E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 4, April 2002)
8. Fachgespräch zur Globalisierung: Global steuern mit globalen Steuern?Tagsüber hatte die Berliner Niederlassung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dem "Dialogforum zur Armutsbekämpfung" Platz geboten. 26 Politiker, Wirtschafts- und Medienleute räsonierten am 19. Februar über den deutschen Beitrag zum Versprechen des UN-Millenniumgipfels, bis 2015 die Zahl der weltweit in extremer Armut lebenden Menschen zu halbieren (siehe Bericht auf S. 106). Am Abend diskutierte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul im überfüllten ehemaligen Kassensaal des Bankgebäudes mit Experten über die Frage, ob die Mittel zur Erfüllung dieser und anderer Aufgaben der Zukunftssicherung über globale Steuern zu beschaffen seien. Im Mittelpunkt der Debatte stand das vom BMZ in Auftrag gegebene Gutachten zur Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer Steuer auf Devisengeschäfte, einer Tobin-Steuer. Der vom Ministerium beauftragte Gutachter Paul Bernd Spahn (Universität Frankfurt) räumte zu Beginn der Präsentation seiner Studie mit einigen Illusionen und Hoffnungen in Bezug auf die Tobin-Steuer auf. Mit Hilfe dieser Steuer, resümierte er, hätten weder der Absturz des britischen Pfundes (1992) noch die Finanzkrise in Mexiko (1994) noch die Währungskrisen in Asien und Brasilien verhindert werden können. Eine Steuer für Einnahmen, eine andere gegen Spekulation In modifizierter Form befürwortet Spahn in seinem Gutachten die Tobin-Steuer gleichwohl. Spahn schlägt vor, eine "reguläre", sehr niedrige Steuer auf sämtliche Devisengeschäfte zu erheben, ergänzt durch eine deutlich höher angesetzte Steuer gegen Spekulation. Die reguläre Steuer sollte möglichst von allen OECD-Ländern erhoben werden und hätte vor allem fiskalische Funktion. Der Steuersatz müsste so niedrig angesetzt werden, dass durch die Erhebung die Liquidität auf den Märkten nicht beeinträchtigt würde. Spahn sagte, die Einführung einer solchen Steuer sei technisch kein großes Problem, sondern lediglich eine Frage des politischen Willens. Sie würde Einnahmen in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro jährlich bringen. Dass auch die Vereinigten Staaten bei einer solchen Steuer mitmachen würden, sei nicht sehr wahrscheinlich, sagte Spahn. Die Zusatzsteuer gegen Spekulation sollte unilateral von Entwicklungs- und Schwellenländern erhoben werden, die sich den Kapitalmärkten öffnen und zugleich gegen starke Währungsschwankungen schützen wollen. Sie würde im Normalfall "schlafen" und nur dann erhoben, wenn der Wechselkurs einer Währung aus einem (vorher definierten) Zielkorridor ausbreche. Diese Steuer hätte die primäre Funktion, Wechselkurse zu stabilisieren, während die Einnahme von Finanzmitteln nur Nebenzweck wäre. Auf dem Podium erntete Spahn Zustimmung von der Ministerin und von attac-Koordinator Peter Wahl. Dieser hob den verteilungspolitischen Aspekt der Tobin-Steuer hervor. Das Geld werde da geholt, wo es im Überfluss vorhanden sei. Da zugleich die Wechselkursschwankungen reduziert würden, sänken auch die Kosten für die Absicherung des grenzüberschreitenden Güterhandels - ein Effekt der Steuer, von dem auch die Entwicklungsländer profitieren würden. Schadet die Tobin-Steuer den armen Ländern?
Auf heftigen Widerspruch hingegen stießen Spahns Vorschläge beim Research-Manager der Deutschen Bank, Axel Siedenberg. Die Tobin-Steuer sei nicht nur illusionär, sondern auch gefährlich, weil die vor allem betroffenen Banken die Kosten auf ihre Kunden, Kreditnehmer etwa, abwälzen würden. Sie belaste dadurch auch die Entwicklungsländer, da potenzielle Investoren angesichts höherer Kreditkosten vor einem Engagement in armen Ländern zurückschrecken könnten. Zudem seien Währungsschwankungen nicht per se schädlich, sondern eine Reaktion des Marktes auf realwirtschaftliche Vorgänge. Tobin selbst habe einer einheitlichen Währung als Maßnahme gegen extreme Währungsschwankungen den Vorzug vor der von ihm erdachten Steuer gegeben. In Europa also sei das Problem schon gelöst.
Entwicklungsfinanzierung: "Das Thema globale Güter muss auf die Tagesordnung."Weil die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter wie des Luftraums oder der Meere Umweltschäden verursacht, sollten dafür Entgelte erhoben werden. Das schlägt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) in einem Ende Februar vorgelegten Sondergutachten vor. Solche Entgelte würden zu einem Rückgang der Umweltbelastungen führen und die Einnahmen stünden als zusätzliche Mittel zur Finanzierung des globalen Umweltschutzes zur Verfügung, argumentiert der Beirat, der sein Gutachten ausdrücklich als Anregung für die UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey verstanden wissen will. E+Z sprach mit Dr. Margareta Kulessa, die Mitglied des WBGU ist und als Ökonomin an der Universität Mainz arbeitet. Frau Kulessa, in Monterrey wird aller Voraussicht nach nicht, wie geplant, über die Finanzierung des Schutzes globaler Gemeinschaftsgüter debattiert. Ist das WBGU-Papier damit überholt? Nein. Sollte in Monterrey nicht über das Thema gesprochen werden, wäre das natürlich ein großer Mangel. Aber wir denken über das Tagesgeschehen hinaus und hoffen, dass das Thema nach Monterrey wieder aufgegriffen und beim Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg diskutiert wird. Durch ein Entgelt auf die Nutzung des Luftraums würde Fliegen teurer werden. Der Trend geht aber in die umgekehrte Richtung: Die Fluglinien senken ihre Preise immer weiter. Aus unserer Sicht passt der Vorschlag gerade deshalb: Durch die Liberalisierung des Luftverkehrs sind die Flugpreise in den letzten Jahren stark gesunken und die Nachfrage ist entsprechend gestiegen. Das wiederum hat zu immer höheren Umweltschäden geführt ... Das betrifft die Notwendigkeit eines Nutzungsentgelts. Ist es aber auch durchsetzbar? Der "durchschnittliche" Fluggast sieht doch nur, dass das Fliegen teurer wird, und ärgert sich darüber. Er wird sich weniger darüber ärgern, wenn ihm gesagt wird, dass er ein Entgelt zum Schutz der Umwelt zahlt, und wenn er nachvollziehen kann, was mit dem Geld geschieht. Transparenz ist also wichtig. Im Gutachten heißt es, die Entgelte müssten in Relation zur Höhe der Schäden stehen, die durch die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter entstehen. Wie lässt sich dieser Betrag ermitteln? Wir machen dazu einige Vorschläge, wissen aber auch, dass diese Frage mit erheblichen methodischen Problemen verbunden ist. An der Lösung dieser Probleme müssen wir arbeiten; wir dürfen uns nicht zurücklehnen und sagen, weil es kompliziert ist, bewerten wir diese Schäden überhaupt nicht. Das Gutachten empfiehlt, auch über Entgelte für die Nichtausbeutung global wichtiger Güter wie des Regenwalds nachzudenken. Wie kann man denn zum Beispiel den "Existenzwert", wie es im Gutachten heißt, solcher Güter monetär bewerten? Im Grunde ist das nur möglich, indem man fragt: Was ist euch dieses oder jenes Umweltgut wert, was seid ihr bereit, für seinen Erhalt zu zahlen? Wer könnte der Nachfrager sein, wenn es etwa um den Schutz des Regenwaldes geht? Nun, unter anderem jene Nachfrager, die es heute schon gibt: die Geberländer und -organisationen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, die Geld für den Schutz global wichtiger Güter zur Verfügung stellen. Natürlich muss das Konzept noch ausgearbeitet werden, denn wenn ein echter Markt für Nutzungsverzichtserklärungen entstehen soll, dann muss das, was da gehandelt werden soll, auch vergleichbar sein. Wie kann das aussehen? Der Clou ist unser Konzept - das wir als Vision verstehen - des Handels mit Nutzungsverzichtsverpflichtungen: Man beschließt auf internationaler Ebene, dass beispielsweise eine gewisse Fläche Tropenwald weltweit geschützt werden soll. Dann verteilt man diese Pflicht auf die Staaten. Solche Länder, die mehr nicht genutzten Wald haben, als sie zur Erfüllung ihrer Pflicht benötigen, können Nutzungsverzichtserklärungen an Länder verkaufen, die zu wenig haben. Über die Preise entscheiden dann Angebot und Nachfrage - ähnlich wie beim Handel mit Emissionszertifikaten. Ein wichtiger Unterschied ist freilich, dass nicht mit Verschmutzungsrechten gehandelt würde, sondern mit der Verpflichtung, etwas nicht zu verschmutzen. Die Fragen stellte Tillmann Elliesen. E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, herausgegeben von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) Redaktionsanschrift: E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Postfach, D-60268 Frankfurt
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