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Die Gesellschafter sind für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur ausschließlichen Zuständigkeit zugewiesen sind, insbesondere:
die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie die Verfügung über Gesellschaftsanteile, die Änderung des festgelegten Unternehmenszweckes, die Auflösung der Gesellschaft, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Bestellung der Abschlussprüfer, die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern oder Geschäftsführerinnen sowie die Geschäftsanweisung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates, den aufzustellenden Wirtschaftsplan, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung kann weitere Gegenstände von ihrer Beschlussfassung und Zuständigkeit abhängig machen.
Neben seinen gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen hat der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse:
Er überwacht die Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere in den Angelegenheiten der Dienstverträge der Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen. Er schlägt der Gesellschafterversammlung die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen vor und macht Ersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung geltend. Er kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen oder einzelne Mitglieder oder Sachverständige mit der Prüfung beauftragen. Nach Maßgabe von § 1 Abs. I Nr. 3 DrittelbG i.V.m § 90 Abs. III bis V AktG kann er von der Geschäftsführung jederzeit Berichterstattung verlangen. Er schlägt der Gesellschafterversammlung die Abschlussprüfer der Gesellschaft vor. Er prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und berichtet der Gesellschafterversammlung schriftlich über das Ergebnis der Prüfung; § 1 Abs. I Nr. 3 DrittelbG i.V.m § 171 Abs. II AktG gilt entsprechend. Er berät vorab die Vorlagen der Geschäftsführung für die Gesellschafterversammlung.

Stather, Erich
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Stather, Erich
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Freiherr von Fritsch, Rüdiger
Ministerialdirigent im Auswärtigen Amt (AA)
Haugg, Kornelia
Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kruse, Dr. Michael
Ministerialdirigent im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Otte, Dr. Reinhild
Ministerialrätin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg
Voss, Jochen
Vorsitzender des Vorstandes der CDA
Müller-Norouzi, Martina
Projektleiterin
Kawalun, Hans-Jürgen
Projektleiter
Schwartzkopff, Michael
Projektleiter
Die Aufgaben des Kuratoriums sind die Beratung der Inwent über für deren Entwicklung wesentliche Fragen, der Informations- und Meinungsaustausch über alle mit dem Unternehmenszweck zusammenhängende Angelegenheiten sowie die Förderung der Beziehungen zwischen Inwent, den Ländern, den Unternehmen und Verbänden der Wirtschaft sowie anderen Institutionen, die auf ähnlichen Gebieten wie Inwent tätig sind.
Manfred Grund
Mitglied des Deutschen Bundestags, CDU/CSU-Fraktion
Koczy, Ute
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen
Kofler, Dr. Bärbel
Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD-Fraktion
Königshaus, Hellmut
Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP-Fraktion
Wörmann, Dr. Claudia
Leiterin der Abteilung Außenwirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungspolitik der Deutschen Wirtschaft (AGE)
Starzacher, Karl
ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungspolitik der Deutschen Wirtschaft (AGE)
Schleyer, Hanns-Eberhard
Generalsekretär im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Pott, Dr. Richard
Mitglied des Vorstandes der Bayer AG
Jenter, Anne
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Schöhl, Wolfram
Ministerialdirigent
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Kauert, Hans-Georg
Senatsdirigent
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin
Blumenstiel, Gilbert
Referatsleiter
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kapferer, Stefan
Staatssekretär
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Staupe, Dr. Jürgen
Staatssekretär
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Farivar, Stefan
Abteilungsleiter
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt
Burger, Susanne
Referatsleiterin, EU-Bildungsprogramme, Internationale Zusammenarbeit in der Bildung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Jakobs de Pádua, Astrid
Regierungsdirektorin, Leiterin des Referates Internationale Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen, Welternährung, nachhaltige Entwicklung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wülker-Mirbach, Margitta
Ministerialrätin, Leiterin des Referates Entwicklungspolitik, Vereinte Nationen, UNCTAD im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Hoven, Ingrid-Gabriela
Ministerialdirektorin
Abteilungsleiterin Entwicklungspolitik mit Ländern und Regionen; Asien; Lateinamerika; Europa; Friedenssicherung; Vereinte Nationen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Thiedemann, Gerhard
Vortragender Legationsrat 1. Klasse,
Referatsleiter Grundsätze und Koordinierung der Entwicklungspolitik im Auswärtigen Amt (AA)