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Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss anhand beziehungsweise analog der bereitgestellten Excel-Tabelle "Ausgaben- und Finanzierungsplan" erstellt werden. Es müssen alle finanziell relevanten Elemente aufgeführt und ein angemessener Eigenanteil (mindestens 25 Prozent) enthalten sein. Drittmittel (sofern nicht aus Bundesmitteln) werden als Eigenanteil anerkannt.
Weitere Hinweise zur Bearbeitung des Ausgaben- und Finanzierungsplans entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe Informationsmaterial).
Die Anträge müssen bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres für das folgende Jahr beziehungsweise die folgenden Jahre gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Toleranzfrist bis zum 31. Dezember gewährt werden (dies muss bis zum 30. November formlos beantragt werden!). Es gilt in beiden Fällen das Datum des Poststempels.
Nach dem 30. November findet keine Antragsberatung mehr statt!
Antragsteller/innen, die in weniger als acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken Ihren vollständigen Antrag bitte bis zum 30. November (Datum des Poststempels) an:
Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
Abt. 7.01 - Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Antragsteller/innen, die in mindestens acht Bundesländern eine rechtliche Vertretung haben, schicken ihren vollständigen Antrag bitte direkt an das:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Referat 114
Postfach 12 03 22
53045 Bonn