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FAQ

AGP - Aktionsgruppenprogramm

Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) kann nicht zusätzlich zu Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragt werden, wenn es sich dabei um die gleiche Maßnahme handelt. Es darf keine Doppelfinanzierung stattfinden.

Anteilfinanzierung

Die Förderung über das FEB geschieht in der Regel über eine Anteilfinanzierung. Bei Vertragsabschluss werden sowohl die zuschussfähigen Gesamtausgaben und die Höhe des Fördervolumens als auch der damit verbundene Prozentsatz der Förderung festgelegt. Das heißt, die beantragte Förderungssumme steht im prozentualen Verhältnis zu den (zuschussfähigen) Gesamtausgaben und beträgt maximal das festgelegte Fördervolumen. Ergeben sich im Laufe der Durchführung oder bei Abschluss der Maßnahme Änderungen in der finanziellen Planung, die dazu führen, dass die Gesamtausgaben geringer als vertraglich festgehalten ausfallen, so muss anteilig zurückgezahlt werden. Bei abschließenden Gesamtausgaben, die bis zu höchstens 500 Euro unterhalb der vertraglich festgehaltenen Gesamtausgaben liegen, entfällt die Rückzahlung.

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Allgemeine Organisationsausgaben / Verwaltungskostenpauschale

Verwaltungskosten können entweder pauschalisiert oder mit Einzelnachweis abgerechnet werden. Wenn Personal- und/oder Sachkosten beantragt werden, kann eine Verwaltungskostenpauschale nur auf die reinen Programmkosten in Höhe von - in der Regel - 5 Prozent gewährt werden. Als Personalkosten gelten Gehälter für projektbezogene Mitarbeiter/innen (beispielsweise koordinierende Tätigkeit). Bei Seminaren oder Veranstaltungen die keine Personal- und/oder Sachkosten beinhalten gelten wie bisher die Höchstsätze mit einer Verwaltungskostenpauschale von bis zu 10 Prozent. Honorare für Referent/innen zählen nicht zu Personalkosten.

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Ausgaben- und Finanzierungsplan (A&F-Plan)

Bitte erstellen Sie den A&F-Plan anhand unserer Vorlage. Detaillierte Informationen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan finden Sie auf den Seiten zur Antragstellung und dem Merkblatt Ausgaben- und Finanzierungsplan.

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Drittmittel

Drittmittel müssen über das Konto des im Vertrag festgehaltenen Vertragspartners laufen. Sie dürfen nicht aus anderen Bundesmitteln bestehen. Drittmittel werden als Eigenanteil anerkannt.

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Eigenanteil

Es soll ein angemessener Eigenanteil (mindestens 25 Prozent) erbracht werden. Als Eigenanteil zählen auch Zuschüsse anderer Drittmittelgeber. Teilnahmebeiträge oder Einnahmen durch den Verkauf von Materialien zählen als Eigenanteil und müssen im A&F-Plan aufgeführt werden.

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Erstantrag

Bei Erstanträgen kann in der Regel nur für ein Haushaltsjahr und bis zu 10.000 Euro ein Zuschuss beantragt werden. Als Erstantragsteller gelten Träger, die bisher noch nicht über das FEB gefördert worden sind.

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Förderrichtlinien

Das FEB basiert auf der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Konzeption 159 zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und verfügt über keine eigenen Förderrichtlinien.

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Haushaltsjahre / Haushaltsjährigkeit

Die Förderung des FEB bezieht sich immer auf Haushaltsjahre (HHJ). Die Bewilligung einer Maßnahme läuft damit immer analog zum Haushaltsjahr (beziehungsweise Haushaltsjahren bei überjährigen Maßnahmen). Ein Projekt, das beispielsweise ein Jahr dauert, sich aber über zwei HHJ erstreckt gilt als zweijährig.
Der Förderzeitraum beginnt mit Vertragsunterzeichnung - beziehungsweise bei bewilligtem vorzeitigen Maßnahmebeginn entsprechend früher (frühestens jedoch am 01. Januar des jeweiligen Förderjahres) - und endet am 31. Dezember des jeweiligen / letzten Förderjahres. Alle zur Maßnahme gehörenden Leistungen müssen innerhalb dieses Förderzeitraums erbracht werden. Es dürfen lediglich noch Rechnungen im Januar / Februar des Folgejahres für erbrachte Leistungen aus dem Vorjahr bezahlt werden.
Bei überjährigen Maßnahmen ist zu beachten, dass ein Übertrag der vertraglich festgehaltenen jährlichen Fördersummen in das nächste Haushaltsjahr nicht möglich ist. Es können jedoch Restmittel des Vorjahres entsprechend der Regelung des Mittelabrufes noch im Januar/Februar (acht Wochen nach Mittelabruf) des Folgejahres ausgegeben werden. In der finanziellen Abrechnung sind diese Posten dem Haushaltsjahr des Mittelabrufs zuzurechnen. Spätester Zeitpunkt zur Verausgabung der Mittel ist das vertraglich festgesetzte Ende des Förderzeitraums.

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Honorare

Honorare sind unter Beachtung der Höchstsätze nach Tagen (eventuell Zeitstunden) und dem entsprechenden Tagessatz aufzuführen.

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Kooperationen

Sowohl im Antrag als auch im Verwendungsnachweis sollten alle Kooperationspartner benannt werden. Kooperationen zwischen Vertragspartnern sind grundsätzlich möglich und erwünscht. Für die Antragstellung und Abwicklung muss jedoch eine Organisation federführend und rechtlicher Vertragsnehmer sein.

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Verwendung des Logos

Die Verwendung des Inwent bzw. BMZ Logos ist nicht gestattet - auch nicht zur Kennzeichnung einer Förderung. Auf die Förderung der Maßnahme durch Inwent beziehungsweise BMZ ist unter Benutzung des folgenden Standardsatzes hinzuweisen: Gefördert (gegebenenfalls Bezuschusst) von der InWEnt gGmbH aus Mitteln des BMZ.
Ausnahmen sind FEB-Projekte, die in vom BMZ bewilligten Kooperationen mit Inwent durchgeführt werden.

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Mittelabruf

Schicken Sie Ihren Mittelabruf bitte immer in separater Post mit Angabe zur Höhe der abzurufenden Summe, vollständiger Kontoangabe und FEB-Nummer. Abgerufene Zuschüsse müssen innerhalb von acht Wochen nach Auszahlung verausgabt werden, anderenfalls sind Sollzinsen zu zahlen. Mittel, die für das bewilligte Haushaltsjahr nicht bis zum 10. Dezember bei Inwent (05. Dezember beim BMZ) abgerufen werden, verfallen.

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Personalkosten

Personalkosten können in angemessener Höhe mitfinanziert werden. Hierfür sind die Höchstsätze beziehungsweise eine Berechnung nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) relevant. Im Ausgaben- und Finanzierungsplan sollten die Personalkosten entsprechend detailliert und nachvollziehbar aufgeführt werden. Für Honorare ist der jeweilige Tagessatz unter Beachtung der Höchstsätze aufzuführen (siehe Antragstellung).

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Rückzahlung (Minderausgaben)

Sollten nach Abschluss der Maßnahme Minderausgaben entstanden sein, so ist anteilig (gemäß der vertraglich festgehaltenen prozentualen Anteilfinanzierung) zurück zu zahlen. Liegen die abgerechneten Gesamtausgaben bis zu höchstens 500 Euro unterhalb der vertraglich festgehaltenen Gesamtausgaben, so entfällt die Rückzahlung. Siehe dazu auch "Anteilfinanzierung".

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Soll/Ist-Vergleich

Der Soll/Ist-Vergleich ist im Rahmen des Verwendungsnachweises zu erstellen. Der A&F-Plan, der Vertragsbestandteil ist, dient nach Abschluss der Maßnahme als Grundlage für den Soll/ist-Vergleich.

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Themenschwerpunkte

Es gibt keine festgelegten oder jährlichen Themenschwerpunkte. Die Maßnahmen müssen in ihrer Themenwahl deutlich in den Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit fallen.

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Überjährige (mehrjährige) Maßnahmen

Grundsätzlich können Maßnahmen (Projekte) gefördert werden, die eine Laufzeit von ein bis drei Haushaltsjahren haben (gilt nicht für Erstantragsteller). Jedoch stehen für überjährige Maßnahmen nur eingeschränkt Fördergelder zur Verfügung. Zu beachten ist bei überjährigen Maßnahmen, dass die vertraglich festgehaltenen jährlichen Fördersummen nur im jeweiligen Haushaltsjahr ausgegeben werden dürfen. Ein Übertrag der vertraglich festgehaltenen jährlichen Fördersummen in das nächste Haushaltsjahr nicht möglich ist. Es können jedoch Restmittel des Vorjahres entsprechend der Regelung des Mittelabrufes (acht Wochen nach Mittelabruf) im Januar/Februar des Folgejahres ausgegeben werden. In der finanziellen Abrechnung sind diese Posten dem Haushaltsjahr des Mittelabrufs zuzurechnen. Spätester Zeitpunkt zur Verausgabung der Fördermittel ist jedoch das Ende des vertraglich festgehaltenen Förderzeitraums.

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Unterschriften

Der Antrag, Verwendungs- beziehungsweise Zwischennachweis sowie die zahlenmäßige Nachweisung müssen von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Die Unterschrift des/der Projektleiters/in reicht nicht aus.

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Valorisierte / ehrenamtliche Leistungen

Valorisierte Leistungen können bei FEB nicht angerechnet werden. Alle aufgeführten Ausgaben- und Finanzierungspositionen müssen auf "geldlichen" Zahlungen basieren. Eine Valorisierung von nicht-pekuniären Leistungen (zum Beispiel ehrenamtliche Arbeit) ist ausgeschlossen.

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Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Es kann für das Haushaltsjahr, für das der Antrag gestellt wird, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden. Das bedeutet, es kann (bei bewilligtem vorzeitigen Maßnahmebeginn) ab 01. Januar des entsprechenden Jahres mit der jeweiligen Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bedeutet jedoch noch keine Bewilligung oder Förderungszusage. Das Risiko der Vorfinanzierung liegt beim Antragsteller.

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Zuwendungsfähige Ausgaben

Die Unterscheidung zwischen geplanten und zuwendungsfähigen Ausgaben ist im A&F-Plan unbedingt zu berücksichtigen. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben, die den FEB Bestimmungen entsprechen - vergleichen Sie dazu die Höchstsätze. Internationale Reisekosten oder ein musikalisches Rahmenprogramm, die zu einer beantragten Maßnahme gehören, können beispielsweise nicht veranschlagt werden und sind daher zwar geplante aber nicht zuwendungsfähige Ausgaben. Die prozentuale Mitfinanzierung orientiert sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

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Zielerreichung

Die Ziele der beantragten Maßnahme sollen so hinreichend bestimmt sein, dass eine spätere Erfolgskontrolle durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlichen Zielerreichung möglich ist. Das bedeutet, dass bereits im Antrag messbare, erreichbare und zeitgebundene Ziele genannt werden sollen.

Folgende Fragestellungen sollen als Hilfe zur Beschreibung dienen:

  • Wie soll die Maßnahme dazu beitragen, die Handlungskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern?
  • Welchen (direkten) Nutzen sollen die Dialog- und Zielgruppen aus den (Teil-)Maßnahmen ziehen?
  • Was sollen die Gruppen dadurch bei sich und anderen verändern?
  • Wie (das heißt mit welchen Methoden und anhand welcher Indikatoren) soll die Zielerreichung ermittelt werden?

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