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FAQs

Wer ist antragsberechtigt? Warum können Berufsschulen keinen Antrag stellen?

Mit den bilateralen Austauschprogrammen soll die Zusammenarbeit von Unternehmen und Einrichtungen der beruflichen Bildung unterstützt werden. Dabei geht es insbesondere darum, Auszubildenden Praxiserfahrung im Ausland im Rahmen ihrer Ausbildung zu vermitteln. Antragsberechtigt sind daher in Deutschland alle diejenigen Einrichtungen, die für die betriebliche Ausbildung verantwortlich sind: Unternehmen, Stellen wie Industrie- und Handelskammern sowie über- und außerbetriebliche Berufsbildungseinrichtungen.

Berufsschulen sind nicht förderfähig, da sie für die Theorievermittlung in der dualen Berufsausbildung zuständig sind. Darüber hinaus können sie als Einrichtungen der Länder nicht aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bezuschusst werden.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Wie können sich Berufsschulen an den bilateralen Austauschprogrammen beteiligen?

Berufsschulen können sich als Projektpartner in Austauschprojekten engagieren. Da gerade Berufsschullehrer/innen eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung von Austauschprojekten übernehmen, können sie an Vorbereitenden Besuchen, Ausbilderhospitationen und an den jährlichen Projektleiterkonferenzen teilnehmen. Auch als Begleiter/in von Auszubildendengruppen können Berufsschullehrer/innen die Förderung beantragen.

Wir würden gern ein Austauschprojekt durchführen, haben aber noch keine Partnereinrichtung im Gastland. Was machen wir nun?

Haben Sie geschäftliche Kontakte in das Gastland? Gibt es eine Städtepartnerschaft zwischen Ihrem Firmensitz und einer Stadt im Gastland? Oder existiert vielleicht eine Schulpartnerschaft, an die man anknüpfen könnte?
Sollte es keine Ansatzpunkte im regionalen Umfeld für Ihre Partnersuche geben, so sind wir Ihnen gern behilflich. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie für das BAND-Programm: In den Niederlanden sind ausschließlich die Regionalen Ausbildungszentren (ROC) und die Landwirtschaftlichen Ausbildungszentren (AOC) antragsberechtigt. Gern senden wir Ihnen eine Übersicht der niederländischen ROCs und AOCs zu.

Zahlreiche Auszubildende interessieren sich für unser Austauschprojekt. Wie groß sollte die Gruppe sein?

Wählen Sie die Gruppengröße immer so, dass Sie ein qualitativ gutes Austauschprojekt sicherstellen können, bei dem der fachliche und persönliche Gewinn für die Auszubildende gewährleistet ist. Zu bedenken ist auch, wie tragfähig Ihre Partnerstrukturen sind und wieviele Auszubildenden sinnvoll durch Ihre Partnereinrichtung im Gastland betreut werden können. Wir empfehlen daher, maximal 15 Auszubildende in einem Projekt auszutauschen. Weniger als 6 Teilnehmer/innen sollte die Gruppe nicht umfassen, damit sich Ihre Vorbereitungen auch lohnen.

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Fon +49 228 4460-1648

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