Rahmenbedingungen
Die Maßnahme muss thematisch eindeutig in den Bereich der Entwicklungspolitik fallen und sich nach den Anforderungen der Konzeption 159 (siehe Informationsmaterial) richten. Dabei sollten unter anderem folgende Punkte behandelt werden:
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Die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern in Verbindung mit den Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten (Organisation for economic Cooperation and Development, OECD) und/oder der Politik zwischen den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern (einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit).
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Das Vorhaben muss geeignet sein, die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar zu machen. Die Vielfalt der Perspektiven sollte nicht verengt werden.
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Der Grundsatz, Kontroverses kontrovers darzustellen, muss beachtet werden. Auch eine engagierte politische Bildung muss sich jeder Form von Einseitigkeit enthalten.
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Den Bürgerinnen und Bürgern sollte in eingängiger, praktischer Form aufgezeigt werden, wie sie sich als Multiplikator/in, Mitglied und Förderer von Organisationen der Zivilgesellschaft oder als Konsument/in entwicklungspolitisch relevant engagieren können (sogenannter Handlungsbezug der Maßnahme).
Gefördert werden nur Inlandsmaßnahmen. Im Falle schulischer Maßnahmen muss das Vorhaben mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) "Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und Schule" vom 28. Februar 1997 und dem Orientierungsrahmen Globale Entwicklung vom Juni 2007 vereinbar sein.
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Wer kann Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind Organisationen mit Sitz in Deutschland. Interessierte Organisationen müssen die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen und sollten Erfahrungen in der bildungspolitischen Arbeit mitbringen. Dazu zählen:
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eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen) mit entwicklungspolitischer Zielsetzung einschließlich Netzwerke von Organisationen entwicklungspolitischer Bildungsarbeit
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Museen, Bibliotheken oder ähnliche Einrichtungen für ergänzende entwicklungspolitische Programme
Nicht zuschussberechtigt sind Einzelpersonen und kommerziell arbeitende Einrichtungen und Unternehmen.
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Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Ein besonderes Anliegen ist es, verstärkt neue Zielgruppen und Institutionen anzusprechen und zu motivieren (zum Beispiel Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Diasporen, Museen, Bibliotheken, Sportverbände). Die Maßnahmen sollten partizipative, reflexive Methoden anwenden und eine klare Handlungsorientierung beinhalten.
Im Mittelpunkt der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit stehen – neben der breiten Öffentlichkeit – insbesondere:
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Kinder und Jugendliche
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Organisationen, Medien und Personen, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Breitenwirkung erzielen
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer punktueller entwicklungspolitischer Ereignisse
Die Maßnahme darf nicht der Selbstdarstellung (Öffentlichkeitsarbeit) oder Spendensammlung des Zuwendungsempfängers bzw. missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft dienen.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
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Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind
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Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung dienen
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Maßnahmen mit missionarischem Charakter
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Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen)
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kulturelle Rahmenprogramme
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Förderzeitraum und finanzieller Rahmen
Bei Erstanträgen kann in der Regel nur für ein Haushaltsjahr und bis zu 10.000 Euro ein Zuschuss beantragt werden. Bei bereits erfolgter Förderung kann der Förderzeitraum bis zu drei Haushaltsjahre betragen. Für die Mitfinanzierung überjähriger Maßnahmen stehen jedoch nur beschränkt Fördermittel zur Verfügung. Erwartet wird eine angemessene Eigenleistung der Antrag stellenden Organisation, in der Regel 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Anrechenbar sind hierbei Drittmittel, nicht jedoch Sach- und Arbeitsleistungen.
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