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Jeder Teilnehmer erhält im Rahmen unserer USA-Programme das Formular DS 2019 (Certificate of Eligibility) zur Beantragung des J1-Visums (Visitor Exchange Visa) beim zuständigen Konsulat/Botschaft. Im DS 2019 sind das Beginn- und Enddatum des Arbeitsaufenthaltes/Praktikums eingetragen.
Mit dem J1-Visum ist es möglich:
Die oben angegebenen 30 Tage sind im DS 2019 (Formular zur Beantragung des J1-Visums) nicht eingetragen. Während dieser 30 Tage darf keine berufliche Tätigkeit ausgeführt werden.
Bewerber für ein zweites J1-Visum sollten sich rechtzeitig bei uns nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen erkundigen.