefordert, die aus dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung abzuleitenden Konsequenzen für unseren Lebensstil und für unsere Zivilisationsformen zu untersuchen, die Kurt Biedenkopf vor kurzem so beschrieben hat: „Wenn … technisch-naturwissenschaftliche Entwicklungen bestimmen, was Fortschritt ist, dann kann das Fortschrittskonzept keine Kriterien für die Begrenzung der Expansivität des Materiellen liefern. Die Expansivität selbst ist das Konzept. Damit steht unsere Industriegesellschaft einer Aufgabe gegenüber, für die es in ihrer bisherigen historischen Entwicklung kein Vorbild gibt: sie muß selbst eine inhaltliche Begrenzung ihrer Handlungsspielräume finden. Begrenzung in diesem Sinne heißt: Sie muß ihr gesellschaftliches und industrielles Handeln in einer Weise begrenzen, die enger ist als die Grenze, welche ihr durch ihr jeweiliges tatsächliches technisch-wissenschaftliches Können gezogen ist. Eine Begrenzung durch Einsicht in die Notwendigkeit. Letztlich geht es um eine Begrenzung durch eine Ethik der Verantwortung.“
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung wird so zum Schlüsselbegriff für die Bewirtschaftung der planetarischen Naturressourcen, denn die Konferenzdiplomatie beugt sich nicht mehr nur, wie in den vergangenen Jahrzehnten, über die Verteilung von Reichtümern, sondern auch über die Verteilung von Risiken: Montrealer Protokoll, Klimarahmenkonvention und die Konvention zum Schutz der Artenvielfalt sind da nur der Beginn.
Eine neue Rolle für den Staat
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wird abgefedert durch ein neues Verständnis der Rolle des Staates. Die gegenwärtige entwicklungstheoretische Dis- kussion kann zusammengefaßt werden als Kontroverse zwischen dem „Washington Consensus“ und dem „Post-Washington Consensus“. Der Washington Consensus besagte, daß eine gute Wirtschaftsleistung eines Landes an bestimmte Voraussetzungen gebunden sei: liberalisierter Handel, makroökonomische Stabilität und Inflationsbekämpfung, Privatisierung. Sofern Regierungen diese Voraussetzungen schaffen, würden die offenen privaten Märkte eine wirksame Faktorallokation und ausreichendes Wachstum garantieren.
Doch ist nach Joseph Stiglitz, derzeit Chefökonom der Weltbank, dieser Konsens reformbedürftig geworden, die genannten Bedingungen reichen nicht mehr aus: Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik müsse auch, so Stiglitz, regulatorische Schritte (vor allem für Finanz- und Währungsmärkte), eine wirksame Kartellpolitik und die Garantie offener Märkte mit umfassen. Zentrale Faktoren, die zu Entwicklung beitragen, seien insbesondere die Förderung des Humankapitals (durch Ausbildung) und der Technologietransfer.
Dahinter steht die Erkenntnis, daß ein schwacher Staat das Funktionieren des Privatsektors im weltweiten Kontext gefährden kann und ein internationaler Waren- und Kapitalverkehr ohne vernünftiges Fundament staatlicher Institutionen nicht zu gewährleisten ist. Letztlich geht es beim Post-Washington Consensus 2 um „more instruments and broader goals“, wobei unter den breiteren Zielsetzungen insbesondere verstanden werden: nachhaltige Entwicklung, sozialere Entwicklung (die auch die ärmeren Gruppen der Gesellschaft mit einschließt) und demokratische Entwicklung. In dieser neuen Kontroverse spiegelt sich auch der aktuelle, häufig verborgene Konflikt zwischen Weltbank und IWF.
Die Zukunft der Entwicklungspolitik
Wie soll nun, vor diesem theoretischen Hintergrund, die Zukunft der Entwicklungspolitik aussehen? Die internationalen Beziehungen des 21. Jahrhunderts werden wesentlich davon geprägt sein, wieweit es gelingt, die Armut weltweit zu bekämpfen, wirksame Hilfe bei akuten Hungersnöten und Katastrophen zu leisten, die Entwicklungsländer beim Aufbau tragfähiger wirtschaftlicher und sozialer Strukturen zu unterstützen, das Bevölkerungsproblem zu bewältigen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Fluchtursachen zu beseitigen. Tragende Grundlage dabei ist das Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Für die Praxis der Entwicklungspolitik möchte ich einige Eckpfeiler skizzieren:
Kohärenz
Die Kohärenzfrage wird immer wichtiger. Warum ist das so? Der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) an den gesamten Nettoleistungen an die Entwicklungsländer, der 1987 noch 51 % betrug, ist 1995 auf 25 % gesunken (ODA 1995: 60 Mrd. US$, gesamte Nettoleistungen: 239 Mrd. US$). Im Vergleich zu den Exporterlösen der Entwicklungsländer (1995: 1100 Mrd. US$) macht die ODA nur 5,4 % aus. Sicherlich wäre eine differenziertere Betrachtung notwendig, denn die ODA hat für die ärmsten Entwicklungsländer größere Bedeutung als dieser Vergleich zeigt; dennoch ist insgesamt das Fazit eindeutig: Die Kohärenz, das Zusammenwirken zwischen der Entwicklungspolitik einerseits und der Wirtschafts-, Handels-, Agrar-, Finanz- und Währungspolitik andererseits wird immer wichtiger. Dazu brauchen wir eine Kohärenz der Entwicklungspolitik mit den nicht- wirtschaftlichen Politikbereichen (Umweltpolitik, Sozialpolitik, Kulturpolitik).
Es ist vorgeschlagen worden, zur Durch- setzung von Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche ein spezielles Entwicklungskabinett einzurichten; das halte ich nicht für erforderlich. Der zentrale Ort politischer Entscheidungen sollte das Kabinett bleiben. Jedoch sollten, um Kohärenz zu verwirklichen, die wichtigsten entwicklungsbezogenen Maßnahmen, die das Kabinett beschließt, einschließlich aller Maßnahmen der globalen Zukunftssicherung, einer Entwicklungsverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Die Kohärenzfrage hat auch eine internationale, vorrangig europäische Dimension. Deutschland wird vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 1999 die EU-Präsidentschaft übernehmen. Es sollte sich dabei zwei vorrangige Aufgaben stellen:
a) Das Komplementaritätsgebot: In der Vergangenheit wurden häufig in einem Partnerland ähnliche Projekte von unterschiedlichen Gebern finanziert. Ziel künftiger Politik sollte es sein, dies durch eine rechtzeitige Abstimmung und koordinierte Aktionen zu vermeiden.
b) Das Kohärenzgebot: Durch die stärkere Einrichtung von Ad-hoc-Gruppen zu einzelnen Sachfragen sollte sichergestellt werden, daß die unterschiedlichen Politikbereiche der EU auch institutionell verzahnt zusammenarbeiten müssen. (Dies ist in Einzelfällen bereits geschehen, z. B. bei der Vorbereitung des Weltbevölkerungsgipfels.) Die Kohärenzfragen sind besonders dringlich in den Bereichen Entwicklungspolitik, Agrarpolitik, Fischereipolitik und Handelspolitik. Die Kohärenz auf der EU-Seite setzt aber letzlich eine nationale Kohärenz voraus.
Kohärenz zwischen den Ressorts wird jedoch nicht alle Probleme lösen. In vielen Fällen wird es unabdingbar sein, die bisher auf verschiedene Ministerien aufgeteilten entwicklungspolitischen Aufgaben zusammenzufassen. Die ODA-Mittel, die nicht im Verantwortungsbereich des BMZ liegen, betrugen im Jahre 1995 2,8 Mrd. DM, also 26 % der deutschen Gesamt-ODA. (Deutsche ODA 1995: 10,8 Mrd. DM, davon BMZ 8,0 Mrd., andere Ministerien 2,05 Mrd., Bundesländer 0,75 Mrd.)
Bei der Übertragung von entwicklungspolitischen Aufgaben anderer Ministerien auf das BMZ ist nach der Prioritätenliste vorzugehen. Kriterium dabei ist, ob bestimmte Entwicklungsaufgaben nach Fachwissen, Instrumentenkenntnis und Länderkenntnis besser im BMZ als in anderen Ministerien bearbeitet werden können.
Die ministeriellen Funktionen des BMZ bestehen in der Erarbeitung der Konzeption der Entwicklungspolitik, der Mitgestaltung der globalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung, der Erarbeitung von Förderstrategien, der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Erfolgskontrolle. An diesen Funktionen muß sich die Übertragung weiterer Aufgaben orientieren.
Die Aufgaben der Entwicklungspolitik
Die Aufgaben des Entwicklungsministeriums liegen in zwei Kernbereichen:
a) Unterstützung von Entwicklungsprogrammen in Entwicklungsländern;
b) Mitgestaltung der globalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern.
Die bisherige Entwicklungspolitik war vornehmlich geprägt durch den ersten Aufgabenbereich, der zweite wurde erst in jüngerer Zeit in seiner Bedeutung erkannt und verstärkt in Angriff genommen.
a) Entwicklungsprogramme
Im Kern geht es darum, durch geeignete Förderstrategien die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen in den Entwicklungsländern zu verbessern. Hierbei sollte auf der Basis von Regional-, Länder- und Sektorkonzepten zunehmend von der Projekt- auf die Programmhilfe übergegangen werden. Insbesondere Sektorprogramme, die verschiedene Projekte in einem Land thematisch bündeln, und Regionalprogramme, die länderübergreifend angelegt sind, sollten stärker als bisher vorangetrieben werden.
Thematische Schwerpunkte sollten sein: Armutsbekämpfung im weiteren Sinne (also einschließlich der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Förderung von Finanzsystementwicklung), soziale Grunddienste im Sinne des 20:20-Konzepts (Grundbildung, Basisgesundheit, Familienplanung, Ernährung, Wasser) sowie Umweltschutz. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die NROs und die Kommunen.
Um die Entwicklungszusammenarbeit als Anreizsystem für die Entwicklungsländer zu gestalten, sollten die Länderquoten einen Grundsockel umfassen und aus sektoralen (thematischen) Reserven zusätzlich die Förderung entwicklungspolitisch wichtiger Bereiche anregen, vornehmlich jener, die eine Politik globaler Zukunftssicherung widerspiegeln (Klimaschutzprogramme, erneuerbare Energien, CO2-Minderungsprogramme, Tropenwalderhaltung, Schutz der Süßwasserressourcen, Demokratieförderung).
Daneben sollte die Zahl der Auszubildenden aus Entwicklungsländern (vor allem postgraduale Aufbaustudiengänge) durch erhöhte Stipendien- und Seminarprogramme gesteigert werden, denn jahrzehntelange Erfahrungen lehren, daß die in Deutschland zusätzlich Ausgebildeten wirksame Entwicklungsbeiträge für ihr Land leisten und zudem die besten Botschafter des Vertrauens in ihrem Heimatland sind, auch noch Jahre nach der Rückkehr. Gekoppelt mit einer intensivierten Nachbetreuung sind Programme dieser Art das langfristig am nachhaltigsten wirkende Entwicklungsprogramm.
Programme zur Krisenprävention
Neben diese Programme aus dem klassischen Aufgabenbereich müssen Programme zur Krisenprävention treten. In den letzten Jahren sind in zahlreichen Entwicklungsländern Krisen bis hin zu Bürgerkriegen ausgebrochen, die jahrzehntelange Entwicklungsbemühungen zunichte machten. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit flossen zunehmend in die Behebung von Schäden infolge von Kriegen und Bürgerkriegen, auch von Naturkatastrophen. Die weltweiten Ausgaben für bilaterale Nothilfe stiegen von 2% der ODA (1980) auf ca. 10% (1995) und sind seither nur wenig zurückgegangen.
Damit werden der EZ die Mittel für ihre eigentliche Aufgabe entzogen, nämlich langfristig Strukturen für eine nachhaltige, sich selbst tragende Entwicklung aufzubauen. Die EZ steht damit vor der Aufgabe – gemeinsam mit der Außen- und Sicherheitspolitik –, dazu beizutragen, daß der Ausbruch von Krisen möglichst verhindert wird, und zwar schon aus ökonomischen Gründen: Die dafür zu veranschlagenden Kosten sind um ein vielfaches geringer als die der Kriegsfolgenbeseitigung.
Dabei sind für die Entwicklungszusammenarbeit zwei Ansatzpunkte zu unterscheiden. Der erste ist der Abbau von Krisenursachen:
Der zweite Ansatzpunkt ist die Förderung gesellschaftlicher Mechanismen zur gewaltfreien Konfliktlösung:
b) Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen
Bei der Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen im politischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereich sind zwei strategische Ansätze zu unterscheiden:
Das bedeutet zunächst nicht „global government“. Eine Weltregierung ist weder eine realistische noch eine erstrebenswerte Option, weil sie weder zur Lösung komplexer Probleme in der Lage wäre noch Chancen hätte, eine demokratische Legitimation zu gewinnen.
Instrumente von „global governance“ sind vielmehr internationale Regime. Diese sind zu wichtigen sektoralen Bausteinen der global-governance-Architektur geworden. In solchen Regimen – wie in der WTO und im Montrealer Protokoll – verpflichten sich die Staaten durch vertragliche Vereinbarungen zur Bearbeitung von gemeinsamen Problemen, von sogenannten „global commons“. Die Regime werden treffend als Kernelemente von „governance without government“ bezeichnet. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß die global-governance-Architektur auf regionalen Kernen aufbaut, für die es fast in allen Weltregionen bereits Ansätze gibt.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Globalisierung für die künftige Entwicklungspolitik? Zuerst sei Globalisierung definiert. Der Begriff Globalisierung kennzeichnet einen Prozeß zunehmender ökonomischer und nicht-ökonomischer weltweiter Verflechtungen. Dieser Prozeß vollzieht sich mit immer größerer Geschwindigkeit.
Ich möchte vier Arten von Globalisierung unterscheiden: 1. kulturelle Globalisierung, 2. politische Globalisierung, 3. ökologische Globalisierung und 4. ökonomische Globalisierung. Alle vier Elemente sind eng miteinander verwoben, aber die analytische Schärfe gebietet es, sie getrennt zu betrachten.
Kulturelle Globalisierung
Hier geht es um die weltweite Angleichung der kulturellen Werte durch Kommunikationstechnologien, Medien, Tourismus, Konsum-Muster, aber auch durch internationalen Ideentausch. Dazu soll nicht verschwiegen werden, daß es starke Gegenbewegungen gibt, nämlich Tendenzen zur Stärkung und Wahrung kultureller Identitäten, teils mit positiven Wirkungen, aber auch mit der innewohnenden Gefahr, daß sich negative kulturelle Werte und Normen verfestigen.
Die entwicklungspolitischen Konsequenzen aus der kulturellen Globalisierung bestehen in der Forderung nach Dialogstrukturen für gegenseitige Lernprozesse zwischen Kulturen, d. h. in der Entwicklung des kulturellen Dialogs als einer zentralen Säule der Entwicklungspolitik. Küng hat darauf hingewiesen, daß zur Verständigung der Religionen zuerst einmal der Dialog gehört, deshalb muß sich Entwicklungspolitik auch mit den Fragen des Weltethos auseinandersetzen.
Politische Globalisierung
Die Menschenrechtskonferenz in Wien wie auch alle sieben darauffolgenden Weltkonferenzen haben Demokratie als weltweite Norm festgeschrieben. Globalisierung und Globalkonferenzen befördern also Demokratie. Von 190 Staaten sind 119 formale Demokratien. Im Prozeß politischer Globalisierung bilden sich neue und flachere internationale Dialogstrukturen und Netzwerke heraus.
Die entwicklungspolitischen Konsequenzen aus der politischen Globalisierung liegen in der Notwendigkeit, makro-politische Rahmenbedingungen stärker als bisher mitzugestalten. Dazu gehören Beratung beim Aufbau von Rechtssystemen, Beratungshilfe für die Wahrung von Landrechten oder von Erbrechten der Frauen, Unterstützung von NRO-Menschenrechtsorganisationen, und insbesondere die Förderung dezentraler Ansätze, z. B. der Autonomie von Lokalverwaltungen.
Ökologische Globalisierung
Wir leben in einer ökologischen Risikogesellschaft, Industrie- und Entwicklungsländer sind Opfer und Täter zugleich. Die ökologische Globalisierung wird am deutlichsten beim Problem des Treibhauseffekts.
Die entwicklungspolitischen Konsequenzen aus der ökologischen Globalisierung sind eindeutig. Im Kern geht es
um Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Diese können ein breites Spektrum umfassen: Aufforstungsprogramme (Wahrung der CO2-Senken), Tropenwaldschutzprogramme (verminderte Rodung), Programme der rationelleren Energieverwendung (z. B. Rehabilitation von Kraftwerken, joint implementation) sowie Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere Solarenergie und Windenergie. Neben der Förderung von konkreten Pro- grammen sollten auch die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Instrumente dazu sind Aus- und Fortbildung, Institutionenaufbau und -stärkung, Förderung von Süd-Umwelt-NROs und internationaler Umwelt-NROs.
Bemerkenswert ist, daß im Bereich der ökologischen Globalisierung „global governance“ bereits kräftig vorangeschritten ist. Durch die völkerrechtlich verbindlichen Konventionen (Klimarahmenkonvention, Artenvielfaltkonvention, Montrealer Protokoll zur FCKW-Minderung, Wüstenkonvention) haben sich die Spielregeln bereits geändert. Die Folge waren eine Differenzierung der Umweltziele und völlig neue Entscheidungsstrukturen in den entsprechenden Gremien, z. B. im Rahmen der Globalen Umweltfazilität (modifiziertes Stimmrecht, doppelt qualifiziertes Veto).
In diesem Zusammenhang soll mit Nachdruck unterstrichen werden, daß durch die völkerrechtlich verbindlichen Konventionen und durch das Finanzierungsinstrument der Globalen Umweltfazilität von Weltbank/UNDP die Entwicklungszusammenarbeit in Teilbereichen bereits auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage gestellt worden ist.
Die Umweltkonventionen sind Vorreiter für „global governance“ und eilen dem ökonomischen Bereich (wo es bisher nur WTO gibt) voraus. Kernfragen zukünftiger Entwicklungspolitik bestehen darin, ob auch eine völkerrechtliche Waldkonvention und eine Wasserkonvention angestrebt werden sollten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die 1. Petersberger Wasserkonferenz, die sich weltweit das erste Mal mit der Frage eines grenzüberschreitenden Gewässermanagements auseinandergesetzt hat (Petersberger Erklärung).
Ökonomische Globalisierung
Die ökonomische Globalisierung beschreibt die zunehmenden weltweiten Verflechtungen der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Finanzmärkte. (Dagegen ist der Grad der Verflechtung der Arbeitsmärkte bisher gering.) Die Ursachen der ökonomischen Globalisierung sind Liberalisierung, Deregulierung, Privatisierung sowie sinkende Transport- und Kommunikationskosten.
Walther Rathenau hat einmal gesagt: „Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ Globalisierung bietet deshalb auch Chancen. Die Lösung der Probleme erfordert neben Einfällen auch eine Stärkung der internationalen Kooperation. Ein zentrales Aufgabenfeld künftiger Entwicklungspolitik wird es sein, die entsprechenden Kooperationsstrukturen und das Kooperationsmanagement effektiver zu gestalten. Die Lösung heißt nicht „Markt statt Staat“, sondern „Markt plus Staat“ 4.
Die einzelnen entwicklungspolitischen Schlußfolgerungen aus der ökonomischen Globalisierung sind vielfältig; einige möchte ich nennen:
Fazit
1) Franz Nuscheler: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik. Bonn, Dietz 1991, S. 92
2) Joseph Stiglitz: More Instruments and Broader Goals: Moving towards the Post-Washington Consensus. World Bank 7. 1. 1998 (Wider Annual Lecture, Helsinki/Finnland)
3) Bernd Eisenblätter: Globalisierung. Vortrag auf der Globalisierungstagung, Windhagen, 11. 2. 1998
4) Carl-Dieter Spranger: Globalisierung – Chance und Herausforderung für die Entwicklungspolitik. Vortrag am Zentrum für Entwicklungsforschung, Universität Bonn, 22. 4. 1998
Prof. Dr. Michael Bohnet ist Ministerialdirigent im BMZ und Leiter der Unterabteilung 41 (Sektorale und übersektorale Bereiche).
Die Ausführungen stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Text beruht auf einem Vortrag beim Symposium für Franz Nuscheler, Bonn, FES, 23.-25.4.1998.
E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, herausgegeben
von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung.
Redaktionsanschrift: E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit,
Postfach 100 801, D-60008 Frankfurt/M.
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