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Antragstellung

Die Anträge müssen anhand des unten stehenden Antragsrasters und der Tabelle "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden.

Der Antragstext soll knapp gehalten werden. Die geplanten Maßnahmen sollten jedoch möglichst konkret und anschaulich beschrieben werden. Empfohlen werden je nach Umfang der Maßnahme vier bis zehn DIN A4 Seiten (außer Kurzfassung und Ausgaben- und Finanzierungsplan). Die Ziele der Maßnahme müssen hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet unter anderem, dass im Antrag messbare, erreichbare und zeitgebundene Ziele genannt werden.

Antragsraster (NEU für FEB 2009!)

  1. Projektträger / Antragsteller/in, Kurzdarstellung der Organisation
  2. Kurzbezeichnung des Projekts und Aufstellung der Einzelmaßnahme/Veranstaltung
  3. Ziele und Indikatoren
  4. Zielgruppe/n
  5. Vernetzung (Partner)
  6. Erläuterung der geplanten Maßnahme/Veranstaltung und Methodik
  7. Finanzierungsplan
  8. Bestätigung und Unterschrift
  9. Kurzfassung des Antrags (eine DIN A4-Seite)

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (je Veranstaltung bzw. Maßnahme)
  • Vorläufiges Veranstaltungsprogramm
  • Zusammenstellung / Übersicht bei mehreren Maßnahmen
  • Bei Erstanträgen beziehungsweise alle drei Jahre oder bei Änderungen: Satzung des Vereins und Eintrag ins Vereinsregister
  • Jahresbericht beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsbericht (falls vorhanden)

Ausgaben- und Finanzierungsplan

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss anhand beziehungsweise analog der bereitgestellten Excel-Tabelle "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden. Es müssen alle finanziell relevanten Elemente aufgeführt und ein angemessener Eigenanteil (mindestens 25 Prozent) enthalten sein. Drittmittel (sofern nicht aus Bundesmitteln) werden als Eigenanteil anerkannt.

Weitere Hinweise zur Bearbeitung des Ausgaben- und Finanzierungsplans entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe Informationsmaterial).

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Antragsfrist

Die Anträge müssen bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres für das folgende Jahr beziehungsweise die folgenden Jahre gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Toleranzfrist bis zum 31. Dezember gewährt werden (dies muss bis zum 30. November formlos beantragt werden!). Es gilt in beiden Fällen das Datum des Poststempels.

Nach dem 30. November findet keine Antragsberatung mehr statt!

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Wohin schicke ich meinen Antrag?

Antragsteller/innen, die in weniger als acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken Ihren vollständigen Antrag bitte bis zum 30. November (Datum des Poststempels) an:

Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
Abt. 7.01 - Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn

Antragsteller/innen, die in mindestens acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken ihren vollständigen Antrag bitte direkt an das:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 114
Postfach 12 03 22
53045 Bonn

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