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Wer von Menschenrechten spricht, meint meist bürgerliche und politische Rechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht, freie und demokratische Wahlen abzuhalten, das Verbot von Folter, die Garantie grundlegender Gleichbehandlung vor Gericht oder auch das Recht auf Versammlungsfreiheit. Diesen Rechten, auch Zivilpakt genannt, wurde von Anfang an mehr Aufmerksamkeit geschenkt als den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechte). Dass auch die im sogenannten Sozialpakt verbrieften Rechte – darunter das Recht auf Wohnen, Nahrung, Gesundheit, Wasser und Bildung – zu den Menschenrechten gehören, wird meist übersehen. Der Menschenrechtler Michael Windfuhr, inzwischen Leiter des Teams Menschenrechte der Hilfsorganisation Brot für die Welt, nannte sie daher einmal "die vergessenen Rechte" und beklagte, dass ihnen vielerorts zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt würde. Wenn eine Behörde Wellblechvorstädte abreißen lässt und die Bewohner willkürlich umsiedelt, wird der Sozialpakt gebrochen und ein Menschenrecht verletzt. Gleichermaßen, wenn Unternehmen Löhne unterhalb gesetzlicher Mindestlohngrenzen bezahlen oder Frauen und Männer für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnen.
Erst auf dem Weltsozialgipfel, der 1995 in Kopenhagen tagte, erkannten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die WSK-Rechte als genuine Freiheitsrechte an. Eine liberalisierte, gerechte Wirtschaftspolitik und der Welthandel allein, so das Ergebnis des Gipfels, sind nicht in der Lage, die Armut und Ungleichheit auf der Welt zu beenden. Die WSK-Rechte, wurden auf dem kopenhagener Weltsozialgipfel erstmals als völkerrechtlich verbindliche Menschenrechte anerkannt. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sich für ihre Einhaltung einzusetzen.
Dazu bedarf es leistungsfähiger, sozialer Sicherungssysteme sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungs- und Transformationsländern. Um diese Systeme aufzubauen und weiter zu entwickeln, bietet Inwent unterschiedliche Programme und Dialogveranstaltungen an. Das Capacity Building richtet sich sowohl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungen und staatlichen Einrichtungen sowie an Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. In Dialogforen mit internationaler Beteiligung tauschen die Teilnehmer/innen ihre Erfahrungen aus. Im informellen Rahmen vernetzen sich Fachleute aus Staat und Zivilgesellschaft miteinander und diskutieren zukunftsweisende Beispiele und Möglichkeiten.
Unser Programm "Stärkung von Sozialen Sicherungssystemen in Indien" richtet sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) an Vertreter/innen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, die im indischen Bundesstaat Karnataka daran arbeiten, den Bewohnern einen solidarischen, gleichberechtigten und nachhaltigen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen zu ermöglichen. Inwent qualifiziert dazu die lokalen Trainingsinstitutionen und erarbeitet mit den Partnern vor Ort wirkungsvolle Curricula für die Aus- und Weiterbildung. Gezieltes Capacity Building hilft den Mitarbeiter/innen der Sozialsysteme dabei, Dienstleistungen auf- und auszubauen sowie Kontroll- und Auswertungsverfahren zu verankern. Inwent unterstützt den Dialog zwischen der zentralstaatlichen und der bundesstaatlichen Ebene. Ziel ist, die Sozialgesetzgebung effektiv im gesamten Land umzusetzen.
Unser Programm "Soziale Sicherung: staatlicher Auftrag und private Initiative" wiederum bildet Fach- und Führungspersonal der Sozialversicherungen sowie der Ministerien weiter. Damit stärkt Inwent die Sozialversicherungsträger in Südostasien und unterstützt die Länder dabei, einen gleichberechtigten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen zu schaffen und für dessen Finanzierung zu sorgen.